Samstag, 4. Oktober 2025

Ist GEZ-Gebühr ein Zwangsbeitrag?

Ist GEZ-Gebühr ein Zwangsbeitrag?
Ist die GEZ-Gebühr ein Zwangsbeitrag? Umgangssprachlich „ja“. Niemand kann sich dem Rundfunkbeitrag entziehen – mit wenigen Ausnahmen.
Viele kennen den Rundfunkbeitrag noch als GEZ-Gebühr, wobei GEZ für Gebühreneinzugszentrale steht. Ist Rundfunkbeitrag nun ein „Zwangsbeitrag“? Als solchen hat ihn Kulturstaatsminister Wolfram Weimer in einem Interview im „Tagesspiegel“ betrachtet – und eine Empörungswelle ausgelöst.

Zwangsbeitrag oder nicht?


Hat er mit seinem Begriff „Zwangsbeitrag“ Recht? Georg Restle, Leiter und Moderator des Politmagazins „Monitor“ spricht ihm dazu das Recht ab und verlangt im „X“ (früher Twitter) Weimars Rauswurf mit dem Argument, „Zwangsbeitrag“ sei der zentrale Kampfbegriff einer Kampagne, die nichts anderes im Schilde führt, als den ÖRR (öffentlich-rechtlicher Rundfunk) abzuschaffen.
Ist der Rundfunkbeitrag jedoch ein Zwangsbeitrag?
- Rechtliche Natur: Der Rundfunkbeitrag ist eine gesetzliche Pflichtabgabe oder ein Pflichtbeitrag (eine sogenannte "Haushaltsabgabe"), die zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland dient. Er basiert auf dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV).
- Zahlungspflicht: Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden, unabhängig davon, ob und wie viele Empfangsgeräte (Radio, Fernseher, Computer etc.) vorhanden sind oder ob der Rundfunk tatsächlich genutzt wird. Es besteht also eine gesetzliche Beitragspflicht.
- Zwangscharakter: Im umgangssprachlichen Sinne wird er oft als „Zwangsbeitrag“ empfunden, da die Zahlungspflicht per Gesetz für alle Haushalte besteht und nicht freiwillig ist. Die Zahlung kann bei Nichtbeachtung des Beitragsbescheides auch im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchgesetzt werden.
- Bestätigung der Rechtmäßigkeit: Zahlreiche Gerichte, einschließlich des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), haben die grundlegende Verfassungsmäßigkeit der wohnungsbezogenen Beitragspflicht bestätigt.
- Ausnahmen: Es gibt Ausnahmen von der Beitragspflicht, beispielsweise für Empfänger von bestimmten Sozialleistungen (wie Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG etc.) oder in besonderen Härtefällen. In diesen Fällen muss jedoch ein Antrag auf Befreiung gestellt werden.

Rundfunkbeitrag eine Pflichtzahlung


Das heißt letztlich, für alle außer Bürgergeld- und Grundsicherungsempfänger ist der Rundfunkbeitrag ein Zwangsbeitrag, der sogar rechtlich vollstreckt werden kann. Der Rundfunkbeitrag ist eine Pflichtzahlung, die geleistet werden muss, ohne dass der Einzelne dafür unmittelbar eine konkret in Anspruch genommene Gegenleistung erhält oder die Möglichkeit hat, sich der Zahlung zu entziehen.
Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro. ARD und ZDF wollen allerdings mehr. Die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt indes, den Rundfunkbeitrag ab 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen. Die Bundesländer sind allerdings dagegen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sogar beschlossen, dass der Beitrag bis Ende 2026 nicht erhöht werden soll.
Luxus-Renten für ARD-Ruheständler
Die ÖRR-Sender haben diesen Umstand in der Vergangenheit schamlos genutzt, sich Luxus-Renten zuzuschustern. Erinnert sei nur an die Ex-RBB-Chefin Patricia Schlesinger – und sie ist beileibe kein Einzelfall. Die Beitragszahler konnten sich ja nicht dagegen wehren und mussten hilflos dabei zuschauen. Das meiste Geld seines Rundfunkbeitrags fließt in die betriebliche Altersvorsorge der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender. Schon klar, dass Restle Kritiker wie Weimar am liebsten hinauswerfen lassen würde, schließlich profitiert er von diesem System – und die Beitragszahler können sich nicht wehren.
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