Montag, 9. Februar 2026

Urlaub vom Alltag in der Therme

Urlaub vom Alltag in der Therme
Kaiser und Könige machen es, warum machen wir es nicht auch? Thermen. Gerade wenn’s noch so richtig nasskalt und trüb ist, kann ein Tag in der Therme aufheitern. Ganz abgesehen davon, dass uns so ein Tag richtig guttut.
Wenn’s mal wieder zwickt und knirscht, wird es Zeit, in die Therme zu fahren und sich zu restituieren, sprich, sich wieder herzustellen. Da hilft ein Schwefel-, Selen-, Lithium- oder Salzbad. Die Wirkung des Thermalwassers gegen Rücken- und Gelenkbeschwerden ist legendär, aber auch gegen Stress und Hautprobleme. Nach einem Tag in der Therme schlafen wir wohlig ein und fühlen uns am nächsten erquickt. Der Therme sei Dank.

Karl der Große und seine Therme


Das wussten schon Kaiser und Könige. Nicht von ungefähr hat Karl der Große seine Residenz in Aachen aufgeschlagen. In den letzten Jahren seines Lebens war er mehr im Thermalwasser als auf dem Thron.
Müde, matt und abgeschlagen – wer sich so richtig erschöpft fühlt, für den ist es Zeit, sich zu regenerieren, sonst wird aus Stress Burn-out. Schrothkuren und Kneipp-Anwendungen helfen, die innere Balance wiederzufinden. Wer Probleme mit der Lunge hat oder eine Allergie hat, der atmet in heilklimatischen Kurorten durch. Sole unterstützt die Abwehrkräfte, Inhalation befreit die Atemwege und beseitigt den Juckreiz.

Thermen-Ranking als Orientierungshilfe


Wer welche Therme braucht, das muss jeder für sich eruieren. Welche öffentlich zugängliche Therme oder Saunalandschaft die beliebteste ist im ganzen Land, hat das Verbraucherportal Testberichte.de ermittelt – und ein Thermen-Ranking aufgelegt. Die Tester haben sich 2025 immerhin 599 Wellness-Oasen vorgenommen. Sie verließen sich dabei auf insgesamt annähernd 1,4 Millionen Kundenmeinungen. Das dürfte die Auswahl doch deutlich erleichtern. Testberichte bietet eine interaktive Landkarte, um die Suche zu erleichtern.

Top-1-Therme Finnland Sauna Carolapark


Deutschlands beliebteste Wellness-Oase ist die Finnland Sauna Carolapark im sächsischen Glauchau, sie kam als einzige auf 4,8 (von möglichen 5) Bewertungssterne. Besucher loben insbesondere die mit Liebe zum Detail zubereiteten Speisen und Getränke, das freundliche Personal und die familiäre Atmosphäre. Das Saunabad Großer Teich aus Limbach-Oberfrohna, vormaliger Sieger in der letzten Auflage des Rankings (2020), belegt mit nach wie vor 4,7 Sternen diesmal den zweiten Platz. Hier werden immer noch das stilvolle Ambiente und die schöne Außenanlage mit Blick auf den Natursee hervorgehoben. Dritter ist der Garden Eden aus dem Hessischen Dietzenbach, der von Platz 111 (2020) kommend einen gewaltigen Sprung nach oben macht, weil er sich von 4,4 auf 4,7 Sterne verbessert hat. Er wird von seinen Gästen vor allem wegen seiner Aufgüsse gerühmt.

Die Flop-Thermen


Letzter des Rankings ist die Bernsteintherme Zinnowitz auf der Insel Usedom, wie schon beim letzten Mal. Zwar loben Besucher das große Schwimmbecken samt Rutsche, doch die vielfach geäußerte Kritik hauptsächlich an fehlendem Personal drückt die Bewertung auf 2,7 Sterne. Vorletzter ist das Monte Mare in Rheinbach (NRW) mit 3,3 Sternen. Der Eintrittspreis wird als unangemessen hoch empfunden, außerdem gebe es zu wenige Umkleidekabinen. Drittletzter ist das Freizeitbad Vegesack in Bremen mit 3,4 Sternen. Die Umkleiden seien zu eng, das Bad renovierungsbedürftig und das Personal unfreundlich, ist immer wieder zu lesen.
Was ein Thermen-Besuch bringt
Ein Thermen-Besuch ist aber noch weit mehr. Viele Kurorte bieten ja noch prall gefüllten Veranstaltungskalender mit täglich attraktiven Konzerten, Bühnenshows, Tanz und Unterhaltung parat, dazu Wanderwege und sonstige Infrastruktur. Bad Wörishofen beispielsweise veranstaltet vom 4. bis 7. April seine Gesundheitstage, dabei geht es um „Healthy Aging mit Kneipp“. Erfolgsautor und Arzt Andreas Michalsen stellt sein Buch „Mit Ernährung heilen – besser essen, einfacher fasten, länger leben“ in Bad Wörishofen vor. Veranstaltungstipps und Wellness-Tipps lassen sich in der Bad Wörishofer Gästezeitung nachlesen. Übrigens bringen viele Kurorte mittlerweile ihre eigene Gästezeitung heraus – der Verlegergemeinschaft Deutsche Kur- und Freizeitmagazine listet mittlerweile 18 auf.
Wer sich grundsätzlich über Kuren – und im Speziellen über Kuren in Bayern – informieren will, ist auf der Seite "Gesundes Bayern" gut aufgehoben. Die Macher erklären, welche Kuren es wo in Bayern (insgesamt 42) gibt, und zeigen mit einer Checkliste, wie jeder erfolgreich eine Kur beantragt.
Foto/Quelle : obs/Testberichte.de/Tramont_ana https://vorunruhestand.de/2026/02/urlaub-vom-alltag-in-der-therme/

SPD will Rentner dreifach verbeitragen

SPD will Rentner dreifach verbeitragen
Erst die Rente, dann die Betriebsrente und nun das Ersparte: Die SPD plant den totalen Zugriff auf Rentnereinkünfte. Eigenvorsorge wird zum absoluten Minusgeschäft.
Hand aufs Herz: Fühlen Sie sich als Rentner auch wie eine Zitrone, die eine SPD immer noch ein bisschen weiter ausquetschen kann? Wenn es nach deren Spitze geht, ist das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht.
Was bisher als „Solidarität“ verkauft wurde, mutiert langsam zur reinen Bestrafung für jeden, der eigenverantwortlich vorgesorgt hat. Es reicht offenbar nicht, dass viele von uns bereits doppelt zur Kasse gebeten werden – auf die gesetzliche Rente und die mühsam angesparte Betriebsrente, auf die wir den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil in die Sozialkasse zahlen.

Der neue Plan: Zugriff aufs Ersparte


Nun greift die SPD-Co-Chefin Bärbel Bas tief in die Trickkiste der Umverteilung: Auch Kapitalerträge sollen künftig mit Krankenkassenbeiträgen belastet werden. Also genau die Zinsen und Dividenden sollen auch verbeitragt werden, die eigentlich dazu gedacht waren, die Versorgungslücken zu schließen, die die Politik mit der Vollverbeitragung der Betriebsrenten gerissen hat.

Warum das ein Schlag ins Gesicht ist:


- Bestrafung der Fleißigen: Wer spart, statt alles zu verpulvern, wird „geschröpft“.
- Ideen-Klau bei den Grünen: Was Robert Habeck im Wahlkampf forderte, wird nun zum SPD-Standard.
- Strukturen statt Reformen: Statt das teure Gesundheitssystem effizienter zu machen, stopft man Löcher mit dem Geld der Kleinanleger.
Selbst Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach warnte einst davor, Beiträge auf Erspartes in „schlechte Strukturen“ zu pumpen. Doch die Gier nach neuen Einnahmequellen scheint in der SPD-Zentrale mittlerweile größer zu sein als die Vernunft oder der Respekt vor unserer Lebensleistung.
Was kommt als Nächstes? Krankenkassenbeiträge auf den Wertzuwachs des eigenen kleinen Heims? Es ist Zeit, dass die Generation der „Ruheständler“ laut wird, bevor die private Vorsorge endgültig zur reinen Spende für das Staatsbudget verkommt.
„Zukunftsauftakt“ der SPD?
In der Vorstandsklausur der SPD zeichnet sich eine programmatische Neuausrichtung ab, die vor allem auf eine umfassende Reform der Sozialsysteme und den Startschuss für ein neues Grundsatzprogramm abzielt.
Die Beschlussvorlage zum Grundsatzprogramm trägt den Charakter eines „Zukunftsauftakts“ und enthält folgende Kernpunkte:
Umbau der Gesundheits- und Pflegefinanzierung
Das zentral diskutierte Element der Beschlussvorlage ist die Forderung nach einer Gesundheitsabgabe auf alle Einkommensarten.
- Ausweitung: Neben dem Arbeitseinkommen sollen künftig auch Kapitalerträge und Mieteinkünfte zur Finanzierung des Gesundheitssystems herangezogen werden.
- Entlastung: Im Gegenzug ist geplant, die klassischen Kassenbeiträge vom Lohn zu senken, um die arbeitende Mitte finanziell zu entlasten.
 Reform der Rentenversicherung
Die SPD strebt ein solidarisches Alterssicherungssystem an, das perspektivisch alle Erwerbstätigen umfasst.
- Einbeziehung neuer Gruppen: Die Rentenversicherungspflicht soll auf Beamte, Selbstständige und Mandatsträger ausgeweitet werden.
- Niveausicherung: Die Vorlage betont, dass Rentner weiterhin eins zu eins an der Lohnentwicklung teilhaben sollen; eine Koppelung der Renten an die Inflation (wie teils von anderen Parteien gefordert) wird abgelehnt.
Neues Grundsatzprogramm
Die Klausur markiert den offiziellen Beginn der Arbeit an einem neuen Grundsatzprogramm, das das bisherige „Hamburger Programm“ von 2007 ersetzen soll.
- Anpassung an neue Realitäten: Themen wie der Umgang mit künstlicher Intelligenz, der Klimawandel und die veränderte geopolitische Lage (insbesondere das Verhältnis zu Russland) müssen neu definiert werden.
- Zeitplan: Das Programm soll im Laufe des Jahres 2027 final verabschiedet werden, rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahl.
Strategische Schwerpunkte
- Sozialstaat als Schutzschild: Die Co-Vorsitzende Bärbel Bas positioniert die SPD gegen Forderungen nach Sozialkürzungen und betont den Sozialstaat als Stabilitätsfaktor.
- Außenpolitik: Lars Klingbeil wirbt für ein „Ende des liberalen Zeitalters“ und fordert ein starkes, souveränes Europa, das neue Partnerschaften mit demokratischen Staaten weltweit eingeht.
Zusammengefasst: Die SPD versucht mit dieser Klausur, sich als Schutzmacht des Sozialstaats zu profilieren, während sie gleichzeitig durch die Einbeziehung von Kapitaleinkünften in die Sozialversicherungen eine deutliche Umverteilungskomponente in ihr Profil aufnimmt. https://vorunruhestand.de/2026/02/spd-will-rentner-dreifach-verbeitragen/

Sonntag, 8. Februar 2026

Mütterrente III kommt erst 2028

Mütterrente III kommt erst 2028
Die Mütterrente III lässt auf sich warten – damit bekommen Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, einen halben Rentenpunkt mehr. Weil die Umsetzung so kompliziert ist, verschiebt sich die Umsetzung auf 2027.
Die Mütterrente III ist ein Programm der Bundesregierung, das darauf abzielt, die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder weiter zu verbessern und eine vollständige Gleichstellung mit nach 1992 geborenen Kindern zu erreichen.

Mütterrente lässt auf sich warten


- Ziel: Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, sollen statt bisher 2,5 Entgeltpunkte nun 3 Entgeltpunkte pro Kind angerechnet werden. Dies würde einem halben Rentenpunkt zusätzlich entsprechen.
- Finanzielle Auswirkungen: Beim aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro bedeutet ein halber Rentenpunkt 20,40 Euro mehr Rente pro Kind und Monat.
- Betroffene: Rund zehn Millionen Rentnerinnen (und Väter, die das Kind überwiegend erzogen haben) sollen davon profitieren.

Ziel und Umsetzung


- Gesetzliche Grundlage: Die Mütterrente III ist politisch im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung verankert. Lange wurde über das Datum gestritten, nun herrscht Klarheit.
- Rechtlicher Start am 1.1.2027: Ab diesem Stichtag entstehen die höheren Ansprüche. Wer ab Januar 2027 ein Kind hat, das vor 1992 geboren wurde, sammelt rechtlich gesehen die vollen 36 Monate Kindererziehungszeit (statt bisher 30 Monate).
- Technische Auszahlung erst ab 2028: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat sich mit ihrem Einwand durchgesetzt: Die technische Umstellung von rund 10 Millionen Bestandsrenten ist so komplex, dass die Software-Anpassungen Zeit brauchen. Die monatliche Überweisung des erhöhten Betrags wird daher flächendeckend erst im Laufe des Jahres 2028 erfolgen.
- Die gute Nachricht: Es geht nichts verloren! Für die Zeit ab Januar 2027 bis zur technischen Umstellung im Jahr 2028 erfolgt eine rückwirkende Nachzahlung.

Diskussion und Finanzierung


- Gleichstellung: Das Vorhaben wird als wichtiger Schritt zur Rentenfairness und zur Anerkennung der Lebensleistung von Müttern gesehen, die ihre Kinder in einer Zeit großgezogen haben, als Kinderbetreuungsplätze noch nicht so verbreitet waren.
- Kritik: Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, Gundula Roßbach, kritisiert die geplante Ausweitung als unverhältnismäßig und die Finanzierung sei unklar. Sie betont, dass die zusätzlichen Kosten (rund 5 Milliarden Euro jährlich) aus Steuermitteln finanziert werden müssen, um eine zusätzliche Belastung der Rentenkasse und damit der Beitragszahler zu vermeiden. Zwar heißt es, dass die Maßnahme nicht aus der Rentenkasse, sondern aus Steuermitteln finanziert werden soll, aber das hat schon in der Vergangenheit nicht funktioniert.
Andernfalls müsste der Beitragssatz in der Rentenversicherung steigen.
Bis zu welchem Alter Kind?
Mütterrente
Mehrheit für die Mütterrente Bild: ThePioneer
Zusätzlich zu den Kindererziehungszeiten gibt es auch die Kinderberücksichtigungszeiten, die bis zum 10. Lebensjahr des Kindes angerechnet werden können. Diese wirken sich zwar nicht direkt auf die Höhe der Rente aus, können aber Vorteile bei Wartezeiten für Rentenansprüche und bei der Bewertung von beitragsfreien oder beitragsgeminderten Zeiten bringen.
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Kritik und Stolperfallen
Trotz der Freude über das Plus gibt es Wermutstropfen:
- Anrechnung auf Sozialleistungen: Wer Grundsicherung oder Wohngeld bezieht, muss damit rechnen, dass die höhere Rente angerechnet wird. Im schlimmsten Fall bleibt vom Plus im Geldbeutel nichts übrig.
- Finanzierung: Die Kosten von jährlich rund 5 Milliarden Euro werden aus Steuermitteln finanziert. Dies sorgt politisch weiterhin für Diskussionen über die Generationengerechtigkeit, insbesondere bei der jüngeren Generation.
Fragen und Antworten zur Mütterrente III
Die Deutsche Rentenversicherung hat versucht, Fragen rund um die Mütterrente III kompakt zu beantworten. In den Fragen und Antworten erfahren Betroffene, worum es sich bei der Mütterrente handelt, was die Mütterrente III für betroffene Eltern bedeuten kann und wie es nun weitergeht.
Lars Klingbeils Versprechen
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform "zügig" anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens
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Zeit seit Abgabe des Versprechens
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24,32 Prozent mehr für den Personalausweis

24,32 Prozent mehr für den Personalausweis
Der Staat erhöht seine Gebühren deutlich mehr als die Inflationsrate: Ein Personalausweis kostet jetzt 46 statt 37 Euro – ein Plus von 24,32 Prozent.
Seit 7. Februar zahlen Bürgerinnen und Bürger, die über 24 Jahre alt sind, 46 Euro statt 37 Euro für ihren Personalausweis – eine Erhöhung von 9 Euro. Für alle unter 24 Jahren erhöht sich die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro. Wer einen Reiseausweis von der Bundespolizei braucht (wegen Verlust des Passes), zahlt mit 32 Euro 8 Euro mehr.

Wann wurde es beschlossen?


Die Erhöhung kam nicht „über Nacht“: Tatsächlich war das ein langer bürokratischer Prozess mit mehreren Etappen. Dass die Preiserhöhung erst jetzt (zum 7. Februar 2026) voll durchschlägt, hat vor allem drei Gründe:
1. Die Kopplung an die „Digitalisierungs-Pflicht“
Der Hauptgrund für die Verzögerung war die Umstellung auf das rein digitale Passbild-Verfahren. Ab Mai 2025 wurde die Pflicht eingeführt, dass Passfotos entweder direkt in der Behörde erstellt oder von Fotografen digital an das Amt übermittelt werden müssen (um das sogenannte „Morphing“ zu verhindern). Der Staat wollte die Gebührenerhöhung erst dann rechtfertigen, wenn auch die entsprechende Technik und die Schulungen in den Ämtern weit genug fortgeschritten waren.
2. Der langsame Weg durch die Instanzen
Obwohl das Innenministerium (BMI) schon Ende 2023 signalisierte, dass die alte Gebühr von 37 Euro nicht mehr reiche, dauerte die gesetzliche Umsetzung:
- Anpassung der Verordnung: Die „Verordnung zur Änderung der Personalausweisgebührenverordnung“ musste erst durch die Ressortabstimmung der Ministerien erfolgen.
- Bundesrat-Veto verhindern: Da die Kommunen die Ausweise ausstellen, mussten die Länder zustimmen. Die Verhandlungen über die Verteilung der Mehreinnahmen (wer bekommt wie viel vom Kuchen?) zogen sich bis Ende 2025 hin.
3. Die „Schonfrist“ nach den ersten Berichten
Bereits im Oktober 2024 (und erneut 2025) gab es Medienberichte über die Pläne. Der Gesetzgeber wählte den Jahreswechsel 2025/2026 als Stichtag, um den Behörden eine Vorlaufzeit für die Softwareumstellung zu geben und den Bürgern eine theoretische „Gnadenfrist“, den Ausweis noch zum alten Preis zu beantragen.
Zusammenfassung der Chronologie:
- Bis 2023: 37 Euro galten als ausreichend.
- Mai 2025: Start der neuen digitalen Foto-Regeln (technische Basis).
- Dezember 2025: finale Absegnung der Preiserhöhung durch den Bundesrat.
- Januar 2026: Offizieller Startschuss für die 46 Euro.
Warum die Erhöhung erst jetzt greift
Hier steckt ein kleiner, aber wichtiger Verwaltungsmechanismus dahinter – und der sorgt dafür, dass eine beschlossene Gebührenerhöhung nicht automatisch sofort gilt.
1. Beschluss ≠ Inkrafttreten
Auch wenn die Gebührenerhöhung politisch beschlossen wurde (z. B. im Bundesrat am 30. Januar 2026), tritt sie erst in Kraft, wenn die entsprechende Verordnung offiziell im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Genau das ist hier passiert: Die Veröffentlichung erfolgte erst kurz vor dem 7. Februar 2026, und erst ab diesem Datum durfte die neue Gebühr erhoben werden, wie „Radebeul aktuell“ schreibt. .
2. Rechtliche Bindung an Stichtage
Gebühren dürfen Behörden erst ab dem festgelegten Stichtag anwenden. Für den Personalausweis war das der 7. Februar 2026 – nicht der 1. Januar 2026.
Vorher waren die alten Gebühren rechtlich weiterhin gültig.
3. Warum überhaupt eine Erhöhung?
Die seit 2021 geltenden Gebühren deckten die gestiegenen Kosten in Kommunen, Landesbehörden und bei der Produktion der Ausweise nicht mehr. Deshalb wurde die Gebühr auf 46 Euro (bzw. 27,60 Euro für Unter-24-Jährige) angehoben. Personalausweisportal
Kurz gesagt
Die Erhöhung wurde zwar früh beschlossen, aber sie durfte erst ab dem offiziellen Inkrafttreten nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt angewendet werden. Deshalb steigen die Preise erst am 7. Februar 2027. Nachzulesen ist die Gebührenerhöhung im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 31 vom 6. Februar 2026. Genau dort wurde die „Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ veröffentlicht. Bundesgesetzblatt
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Samstag, 7. Februar 2026

Fehlstart bei der Aktivrente

Fehlstart bei der Aktivrente
Eigentlich sollte die Aktivrente Rentnern seit Januar mehr Netto bescheren. Doch wegen fehlender IT-Standards zahlen viele weiter volle Lohnsteuer.

Die Aktivrente sollte ein Befreiungsschlag werden: Seit Januar 2026 dürfen Arbeitnehmer, die über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. So sieht es das neue Gesetz vor, das der Bundesrat kurz vor Jahresende verabschiedet hat. Doch der Start ist das reine Chaos – und es folgte für viele Senioren das böse Erwachen beim Blick auf den Lohnzettel. Von wegen Steuerbonus – die Abrechnungen sehen aus wie eh und je.


Woran hakt es?


Ja, woran hakt es? Der Grund liegt nicht im Gesetz, sondern in der technischen Umsetzung: Die Aktivrente ist ein neuer Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG . Doch die dafür nötigen IT‑Schnittstellen und Vorgaben kamen aus dem Bundesfinanzministerium zu spät. Lohnabrechnungsunternehmen wie die DATEV konnten die neuen Freibeträge nicht rechtzeitig in ihre Systeme einpflegen, weil verbindliche Vorgaben aus dem Bundesfinanzministerium schlicht zu spät kamen. Die Folge: Arbeitgeber führen die volle Lohnsteuer ab, obwohl das Gesetz bereits gilt.

Geld weg? Nicht dauerhaft, aber vorerst


Das Ministerium hat inzwischen wohl nachgesteuert, sodass die Abrechnungen ab Februar korrekt laufen sollten. Wer im Januar zu viel gezahlt hat, ist jedoch auf Kulanz angewiesen: Arbeitgeber können die Abrechnung rückwirkend korrigieren. Passiert das nicht, bleibt nur der Weg über die Steuererklärung im kommenden Jahr.
Nicht alle profitieren
Für ein Projekt, das den Fachkräftemangel lindern und die Lust am Weiterarbeiten wecken soll, ist dieser Fehlstart ein fatales Signal. Hinzu kommt die Enttäuschung bei all jenen, die leer ausgehen: Selbstständige, Beamte und Minijobber sind von der Regelung ausgeschlossen. Die Aktivrente richtet sich auch ausschließlich an Arbeitnehmer, die über die Regelaltersgrenze hinaus beschäftigt sind.
Empfehlung für Aktivrentner

Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung für Januar und Februar genau. Wenn der Freibetrag nicht berücksichtigt wurde, suchen Sie das Gespräch mit der Personalabteilung. Die Aktivrente kommt – aber sie kam mit angezogener Handbremse.

https://vorunruhestand.de/2026/02/fehlstart-bei-der-aktivrente/

Das ist das Oktoberfest-Plakat 2026

Das ist das Oktoberfest-Plakat 2026
Knallige Farben treffen Tradition: Grafiker Florian Huber gewinnt den Plakatwettbewerb für das Oktoberfest 2026, das vom 19. September bis 4. Oktober dauert.
Das Warten hat ein Ende: Das offizielle Gesicht für das Oktoberfest 2026 steht fest. Vom 19. September bis zum 4. Oktober 2026 wird dieses Motiv die Stadt München und die Herzen der Besucher prägen.

Der Siegerentwurf: Modernität trifft Brauchtum


In diesem Jahr setzte sich Florian Huber, ein Grafiker aus Kranzberg im Landkreis Freising, gegen die Konkurrenz durch. Sein Entwurf überzeugt laut Jury durch eine Kombination aus „knalligen Farben und modernem Design, verbunden mit Tradition“. Es fange die Essenz der Wiesn – Lebensfreude, Bewegung und Geselligkeit – perfekt ein.
Plätze 1 bis 3
Die weiteren Platzierungen auf dem Treppchen:
- 2. Platz: Karl-Roland Hefter
- 3. Platz: Philipp Dauer
Demokratie am Grafik-Tablett: Der Wettbewerb
Der Weg zum Siegerplakat ist in München ein echter Publikumssport. Seit 1952 wird das offizielle Plakat gesucht, doch heute entscheidet das Netz mit.
- Beteiligung: 129 Künstler reichten ihre Ideen ein, von denen 89 zur Wahl freigegeben wurden.
- Voting: Bis zum 25. Januar konnten Fans weltweit unter motivwettbewerb.muenchen.de abstimmen.
- Finale: Die 30 beliebtesten Motive landeten schließlich vor der Fachjury, die unter Berücksichtigung des Publikums-Votings den endgültigen Sieger kürte.
Das Oktoberfest – Münchner Tradition
Für alle, die ihren Ruhestand für einen Besuch in der bayerischen Landeshauptstadt nutzen möchten, gibt es ein paar Fakten, die jeder kennen sollte:
- Historie: Das erste Oktoberfest fand 1810 zu Ehren der Hochzeit von Kronprinz Ludwig und Prinzessin Therese statt. Die „Theresienwiese“ trägt noch heute ihren Namen.
- Oide Wiesn: Wer es nostalgischer und etwas ruhiger mag, ist auf der „Oidn Wiesn“ im Südteil des Geländes goldrichtig. Hier stehen historische Fahrgeschäfte und das Brauchtum im Vordergrund – ideal für Genießer.
- Das Plakat als Sammlerstück: Das Gewinnermotiv ziert nicht nur Plakatwände, sondern auch den offiziellen Serienmaßkrug. Für viele Sammler ist dieser Krug ein absolutes Muss und eine wertbeständige Erinnerung an das Festjahr. https://vorunruhestand.de/2026/02/das-ist-das-oktoberfest-plakat-2026/

Freitag, 6. Februar 2026

Freibetrag für Betriebsrente steigt 2026

Freibetrag für Betriebsrente steigt 2026
Betriebsrentner zahlen für ihre Betriebsrente die vollen Krankenkassenbeiträge von annähernd 20 Prozent zehn Jahre lang, abgemildert nur durch einen Freibetrag. Wie hoch ist dieser Freibetrag? Um wie viel steigt er 2026?
Wer nach vielen Berufsjahren in Rente geht und beispielsweise in eine Direktversicherung eingezahlt hat, wundert sich, wenn er ein Schreiben seiner Krankenkasse bekommt, die ihm vorrechnet, wie viel er in den kommenden zehn Jahren oder 120 Monaten zu zahlen hat – für seine "fiktive" Betriebsrente. Die Sozialabgabenlast wird nur gemildert durch einen Freibetrag, den GKV-Betriebsrentenfreibetrag?
Damit die Krankenkassen auf die Auszahlung einer Direktversicherung Versicherungsbeiträge erheben dürfen, muss diese als „Versorgungsbezug“ gelten. Da eine Lebensversicherung, die du privat abschließt, beitragsfrei wäre, muss der Gesetzgeber die Direktversicherung rechtlich als Betriebsrente „fiktiv“ definieren, damit sie denselben Regeln unterliegt wie eine Rente, die direkt aus der Firmenkasse kommt. Das Wort „fiktiv“ bedeutet hier nicht „unreal“, sondern „rechtlich so behandelt, als ob“. Es ist ein juristischer Kniff, um eine private Versicherungslösung in das Korsett des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts für Betriebsrenten zu stecken.
Wer Krankenkassenbeiträge zahlt:
- Wer eine Direktversicherung hat,
- von seinem Ex-Arbeitgeber eine Betriebsrente (Direktzusage) oder
- Geld von einer Pensionskasse bekommt,
muss dafür die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen, sprich den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil, insgesamt mittlerweile mehr als 20 Prozent. Dank einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2020 gibt es einen Freibetrag, den sogenannten GKV-Betriebsrentenfreibetrag (GKV steht für gesetzliche Krankenversicherung).
Wie hoch ist dieser Freibetrag und wie hat er sich entwickelt?
Dieser Freibetrag wurde zum 1. Januar 2020 eingeführt, um Betriebsrentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen zu entlasten. Vorher gab es eine Freigrenze, bei deren Überschreitung die gesamte Betriebsrente verbeitragt wurde. Seit der Einführung des Freibetrags müssen Beiträge nur noch für den Teil der Betriebsrente gezahlt werden, der den Freibetrag übersteigt.
Entwicklung des GKV-Betriebsrentenfreibetrags in den letzten Jahren:
- 2020: 159,25 Euro
- 2021: 164,50 Euro
- 2022: 164,50 Euro
- 2023: 169,75 Euro
- 2024: 176,75 Euro
- 2025: 187,25 Euro
Was bedeutet das für 2026?

Zum 1. Januar 2026 ist der Freibetrag um 10,50 Euro auf 197,75 Euro gestiegen. Das bedeutet: Die ersten 197,75 Euro Ihrer monatlichen Betriebsrente bleiben in der Krankenversicherung beitragsfrei.


Der 😢 Wermutstropfen: Der Freibetrag gilt weiterhin nur für die Krankenversicherung, nicht für die Pflegeversicherung. In der Pflegeversicherung wird weiterhin der volle Beitragssatz auf die gesamte Betriebsrente fällig (sofern die Freigrenze von 197,75 Euro überschritten wird). Da der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen 2026 auf 3,36 Prozent gestiegen ist und viele Kassen sogar darüber liegen, bleibt die Gesamtbelastung für viele Rentner trotz des höheren Freibetrags hoch. Das heißt, diese 197,25 Euro bleiben 2026 versicherungsfrei – für alles darüber hinaus zahlen Betriebsrentner den vollen Beitrag. Der Freibetrag gilt nur für den Krankenkassenbeitrag, nicht für den Pflegebeitrag – und der stieg zum 1. Januar 2025 von 3,4 Prozent für Rentner mit Kindern auf 3,6 Prozent und von 4,0 Prozent auf 4,2 Prozent für Kinderlose. Damit erhöhen sich natürlich die Gesamtbeiträge, die Betriebsrentnerinnen und -rentner an die Krankenkasse zahlen müssen.


197,75 Euro Freibetrag ab 2026


- 2022 war der Freibetrag bei 164,50 Euro eingefroren, aber
- 2023 stieg er wieder – und zwar auf 169,75 Euro. Die entsprechende  „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023“ wurde im November 2022 vom Bundesrat abgenickt. Übrigens, der Freibetrag gilt ausschließlich für die Krankenversicherung, nicht aber für die Pflegeversicherung, für die Pflegeversicherung zahlen Betriebsrentnerinnen und -rentner den vollen Beitrag ohne Freibetrag.
- Der Freibetrag ist für Ost und West einheitlich bei 187,25 Euro – und erhöht sich
- 2026 um 10,50 Euro auf 197,75 Euro.
- Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2024 stiegen alle Rechengrößen laut "Steuertipps.de" vergleichsweise stark: Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2026 zugrunde liegende Lohnentwicklung 2024 betrug bundesweit 5,16 Prozent.
- Übrigens, eingeführt wurde der Freibetrag zum 1. Januar 2020 in der Höhe von 159,25 Euro.
Hinweis: Die Krankenkassen passen die Berechnungen in der Regel automatisch an. Trotzdem: Abrechnung für Januar 2026 prüfen.
Bezugsgrößen in der Sozialversicherung
Was heißt das konkret? Die Sozialmathematiker nehmen eine sogenannte „Bezugsgröße“ als Maßstab, die sich vom „Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung“ ableitet (definiert im § 18 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB)). Sie beziehen sich dabei auf das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, sprich für 2023 dann auf 2021. Der GKV-Betriebsrentenfreibetrag entspricht einem Zwanzigstel (1/20) der bundeseinheitlichen Bezugsgröße in der Sozialversicherung. Somit ergibt sich folgende Rechnung: 3.955 ÷ 20 = 197,75 Euro. Wie hoch die Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen in der Sozialversicherung sind, schaut am besten bei der Seite Lohn-Info vorbei.
Das gesetzliche Prozedere

Die Festlegung der bundeseinheitlichen Bezugsgröße für das Jahr 2026 erfolgte in einem mehrstufigen Verfahren im Herbst 2025.


Hier sind die entscheidenden Termine:


-

9. September 2025: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichte den Referentenentwurf der „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026“. Damit wurden die Werte (basierend auf der Lohnentwicklung von 2024) erstmals offiziell bekannt.


-

8. Oktober 2025: Das Bundeskabinett beschloss die Verordnung offiziell.


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21. November 2025: Der Bundesrat stimmte der Verordnung zu.


-

26. November 2025: Die Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, womit die Werte (einschließlich der monatlichen Bezugsgröße von 3.955 Euro) final festgeschrieben wurden.


Hintergrund der Erhöhung

Die Bezugsgröße folgt mit einer gewissen Verzögerung der allgemeinen Lohnentwicklung. Da die Löhne im Jahr 2024 um etwa 5,16 % gestiegen sind, wurde die Bezugsgröße für 2026 entsprechend deutlich angehoben. Da der Freibetrag für Betriebsrentner gesetzlich an diese Größe gekoppelt ist (1/20 der Bezugsgröße), steigt er zum 1. Januar 2026 automatisch mit an.


Haben Sie noch Fragen dazu, wie genau diese Lohnentwicklung ermittelt wird oder welche anderen Werte (wie die Beitragsbemessungsgrenze) sich dadurch noch verändert haben?


Klingt kompliziert, ist kompliziert – wer sich bei der Berechnung helfen lassen will, greift am besten auf den Rechner von „Stiftung Warentest“.
Achtung! Wer freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist, für den gilt dieser Freibetrag nicht.
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Was von der Rente übrig bleibt


Gesetzlich krankenversicherte Rentner müssen von ihrer gesetzlichen Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten, insgesamt mehr als elf Prozent der Bruttorente. Sie werden direkt von der Rente abgezogen. Das macht bei 1000 Euro Rente ein Minus von 113 Euro oder mehr sogar, je nach Krankenkasse. Das heißt, unterm Strich bleibt einem Rentner von 1000 Euro weniger als 900 Euro Netto-Rente übrig. Seit 2025 ist es noch mal mehr, denn der Zusatzbeitrag und der Pflegebeitrag haben sich erhöht.

Versicherung plus Steuer


Bruttorente ist nicht gleich Nettorente – das gilt auch für die Steuer. Denn zur Kranken- und Pflegeversicherung kommt noch die Steuer. Die Steuern sind nicht das Problem, aber die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Die Kranken- und Pflegeversicherung wird gleich bei der Auszahlung abgezogen und von der Rentenversicherung an die Krankenkasse weitergeleitet. Das ist die Hälfte des Krankenkassenbeitrags von 14,6 Prozent, somit 7,3 Prozent. Die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung trägt der Rentner allein – für kinderlose Rentner sind das 4,2 Prozent, für Rentner mit Kindern 3,6 Prozent.
Wer eine gesetzliche Rente bezieht, ist als Pflichtversicherter automatisch in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert. Die KVdR ist aber nur ein Mantel, denn in der Praxis hat der Rentner mit „seiner“ Krankenkasse zu tun. Das kann die TK, eine BKK, die AOK oder die Barmer sein.
Freiwillig gesetzlich Versicherte
Bruttorente ist nicht gleich Nettorente – das wird vor allem freiwillig gesetzlich Krankenversicherten schmerzlich bewusst. Was hat es mit "pflichtversichert" und "freiwillig" krankenversichert auf sich? Wer in der zweiten Hälfte seines Berufslebens nicht mindestens 90 Prozent in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war (9/10-Regelung), hat in puncto gesetzlicher Krankenversicherung mit Zitronen gehandelt, denn er ist nicht pflichtversichert, sondern freiwillig versichert – mit gravierenden Folgen. Übrigens, die Krankenkassen nehmen es da sehr genau und zählen selbst die Tage. Es zählt dabei auch, wenn der Gatte oder die Gattin über den Partner familienversichert war. Dumm nur, wer in der zweiten Berufshälfte zu lang privatversichert war und zu spät oder zu kurz gesetzlich versichert war. Seit August 2017 entschärft eine Gesetzesänderung die 9/10-Regelung, allerdings nur für Eltern mit Kindern.
Ach ja, und dann muss er natürlich einen Rentenanspruch in der gesetzlichen Rente haben, sonst wird es ebenfalls nichts. Die Versicherungspflicht beginnt dann an dem Tag, an dem die Rente beantragt wird.
Die Folgen für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse: Sie zahlen nämlich den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil in die gesetzliche Krankenkasse, ferner zahlen sie für alle anderen Einnahmen wie Miet- und Kapitaleinkünfte sowie die Riester-Rente. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen GKV hat eine viele Seiten lange Liste über alle Einkünfte, für die ein freiwillig gesetzlich Krankenversicherter zahlen muss – und diese Liste ist beängstigend lang. Sie bekommen natürlich die ihnen zustehende Hälfte von der Rentenversicherung. Um den Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen sie sich schon selbst kümmern und bei der Rentenversicherung nachhaken.
Betriebsrentenstärkungsgesetz

Flankierend zum Freibetrag gibt es seit 2026 weitere Neuerungen durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz:


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Abfindung von Kleinstanwartschaften: Die Grenzen für die Abfindung kleiner Betriebsrentenansprüche wurden erhöht. Seit 2026 können laufende Leistungen bis 59,33 € (monatlich) oder Kapitalleistungen bis 7.119 € ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abgefunden oder nun auch in die gesetzliche Rentenversicherung übertragen werden.


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Förderung für Geringverdiener: Die Einkommensgrenzen und Förderbeträge für Arbeitgeberzuschüsse wurden angepasst, um die betriebliche Altersvorsorge attraktiver zu machen.

https://vorunruhestand.de/2025/12/freibetrag-fuer-betriebsrente-steigt-2026/