Sonntag, 15. Februar 2026

Schluss mit dem Kassen-Bluff: Wer zahlt fürs Bürgergeld?

Schluss mit dem Kassen-Bluff: Wer zahlt fürs Bürgergeld?
Die GKV-Beiträge explodieren, während der Staat sich bei der Versorgung von Bürgergeldempfängern einen schlanken Fuß macht. Eine Milliarden-Lücke, die Rentner teuer bezahlen.
Wer hat sich beim Blick auf die Rentenabrechnung oder den Gehaltszettel auch schon über den gestiegenen Zusatzbeitrag geärgert? Seit Anfang 2026 liegt der Durchschnitt amtlich bei satten 2,9 Prozent (der Marktdurchschnitt liegt zwischen 3,1 und 3,2 Prozent). Doch was uns die Regierung verschweigt: Wir Beitragszahler in die gesetzliche Krankenversicherung finanzieren damit nicht nur unsere eigene Gesundheit, sondern stopfen ein riesiges Loch im Bundeshaushalt.

Die verdeckte Umverteilung


Es ist ein handfester Skandal, den die CDU-Gesundheitsministerin Nina Warken jetzt endlich beenden will: Der Staat überweist den Krankenkassen für Bürgergeld-Empfänger lediglich eine Pauschale, die hinten und vorne nicht reicht. Die Differenz – eine zweistellige Milliardensumme (bis zu 13 Milliarden Euro!) – müssen die gesetzlich Versicherten aus eigener Tasche drauflegen.
Hier eine Gegenüberstellung der Zahlen für 2026:

Die Rechnung: Staat vs. Realität


Posten
Betrag (ca.)
Erläuterung
Staatliche Pauschale
144,04 €
Diesen festen Betrag zahlt der Bund pro Monat für einen Bürgergeld-Empfänger an die Krankenkassen.
Tatsächliche Kosten
310 € – 350 €
So hoch schätzen Kassenverbände und Experten die realen monatlichen Behandlungskosten pro Kopf.
Die monatliche Lücke
ca. 180 € – 210 €
Dieser Betrag pro Empfänger ist "unfinanziert" und muss von der Versichertengemeinschaft getragen werden.
Das ist nichts anderes als eine versteckte Sondersteuer für GKV-Mitglieder.
Das Ausmaß der "verdeckten Umverteilung"

Insgesamt fehlen den gesetzlichen Krankenkassen dadurch jährlich rund 10 bis 13 Milliarden Euro. Die Zahlen sind nicht aus der Luft gegriffen, sondern lassen sich mit einer einfachen Rechnung verifizieren: Nach den aktuellsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (Stand Januar/Februar 2026) beziehen in Deutschland rund 5,2 Millionen Menschen Bürgergeld. Da für jeden dieser mehr als fünf Millionen Empfänger die monatliche Lücke von rund 180 € bis 210 € klafft (wie oben beschrieben), summiert sich das Defizit auf die bereits erwähnten 10 bis 13 Milliarden Euro pro Jahr.


Würde der Staat diese Kosten – wie von der CDU gefordert – komplett aus Steuermitteln übernehmen, könnten die Krankenkassenbeiträge für alle Versicherten rechnerisch sofort um etwa 0,6 bis 0,8 Prozentpunkte gesenkt werden. Für einen Durchschnittsverdiener wäre das eine Entlastung von mehreren hundert Euro im Jahr.


Aktueller Stand: Da die Regierung diese Lücke bisher nicht schließt, haben der GKV-Spitzenverband und mehrere große Kassen (wie die DAK) Anfang 2026 Klage gegen den Bund eingereicht, um eine faire Finanzierung zu erzwingen.


Krankenkassen klagen gegen Regierung


Der GKV-Spitzenverband hat Ende November 2025 beim Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen die ersten Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Hier sind die Details zu den Hintergründen und zum aktuellen Stand (Februar 2026):


Zeit und Ort der Klage
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Zeitpunkt: Die ersten Klageschriften wurden am Freitag, den 28. November 2025, eingereicht. Die offizielle Ankündigung der „Klagewelle“ durch den GKV-Spitzenverband erfolgte am darauffolgenden Montag.


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Ort: Zuständig ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Dass die Klage dort eingereicht wurde, liegt am Sitz des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn, gegen dessen Zuweisungsbescheide sich die Klage formal richtet.


Hintergrund: Warum wird geklagt?

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) werfen dem Bund eine systematische Unterfinanzierung vor:


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Die Finanzierungslücke: Für Bezieher von Bürgergeld zahlt der Bund monatliche Pauschalen an die Krankenkassen. Diese decken laut GKV jedoch nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Behandlungskosten.


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Der Betrag: Die Krankenkassen fordern jährlich rund 10 Milliarden Euro zusätzlich vom Bund.


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Das Argument: Der Verband sieht in der aktuellen Praxis einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Die medizinische Versorgung von Bürgergeld-Empfängern sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe des Staates und dürfe nicht den Beitragszahlern der Sozialversicherung aufgebürdet werden.


Mittlerweile wurde der Umfang der Klagen deutlich ausgeweitet. Im Auftrag von insgesamt 79 Krankenkassen wurden Begründungen für entsprechende Klageverfahren eingereicht.


Ziel des Verfahrens: Da das Landessozialgericht die Gesetze nicht selbst ändern kann, strebt der GKV-Spitzenverband eine sogenannte Richtervorlage an. Das LSG soll das Verfahren aussetzen und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorlegen, damit dieses die Verfassungsmäßigkeit der Finanzierung endgültig klärt.


SPD-Pläne: Erst die Rente, dann die Mieteinnahmen?


Während die Union fordert, dass der Staat seine Schulden endlich aus Steuermitteln begleicht (was auch Beamte und Privatversicherte in die Pflicht nähme), träumt die SPD von einem ganz anderen „Raubzug“. Finanzminister Lars Klingbeil schielt auf die Ersparnisse der Rentnerinnen und Rentner und alle, die eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen. Geht es nach der SPD, sollen bald auch:
- Mieteinnahmen und
- Kapitaleinkünfte (Aktien, Dividenden)
mit Krankenkassenbeiträgen belastet werden. Wer also fürs Alter vorgesorgt hat und eine Wohnung vermietet, wird doppelt zur Kasse gebeten.
Gerechtigkeit sieht anders aus
Es kann nicht sein, dass diejenigen, die ihr Leben lang eingezahlt haben und nun im Ruhestand – oder kurz davor – von ihren Erträgen leben wollen, die Zeche für politische Fehlplanungen zahlen. Die „versicherungsfremden Leistungen“ gehören in den Bundeshaushalt – und zwar komplett!
Es ist Zeit, dass die Politik aufhört, das Geld in der Tasche der Beitragszahler als unerschöpfliche Quelle zu betrachten.
Ganz nebenbei
Obwohl die Inflation die Kosten im Gesundheitswesen weiter steigen lässt, gibt es beim Bürgergeld selbst 2026 eine Nullrunde (die Regelsätze bleiben bei 563 € für Singles). Die Beiträge für die Krankenkassen steigen für die arbeitende Bevölkerung jedoch weiter an. https://vorunruhestand.de/2026/02/schluss-mit-dem-kassen-bluff-wer-zahlt-fuers-buergergeld/

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