Dienstag, 8. Oktober 2024

„Kinderstartgeld“ fürs Anlegen an der Börse

„Kinderstartgeld“ fürs Anlegen an der Börse
Aktien sind alternativlos für den Vermögensaufbau – warum nicht schon von Kindesbeinen an damit anfangen? Wirtschaftsweise fordern deswegen ein „Kinderstartgeld“.
Wie lernen Kinder den Umgang mit Geld? Am besten am praktischen Beispiel. Das gilt auch und gerade für das Thema Börse. Wer schon einmal selbst in Aktien und Fonds investiert hat, begreift sehr schnell, wie sich Gewinne und Verluste anfühlen – und wie sich mit Aktien und Fonds ein Vermögen aufbauen und vermehren lässt.

Kinder an die Börse gewöhnen


Genau deswegen empfehlen die „Wirtschaftsweisen“, Kinder in Deutschland an den Kapitalmarkt heranzuführen – sie schlagen ein „Kinderstartgeld“ für alle Mädchen und Jungen ab sechs Jahren vor. Allerdings soll dieses „Kinderstartgeld“ der Staat finanzieren.

Aktien sind alternativlos


Keine andere Anlageform verspricht langfristig bessere Renditen als Aktien. Wer sich die Renditendreiecke des weltweiten Aktienindex MSCI World ansieht, begreift das sehr schnell. Es reicht auch ein Blick auf den Langfristchart des MSCI World.
Aus Erfahrungen lernen
„Anders als bisherige Maßnahmen zielt das vorgeschlagene Kinderstartgeld darauf ab, Finanzverhalten durch das Lernen aus Erfahrungen zu stärken – anstatt auf theoretisches Wissen“, so die Wirtschaftsweise Ulrike Malmendier. Indirekt wirke das Programm auch auf die Finanzkompetenz der Eltern, da sie zunächst die Kapitalanlage für ihre Kinder übernähmen.
Was kostet das?
Was das kostet? Nach Schätzung der "Wirtschaftsweisen" müsste der Staat langfristig dafür jährlich rund 1,5 Milliarden Euro löhnen. Das „Kinderstartgeld“ ist mit einigen Voraussetzungen verbinden: So können sich die Eltern das eingezahlte Geld während der Ansparphase nicht auszahlen lassen. Sind die Kinder dann volljährig, soll die Summe ohne Zweckbindung ausbezahlt werden können. Der Vorschlag der Wirtschaftsweisen sieht auch vor, dass ein Fonds auch weiter bespart werden kann. In der Schule sollen die Kinder bis zum Ende der Ansparphase alles Nötige lernen, um dann eigenständig Entscheidungen treffen zu können.

https://vorunruhestand.de/2024/10/kinderstartgeld-fuers-anlegen-an-der-boerse/

Kommt die Aktienrente doch noch?

Kommt die Aktienrente doch noch?
Nachdem die Riester-Rente gescheitert ist, will die FDP mit der Aktienrente die private Altersvorsorge reformieren. Eine gute Idee – ob die Ampel-Regierung das noch schafft?
Riester war alles, nur nicht rentierlich, zumindest nicht für Riester-Rentner. Verdient haben an Riester nur die Versicherer. Das soll sich ändern – und dafür will die FDP unter Finanzminister Christian Lindner mit der Aktienrente sorgen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf für die steuerlich geförderte privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) liegt schon vor. Das Gesetz kommt aber frühestens Anfang 2026.

Bessere Rendite mit Aktienrente


Die Aktienrente soll den Bürgern, die fürs Alter vorsorgen, bessere Renditechancen bieten als die verunglückte Riester-Rente. Die Aktienrente solle rentabler, kostengünstiger, einfacher und transparenter werden und damit eine breite Bevölkerungsschicht ansprechen. Denn, Aktien sind für die Altersvorsorge alternativlos – und gedacht als Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung. Nur so lässt sich der Lebensstandard im Alter einigermaßen sichern.
Warum genau geht es beim pAV-Reformgesetz?
- Der Staat fördert, so das Gesetz durchgeht, private Rentenansparpläne ab 2026 mit maximal 600 Euro pro Jahr. Er gibt pro investierten Euro 20 Cent dazu, aber maximal nur bis zu einem Sparbetrag von 3.000 Euro.
- Anbieter können auch künftig eine Altersvorsorge anbieten, die 100 Prozent der Beiträge garantiert.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein Altersvorsorgedepot „mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase“ in Höhe von 80 Prozent aufzubauen.
- Und es gibt ein Altersvorsorgedepot „ohne Garantieanforderungen“.
Mit den Altersvorsorgedepot ohne Garantieanforderungen sollen Anleger auch in Fonds und andere für Kleinanleger geeignete Anlageklassen investieren können.

So fördert der Staat die Aktienrente


Wie schon heute, soll auch die Aktienrente in der Ansparphase steuerlich freigestellt werden, Sparer sollen Zulagen bekommen sowie einen zusätzlichen Sonderausgabenabzugsbetrag. Besteuert wird die Aktienrente dann in der Auszahlphase.
Die Förderung der Aktienrente soll insgesamt einfacher werden als die Riester-Rente. Eigenbeiträge werden bis zu einem für alle einheitlichen Maximalbetrag über Zulagen aufgestockt. Mindesteigenbeiträge sollen wegfallen, das heißt, jeder investierte Euro wird gefördert. Geringverdiener unter den Altersvorsorgern sowie Berufseinsteiger sollen darüber hinaus mit festen Erhöhungsbeträgen gefördert werden.
Der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG soll erhalten bleiben.
Übersicht über die Einzelheiten
Haufe.de hat die Details der neuen Aktienrente übersichtlich zusammengestellt.
- Beitragsproportionale Grundzulage von 20 Cent für jeden Euro Eigensparleistung (bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 EUR, ab 2030 bis zu 3.500 EUR),
- Beitragsproportionale Kinderzulage pro Kind von 25 Cent für jeden Euro Eigensparleistung (höchstens 300 EUR pro Kind),
- Bonuszulage von 175 EUR für Geringverdiener,
- Berufseinsteigerbonus von 200 EUR pro Jahr für einen Zeitraum von drei Jahren,
- Förderung eines renditeorientierten und kostengünstigen Altersvorsorgedepots ohne Garantieanforderungen,
- Förderung von Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase mit zwei möglichen Garantiestufen in Höhe von 80 Prozent oder 100 Prozent,
- Standardisierung der Produkte durch Fokus auf Altersvorsorge (z. B. keine Absicherung mehr gegen verminderte Erwerbsfähigkeit, Dienstunfähigkeit bzw. der Hinterbliebenen),
- Ansparphase: Nach fünf Jahren ist ein Anbieterwechsel ohne Wechselkosten seitens des abgebenden Anbieters möglich,
- Stärkere Trennung der Anspar- und Auszahlungsphase durch Wechselmöglichkeit vor der Auszahlungsphase,
- Auszahlungsphase: Wahl zwischen lebenslanger Leibrente oder Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr ohne Restverrentungspflicht; Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre,
- Übermittlungspflicht der Anbieter für wesentliche Produktinformationen an eine digitale Plattform,
- Verbesserungen für bereits abgeschlossene Riester-Verträge durch Anhebung des Sonderausgaben-Höchstbetrages von 2.100 EUR auf 3.500 EUR. bei grundsätzlichem Bestandsschutz; Verzicht auf Restverrentung bei einem Auszahlungsplan im Konsens der Vertragsparteien sowie eine förderunschädliche Übertragung auf ein neues Altersvorsorgeprodukt sind möglich,
- Abbau von Komplexität bei der Kapital-Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum (Eigenheimrenten-Förderung),
- Weitere Bürokratieabbaumaßnahmen (z. B. Entkopplung der Zuordnung der Kinderzulage bei Eltern verschiedenen Geschlechts vom Geschlecht der Elternteile).

Warum bis 2026 warten


Wer nicht warten will, bis sich die Ampel-Regierung endlich um das Thema Rente kümmert und die Aktienrente endlich umsetzt, kann sich ja selbst an dem schwedischen Modell einer Aktienrente orientieren und den Fonds AP7 nachbilden. Das Portal „ExtraETF“ zeigt wie’s geht: „Beim AP7-Aktienfonds handelt es sich um einen staatlich verwalteten Fonds, der einem strengen Portfoliomanagement unterliegt; er ist ein Bestandteil der schwedischen Premium-Rente, die wiederum eine wichtige Säule für das Rentensystem in Schweden darstellt“. Und wie lässt sich das nachbauen? „Der Kern des Portfolios des AP7-Fonds besteht zu 100 Prozent aus Aktien und selbst Aspekte wie das faktorbasierte Investieren oder die nachhaltige sowie soziale Verantwortung kommen nicht zu kurz. Um eine simple Nachbildung der Strategie zu ermöglichen, haben wir uns auf folgende Gewichtung festgelegt: 50 Prozent Industrieländer (ESG), 20 Prozent Schwellenländer (ESG), jeweils zu 12,50 Prozent den Faktor ‚Quality‘ sowie den Faktor ‚Value‘ und abschließend kommt noch fünf Prozent Private Equity hinzu.“ Dabei kam diese Liste heraus:
Name
WKN
ISIN
Gewichtung
iShares MSCI World ESG Enhanced UCITS ETF
A2PCB4
IE00BHZPJ569
50%
iShares MSCI EM ESG Enhanced UCITS ETF
A2PCB0
IE00BHZPJ239
20%
Xtrackers MSCI World Quality UCITS ETF
A1103D
IE00BL25JL35
12,5%
Xtrackers MSCI World Value UCITS ETF
A1103E
IE00BL25JM42
12,5%
iShares Listed Private Equity UCITS ETF
A0MM0N
IE00B1TXHL60
5%
Xtrackers Global Aggregate Bond Swap UCITS ETF
DBX0NV
LU0942970103
altersabhängig
Quelle: ExtraETF
 
 
 
https://vorunruhestand.de/2024/10/kommt-die-aktienrente-doch-noch/

Ausgezahlte Durchschnittsrente nur 1007 Euro

Ausgezahlte Durchschnittsrente nur 1007 Euro
Wer den jüngsten Rentenbericht liest, dürfe erschrecken: Im Schnitt bekommen Rentner nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung nur 1007 Euro ausbezahlt. Was in der Statistik noch drin steht.
Zwar sind die „Rentenzahlbeträge“ zum Jahresende 2023 um durchschnittlich 4,6 Prozent gestiegen, aber die absolute Höhe ist doch erschreckend. Denn im Durchschnitt aller Rentnerinnen und Rentner bleiben nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung nur 1007 Euro übrig, die am Monatsende von der Deutschen Rentenversicherung überwiesen werden, so steht es im Jahresbericht 2023 der Deutschen Rentenversicherung – nachlesbar von jedermann und jederfrau (auf Seite 21).

Unterschiede zwischen Mann und Frau


Das ist wohlgemerkt eine Durchschnittszahl, aber selbst, wer tiefer blickt, muss zwangsläufig erschrecken: Die durchschnittliche Altersrente liegt lediglich bei 1102 Euro, wobei Frauen mit 908 Euro noch deutlich weniger bekommen als Männer mit 1348 Euro. Richtig mau sieht es für Erwerbsminderungsrentner aus – sie bekommen lediglich 978 Euro überwiesen.

Renteneintrittsalter steigt


Parallel dazu arbeiten Rentenzahlerinnen und -zahler deutlich länger, bis sie ihre Rente bekommen. So ist in den vergangenen Jahren das durchschnittliche Alter, in dem Altersrenten erstmalig in Anspruch genommen wurden, deutlich gestiegen: von 62,3 Jahren im Jahr 2000 auf 64,4 Jahre im Jahr 2023.
Angesichts dieser Zahlen dürfte klar sein, dass es schwierig ist, Renten zu kürzen oder von der Lohnentwicklung abzukoppeln, denn schon heute leben viele Rentnerinnen und Rentner an der Armutsgrenze. Es dürfte ferner klar sein, dass keine und keiner mit der gesetzlichen Rente große Sprünge machen kann. Es braucht dringend eine betriebliche und private Altersvorsorge, um nicht in die Altersarmut zu fallen.
Wo bleibt die Rentenreform?
Das Statistische Bundesamt gab laut „Münchner Merkur“ im Oktober 2023 bekannt, dass 40 Prozent der Erwerbstätigen über 65 Jahre ihren Lebensunterhalt nur durch Arbeitseinkommen bestreiten konnten. Ihre Renten hätten also nicht zum Leben ausgereicht. 2021 habe ein Viertel der Rentner und Rentnerinnen weniger als 1.000 Euro monatlich netto zur Verfügung gehabt.
Die beiden anderen Säulen der Altersvorsorge hätte schon längst reformiert werden müssen, was die bisherigen Regierungen versäumt haben – anders als in den Nachbarländern, darunter Österreich, die Niederlande und Schweden.
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https://vorunruhestand.de/2024/10/ausgezahlte-durchschnittsrente-nur-1007-euro/

Donnerstag, 19. September 2024

Ampel setzt falsche Impulse bei Betriebsrenten

Ampel setzt falsche Impulse bei Betriebsrenten
Die Ampel will Betriebsrenten attraktiver machen. Statt die Sozialabgaben zu senken, erhöht sie die Einkommensgrenzen für die Förderung. Am Ende bekommen Betriebsrentner aber nicht mehr, sondern netto weniger raus.
Bislang haben laut Bundesregierung nur rund 54 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland eine Betriebsrente. Warum wohl? Weil Staat und Sozialversicherung am Ende, wenn die Beschäftigten in Rente gehen, die Hand aufhält, sodass von der Betriebsrente kaum etwas übrigbleibt.

Falsche Impulse bei Betriebsrenten


Statt jedoch diesen Missstand zu beseitigen, will Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, die Anreize für Unternehmen erhöhen, mehr Beschäftigten eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Der Staat profitiert auf alle Fälle davon, denn je mehr eine Betriebsrente haben, desto mehr Steuern und Sozialabgaben zahlen sie. Vor diesem Hintergrund klingt sein Satz, niemand solle sich im Alter finanzielle Sorgen machen müssen, fast schon perfide.

Krankenkassen schröpfen Betriebsrentner


Viele Betriebsrentnerinnen und -rentner fallen vom Glauben ab, wenn sie das Schreiben der Krankenkasse bekommen, mit dem sie aufgefordert werden, die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen, sprich, den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Das sind alles in allem rund 20 Prozent, die ihnen dann von ihrer Betriebsrente fehlen. Profiteur ist die Sozialversicherung, die wiederum Heil untersteht.
Weniger gesetzliche Rente
Die ADG (Aktion Demokratische Gemeinschaft) hat einmal ausgerechnet, was Siemens-Betriebsrentnern von 800 Euro übrigbleiben. Die Rechnung gilt auch für alle anderen Betriebsrenten, die monatlich ausgezahlt werden. Um es kurz zu machen: von beispielsweise 800 Euro Betriebsrente bleiben rund 670 Euro (Versicherte mit Kindern) übrig – und dabei sind die im Laufe eines Erwerbslebens gezahlten Steuern noch gar nicht berücksichtigt. Kinderlosen Betriebsrentnerinnen und -rentnern bleiben sogar nur etwas mehr als 620 Euro übrig.
Angesichts dieser Abzüge helfen auch die von Hubertus Heil geplanten Förderungen nichts. Er setzt am falschen Ende an. Übrigens, durch die Gehaltsumwandlung beim Aufbau einer Betriebsrente reduziert sich auch die gesetzliche Rente. Das heißt, wer einen Teil seines Gehalts in eine Betriebsrente einzahlt, bekommt am Ende weniger gesetzliche Rente. Offensichtlich hat Hubertus Heil vergessen, das zu erwähnen.
Abzüge bei Betriebsrenten
Versicherte mit Kindern zahlten bis Ende 2023 genau 128,67 Euro, seit Anfang 2024 sind es 128,79 Euro, kinderlose Versicherte zahlten 133,47 Euro, seit Anfang 2024 sind es 133,59 Euro. Die Erhöhung des Freibetrags hat sich also nicht beitragssenkend ausgewirkt.
Bezogen auf zehn Jahre, denn so lang müssen Betriebsrentner Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, wenn die "Betriebsrente" (bei Direktversicherungen ist das üblich) in einem Betrag ausbezahlt wurde, macht das bei Versicherten mit Kindern immerhin 15.454,80 Euro aus, bei Kinderlosen sind es sogar 16.030,80 Euro. Wer eine klassische Betriebsrente bekommt, die monatlich überwiesen wird, zahlt dafür sein Leben lang Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung, und eben nicht nur zehn Jahre.
Quelle: ADG
https://vorunruhestand.de/2024/09/ampel-setzt-falsche-impulse-bei-betriebsrenten/

Mittwoch, 18. September 2024

Betriebsrentenfreibetrag erhöht sich 2025

Betriebsrentenfreibetrag erhöht sich 2025
Wer eine Betriebsrente hat, zahlt dafür die vollen Krankenkassenbeiträge von rund 20 Prozent – allerdings erst ab einem Freibetrag, der 2025 steigt. Leider wird es kaum günstiger, denn parallel steigen die Krankenkassenbeiträge.
- Wer eine Direktversicherung hat, von seinem Ex-Arbeitgeber eine Betriebsrente oder Geld von einer Pensionskasse bekommt, muss dafür
- die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen,
- sprich den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil,
- insgesamt annähernd 20 Prozent.
- Dank einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2020 gibt es freilich einen Freibetrag, den sogenannten GKV-Betriebsrentenfreibetrag (GKV steht für gesetzliche Krankenversicherung) von zurzeit 176,75 Euro.
- Das heißt, diese 💶 176,75 Euro bleiben versicherungsfrei – für alles darüber hinaus zahlen Betriebsrentner den vollen Beitrag.
- Und es gibt einen weiteren Wermutstropfen: Der Freibetrag gilt nur und ausschließlich für den Krankenkassenbeitrag, nicht aber für den Pflegebeitrag – und der stieg zum 1. Juli 2023 von 3,05 auf 3,4 Prozent für Rentner mit Kindern und von 3,4 auf 4,0 Prozent für Kinderlose.
- Damit erhöhen sich natürlich die Gesamtbeiträge, die Betriebsrentnerinnen und -rentner an die Krankenkasse zahlen müssen.
- Weiterer Wermutstropfen: Einige Krankenkasse haben bereits Anfang August 2024 die Zusatzbeiträge erhöht.

187,25 Euro Freibetrag ab 2025


2024 beträgt der Freibetrag 176,75 Euro, einheitlich für Ost und West. Eingeführt wurde der Freibetrag zum 1. Januar 2020 in der Höhe von 159,25 Euro. Also bleiben 176,75 Euro in der Krankenversicherung beitragsfrei.
- Dieser Freibetrag erhöht sich 2025 auf 187,25 Euro, sprich, 187,25 Euro bleiben beitragsfrei.
- Grund dafür: Ab 1. Januar 2025 steigt die maßgebliche Bezugsgröße.
- Sie ist eine wichtige sozialrechtliche Rechengröße und in § 18 Sozialgesetzbuch Nummer 4 geregelt.
- Der Freibetrag ist ein 20stel der Bezugsgröße, die 2025 auf monatlich 3.745 Euro steigt: 3.735 ÷ 20 = 187,25 Euro.
Berechnung des Freibetrags
Was heißt das konkret? Wie berechnet sich der Freibetrag? Die Sozialmathematiker nehmen eine sogenannte „Bezugsgröße“ als Maßstab, die sich vom „Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung“ ableitet (definiert im § 18 des vierten Sozialgesetzbuches (SGB)). Sie beziehen sich dabei auf das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, sprich für 2025, dann auf 2023. Der GKV-Betriebsrentenfreibetrag entspricht einem Zwanzigstel (1/20) der bundeseinheitlichen Bezugsgröße in der Sozialversicherung. Somit ergibt sich folgende Rechnung: 3.735 ÷ 20 = 187,25 Euro.
Klingt kompliziert, ist kompliziert – wer sich bei der Berechnung helfen lassen will, greift am besten auf den Rechner von „Stiftung Warentest“. Aber Vorsicht! Der Rechner beruht noch auf dem bis Ende 2024 gültigen Freibetrag von 176,75 Euro. Eigentlich müssten die Krankenkassen ihre Mitglieder rechtzeitig über die Erhöhung informieren. Am besten bei der eigenen Kasse nachfragen!
⚠️ Achtung! Wer freiwillig Versicherter ist in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, für den gilt dieser Freibetrag nicht.
Wie der Freibetrag angewandt wird:
- Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
- Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 176,75 EUR für 2024). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
- Diese Änderung ist nicht auf die soziale Pflegeversicherung übertragen, deswegen bleibt es bei der minimalen Entlastung. Für die soziale Pflegeversicherung bleibt es vielmehr bei der bisher bereits geregelten Beitragsfreigrenze (§ 226 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches in Verbindung mit § 57 Absatz 1 Satz 1 des Elften Buches).
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Was von der Rente übrig bleibt
Gesetzlich krankenversicherte Rentner müssen von ihrer gesetzlichen Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten, insgesamt mehr als elf Prozent der Bruttorente. Sie werden direkt von der Rente abgezogen. Das macht bei 1000 Euro Rente ein Minus von 113 Euro oder mehr sogar, ja nach Krankenkasse. Das heißt, unterm Strich bleiben einem Rentner von 1000 Euro weniger als 900 Euro Netto-Rente übrig. 2024 wurde es noch mal mehr, denn Gesundheitsminister Karl Lauterbach erhöhte den Zusatzbeitrag auf 1,7 Prozent. Das heißt Betriebsrentner zahlen dann 14,6+1,7+3,4 = 19,7 Prozent (mit Kindern) Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag oder 14,6+1,7+4,0 = 20,3 Prozent (Kinderlose). Die Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) hat das einmal für einen Betriebsrentner mit 800 Euro Betriebsrente durchgerechnet. Kinderlosen zahlen von 800 Euro 133,47 Euro an Kranken- und Pflegeversicherung.
Was gesetzlich krankenversicherte Rentner zahlen müssen
Bei Pflichtversicherten in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent. Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner bekommen einen Zuschuss von 7,3 Prozent, müssen den Gesamtbeitrag aber selbst abführen. Viele Einkünfte bleiben bei Pflichtversicherten beitragsfrei, anders bei freiwillig gesetzlich krankenversicherten Rentner. Bei freiwillig versicherten Rentnern wird der ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent nur auf die "sonstigen" Einkünfte angewendet. Dazu kommt aber immer der Zusatzbeitrag, der zurzeit im Schnitt bei 1,3 Prozent liegt. Ferner zahlen die Rentner noch den Pflegebeitrag in Höhe von 3,05 Prozent (Rentner mit Kindern) oder 3,3 Prozent (kinderlose Rentner).                   Quellen: GKV, Finanztip, Finanztest, VdK, Krankenkassen direkt
Freiwillig gesetzlich Versicherte
Brutto-Rente ist nicht gleich Netto-Rente – das wird vor allem freiwillig gesetzlich Krankenversicherten schmerzlich bewusst. Was hat es mit "pflichtversichert" und "freiwillig" krankenversichert auf sich? Wer in der zweiten Hälfte seines Berufslebens nicht mindestens 90 Prozent in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war (9/10-Regelung), hat in puncto gesetzlicher Krankenversicherung mit Zitronen gehandelt, denn er ist nicht pflichtversichert, sondern freiwillig versichert – mit gravierenden Folgen. Übrigens, die Krankenkassen nehmen es da sehr genau und zählen selbst die Tage. Es zählt dabei auch, wenn der Gatte oder die Gattin über den Partner familienversichert war. Dumm nur, wer in der zweiten Berufshälfte zu lang privatversicherte war und zu spät oder zu kurz gesetzlich versichert war. Seit August 2017 entschärft eine Gesetzesänderung die 9/10-Regelung, allerdings nur für Eltern mit Kindern.
Die Folgen für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse: Sie zahlen nämlich den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil in die gesetzliche Krankenkasse, ferner zahlen sie für alle anderen Einnahmen wie Miet- und Kapitaleinkünfte sowie die Riester-Rente. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen GKV hat eine viele Seiten lange Liste über alle Einkünfte, für die ein freiwillig gesetzlich Krankenversicherter zahlen muss – und diese Liste ist beängstigend lang. Sie bekommen natürlich die ihnen zustehende Hälfte von der Rentenversicherung. Um den Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen sie sich schon selbst kümmern und bei der Rentenversicherung nachhaken.
https://vorunruhestand.de/2024/09/betriebsrentenfreibetrag-erhoeht-sich-2025/

Mittwoch, 11. September 2024

Scholz verspricht mal wieder stabile Renten

Scholz verspricht mal wieder stabile Renten
Lügt Bundeskanzler Olaf Scholz, wenn er stabile Renten verspricht? Jein. Er garantiert ein stabiles Rentenniveau, verschweigt aber, dass Rentner immer höhere Sozialbeiträge zahlen und ihnen so immer weniger netto vom brutto bleibt.
Während des sächsischen Landtagswahlkampfs „garantierte“ Bundeskanzler Olaf Scholz gleich „für die nächsten Jahrzehnte ein stabiles Rentenniveau“, wie die „Zeit“ berichtete. Die Realität sieht allerdings anders aus, denn vom stabilen Rentenniveau bleibt netto immer weniger übrig, weil seine SPD systematisch die Sozialbeiträge erhöht.

Von wegen stabiles Rentenniveau


„Dass wir ein stabiles Rentenniveau in Deutschland garantieren wollen, das ist eines der großen Vorhaben dieser Regierung“, sagte Scholz bei der Generaldebatte im September 2024 im Bundestag. Damit will er die jungen Menschen in Deutschland beschwichtigen.
Die 17-Jährigen im Land, die nun die Schule verlassen und fünf Jahrzehnte lang Rentenbeiträge zahlen würden, müssten wissen, worauf sie sich in Zukunft verlassen könnten, versucht Scholz der Öffentlichkeit zu vermitteln. Das wichtigste Vermögen, das viele in unserem Land hätten, sei ihr Anspruch in der Altersvorsorge, die Rentenversicherung, so Scholz.
Rentenerhöhung zu 100 Prozent versteuert
Was Scholz geflissentlich verschweigt: Jede Rentenerhöhung wird zu hundert Prozent versteuert, den Pflegeversicherungsbeitrag zahlen Rentner komplett selbst, der Zusatzbeitrag wird sich schon 2025 deutlich erhöhen.
Eine Beispielrechnung veranschaulicht, wie wenig netto vom Brutto übrigbleibt: Bei 1.600 Euro bleiben nach Abzug von Kranken- und Pflegebeitrag sowie Steuern lediglich rund 1.350 Euro übrig – und künftig dürfte es eher weniger sein.
https://vorunruhestand.de/2024/09/scholz-verspricht-mal-wieder-stabile-renten/

Von Kaffee und Kuchen bis zur Barista-Kreation

Von Kaffee und Kuchen bis zur Barista-Kreation
Kaffee ist Kult – und Kulturgut in Deutschland. Kaffee ist weit mehr als nur ein Getränk. Für viele, gerade uns Ältere, gehören „Kaffee und Kuchen“ zur deutschen Tradition – und der Kaffeeklatsch wird zum Kit für das soziale Miteinander.
Der tägliche Kaffeegenuss ist ein Ritual, das tief in der Kultur verwurzelt ist. „Kaffee und Kuchen“ ist eine Zeit des Genusses, die nicht nur den Gaumen erfreut, sondern auch das soziale Miteinander fördert. In vielen Haushalten wird der Nachmittag, oft als „Kaffeeklatsch“ bezeichnet, mit einer Tasse frisch gebrühten Kaffees und einem Stück Kuchen zelebriert. Es ist eine Zeit, um sich zu entspannen, sich auszutauschen und das Leben in vollen Zügen zu genießen.

Barista-Kultur – Moderne trifft auf Tradition


Die Kaffeekultur ändert sich indes – weg vom Brühkaffee, hin zu Espresso und Cappuccino. Die Barista-Kultur hat auch in Deutschland Einzug gehalten und die traditionelle Art des Kaffeegenusses erweitert. Besonders in den Großstädten eröffnen immer mehr Cafés, die sich auf besondere Kaffeekreationen spezialisiert haben. Diese Cafés setzen auf qualitativ hochwertige Bohnen, innovative Zubereitungsmethoden und kunstvolle Präsentationen, die den Kaffeegenuss auf ein neues Level heben.
Ein Barista versteht es, die Aromen der Kaffeebohnen so zu entfalten, dass jede Tasse ein einzigartiges Geschmackserlebnis bietet. Ob ein perfekt zubereiteter Cappuccino mit einer cremigen Schaumkrone, ein starker Espresso oder ein Filterkaffee aus der French Press – die Möglichkeiten sind vielfältig. Hier wird Kaffee nicht nur getrunken, sondern zelebriert. Die Liebe zum Detail zeigt sich in jeder Tasse, die serviert wird. Parallel zur Barista-Kultur bleibt der traditionelle „Kaffee und Kuchen“ in Deutschland weiterhin beliebt. Die beiden Welten – die Tradition und die Moderne – existieren nebeneinander und ergänzen sich perfekt. Während der klassische Filterkaffee nach wie vor seinen festen Platz in den Herzen der Deutschen hat, bieten die modernen Barista-Kreationen eine spannende Ergänzung und Vielfalt für Kaffeeliebhaber.
Kaffeegenuss für zu Hause: Dolce Gusto Kapseln und Kaffeepads
Nicht jeder hat die Zeit oder die Möglichkeit, jeden Tag ein Café zu besuchen. Doch das bedeutet nicht, dass man auf hochwertigen Kaffeegenuss verzichten muss. Für den schnellen und dennoch geschmackvollen Kaffee zu Hause bieten sich moderne Lösungen wie Dolce Gusto Kapseln oder Kaffeepads an. Diese ermöglichen es, innerhalb weniger Sekunden eine große Vielfalt an Kaffeespezialitäten zuzubereiten, die qualitativ überzeugen. Dolce Gusto Kapseln sind besonders beliebt, weil sie eine breite Palette an Geschmacksrichtungen bieten – vom kräftigen Espresso bis zum cremigen Latte Macchiato. Jede Kapsel ist so konzipiert, dass sie die Aromen perfekt bewahrt und dem Benutzer eine unkomplizierte und schnelle Zubereitung ermöglicht. Ebenso bieten Kaffeepads eine einfache Handhabung und sind ideal für diejenigen, die gerne eine einzelne Tasse Kaffee genießen möchten, ohne eine ganze Kanne aufbrühen zu müssen.

Zukunft des Kaffees – Vielfalt und Innovation


Die deutsche Kaffeekultur ist in stetigem Wandel. Während die traditionellen Elemente wie Kaffee und Kuchen fest in der Kultur verankert sind, eröffnen neue Trends und Technologien spannende Möglichkeiten. Die Barista-Kultur hat bereits bewiesen, dass sie eine Bereicherung für den deutschen Kaffeegenuss darstellt, und es ist zu erwarten, dass sich dieser Trend weiter fortsetzt. Gleichzeitig ermöglichen moderne Zubereitungsmethoden, wie die Nutzung von Dolce Gusto Kapseln und Kaffeepads, auch zu Hause einen schnellen und geschmackvollen Kaffeegenuss.
Die Zukunft des Kaffees in Deutschland sieht somit äußerst vielversprechend aus: Eine harmonische Verbindung aus Tradition und Innovation, die für jeden Geschmack und jede Gelegenheit den perfekten Kaffee bereithält.
Bild: pixabay | poedynchuk
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