Dienstag, 21. Oktober 2025

Die 45-Jahre-Regel - wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen?

Die 45-Jahre-Regel - wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen?
Abschlagsfrei in Rente mit 63? Das war einmal. Wer 45 Beitragsjahre beisammen hat, kann aktuell erst mit 64 Jahren und sechs Monaten in Rente gehen –  Jahrgang 1964 sogar erst mit 65 Jahren.
Wer davon 💭 träumt, nach 45 Jahren harter Arbeit die 🛋️ Füße hochzulegen, ohne jeden Monat Abschläge hinnehmen zu müssen, der muss 🧮 rechnen.  Denn die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ ist ans 👴 👵 Lebensalter gekoppelt. ⚠️ Also Vorsicht: Die berühmte „Rente mit 63“ gilt heute nur noch für ältere Jahrgänge – und die sind schon in Rente. Für Sie zählt Ihr Geburtsjahr!

Abschlagsfrei in Rente


Wer darf überhaupt mit 63 Jahren in Rente gehen? Nur wer mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat. Wobei 63 ja auch nicht mehr stimmt. Wer 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt (oder entsprechende Wartezeiten gesammelt) hat, wird vom Staat belohnt. Die schlechte Nachricht: Die Altersgrenze verschiebt sich stetig nach hinten.
Wir bringen Licht ins Dunkel und zeigen Ihnen, wann genau Sie Ihren Antrag für den verdienten Ruhestand stellen können.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Diese spezielle Rentenart ermöglicht es Ihnen, zwei Jahre vor Ihrer regulären Regelaltersgrenze in Rente zu gehen – und das ganz ohne Abzüge!
Was zählt zu den 45 Beitragsjahren?
Entscheidend ist, dass die 45 Jahre Wartezeit gefüllt sind. Dazu gehören in der Regel:
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit.
- Kindererziehungszeiten (bis zum 10. Geburtstag).
- Pflegezeiten von Angehörigen.
- Wehr- oder Zivildienst.
- Arbeitslosengeld I (unter bestimmten Bedingungen, aber Achtung: Die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn werden hier nicht immer berücksichtigt!).
Wichtig: Im Gegensatz zur Rente mit 35 Jahren zählen hier in der Regel keine Schul-, Hochschul- oder Fachschulzeiten, und auch der Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wird ausgeschlossen.
Die aktuelle Tabelle: Ihr abschlagsfreier Rentenstart
Ihr persönliches, abschlagsfreies Eintrittsalter hängt einzig von Ihrem Geburtsjahr ab. Hier sehen Sie, wann Sie frühestens ohne Abzüge in Rente gehen dürfen:

Schlechte Karten für Akademiker


Akademiker haben schlechte Karten, denn ihr Studium, das im Minimum acht Semester (vier Jahre) dauert, wird rentenrechtlich nicht angerechnet, insofern kommen sie per se nicht in den Genuss dieser Regelung. Diese von der SPD eingeführte Rentenart privilegiert vor allem Industriearbeiter, die nach der Schule gleich eine Lehre begonnen haben.

Musterbeispiel


Jahrgang 1960
Sind Sie im Jahr 1960 geboren? Dann können Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei frühestens mit 64 Jahren und 4 Monaten in Anspruch nehmen – vorausgesetzt, Sie haben die 45 Beitragsjahre erfüllt.
Achtung Falle: Kein früherer Rentenbeginn mit Abschlag!
Im Gegensatz zur "Rente für langjährig Versicherte" (ab 35 Beitragsjahren) können Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht vor dem für Sie geltenden Mindestalter in Anspruch nehmen, selbst wenn Sie Abschläge in Kauf nehmen würden.
Möchten Sie trotzdem noch früher in Rente, käme nur die Altersrente für langjährig Versicherte infrage. Diese ist ab 63 Jahren möglich, aber dann müssen Sie für jeden Monat, den Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze gehen, 0,3 % Abschlag in Kauf nehmen – dauerhaft!
Fazit für Ihren Vorruhestand:
Die 45-Jahre-Regelung ist eine hervorragende Möglichkeit, zwei Jahre früher ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu starten. Prüfen Sie frühzeitig Ihre Rentenauskunft, um sicherzustellen, dass Sie die 45 Jahre Wartezeit auch wirklich zusammenbekommen.
Praktische Umsetzung
Ihr nächster Schritt: Fordern Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine aktuelle Auskunft an oder lassen Sie sich beraten, um Ihren exakten Rentenstart zu ermitteln!
Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben
Einfach jetzt kostenlos abonnieren https://vorunruhestand.de/2025/10/die-45-jahre-regel-wann-kann-ich-abschlagsfrei-in-rente-gehen/

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen