Freitag, 19. Juli 2024

Krankenkassen werden Anfang August teurer

Krankenkassen werden Anfang August teurer
Mehrere Krankenkassen erhöhen zum 1. August ihre Beiträge. Krankenversicherte zahlen künftig weit mehr als 20 Prozent an ihre Kasse – höchste Zeit zu wechseln.
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse langt gleich richtig zu: Sie erhöht den Zusatzbeitrag zum 1. August auf 3,28 Prozent von bisher 1,98 Prozent. Somit zahlten kinderlose Krankenversicherte insgesamt 21,88 Prozent (14,6 + 3,28 + 4,0) an die KKH; Krankenversicherte mit einem Kind zahlen 21, 28 Prozent (14,6 + 3,28 +3,4). Immerhin trifft das 1,6 Millionen Versicherte, denn so viele Kunden hat die KKH nach eigenen Angaben. Die Anpassung des Beitragssatzes sei auf unerwartet hohe Kostensteigerungen in der gesamten GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) zurückzuführen. Die KKH tröstet ihre Kunden damit, dass „andere Krankenkassen ebenfalls bereits auf die Unterfinanzierung der GKV reagiert und ihre Beiträge angepasst haben“.

Krankenkassen erhöhen reihenweise


Leider ist die KKH eben kein Einzelfall: Auch die Knappschaft erhöht zum 1. August ihren Zusatzbeitrag – und zwar um 0,5 Prozentpunkte auf dann 2,7 Prozent. Kinderlose Kunden zahlen somit ab August 21,3 Prozent (14,6 + 2,7 + 4,0), solche mit einem Kind 20,7 Prozent (14,6 + 2,7 + 3,4).
Der Dritte im Bunde ist die IKK classic. Sie erhöht den Zusatzbeitrag am 1. August um 0,49 Prozentpunkte auf 2,19 Prozent. Somit zahlen kinderlose Kunden der IKK classic künftig 20,79 Prozent (14,6 + 2,19 +4,0), solche mit einem Kind 20,19 Prozent (14,6 + 2,19 + 3,4).

Suche nach einer günstigeren Kasse


Da 95 Prozent der Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlich vorgegeben sind, ist es sinnvoll, sich nach einer günstigeren umzuschauen. Wenn die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöht, hat der Kunden übrigens ein Sonderkündigungsrecht und muss sich an keine Fristen halten, wie „krankenkassen.info“ schreibt. Das heißt, die zwölfmonatige Bindungsfrist entfällt, allerdings gilt die Kündigungsfrist von zwei Monate weiter. Wer vor dem 31. Juli kündigt, bleibt leider noch zwei Monate Kunde bei der bisherigen Krankenkasse.
Krankenkasse wechseln
Was heißt das für Versicherte? Wenn Ihre Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht, ist das ein Grund, die Kasse zu wechseln, und zwar möglichst schon, wenn die Erhöhung bekannt wird. Versicherten haben ein Sonderkündigungsrecht: Führt eine Kasse einen solchen „kassenindividuellen Zusatzbeitrag“ neu ein oder erhöht sie einen bereits bestehenden Zusatzbeitrag, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Dieses ist vom Gesetzgeber im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V), § 175 Absatz 4 geregelt.
Die Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten ist immer einzuhalten; die 12-monatige Bindungsfrist entfällt. Das heißt, wer noch vor Ende Juli kündigt, ist ab dem 1. Oktober bei der neuen Krankenkasse versichert. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Formalien eines Wechsels. Es reicht, bei der neuen Kasse einen Antrag auf Aufnahme zu stellen, die neue informiert dann die bisherige Kasse. Eine separate Kündigung der bisherigen Kasse ist nicht mehr nötig.

Kassenbeiträge steigen stark


Nach der Beitragserhöhung ist vor der Beitragserhöhung – und die Krankenkassen sind klamm. Die Ausgaben schießen ins Kraut, weswegen sie gar nicht umhinkönnen, als die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu erhöhen. Dabei ist der Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2024 bereits um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent erhöht worden; Kinderlose zahlen seit 1. Juli 2023 4,0 Prozent Pflegebeitrag und versicherte Rentnerinnen und Rentner mit Kindern 3,4 Prozent (da ihre Kinder in der Regel älter als 25 Jahre sind). Und jetzt wird’s wieder teurer: Der BKK geht davon aus, dass der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung ab 2025 von heute 1,7 auf mindestens 2,45 Prozentpunkte steigt – vielleicht auch mehr.
https://vorunruhestand.de/2024/07/krankenkassen-werden-anfang-august-teurer/

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