Mittwoch, 8. Mai 2024

Ab wann Rentner Steuern zahlen

Ab wann Rentner Steuern zahlen
Was müssen Rentner über die Steuererklärung wissen? Wer muss eine abgeben – und bis wann? Was lässt sich alles absetzen? Ab wann müssen Rentner Steuern zahlen? Die jüngste Rentenerhöhung hat einiges verändert.


Steuererklärung abgeben?




Müssen Rentnerinnen und Rentner und Steuern zahlen? Ja, wessen Rente einschließlich anderer Einkünften 2023 niedriger war als der sogenannte Grundfreibetrag von 10.908 (Verheiratete: 21.816) zahlt keine Steuern. Bezogen auf den Monat sind das 909,00 Euro. Viele werden darüber liegen und 😟 müssen möglicherweise eine Steuererklärung abgeben. Wegen der Rentenerhöhung im Juli 2022 und der Rentenerhöhung 2023 könnten es für weit mehr als 100.000 Rentner sein, die trotz des höheren Grundfreibetrags 2023 das erste Mal Steuern zahlen müssen. Zum 1. Januar 2024 erhöhte sich der steuerliche Grundfreibetrag um 696 Euro auf 11.604 Euro (monatlich 967). Geregelt ist das in § 32a des Einkommensteuergesetzes EStG.

Die 😉 gute Nachricht: Wer 2022 in Rente ging, dem steht ein Rentenfreibetrag von 18 Prozent zu, das heißt, 18 Prozent der Rente sind steuerfrei, 82 Prozent sind zu versteuern. Durch das Wachstumschancengesetz steigt der Besteuerungsanteil nicht ganz so schnell "nur" 82,5 Prozent, statt 83 Prozent. Das heißt, der Rentenfreibetrag liegt 2023 bei 17,5 Prozent. Das Wachstumschancengesetz verlangsamt, die zunehmende Besteuerung auf ein halbes Prozent, so dass Neurentner erst ab 2058 zu hundert Prozent besteuert werden.


So entwickelt sich der Rentenfreibetrag

Dumm nur, dass der Rentenfreibetrag in Euro definiert ist (und nicht in Prozent) und für alle Zukunft gleich bleibt. Das heißt, jede weitere Rentenerhöhung wird zu hundert Prozent besteuert. Das ist ein ganz fieser Trick des Fiskus. Bei jeder Rentenerhöhung werden Rentner immer höher besteuert. Deswegen lohnt es sich, jeden Beleg aufzubewahren, um die Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Denn, wichtig ist das zu versteuernden Einkommen, bei dem alle Einkünfte zusammengerechnet werden. Davon gehen die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie der individuelle Rentenfreibetrag weg – und der wiederum hängt vom Jahr des Renteneintritts ab.

Das Internet-Portal Ihre-Vorsorge.de hat das einmal an einem Beispiel durchgerechnet:


Steuerpflichtigen Teil der Rente berechnen

Beispiel 1


Angenommen, Sie sind 2019 in Rente gegangen und haben 2021 eine Bruttorente von 14.000 Euro bezogen.

- Davon sind (22% x 14.000=) 3.080 Euro steuerfrei. Diesen Steuerfreibetrag können Sie sich merken. Er gilt für Sie lebenslang und verändert sich auch bei Rentenerhöhungen nicht. Künftige Rentenerhöhung sind damit voll steuerpflichtig.


-  Von den 14.000 Euro Bruttorente können Sie damit (3080 plus 102) = 3182 Euro abziehen.


-  Von Ihrer Rente sind also 10.818 Euro steuerpflichtig.

Wenn Sie alleinstehend sind, ist das mehr als Grundfreibetrag von 9.744 Euro. Deshalb sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.


Beispiel 2


Angenommen, Sie sind 2021 in Rente gegangen und haben 2023 eine Bruttorente von 15.000 Euro bezogen.

- Davon sind (19% x 15.000=) 2.850 Euro steuerfrei. Diesen Steuerfreibetrag können Sie sich merken. Er gilt für Sie lebenslang und verändert sich auch bei Rentenerhöhungen nicht. Künftige Rentenerhöhung sind damit voll steuerpflichtig.


-  Von den 15.000 Euro Bruttorente können Sie damit (2.850 plus 102) = 2.952 Euro abziehen.


-  Von Ihrer Rente sind also 12.048 Euro steuerpflichtig.

Wenn Sie alleinstehend sind, ist das mehr als Grundfreibetrag von 10.908 Euro. Deshalb sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Grundfreibetrag

Ab wann Rentner Steuern zahlen




Aber der Reihe nach: Da Rentner ihre Krankenversicherung und einen Werbungskostenpauschbetrag absetzen können, müssen sie für 2021 tatsächlich erst ab einer Brutto-Jahresrente von mehr als 14.979 Euro tatsächlich Steuern zahlen, für 2022 sind es 14.768 Euro. Der Altersfreibetrag gilt für das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende Kalenderjahr. Wer aber zusätzlich zur gesetzlichen Rente andere Einkünfte hat, kommt schnell an diese Grenze. Er kann jedoch einiges steuermindernd ansetzen, weswegen es sich lohnt, Belege zu sammeln, um so seine Steuerlast zu mindern.

Was die Rentenerhöhung 2023 für die Steuern bedeutet


Der Bund der Steuerzahler hat für den "Münchner Merkur" ebenfalls ausgerechnet, wie viel 2023 von der Jahresrente 2023  noch einkommensteuerfrei bleibt,  je nach Renteneintrittsjahr und Region. Die Annahmen der Finanzmathematiker: Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicher 1,6 Prozent, alleinstehend ohne sonstige Einkünfte oder steuerliche Besonderheiten aus. Am 1. Juli 2023 hat sich übrigens der Pflegeversicherungsbeitrag von 3,05 auf 3,4 Prozent (Rentnerinnen und Rentner mit Kindern) und von 3,4 auf 4,0 Prozent (Kinderlose) erhöht.

Quelle: Münchner Merkur | Deutsches Steuerzahlerinstitut (DSi) des Bundes der Steuerzahler


Steuerrechner


Wer wissen will, ob und wie viel Rentensteuer fällig wird, nutzt am besten einen Online-Rentensteuerrechner. Mittlerweile ist das Angebot an derartigen Online-Rechnern gewachsen. Hier einige Beispiele:

- Steuerrechner für Rentner von Stiftung Warentest


- Rentensteuerrechner der Deutschen Rentenversicherung


- Rentenbesteuerungsrechner von smart-rechner.de

Es lohnt sich, die Ergebnisse miteinander zu vergleichen.


Bis wann?




Das vierte Corona-Steuerhilfegesetzes sieht für die Abgabetermine der Steuererklärungen 2022 eine Fristverlängerung vor. Für beratene Steuerzahler gilt der 30. Juli 2024, für die Steuererklärung 2023 gilt für nicht beratene Steuerzahler der 31. August 2024, für beratene Steuerzahler der gilt der 31. Mai 2025, wobei dieser Tag auf ein Wochenende fällt, somit ist dann der 2. Juni 2025 wichtig.


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Was wird versteuert?




Durch die Rentenerhöhung in den vergangenen Jahr (2021 gab es eine Nullrunde) dürften einige in die Steuerpflicht gerutscht sein. Aber Rente ist nicht gleich Grundfreibetrag. Denn es darf einiges abgezogen werden, so dass das zu versteuernde Einkommen damit niedrig ausfällt. Aber wegen der jährlichen Rentenerhöhung, die ja zu hundert Prozent zu versteuern ist, passiert es, dass mehr und mehr Rentner in die Steuerpflicht rutschen.

Was eine Rentenerhöhung bedeutet, hat Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion durchgerechnet, so die "Zeit":


Deutschlandweit kämen 103.000 Senioren hinzu, deren Altersbezüge erstmals besteuert werden. Auch die Gesamtzahl der steuerpflichtigen Rentner wüchse auf einen neuen Rekord von fast sechs Millionen Betroffene. Der Staat nähme damit rund 2,5 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben zusätzlich ein.


Was darf abgezogen werden?




Übersteigt die Rente 2022 plus Zuverdienst durch Nebentätigkeiten 10.347 Euro (Grundfreibetrag), sind auch Rentner dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. In dieser Erklärung machen sie viele Angaben wie steuerpflichtige Arbeitnehmer. Allerdings gibt es da einiges, was speziell auf Rentner gemünzt ist – und ihnen zugutekommt. Wer das weiß und nutzt, kann bei der Steuererklärung einiges sparen.


So lassen sich Steuern drücken




Die Lohnsteuerhilfe (Lohi) schätzt, dass durch die Rentenerhöhung 2020 viele Rentner Steuern zahlen müssen, die bisher keine Steuern zahlen mussten. Ein Viertel aller Rentner, knapp fünf Millionen Senioren, müssen der Lohi zufolge ihre Steuererklärung abgeben, worüber sich der Finanzminister freut. Deswegen: Jeder sollte seine Steuern drücken – wie geht das? Hans Daumoser, Vorstand der Lohi Bayern, stellt die sieben effektivsten Steuertipps für Rentner vor:


Sonderausgaben


"Zunächst dürfen laut Gesetz die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben angesetzt werden", so der Steuerexperte der Lohi. "Das sind immerhin schon rund elf Prozent der Rente." Auch Beiträge zur Haftpflicht-, Unfall- oder Zahnzusatzversicherung kommen in Frage, wenn die steuerliche Höchstgrenze noch nicht erreicht wurde. Nicht zu vergessen sind die sonstigen Sonderausgaben, wie ein Versorgungsausgleich, Unterhaltsleistungen, die Kirchensteuer, Parteibeiträge und Spenden. In den meisten Fällen wird der Pauschbetrag von 36 Euro (72 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) überschritten.


Haushaltsnahe Dienstleistungen


Werden haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen, so können die Kosten dafür zu 20 Prozent abgesetzt werden. Darunter fallen nicht nur die Kosten für eine Putzhilfe oder ambulante Pflege, sondern auch der Hausnotruf. Wer krankheitsbedingt in einem Pflegeheim wohnen muss, kann alle Dienstleistungen im Heim, auch für den Haarschnitt oder die Fußpflege, als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Mieter finden häufig auch Posten in der Nebenkostenabrechnung des Vermieters, die absetzbar sind. Ähnlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen lassen sich auch Handwerkerrechnungen in der Rente von der Steuer absetzen.


Außergewöhnliche Belastungen


Alle Ausgaben, die unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen, sollten für die Steuererklärung addiert werden. Dies sind beispielsweise die Kosten für eine Brille, ein Hörgerät, den Zahnersatz oder den Rollator. Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente auf Rezept, Zuzahlungen bei der Physiotherapie, Honorare für Heilpraktiker oder vom Arzt verordnete medizinische Behandlungen, die die Krankenkasse nicht übernommen hat, können in der Steuererklärung angegeben werden. Wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen müssen zuvor vom Amtsarzt attestiert werden.

Fahrtkosten zum Arzt, zur Physiotherapie oder ins Krankenhaus können mit 30 Cent pro Kilometer berücksichtigt werden. Viele einzelne kleinere Rechnungen können hier am Ende ins Gewicht fallen. Und große Investitionen wie in einen Treppenlift, im Zuge eines alters- oder behindertengerechten Umbaus des Eigenheims, machen sich richtig bemerkbar. Es kommt zwar die zumutbare Belastung zum Tragen, bevor etwas abgesetzt werden kann, aber die ist bei kleineren Renten nicht wirklich hoch.


Behindertenpauschbetrag


Bei permanenten chronischen Leiden oder dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen sollte darüber nachgedacht werden, ob nicht ein Behinderungsgrad festgestellt werden kann. Wird ein Grad der Behinderung von 25 bis 100 bescheinigt, so kann nach dem Grad gestaffelt der Behinderten-Pauschbetrag zwischen 310 und 1420 Euro und erhöht bis 3700 Euro geltend gemacht werden.

Liegt der Behinderungsgrad bei 70 mit dem Merkmal "G" oder bei 80, so kann zusätzlich eine Pauschale für Fahrtkosten in Höhe von 900 Euro als außergewöhnliche Belastung beansprucht werden. Bei den Merkmalen "aG", "BI" oder "H" können für Privatfahrten von bis zu 15.000 Kilometer und sogar bis zu 4500 Euro abgesetzt werden, wenn die tatsächliche Fahrleistung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann.

2021 erhöht sich der Behindertenpauschbetrag – das erste Mal seit 1975 – auf 384 bis 2.840 Euro. Für Behinderte, die hilflos sind, und für Blinde liegt der Pauschbetrag bei 7.200 Euro.


Werbungskosten


Jedem steuerpflichtigen Rentner wird vom Finanzamt automatisch eine Pauschale von 102 Euro angerechnet. Oft liegen aber höhere Werbungskosten, beispielsweise  aufgrund einer gebührenpflichtigen Renten- oder Steuerberatung, Mitgliedschaft bei einem Lohnsteuerhilfeverein, Kontoführungsgebühren, Gewerkschafts- oder Verbandsbeiträgen vor. Auch Rechtsberatungs- oder Prozesskosten, bei denen es um die Rente geht, sind anzuführen. Wird einem Nebenjob, der kein Minijob ist, nachgegangen, so kommen die Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Fortbildungskosten dazu.


Günstigerprüfung für Kapitalerträge


"Liegt der persönliche Steuersatz in der Rente unter 25 Prozent und fallen aufgrund von lebenslangen Ersparnissen Kapitalerträge an, so sollte auf der Anlage KAP die "Günstigerprüfung" angekreuzt werden", rät Hans Daumoser. Denn dann wird die Differenz zwischen dem niedrigeren persönlichen Steuersatz und der abgeführten Abgeltungsteuer rückerstattet.


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"Rentenplaner für Dummies" von Helmut Achatz



Kurz vor der Rente – und nun? Das Buch „Rentenplaner für Dummies“ hilft allen künftigen und seienden Rentner, sich in punkto Finanzen zurechtzufinden. Das klingt einfacher als es ist, ist aber kein Hexenwerk. Mit Ende 50, Anfang 60 fragen sich viele, ob Ihre Rente reicht und was auf Sie zukommt. Wer mit der Rente auskommen will, hat als Vorruheständler noch die Chance, an der Schraube zu drehen. Aber auch Rentner können noch etwas deichseln, um mit ihrer Rente besser über die Runde zu kommen.

 

 

 

 

 


Belege, Belege, Belege




Wer Steuern zahlen muss, sollte seine Steuererklärung von sich aus fristgerecht abgeben und darauf achten, dass er möglichst viel absetzt. Damit das Finanzamt die Abzüge anerkennt, müssen aber das ganze Jahr über Belege gesammelt werden. Denn nur nachweisliche Ausgaben werden steuerlich berücksichtigt. Wer jedoch unter dem steuerfreien Existenzminimum lebt, kann sich von der Abgabepflicht zur Steuererklärung befreien lassen und ist damit ein für alle Mal den Papierkram los.


Altersfreibetrag


Allen, die über 65 Jahre alt sind, steht der Altersentlastungsbetrag zu. Er senkt zusätzlich das zu versteuernde Einkommen von Rentnern. Der Altersfreibetrag gilt für Rentner, die nebenbei noch Geld verdienen, entweder als Selbstständige oder abhängig beschäftigt. Wer im Jahr 2019 also 65 Jahre alt wurde, dem steht ein Altersentlastungsbetrag von 17,6 Prozent der Einkünfte zu, höchstens aber 836 Euro; für 2021 sind es dann 15,2 Prozent der Einkünfte, höchstens 722 Euro. Wer noch Arbeitnehmer ist, dessen Altersentlastungsbetrag wird bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Bemessungsgrundlage für den Freibetrag sind der Brutto-Arbeitslohn und die Summe der sonstigen Einkünfte, sprich Miete und Kapitalerträge. Dazu ein Beispiel des Bundesfinanzministeriums:


Wer im Alter bestimmte zusätzliche Einkünfte erzielt (zum Beispiel aus einer Erwerbstätigkeit), dem steht der Altersentlastungsbetrag zu. Er wird erstmals im Kalenderjahr nach Vollendung des 64. Lebensjahrs gewährt.
https://vorunruhestand.de/2024/01/ab-wann-rentner-steuern-zahlen/

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