Mittwoch, 18. Februar 2026

Schlutzkrapfen: Tradition, die schmeckt

Schlutzkrapfen: Tradition, die schmeckt
Schlutzkrapfen gehören zur Südtiroler Küche wie Spinatknödel und Schüttelbrot. Was steckt dahinter – und vor allem wie lassen sie sich nachkochen.
Wer schon einmal in den gemütlichen Stuben Südtirols Platz genommen hat, kommt an ihnen nicht vorbei: den Schlutzkrapfen. In der lokalen Mundart liebevoll „Schlutzer“ genannt, sind diese gefüllten Teigtaschen weit mehr als nur eine Mahlzeit – sie sind ein Symbol der alpinen Genusskultur.

Ein Stück Alpengeschichte auf dem Teller


Ursprünglich galten sie als „Arme-Leute-Essen“. Die Bergbauern nutzten das, was der Hof hergab: Roggenmehl vom Feld, Spinat aus dem Garten und frischen Topfen (Quark) von den eigenen Kühen. Der Name leitet sich vom Tiroler Wort „schlutzen“ ab, was so viel wie „gleiten“ oder „rutschen“ bedeutet – ein Hinweis darauf, wie geschmeidig die Teigtaschen in den Mund wandern.

Genießen als Lebensart


Schlutzkrapfen verkörpern genau das, was wir am bewussten Genießen schätzen:
- Regionalität: Ehrliche Zutaten ohne Schnickschnack.
- Handarbeit: Das Formen der Teigtaschen hat fast schon etwas Meditatives.
- Geselligkeit: Am besten schmecken sie in guter Gesellschaft mit einem Glas Vernatsch.
Südtiroler Schlutzkrapfen sind eines dieser Gerichte, die sofort das Gefühl von alpiner Gemütlichkeit wecken. Sie wirken auf den ersten Blick wie Ravioli – aber ihr Charakter ist ganz eigen, tief verwurzelt in der bäuerlichen Küche Tirols.
Was Schlutzkrapfen ausmacht
- Teig: Ein dünner Nudelteig, oft mit einem Anteil Roggenmehl, was ihm eine leicht nussige Note gibt.
- Füllung: Klassisch besteht sie aus Spinat und Topfen (Quark), manchmal mit etwas Kartoffel, Muskat, Knoblauch und Schnittlauch.
- Form: Halbmondförmig, etwa handtellergroß und mit einer gezackten oder glatten Kante verschlossen.
- Zubereitung: Kurz in Salzwasser gekocht, bis sie an die Oberfläche steigen.
Mit einem Ausstecher geht's schneller
Schlutzkrapfen-Former
Schlutzkrapfen-Former gibt's in Südtirol in vielen Geschäften zu kaufen - in Deutschland am besten online kaufen
Am besten nach Ravioli Fomer im Internet suchen. Schlutzkrapfen sind ja so etwas Ähnliches wie Ravioli.
Genussmomente
Serviert werden Schlutzkrapfen traditionell mit brauner Butter, reichlich Parmesan oder Graukäse und etwas Schnittlauch.
Einfallsreiche Varianten
Normalerweise haben Schlutzkrapfen eine Spinatfüllung, aber die Köchinnen und Köche in Südtirol sind kreativ und haben sich einige Varianten einfallen lassen:
- Käse-Schlutzkrapfen mit würzigem Bergkäse
- Kräuter-Schlutzkrapfen mit Wildkräutern wie Brennnessel oder Bärlauch
- Rote-Beete-Teig für eine farbenfrohe, moderne Interpretation
Tipp
Wenn Sie eine größere Menge vorbereiten, können Sie die Schlutzkrapfen ungekocht wunderbar einfrieren. So haben Sie immer ein schnelles, hochwertiges Abendessen parat.
Das Rezept: Der Klassiker für zu Hause
Holen Sie sich das Urlaubsgefühl in die eigene Küche. Dieses Rezept reicht für ca. 4 Personen.

Schlutzkrapfen



Teig aus Roggen- und Weizenmehl, gefüllt mit Spinat, garniert mit zerlassener Butter und Parmesan


- Schlutzkrapfen-Former
- Nudelbrett
- Teigroller
- große Pfanne
- Kochtopf
Für den Teig- 250 g Roggenmehl
- 250 g Weizenmehl
- 2 Eier
- 1 EL Öl (Raps- oder Sonnenblumenöl)
- etwas lauwarmes Wasser
- 800 g Spinat (am besten tiefgefroren)
- 4 EL gehackte Petersilie
- 1 mittelgroße Zwiebel
- 40 g Butter
- 1 EL Mehl
- 1/4 l Milch
- 1 EL Parmesan
- Salz
- Pfeffer
- Muskat
- 80 g Butter
- 60 g Parmesan
Teig-

Aus Mehl, Eier, Salz, Eier, Öl und lauwarmen Wasser einen nicht zu festen Teig kneten


-

1 Stunde zugedeckt ruhenlassen


-

Falls frischer Spinat verwendet wird: Spinat gut waschen, in Salzwasser garkochen, abseihen und ausdrücken, damit er möglichst wenig Wasser enthält


-

Tiefgefrorener Spinat: auftauen


-

Petersilie klein schneiden und mit dem Spinat mischen


-

Zwiebel klein schneiden und in Butter kurz bräunen


-

mit Mehl bestäuben


-

Milch erhitzen und zugeben


-

alles gut verrühren und etwas einkochen lassen


-

Spinat hinzugeben und vermischen


-

mit Salz, Pfeffer, Muskat und Parmesan würzen


-

Die Füllung erkalten lassen


-

Den Teig auf dem Nudelbrett dünn ausrollen


-

Mit dem Schlutzkrapfen-Former, einem runden Ausstecher oder einem umgestülpten Glas Handteller große Rundstücke ausstechen


-

In den Schlutzkrapfen-Former legen


-

mit der Füllung füllen


-

zusammenklappen


-

Wer keinen Schlutzkrapfen-Former hat legt das Rundstück auf die bemehlte Hand und füllt den Teig auf diese Weise mit der Füllung


-

zusammenklappen und den Rand mit den Fingern andrücken, dass der Schlutzkrapfen geschlossen ist


-

Schlutzkrapfen im kochenden Salzwasser fünf Minuten sieden, bis sie aufschwimmen


-

In der Zwischenzeit in einer großen Pfanne die Butter schmelzen


-

die abgeseihten Schlutzkrapfen in die Pfanne legen und in der zerlassenen Butter wenden


-

mit Parmesan bestreuen


-

mit Petersilie dekorieren und servieren


Als Alternative für Spinat bieten sich beispielsweise Brennnesseln an. Sie werden blanchiert und ebenso wie der Spinat klein geschnitten. 


Blanchieren


- Spinat oder Brennnesseln portionsweise in einen großen Topf mit kochendem Salzwasser geben und für 30 Sekunden blanchieren
- Spinat oder Brennnesseln mit einer Schaumkelle herausnehmen und in Eiswasser abschrecken. Dadurch wird der Garvorgang gestoppt und die Blätter bleiben schön grün.
- Anschließend Blätter gut ausdrücken und in eine Schüssel geben.
HauptgerichtSüdtirol, AlpenländischSchlutzkrapfen, Spinat https://vorunruhestand.de/2026/02/schlutzkrapfen-tradition-die-schmeckt/

Neu-Rentner müssen bereits 84 Prozent versteuern

Neu-Rentner müssen bereits 84 Prozent versteuern
Wer 2026 in Rente geht, muss 84 Prozent seiner Bezüge versteuern. Kommende Rentner trifft es noch härter.
Der Übergang in den Ruhestand ist für viele ein Grund zur Freude, doch steuerlich zieht der Staat die Zügel langsam an. Für den Rentenjahrgang 2026 gibt es eine klare Vorgabe: Der steuerpflichtige Anteil steigt auf 84 Prozent.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick


- Freibetrag: Nur noch 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben steuerfrei.
- Entwicklung: Jedes Jahr sinkt der steuerfreie Anteil um weitere 0,5 Prozentpunkte.
- Zielmarke: Ab dem Jahr 2058 wird die Rente schließlich zu 100 Prozent steuerpflichtig sein.
- Bestandsschutz: Wer bereits in Rente ist, kann aufatmen – der einmal festgesetzte steuerfreie Betrag bleibt unverändert bestehen.
Warum das Modell dennoch Vorteile bietet
Auch wenn die Zahlen zunächst nach einer höheren Belastung aussehen, steckt dahinter das Prinzip der „nachgelagerten Besteuerung“. Das hat für viele oft handfeste Vorteile:
- Steuerersparnis im Job: Während des Berufslebens senken die Rentenbeiträge als Vorsorgeaufwendungen das zu versteuernde Einkommen.
- Geringere Progression: Da das Einkommen im Alter meist niedriger ist als das frühere Gehalt, fällt in der Regel auch ein geringerer Steuersatz an.
Gut zu wissen: Die Regelungen gelten nicht nur für die Altersrente, sondern greifen auch bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.
Weitere Informationen zum Download
Möchten Sie tiefer in das Thema eintauchen? Die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ bietet detaillierte Einblicke und praktische Tipps. Einfach PDF herunterladen.
🚨 Achtung: Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig
Ein wichtiger Punkt, den viele unterschätzen: Der steuerfreie Anteil Ihrer Rente wird einmalig bei Rentenbeginn als fester Euro-Betrag festgeschrieben. Das bedeutet für die Zukunft:
- Jede kommende Rentenerhöhung muss zu 100 Prozent versteuert werden.
- Da der Freibetrag nicht mitwächst, kann eine Rentenanpassung dazu führen, dass Sie plötzlich über den steuerlichen Grundfreibetrag rutschen und erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen. https://vorunruhestand.de/2026/02/neu-rentner-muessen-bereits-84-prozent-versteuern/

Rente im Umbruch: Was die Reformer vorschlagen

Rente im Umbruch: Was die Reformer vorschlagen
Die Politik ringt um die Zukunft der Rente. Neue Modelle, harte Einschnitte und frische Kommissionen sollen das System stabilisieren. Ein Überblick über die jüngsten Vorschläge.
„Spahn schlägt Kopplung der Rente an Lebensarbeitszeit vor“, titelt die „Welt“; „Jetzt geht’s um die Rente mit 70!“, schreibt „Bild“; „Junge Union will Kinderlose zur Kasse bitten“, so der „Merkur“; „Rentenstart je nach Job?“, orchestriert die „Zeit“ die Rentendebatte.

Rentendebatte nimmt Fahrt auf


Die Rentendebatte nimmt wieder Fahrt auf – und das mit spürbarem Druck. In den vergangenen Wochen haben Politik, Experten und Beraterkreise eine Vielzahl von Reformideen auf den Tisch gelegt. Der gemeinsame Nenner: Das System muss dringend stabilisiert werden, denn die demografische Entwicklung setzt die Rentenkassen massiv unter Stress. Bislang sind Reformen immer noch ausgesessen worden, was sich jetzt rächt, denn mittlerweile ist der Druck so groß, dass Aussitzen nicht mehr funktioniert.
Ideen der Politiker
Während die Rentenkommission noch tagt, preschen Politiker bereits mit neuen Ideen vor. Wie hilfreich das ist, sei dahingestellt. Jedem in diesem Land muss klar sein, dass es ohne strukturelle Veränderungen nicht mehr gehen wird, die weit über kosmetische Anpassungen hinausgehen. Die Alterssicherung soll „fit für die Zukunft“ gemacht werden, und zwar ohne Tabus.
Ein Impulspapier des wissenschaftlichen Beraterkreises des Bundeswirtschaftsministeriums macht deutlich, wie dringlich der Handlungsbedarf ist. Die Experten warnen: Schon 2035 kommen nur noch zwei Erwerbstätige auf eine Rentnerin oder einen Rentner. Das System müsse so reformiert werden, dass es finanzierbar bleibt – ohne die junge Generation übermäßig zu belasten.

Reformideen – was auf dem Tisch liegt


Die Bandbreite der diskutierten Vorschläge ist groß. Dazu gehören:
- längere Lebensarbeitszeiten,
- eine stärkere Kopplung der Rente an die tatsächliche Erwerbsbiografie,
- mögliche Einschnitte bei Rentenniveau oder Beiträgen,
- neue Modelle zur Kapitaldeckung.
Die Regierung will dabei bewusst alle Optionen prüfen – auch solche, die politisch heikel sind.
Beispiel Spahn
Unionsfraktionschef Jens Spahn fordert, dass wir nicht mehr auf das Geburtsdatum schauen sollen, sondern auf das Datum des ersten Arbeitstages. Die Logik dahinter ist bestechend einfach, aber für viele schmerzhaft: In einer Gesellschaft, in der wir immer älter werden, kann die Rentenzeit nicht unendlich wachsen, während die Beitragszeit schrumpft.
Spahns Vorstoß zielt direkt auf die gefühlte Ungerechtigkeit zwischen körperlich arbeitenden Menschen und Akademikern ab. Während der Dachdecker nach 45 Jahren auf dem Bau körperlich am Ende ist, fängt der Master-Absolvent oft erst spät an, nennenswert einzuzahlen.
Nach dem neuen Modell wäre die Rechnung klar:
- Start mit 18: Rente mit 63 (nach 45 Jahren).
- Start mit 28: Rente mit 73.

Massive Einschnitte nicht ausgeschlossen


Berichte aus Berlin zeigen, dass die Merz-Regierung eine grundlegende Reform plant. Wegen der demografischen Schieflage stehen auch harte Einschnitte im Raum. Eine neue Rentenkommission soll Eckpunkte für eine große Reform erarbeiten.
„Rente am Limit“
Die aktuelle Kommission ist bereits die vierte ihrer Art seit 1957. Doch diesmal ist der Druck besonders hoch: Der interne Streit um das Rentenpaket zeigt, wie angespannt die Lage ist. Die Experten sollen bis zum Sommer konkrete Vorschläge vorlegen, die über die Zukunft von Millionen entscheiden. https://vorunruhestand.de/2026/02/rente-im-umbruch-was-die-reformer-vorschlagen/

Montag, 16. Februar 2026

Was sich zum 1. März 2026 alles ändert

Was sich zum 1. März 2026 alles ändert
Zum 1. März 2026 ändert sich einiges. Nicht nur die Uhren werden im März umgestellt, auch die höheren Krankenkassenbeiträge wirken sich jetzt bei Rentnerinnen und Rentnern aus. Und in zwei Bundesländern wird gewählt.

Änderungen und neue Regelungen ab März


Schufa-Score wird transparenter
Wer einen Kredit braucht, kann seinen Schufa-Score ab Ende März digital und kostenlos einsehen. Voraussetzung ist eine einmalige Registrierung für den sogenannten Schufa-Account. Interessenten müssen sich zunächst in eine Warteliste eintragen und werden dann der Reihe nach freigeschaltet.
Das soll Klarheit bei der Bonität bringen – auch für Laien. Ausschlaggebend sind zwölf Kriterien, die insgesamt von 100 bis 999 reichen. Je höher die Gesamtpunktzahl, desto besser gilt die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers.
Umstellung auf die Sommerzeit
Wieder einmal wird in Deutschland an den Uhren gedreht – und zwar am letzten Sonntag im März, sprich, am 29. wird die Uhr in der Nacht von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr und damit auf die Sommerzeit vorgestellt. Die Sommerzeit dauert bis zum letzten Sonntag im Oktober.
Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner
Die Erhöhung der Zusatzbeiträge Anfang 2026 wirkt sich für Rentnerinnen und Rentner zwei Monate später aus. Das heißt, (fast) jeder, der nicht gewechselt ist, zahlt dann höhere Zusatzbeiträge und bekommt entsprechend weniger Rente.
Wahlen in zwei Bundesländern
Im März werden zwei Landtage neu gewählt – und zwar am 8. März in Baden-Württemberg. Rund 7,7 Millionen Menschen ab 16 Jahren können entscheiden, wer in den Landtag in Stuttgart einzieht. Zwei Wochen später stimmt Rheinland-Pfalz ab. Dort wird am 22. März ein neuer Landtag gewählt.
Kein radikaler Rückschnitt von Hecken
Achtung Heckenschnitt! Hecken, Sträucher und andere Gehölze dürfen von Anfang März bis Ende September laut Bundesnaturschutzgesetz nicht radikal zurückgeschnitten werden. Wer das missachtet, muss mit Bußgeld rechnen. https://vorunruhestand.de/2026/02/was-sich-zum-1-maerz-2026-alles-aendert/

Rente mit 70 – Witz oder Ernst?

Rente mit 70 – Witz oder Ernst?
Schwarz-Rot will die Rente reformieren – und setzt auf die Rentenkommission. Die diskutiert jetzt über ein Rentenalter von 70.
Während sich viele auf den Ruhestand freuen, debattiert eine Rentenkommission in Berlin ernsthaft über die Rente mit 70 Jahren. Damit das Ganze nicht nach Zwangsarbeit klingt, garniert die Rentenkommission ihren Vorschlag mit dem Versprechen einer „sehr großzügigen finanziellen Belohnung“.
Am 23. Februar 2026 will die Kommission laut „Bild“  über eine Anhebung des Rentenalters auf 70 Jahre diskutieren. Das heißt freilich, dass alle, die früher gehen wollen, mit heftigen Abschlägen rechnen müssen – im Grunde geht es also um eine Rentenkürzung.

Was auf uns zukommt


Die Pläne der Kommission unter Schwarz-Rot sind radikal. Hier ein kurzer Überblick über die Giftliste:
- Rente erst mit 70: Höhere Abschläge für alle, die früher rauswollen.
- Aus für die Rente mit 63: Wenn es nach der Jungen Union geht, wird dieser Fluchtweg sofort zugemauert.
- Rentenkürzung durch die Hintertür: Erhöhungen sollen nur noch die Inflation ausgleichen, statt sich an der Lohnentwicklung zu orientieren.
Was ist mit Beamten und Politikern?
Plötzlich wird auch darüber nachgedacht, Beamte und Politiker in die Rentenkasse einzahlen zu lassen. Ein netter Versuch, „Gerechtigkeit“ zu simulieren. Doch die Experten geben selbst zu: Das löst das demografische Problem kein bisschen. Es ist pure Symbolpolitik, um die bittere Pille der Arbeitszeitverlängerung zu versüßen.

Klassenkampf oder Realitätsverlust?


Während die Kommission sich rühmt, „sachlich und ideologiefrei“ zu arbeiten, fordern junge Politiker Einsparungen von über 50 Milliarden Euro. Die Kommission nimmt sich auch die Vorbilder Schweden, Norwegen und die Niederlande vor. Die setzen schon seit Jahrzehnten erfolgreich auf den Kapitalmarkt – das Ergebnis sind deutlich höhere Renten als hierzulande.
Die Mitglieder der Rentenkommission
Die „Alterssicherungskommission“ (ASK), so der offizielle Name, die von der schwarz-roten Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz eingesetzt wurde, besteht aus insgesamt 13 stimmberechtigten Mitgliedern. Sie setzt sich aus einer Doppelspitze, drei Vertretern der Politik und acht wissenschaftlichen Experten zusammen.
Hier ist die offizielle Besetzung (Stand Februar 2026):
Die Doppelspitze (Vorsitz)
- Prof. Dr. Constanze Janda: Professorin für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft an der Uni Speyer sowie Vorsitzende des Sozialbeirats (auf Vorschlag der SPD).
- Frank-Jürgen Weise: Ehemaliger Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des BAMF (auf Vorschlag der Union).
Stellvertretende Vorsitzende (Politik)
Diese drei Mitglieder vertreten die Fraktionen der Regierungskoalition und bringen insbesondere die Perspektive der jüngeren Generation ein:
- Pascal Reddig (CDU): Vorsitzender der Jungen Gruppe der Unionsfraktion.
- Florian Dorn (CSU): Volkswirt und Bundestagsabgeordneter.
- Annika Klose (SPD): Sozialpolitische Sprecherin und Vertreterin des linken Parteiflügels.
Wissenschaftliche Mitglieder (Experten)
Die folgenden acht Professoren und Experten wurden von den Koalitionsfraktionen benannt, um eine sachliche und fundierte Basis für die Reformvorschläge zu schaffen:
- Prof. Dr. Peter Bofinger: Seniorprofessor für VWL (Universität Würzburg), bekannt für eher arbeitnehmernahe Positionen.
- Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen: Expertin für Altersvorsorge am ZEW Mannheim.
- Prof. Dr. Georg Cremer: Volkswirt und ehemaliger Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes.
- Prof. Dr. Camille Logeay: Professorin an der HTW Berlin mit Schwerpunkt Arbeitsmarkt und Rente.
- Dr. Monika Queisser: Leiterin der Abteilung Sozialpolitik bei der OECD.
- Prof. Jörg Rocholl: Präsident der Wirtschaftshochschule ESMT Berlin.
- Prof. Dr. Silke Übelmesser: Professorin für Finanzwissenschaft an der Universität Jena.
- Prof. Dr. Martin Werding: Mitglied des Sachverständigenrats („Wirtschaftsweise“) und Sozialexperte der Ruhr-Uni Bochum.
Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) ist in allen Sitzungen als ständige Sachverständige vertreten, verfügt jedoch über kein Stimmrecht. Sie liefert primär das notwendige Zahlen- und Datenmaterial für die Berechnungen der Kommission.
Wie realistisch ist die Forderung „Rente mit 70“?
Eine Analyse der Kräfteverhältnisse innerhalb der Kommission. Die Fronten verlaufen dabei weniger entlang der Parteibücher als vielmehr zwischen ökonomischer Notwendigkeit und sozialer Zumutbarkeit.
Die 13 Mitglieder lassen sich grob in drei Lager einteilen, wenn es um das Reizthema „Rente mit 70“ geht:
1. Die „Befürworter“
Dieses Lager argumentiert rein mathematisch: Wenn wir immer älter werden, müssen wir auch länger arbeiten, um das System finanzierbar zu halten.
- Prof. Dr. Martin Werding & Prof. Jörg Rocholl: Beide gelten als Verfechter einer automatischen Anpassung des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung. Werding hat bereits in der Vergangenheit betont, dass ohne ein höheres Rentenalter entweder die Beiträge explodieren oder das Rentenniveau sinkt.
- Frank-Jürgen Weise (Vorsitz): Als ehemaliger BA-Chef sieht er vor allem den Fachkräftemangel. Sein Fokus liegt darauf, erfahrene Arbeitnehmer durch Anreize länger im Betrieb zu halten („Silver Workers“).
- Pascal Reddig & Florian Dorn (Union): Sie vertreten die junge Generation, die eine massive Erhöhung der Rentenzuschüsse aus dem Bundeshaushalt (und damit höhere Steuern für Junge) verhindern will.
2. Die „Skeptiker“
Hier steht die Frage im Vordergrund: Wer kann überhaupt bis 70 arbeiten?
- Annika Klose (SPD): Sie ist die deutlichste Stimme gegen eine pauschale Erhöhung. Ihr Argument: Eine Rente mit 70 ist für Dachdecker oder Pflegekräfte eine faktische Rentenkürzung, da sie dieses Alter im Job nie erreichen werden.
- Prof. Dr. Peter Bofinger & Prof. Dr. Camille Logeay: Beide warnen davor, die soziale Schere weiter zu öffnen. Sie fordern eher eine Verbreiterung der Einnahmebasis (z. B. durch Einbeziehung von Beamten), bevor man das Rentenalter antastet.
- Prof. Dr. Constanze Janda (Vorsitz): Als Sozialrechtlerin achtet sie streng auf den Vertrauensschutz. Sie forciert eher flexible Übergänge („Großzügige Belohnung“) statt eines harten gesetzlichen Automatismus.
 3. Die „Brückenbauer“
Diese Experten versuchen, den Konflikt durch alternative Finanzierungsmodelle oder internationale Vorbilder zu lösen.
- Dr. Monika Queisser (OECD): Sie bringt den Blick aus dem Ausland ein. In vielen Ländern (z. B. Dänemark) ist die Rente mit 70 längst beschlossen, aber kombiniert mit massiven Investitionen in die Umschulung älterer Arbeitnehmer.
- Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen: Ihr Schwerpunkt liegt auf der privaten Vorsorge und dem Aktienmarkt (Generationenkapital), um den Druck vom gesetzlichen Rentenalter zu nehmen.
Stimmungsbild in der Kommission
Aktuell deutet vieles darauf hin, dass es keine starre Anhebung auf 70 für alle geben wird. Die Kommission scheint sich auf einen Kompromiss zu einigen:
- Flexibilisierung: Wer über 67 hinaus arbeitet, soll extrem hohe Rentenzuschläge erhalten („Belohnungsmodell“).
- Härtefallklauseln: Ausnahmen für körperlich schwere Berufe.
- Beamte & Politiker: Einbeziehung in die Kasse als „Solidarbeitrag“, auch wenn die ökonomische Wirkung erst in Jahrzehnten eintritt.
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Sonntag, 15. Februar 2026

Schluss mit dem Kassen-Bluff: Wer zahlt fürs Bürgergeld?

Schluss mit dem Kassen-Bluff: Wer zahlt fürs Bürgergeld?
Die GKV-Beiträge explodieren, während der Staat sich bei der Versorgung von Bürgergeldempfängern einen schlanken Fuß macht. Eine Milliarden-Lücke, die Rentner teuer bezahlen.
Wer hat sich beim Blick auf die Rentenabrechnung oder den Gehaltszettel auch schon über den gestiegenen Zusatzbeitrag geärgert? Seit Anfang 2026 liegt der Durchschnitt amtlich bei satten 2,9 Prozent (der Marktdurchschnitt liegt zwischen 3,1 und 3,2 Prozent). Doch was uns die Regierung verschweigt: Wir Beitragszahler in die gesetzliche Krankenversicherung finanzieren damit nicht nur unsere eigene Gesundheit, sondern stopfen ein riesiges Loch im Bundeshaushalt.

Die verdeckte Umverteilung


Es ist ein handfester Skandal, den die CDU-Gesundheitsministerin Nina Warken jetzt endlich beenden will: Der Staat überweist den Krankenkassen für Bürgergeld-Empfänger lediglich eine Pauschale, die hinten und vorne nicht reicht. Die Differenz – eine zweistellige Milliardensumme (bis zu 13 Milliarden Euro!) – müssen die gesetzlich Versicherten aus eigener Tasche drauflegen.
Hier eine Gegenüberstellung der Zahlen für 2026:

Die Rechnung: Staat vs. Realität


Posten
Betrag (ca.)
Erläuterung
Staatliche Pauschale
144,04 €
Diesen festen Betrag zahlt der Bund pro Monat für einen Bürgergeld-Empfänger an die Krankenkassen.
Tatsächliche Kosten
310 € – 350 €
So hoch schätzen Kassenverbände und Experten die realen monatlichen Behandlungskosten pro Kopf.
Die monatliche Lücke
ca. 180 € – 210 €
Dieser Betrag pro Empfänger ist "unfinanziert" und muss von der Versichertengemeinschaft getragen werden.
Das ist nichts anderes als eine versteckte Sondersteuer für GKV-Mitglieder.
Das Ausmaß der "verdeckten Umverteilung"

Insgesamt fehlen den gesetzlichen Krankenkassen dadurch jährlich rund 10 bis 13 Milliarden Euro. Die Zahlen sind nicht aus der Luft gegriffen, sondern lassen sich mit einer einfachen Rechnung verifizieren: Nach den aktuellsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (Stand Januar/Februar 2026) beziehen in Deutschland rund 5,2 Millionen Menschen Bürgergeld. Da für jeden dieser mehr als fünf Millionen Empfänger die monatliche Lücke von rund 180 € bis 210 € klafft (wie oben beschrieben), summiert sich das Defizit auf die bereits erwähnten 10 bis 13 Milliarden Euro pro Jahr.


Würde der Staat diese Kosten – wie von der CDU gefordert – komplett aus Steuermitteln übernehmen, könnten die Krankenkassenbeiträge für alle Versicherten rechnerisch sofort um etwa 0,6 bis 0,8 Prozentpunkte gesenkt werden. Für einen Durchschnittsverdiener wäre das eine Entlastung von mehreren hundert Euro im Jahr.


Aktueller Stand: Da die Regierung diese Lücke bisher nicht schließt, haben der GKV-Spitzenverband und mehrere große Kassen (wie die DAK) Anfang 2026 Klage gegen den Bund eingereicht, um eine faire Finanzierung zu erzwingen.


Krankenkassen klagen gegen Regierung


Der GKV-Spitzenverband hat Ende November 2025 beim Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen die ersten Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Hier sind die Details zu den Hintergründen und zum aktuellen Stand (Februar 2026):


Zeit und Ort der Klage
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Zeitpunkt: Die ersten Klageschriften wurden am Freitag, den 28. November 2025, eingereicht. Die offizielle Ankündigung der „Klagewelle“ durch den GKV-Spitzenverband erfolgte am darauffolgenden Montag.


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Ort: Zuständig ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Dass die Klage dort eingereicht wurde, liegt am Sitz des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn, gegen dessen Zuweisungsbescheide sich die Klage formal richtet.


Hintergrund: Warum wird geklagt?

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) werfen dem Bund eine systematische Unterfinanzierung vor:


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Die Finanzierungslücke: Für Bezieher von Bürgergeld zahlt der Bund monatliche Pauschalen an die Krankenkassen. Diese decken laut GKV jedoch nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Behandlungskosten.


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Der Betrag: Die Krankenkassen fordern jährlich rund 10 Milliarden Euro zusätzlich vom Bund.


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Das Argument: Der Verband sieht in der aktuellen Praxis einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Die medizinische Versorgung von Bürgergeld-Empfängern sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe des Staates und dürfe nicht den Beitragszahlern der Sozialversicherung aufgebürdet werden.


Mittlerweile wurde der Umfang der Klagen deutlich ausgeweitet. Im Auftrag von insgesamt 79 Krankenkassen wurden Begründungen für entsprechende Klageverfahren eingereicht.


Ziel des Verfahrens: Da das Landessozialgericht die Gesetze nicht selbst ändern kann, strebt der GKV-Spitzenverband eine sogenannte Richtervorlage an. Das LSG soll das Verfahren aussetzen und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorlegen, damit dieses die Verfassungsmäßigkeit der Finanzierung endgültig klärt.


SPD-Pläne: Erst die Rente, dann die Mieteinnahmen?


Während die Union fordert, dass der Staat seine Schulden endlich aus Steuermitteln begleicht (was auch Beamte und Privatversicherte in die Pflicht nähme), träumt die SPD von einem ganz anderen „Raubzug“. Finanzminister Lars Klingbeil schielt auf die Ersparnisse der Rentnerinnen und Rentner und alle, die eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen. Geht es nach der SPD, sollen bald auch:
- Mieteinnahmen und
- Kapitaleinkünfte (Aktien, Dividenden)
mit Krankenkassenbeiträgen belastet werden. Wer also fürs Alter vorgesorgt hat und eine Wohnung vermietet, wird doppelt zur Kasse gebeten.
Gerechtigkeit sieht anders aus
Es kann nicht sein, dass diejenigen, die ihr Leben lang eingezahlt haben und nun im Ruhestand – oder kurz davor – von ihren Erträgen leben wollen, die Zeche für politische Fehlplanungen zahlen. Die „versicherungsfremden Leistungen“ gehören in den Bundeshaushalt – und zwar komplett!
Es ist Zeit, dass die Politik aufhört, das Geld in der Tasche der Beitragszahler als unerschöpfliche Quelle zu betrachten.
Ganz nebenbei
Obwohl die Inflation die Kosten im Gesundheitswesen weiter steigen lässt, gibt es beim Bürgergeld selbst 2026 eine Nullrunde (die Regelsätze bleiben bei 563 € für Singles). Die Beiträge für die Krankenkassen steigen für die arbeitende Bevölkerung jedoch weiter an. https://vorunruhestand.de/2026/02/schluss-mit-dem-kassen-bluff-wer-zahlt-fuers-buergergeld/

Geschenke für das Enkelkind: 5 kreative Ideen

Geschenke für das Enkelkind: 5 kreative Ideen
Geschenke für die Enkel sind weit mehr als nur materielle Aufmerksamkeiten. Sie können – je nach Auswahl – Erinnerungen schaffen, Fähigkeiten fördern und eine besondere Verbindung zwischen den Generationen stärken.
Dabei stehen nicht der Preis im Mittelpunkt, sondern die Bedeutung und die persönliche Note. Kreative Ideen helfen dabei, individuelle Präsente zu gestalten, die sowohl Freude bereiten als auch einen nachhaltigen Wert besitzen.
Die folgenden Ideen zeigen, wie viel Spaß es machen kann, sich mit diesem besonderen Thema auseinanderzusetzen, und liefern gleichzeitig spannende Inspirationen.

5 kreative Ideen


Nr. 1: Selbstgemachtes aus hochwertiger Wolle
Handgefertigte Geschenke haben eine lange Tradition und gelten als besonders persönlich. Gestrickte oder gehäkelte Kleidungsstücke sind nicht nur praktisch, sondern tragen auch eine emotionale Komponente in sich. Wer sich für Handarbeit entscheidet, achtet häufig auf hochwertige Materialien wie besondere Wolle für Babys, die weich, hautfreundlich und temperaturausgleichend ist.
Solche Materialien sorgen dafür, dass Mützen, Decken oder kleine Jäckchen angenehm zu tragen sind. Gleichzeitig entsteht ein Unikat, das sich deutlich von industriell gefertigten Produkten unterscheidet. Selbstgemachte Textilien können zudem über Jahre hinweg aufbewahrt und später als Erinnerungsstücke weitergegeben werden.
Nr. 2: Kreative Lernspiele und Puzzles
Spielerisches Lernen nimmt im Alltag vieler Kinder einen wichtigen Platz ein. Kreative Lernspiele fördern Motorik, Konzentration und Problemlösungsfähigkeit. Besonders Puzzles gelten als zeitlose Klassiker, die unterschiedliche Altersstufen ansprechen. Je nach Motiv und Schwierigkeitsgrad lassen sich Feinmotorik und Ausdauer gezielt trainieren. Neben klassischen Holzpuzzles gewinnen auch thematische Varianten mit Zahlen, Buchstaben oder Tiermotiven an Bedeutung. Solche Geschenke verbinden Unterhaltung mit Förderung und bleiben oft über einen längeren Zeitraum interessant.
Nr. 3: Gemeinsame Erlebnisse verschenken
Nicht jedes Geschenk muss „zum Anfassen“ sein. Gemeinsame Aktivitäten schaffen bleibende Eindrücke und stärken oft die Bindung zwischen Großeltern und Enkelkindern. Ein Ausflug in den Zoo, ein Zirkusbesuch, ein gemeinsamer Bastelnachmittag oder das Backen eines Lieblingskuchens können zu wertvollen Erinnerungen werden.
Solche Erlebnisse fördern nicht nur das Miteinander, sondern unterstützen auch soziale und emotionale Entwicklung. In einer zunehmend digitalisierten Welt gewinnen gemeinsame Zeit und Aufmerksamkeit zusätzlich an Bedeutung. Erlebnisgeschenke lassen sich individuell gestalten und an die Interessen des Kindes anpassen.
Nr. 4: Bücher für Fantasie und Sprachentwicklung
Bücher zählen zu den nachhaltigsten Geschenken für Kinder. Sie regen die Fantasie an, fördern die Sprachentwicklung und vermitteln Wissen auf spielerische Weise. Bilderbücher für die Jüngsten oder erste Vorlesebücher schaffen Rituale, die über Jahre hinweg Bestand haben können.
Geschichten unterstützen Kinder dabei, Gefühle einzuordnen und neue Welten zu entdecken. Darüber hinaus entsteht durch gemeinsames Lesen eine besondere Form der Nähe. Bücher können immer wieder hervorgeholt werden und begleiten Kinder häufig über verschiedene Entwicklungsphasen hinweg.
Nr. 5: Persönliche Erinnerungsstücke mit Bedeutung
Persönliche Geschenke besitzen einen hohen ideellen Wert. Dazu zählen beispielsweise individuell gestaltete Fotoalben, kleine Schmuckstücke mit Gravur oder handgeschriebene Briefe für die Zukunft. Solche Präsente vermitteln Wertschätzung und zeigen, dass Zeit und Gedanken investiert wurden.
Dabei spielt der finanzielle Aufwand nicht zwangsläufig eine große Rolle. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Grundrente im Schnitt nur bei 97 EUR liegt, zeigt sich, dass wertvolle Geschenke nicht teuer sein müssen.
Kreativität, Einfallsreichtum und persönliche Widmung machen häufig den Unterschied. Auch einfache Materialien können zu bedeutungsvollen Erinnerungsstücken werden, wenn sie mit einer persönlichen Geschichte verbunden sind.
Welches Geschenk passt am besten zu meinen Enkeln?
Das passende Geschenk für Enkelkinder hängt weniger vom Preis als von Alter, Interessen und Persönlichkeit ab. Beobachtungen im Alltag geben oft die besten Hinweise: Womit beschäftigt sich das Kind besonders gern? Gibt es ein Lieblingsthema wie Tiere, Fahrzeuge, Basteln oder Bücher? Auch Gespräche mit den Eltern helfen, aktuelle Vorlieben oder pädagogische Wünsche zu berücksichtigen.
Das Alter spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, da Entwicklungsstufen bestimmen, welche Spielzeuge oder Aktivitäten sinnvoll sind. Für jüngere Kinder stehen motorische Fähigkeiten im Vordergrund, ältere interessieren sich häufig stärker für kreative oder knifflige Herausforderungen.
Nicht zuletzt kann ein persönlicher Bezug entscheidend sein. Gemeinsame Erinnerungen, Hobbys oder kleine Rituale bieten oft Inspiration für ein Geschenk, das individuell und langfristig bedeutsam bleibt.
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Bild: Pixabay | dreamsseller.org https://vorunruhestand.de/2026/02/geschenke-fuer-das-enkelkind-5-kreative-ideen/

Bas‘ Sozial-Surrealismus: Geldautomat ohne Kasse

Bas‘ Sozial-Surrealismus: Geldautomat ohne Kasse
Während die Wirtschaft einbricht, träumt die SPD-Chefin vom Sozialstaat als Selbstzweck. Der neue Kommissionsbericht ist eine gefährliche Realitätsverweigerung.
„Die Erneuerung des Sozialstaats ist kein Kürzungsprojekt“, damit ist klar, wohin die Reise der SPD geht. Es lohnt sich, das sechsseitige Papier „Zwischenbilanz der SPD-Sozialstaatskommission“ zur Hand zu nehmen, um zu begreifen, in welch monströse Parallelwelt sich die Partei hineingelebt hat. Der „Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom 8. Februar 2026“ ist kein politisches Konzept, es ist ein Dokument des Surrealismus.

Von wegen "Abrissbirne"


(Fast) jede Zeile verströmt ein fundamentales Missverständnis: Für die SPD ist der Sozialstaat nicht mehr ein Fangnetz für Härten, sondern der eigentliche Sinn und Zweck unseres Gemeinwesens. In der Welt von Bärbel Bas muss der Sozialstaat nicht finanziert werden – er ist einfach da. Wie ein Geldautomat, bei dem man nur die Karte einschieben muss. Woher das Geld in der Kassette kommt? Davon ist im Papier keine Rede. Die Suche nach dem Stichwort „Geld“ ergibt keinen Treffer – das ist bezeichnend.
Das alles ist eine Abrissbirne für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.“
Bärbel Bas in der Grundsatzrede Anfang Februar 2026

Reform nicht als Korrektur


Während die Union und die wirtschaftliche Realität – angesichts von Rezession und drei Millionen Arbeitslosen – eine Anpassung fordern, schreibt die SPD wörtlich: „Die Erneuerung des Sozialstaats ist kein Kürzungsprojekt.“ Stattdessen will Bas den Zugang zu Transferleistungen „vereinfachen und bündeln“. Mit anderen Worten: Der Geldautomat soll benutzerfreundlicher werden, während das Geld im Automaten unaufhaltsam schrumpft.

Klingbeils Machtlosigkeit


Es ist eine fatale Entwicklung für die Koalition. Während Finanzminister Lars Klingbeil als „Schröderianer“ genau sieht, dass das Füllhorn leer ist, fehlt ihm der Rückhalt gegen die Übermacht von Bas. Sie gibt den Ton an und blockiert selbst einfachste Forderungen, wie die nach gemeinnütziger Arbeit für Bezieher der Grundsicherung (dem früheren Bürgergeld). Die Antwort aus dem Bas-Ministerium: „Zu bürokratisch.“
Von wegen Gerechtigkeit
Bas spricht von fairer Lastenverteilung und Anerkennung von Lebensleistung. Davon kann allerdings keine Rede sein. Zurzeit finanzieren die Beitragszahler in die gesetzliche Krankenversicherung die Bürgergeldempfänger, obwohl das eine gesamtstaatliche Aufgabe ist. Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Jetzt klagen die Krankenkassen die Gerechtigkeit ein. „Heute tragen vor allem die Arbeitseinkommen die Last unseres Gesundheits- und Pflegesystems“, heißt es in dem Papier. Von wegen! Jede und jeder mit Betriebsrente spürt das spätestens zur Monatsmitte, wenn sie oder er wieder die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen muss. Eingeführt wurde diese rückwirkende Enteignung von einer rot-grünen Regierung – und nie korrigiert. Also von wegen „Wir stärken die betriebliche Altersvorsorge“.
Realitätsverweigerung
Wer dieses Papier neben die Realität legt, kommt zu einem bitteren Schluss: Die tatsächliche Abrissbirne dieser Regierung trägt keinen Blaumann, sie heißt Bärbel Bas. Sie zementiert einen Sozialstaat, der sich längst von seiner ökonomischen Basis entkoppelt hat. Bas will schlicht nicht wahrhaben, dass sich die Zeiten geändert haben. Sie lebt in einem sozialpolitischen Wolkenkuckucksheim. https://vorunruhestand.de/2026/02/bas-sozial-surrealismus-geldautomat-ohne-kasse/

Donnerstag, 12. Februar 2026

Kahlschlag-Agenda: Sollen wir für die Rente bluten?

Kahlschlag-Agenda: Sollen wir für die Rente bluten?

Der CDU-Wirtschaftsrat will die Rente mit 63 kippen, Zahnarztbesuche privatisieren und länger arbeiten erzwingen. Ein Angriff auf die Generation Vorruhestand?


Was unter dem glanzvollen Namen „Agenda für Arbeitnehmer“ daherkommt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als eiskaltes Streichkonzert für alle, die kurz vor dem Ziel stehen. Während Unternehmen entlastet werden sollen, geht es der Generation 60+ ans Eingemachte: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren? Soll weg. Mütterrente? Gestrichen. Wer auf dem Arbeitsweg verunglückt, soll sein Risiko künftig selbst versichern. Der "Münchner Merkur" spricht von Rentenwende.


Kürzungen bei der Rente


Wer die Vorschläge liest, gewinnt den Eindruck, der Wirtschaftsrat wolle den „Ruhe“stand am liebsten ganz streichen. Wer sich Jahrzehnte krummgelegt hat, wird nun mit der Forderung konfrontiert, noch länger durchzuhalten – und den Zahnersatz bitteschön auch noch selbst zu finanzieren. Das „Aufstiegsversprechen“ der Union klingt für viele wie eine Drohung: Aufstieg nur noch durch Mehrarbeit bis zum Umfallen.


Kahlschlag bei vielen Leistungen
Natürlich ist das kein Parteibeschluss, aber die Forderungen haben jedoch erhebliche Sprengkraft. Diese Forderungen würden Millionen treffen, vor allem Rentnerinnen und Rentner.
So sieht der Forderungskatalog des CDU-Wirtschaftsrats aus:
- Arbeitslosenversicherung: Begrenzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I auf 12 Monate für alle; Streichung von Arbeitsmarktprogrammen, die viel kosten, aber letztlich größtenteils nur offene in verdeckte Arbeitslosigkeit umwandeln; Eindämmung der ausufernden Arbeitsverwaltung mit über 100.000 Beschäftigten allein bei der Bundesagentur für Arbeit.
- Rentenversicherung: Rücknahme der Privilegierung einzelner Gruppen durch die verschiedenen Rentenpakete der großen Koalitionen, insbesondere Streichung von Mütterrente, „Rente mit 63“ und Grundrente; Verringerung der Frühverrentungsanreize durch versicherungsmathematisch korrekte, höhere Abschläge bei vorzeitigem Rentenbezug; mittelfristige Erhöhung des Renteneintrittsalters auch über den 67. Geburtstag hinaus durch Koppelung an die Lebenserwartung.
- Pflegeversicherung: Rückkehr zum Teilkaskoprinzip – private Zusatzversicherungen müssen bei der Absicherung des Pflegerisikos künftig eine größere Rolle spielen.
- Krankenversicherung: Überprüfung des Leistungskatalogs: Verschiedene Leistungen, etwa Zahnarztbehandlungen, lassen sich generell gut privat absichern und sollten nicht länger im Umlageverfahren den Beitragszahlern zur Last fallen. • Unfallversicherung: Streichung von Unfällen auf Arbeitswegen aus dem Leistungskatalog.
300 Euro weniger Rente für Millionen
Rentenbeschei24 hat durchgerechnet, was das im Einzelnen für Rentnerinnen und Rentner bedeuten würde:
- Bis zu 300 Euro weniger Rente monatlich durch Wegfall mehrerer Leistungen
- Millionen Betroffene, insbesondere Frauen, Geringverdiener und körperlich und seelisch belastete Menschen
- Keine Mehrheiten im Bundestag derzeit absehbar
 
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Dienstag, 10. Februar 2026

Sozialverbände wollen Rentner dreifach verbeitragen

Sozialverbände wollen Rentner dreifach verbeitragen
Erst SPD, jetzt auch die Sozialverbände – sie wollen den totalen Zugriff auf Rentnereinkünfte, sprich auch auf das Ersparte. Eigenvorsorge wird zum absoluten Minusgeschäft.
„Wir freuen uns, dass eine langjährige Kernforderung des Sozialverbands VdK nun endlich in der Debatte um eine gerechte Finanzierung des Sozialstaats aufgegriffen wird; es darf nicht länger sein, dass Menschen mit Aktienhandel oder Vermietung zum Teil hohe Gewinne erzielen, aus diesen Einkommen aber nichts zur Finanzierung der Sozialversicherungssysteme beitragen“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Kleinsparer könnten ja durch klug gestaltete, großzügige Freibeträge geschützt werden, meint sie.

Sozialverbände sind sich einig


Die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, bläst ins gleiche Horn, wie „Fulda Info“ schreibt. „Wir unterstützen den Vorstoß; es ist aus SoVD-Sicht richtig, neben dem Erwerbseinkommen auch Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Kapital einzuschließen.“
Wie das mit den Freibeträgen in der Praxis aussieht, wissen wir Rentnerinnen und Rentner: Der aktuelle Freibetrag für Kapitalerträge – offiziell Sparer-Pauschbetrag genannt – liegt im Jahr 2026 unverändert bei:
- 1.000 € für Singles (Alleinstehende)
- 2.000 € für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner (bei Zusammenveranlagung)
Nur 83,33 Euro pro Monat frei
1.000 Euro pro Jahr bedeutet 83,33 Euro pro Monat – damit kommt niemand weit. Daran hat sich seit 2023 nichts geändert, obwohl wir zwischenzeitlich eine Inflation von 5,9 Prozent (2023) hatten. Der Freibetrag gilt für alle Erträge aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden sowie Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder ETFs. Festgeschrieben ist er im Einkommensteuergesetz, in § 20 Abs. 9 EstG.
26,38 Prozent Abzug
Alle übersteigenden Beträge werden automatisch pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer, zuzüglich Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet. Je nachdem, ob und in welchem Bundesland jemand Kirchensteuer zahlt, liegt die Gesamtbelastung zwischen 26,38 % und knapp 28 %.
Das heißt, so viel zahlen Rentnerinnen und Rentner, die vielleicht in einen ETF investiert haben, bereits heute. Das reicht aber SPD und den Sozialverbänden immer noch nicht. Sie wollen die gesetzliche Rente, die Betriebsrente und das Ersparte, das für viele von uns Rentnern eine Art Privatrente ist, verbeitragen, sprich, sie fordern eine Dreifachverbeitragung von Renten.
Ein konkretes Beispiel:
Wer beispielsweise in Bayern lebt und dort den üblichen Kirchensteuersatz von 8 % zahlt, muss mit folgender Belastung rechnen. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € ist bereits für dieses Jahr voll ausgeschöpft.
Hier ist die Rechnung für einen steuerpflichtigen Gewinn von 2.000 €:
Berechnung der Abzüge (Bayern, inkl. Kirchensteuer)
Posten
Berechnung
Betrag
Gewinn (Brutto)
Ausgangswert
2.000,00 €
Abgeltungsteuer (25 %)
2.000 € x 0,25
- 500,00 €
Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer)
500 € x 0,055
- 27,50 €
Kirchensteuer (8 % der Steuer)
500 € x 0,08
- 40,00 €
Gesamtabzüge
- 567,50 €
---
---
---
Netto-Auszahlung
2.000 € - 567,50 €
1.432,50 €

Eigenverantwortung wird bestraft


Das hat nichts, aber auch gar nichts mehr mit „Solidarität“ zu tun – das ist eine reine Bestrafung für jeden, der eigenverantwortlich vorgesorgt hat. Von den 2000 Euro würde dann vielleicht noch die Hälfte übrig bleiben, denn sicher müssten die Rentnerinnen und Rentner, wie bei der Betriebsrente, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil an der Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Wie weit die Enteignungsfantasien der SPD gehen, lässt sich an der Aussage der stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Dagmar Schmidt ablesen. Schmidt kritisiert, dass der Bund die vollen Krankenkassenbeiträge von Bürgergeldempfängern übernehmen soll, wie es Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorschlägt. Selbstverständlich sei es wünschenswert, diese versicherungsfremden Leistungen aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren, sagte sie der „Augsburger Allgemeinen“: „Zu einem seriösen Vorschlag gehört allerdings auch, dass man dann benennt, wie eine Gegenfinanzierung aussehen könnte.“ Das heißt im Umkehrschluss, die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung sollen weiterhin für Leistungen zahlen, für die der Staat aufzukommen hat.
Der neue Plan: Zugriff aufs Ersparte
SPD und Sozialverbände greifen tief in die Trickkiste der Umverteilung: Auch Kapitalerträge sollen künftig mit Krankenkassenbeiträgen belastet werden. Also genau die Zinsen und Dividenden sollen auch verbeitragt werden, die eigentlich dazu gedacht waren, die Versorgungslücken zu schließen, die die Politik gerissen hat.
Warum das ein Schlag ins Gesicht ist:
- Bestrafung der Fleißigen: Wer spart, statt alles zu verpulvern, wird „geschröpft“.
- Ideen-Klau bei den Grünen: Was Robert Habeck im Wahlkampf forderte, wird nun zum SPD-Standard.
- Strukturen statt Reformen: Statt das teure Gesundheitssystem effizienter zu machen, stopfen SPD und Sozialverbände Löcher mit dem Geld der Kleinanleger. https://vorunruhestand.de/2026/02/sozialverbaende-wollen-rentner-dreifach-verbeitragen/

Montag, 9. Februar 2026

Urlaub vom Alltag in der Therme

Urlaub vom Alltag in der Therme
Kaiser und Könige machen es, warum machen wir es nicht auch? Thermen. Gerade wenn’s noch so richtig nasskalt und trüb ist, kann ein Tag in der Therme aufheitern. Ganz abgesehen davon, dass uns so ein Tag richtig guttut.
Wenn’s mal wieder zwickt und knirscht, wird es Zeit, in die Therme zu fahren und sich zu restituieren, sprich, sich wieder herzustellen. Da hilft ein Schwefel-, Selen-, Lithium- oder Salzbad. Die Wirkung des Thermalwassers gegen Rücken- und Gelenkbeschwerden ist legendär, aber auch gegen Stress und Hautprobleme. Nach einem Tag in der Therme schlafen wir wohlig ein und fühlen uns am nächsten erquickt. Der Therme sei Dank.

Karl der Große und seine Therme


Das wussten schon Kaiser und Könige. Nicht von ungefähr hat Karl der Große seine Residenz in Aachen aufgeschlagen. In den letzten Jahren seines Lebens war er mehr im Thermalwasser als auf dem Thron.
Müde, matt und abgeschlagen – wer sich so richtig erschöpft fühlt, für den ist es Zeit, sich zu regenerieren, sonst wird aus Stress Burn-out. Schrothkuren und Kneipp-Anwendungen helfen, die innere Balance wiederzufinden. Wer Probleme mit der Lunge hat oder eine Allergie hat, der atmet in heilklimatischen Kurorten durch. Sole unterstützt die Abwehrkräfte, Inhalation befreit die Atemwege und beseitigt den Juckreiz.

Thermen-Ranking als Orientierungshilfe


Wer welche Therme braucht, das muss jeder für sich eruieren. Welche öffentlich zugängliche Therme oder Saunalandschaft die beliebteste ist im ganzen Land, hat das Verbraucherportal Testberichte.de ermittelt – und ein Thermen-Ranking aufgelegt. Die Tester haben sich 2025 immerhin 599 Wellness-Oasen vorgenommen. Sie verließen sich dabei auf insgesamt annähernd 1,4 Millionen Kundenmeinungen. Das dürfte die Auswahl doch deutlich erleichtern. Testberichte bietet eine interaktive Landkarte, um die Suche zu erleichtern.

Top-1-Therme Finnland Sauna Carolapark


Deutschlands beliebteste Wellness-Oase ist die Finnland Sauna Carolapark im sächsischen Glauchau, sie kam als einzige auf 4,8 (von möglichen 5) Bewertungssterne. Besucher loben insbesondere die mit Liebe zum Detail zubereiteten Speisen und Getränke, das freundliche Personal und die familiäre Atmosphäre. Das Saunabad Großer Teich aus Limbach-Oberfrohna, vormaliger Sieger in der letzten Auflage des Rankings (2020), belegt mit nach wie vor 4,7 Sternen diesmal den zweiten Platz. Hier werden immer noch das stilvolle Ambiente und die schöne Außenanlage mit Blick auf den Natursee hervorgehoben. Dritter ist der Garden Eden aus dem Hessischen Dietzenbach, der von Platz 111 (2020) kommend einen gewaltigen Sprung nach oben macht, weil er sich von 4,4 auf 4,7 Sterne verbessert hat. Er wird von seinen Gästen vor allem wegen seiner Aufgüsse gerühmt.

Die Flop-Thermen


Letzter des Rankings ist die Bernsteintherme Zinnowitz auf der Insel Usedom, wie schon beim letzten Mal. Zwar loben Besucher das große Schwimmbecken samt Rutsche, doch die vielfach geäußerte Kritik hauptsächlich an fehlendem Personal drückt die Bewertung auf 2,7 Sterne. Vorletzter ist das Monte Mare in Rheinbach (NRW) mit 3,3 Sternen. Der Eintrittspreis wird als unangemessen hoch empfunden, außerdem gebe es zu wenige Umkleidekabinen. Drittletzter ist das Freizeitbad Vegesack in Bremen mit 3,4 Sternen. Die Umkleiden seien zu eng, das Bad renovierungsbedürftig und das Personal unfreundlich, ist immer wieder zu lesen.
Was ein Thermen-Besuch bringt
Ein Thermen-Besuch ist aber noch weit mehr. Viele Kurorte bieten ja noch prall gefüllten Veranstaltungskalender mit täglich attraktiven Konzerten, Bühnenshows, Tanz und Unterhaltung parat, dazu Wanderwege und sonstige Infrastruktur. Bad Wörishofen beispielsweise veranstaltet vom 4. bis 7. April seine Gesundheitstage, dabei geht es um „Healthy Aging mit Kneipp“. Erfolgsautor und Arzt Andreas Michalsen stellt sein Buch „Mit Ernährung heilen – besser essen, einfacher fasten, länger leben“ in Bad Wörishofen vor. Veranstaltungstipps und Wellness-Tipps lassen sich in der Bad Wörishofer Gästezeitung nachlesen. Übrigens bringen viele Kurorte mittlerweile ihre eigene Gästezeitung heraus – der Verlegergemeinschaft Deutsche Kur- und Freizeitmagazine listet mittlerweile 18 auf.
Wer sich grundsätzlich über Kuren – und im Speziellen über Kuren in Bayern – informieren will, ist auf der Seite "Gesundes Bayern" gut aufgehoben. Die Macher erklären, welche Kuren es wo in Bayern (insgesamt 42) gibt, und zeigen mit einer Checkliste, wie jeder erfolgreich eine Kur beantragt.
Foto/Quelle : obs/Testberichte.de/Tramont_ana https://vorunruhestand.de/2026/02/urlaub-vom-alltag-in-der-therme/

SPD will Rentner dreifach verbeitragen

SPD will Rentner dreifach verbeitragen
Erst die Rente, dann die Betriebsrente und nun das Ersparte: Die SPD plant den totalen Zugriff auf Rentnereinkünfte. Eigenvorsorge wird zum absoluten Minusgeschäft.
Hand aufs Herz: Fühlen Sie sich als Rentner auch wie eine Zitrone, die eine SPD immer noch ein bisschen weiter ausquetschen kann? Wenn es nach deren Spitze geht, ist das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht.
Was bisher als „Solidarität“ verkauft wurde, mutiert langsam zur reinen Bestrafung für jeden, der eigenverantwortlich vorgesorgt hat. Es reicht offenbar nicht, dass viele von uns bereits doppelt zur Kasse gebeten werden – auf die gesetzliche Rente und die mühsam angesparte Betriebsrente, auf die wir den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil in die Sozialkasse zahlen.

Der neue Plan: Zugriff aufs Ersparte


Nun greift die SPD-Co-Chefin Bärbel Bas tief in die Trickkiste der Umverteilung: Auch Kapitalerträge sollen künftig mit Krankenkassenbeiträgen belastet werden. Also genau die Zinsen und Dividenden sollen auch verbeitragt werden, die eigentlich dazu gedacht waren, die Versorgungslücken zu schließen, die die Politik mit der Vollverbeitragung der Betriebsrenten gerissen hat.

Warum das ein Schlag ins Gesicht ist:


- Bestrafung der Fleißigen: Wer spart, statt alles zu verpulvern, wird „geschröpft“.
- Ideen-Klau bei den Grünen: Was Robert Habeck im Wahlkampf forderte, wird nun zum SPD-Standard.
- Strukturen statt Reformen: Statt das teure Gesundheitssystem effizienter zu machen, stopft man Löcher mit dem Geld der Kleinanleger.
Selbst Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach warnte einst davor, Beiträge auf Erspartes in „schlechte Strukturen“ zu pumpen. Doch die Gier nach neuen Einnahmequellen scheint in der SPD-Zentrale mittlerweile größer zu sein als die Vernunft oder der Respekt vor unserer Lebensleistung.
Was kommt als Nächstes? Krankenkassenbeiträge auf den Wertzuwachs des eigenen kleinen Heims? Es ist Zeit, dass die Generation der „Ruheständler“ laut wird, bevor die private Vorsorge endgültig zur reinen Spende für das Staatsbudget verkommt.
„Zukunftsauftakt“ der SPD?
In der Vorstandsklausur der SPD zeichnet sich eine programmatische Neuausrichtung ab, die vor allem auf eine umfassende Reform der Sozialsysteme und den Startschuss für ein neues Grundsatzprogramm abzielt.
Die Beschlussvorlage zum Grundsatzprogramm trägt den Charakter eines „Zukunftsauftakts“ und enthält folgende Kernpunkte:
Umbau der Gesundheits- und Pflegefinanzierung
Das zentral diskutierte Element der Beschlussvorlage ist die Forderung nach einer Gesundheitsabgabe auf alle Einkommensarten.
- Ausweitung: Neben dem Arbeitseinkommen sollen künftig auch Kapitalerträge und Mieteinkünfte zur Finanzierung des Gesundheitssystems herangezogen werden.
- Entlastung: Im Gegenzug ist geplant, die klassischen Kassenbeiträge vom Lohn zu senken, um die arbeitende Mitte finanziell zu entlasten.
 Reform der Rentenversicherung
Die SPD strebt ein solidarisches Alterssicherungssystem an, das perspektivisch alle Erwerbstätigen umfasst.
- Einbeziehung neuer Gruppen: Die Rentenversicherungspflicht soll auf Beamte, Selbstständige und Mandatsträger ausgeweitet werden.
- Niveausicherung: Die Vorlage betont, dass Rentner weiterhin eins zu eins an der Lohnentwicklung teilhaben sollen; eine Koppelung der Renten an die Inflation (wie teils von anderen Parteien gefordert) wird abgelehnt.
Neues Grundsatzprogramm
Die Klausur markiert den offiziellen Beginn der Arbeit an einem neuen Grundsatzprogramm, das das bisherige „Hamburger Programm“ von 2007 ersetzen soll.
- Anpassung an neue Realitäten: Themen wie der Umgang mit künstlicher Intelligenz, der Klimawandel und die veränderte geopolitische Lage (insbesondere das Verhältnis zu Russland) müssen neu definiert werden.
- Zeitplan: Das Programm soll im Laufe des Jahres 2027 final verabschiedet werden, rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahl.
Strategische Schwerpunkte
- Sozialstaat als Schutzschild: Die Co-Vorsitzende Bärbel Bas positioniert die SPD gegen Forderungen nach Sozialkürzungen und betont den Sozialstaat als Stabilitätsfaktor.
- Außenpolitik: Lars Klingbeil wirbt für ein „Ende des liberalen Zeitalters“ und fordert ein starkes, souveränes Europa, das neue Partnerschaften mit demokratischen Staaten weltweit eingeht.
Zusammengefasst: Die SPD versucht mit dieser Klausur, sich als Schutzmacht des Sozialstaats zu profilieren, während sie gleichzeitig durch die Einbeziehung von Kapitaleinkünften in die Sozialversicherungen eine deutliche Umverteilungskomponente in ihr Profil aufnimmt. https://vorunruhestand.de/2026/02/spd-will-rentner-dreifach-verbeitragen/

Sonntag, 8. Februar 2026

Mütterrente III kommt erst 2028

Mütterrente III kommt erst 2028
Die Mütterrente III lässt auf sich warten – damit bekommen Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, einen halben Rentenpunkt mehr. Weil die Umsetzung so kompliziert ist, verschiebt sich die Umsetzung auf 2027.
Die Mütterrente III ist ein Programm der Bundesregierung, das darauf abzielt, die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder weiter zu verbessern und eine vollständige Gleichstellung mit nach 1992 geborenen Kindern zu erreichen.

Mütterrente lässt auf sich warten


- Ziel: Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, sollen statt bisher 2,5 Entgeltpunkte nun 3 Entgeltpunkte pro Kind angerechnet werden. Dies würde einem halben Rentenpunkt zusätzlich entsprechen.
- Finanzielle Auswirkungen: Beim aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro bedeutet ein halber Rentenpunkt 20,40 Euro mehr Rente pro Kind und Monat.
- Betroffene: Rund zehn Millionen Rentnerinnen (und Väter, die das Kind überwiegend erzogen haben) sollen davon profitieren.

Ziel und Umsetzung


- Gesetzliche Grundlage: Die Mütterrente III ist politisch im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung verankert. Lange wurde über das Datum gestritten, nun herrscht Klarheit.
- Rechtlicher Start am 1.1.2027: Ab diesem Stichtag entstehen die höheren Ansprüche. Wer ab Januar 2027 ein Kind hat, das vor 1992 geboren wurde, sammelt rechtlich gesehen die vollen 36 Monate Kindererziehungszeit (statt bisher 30 Monate).
- Technische Auszahlung erst ab 2028: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat sich mit ihrem Einwand durchgesetzt: Die technische Umstellung von rund 10 Millionen Bestandsrenten ist so komplex, dass die Software-Anpassungen Zeit brauchen. Die monatliche Überweisung des erhöhten Betrags wird daher flächendeckend erst im Laufe des Jahres 2028 erfolgen.
- Die gute Nachricht: Es geht nichts verloren! Für die Zeit ab Januar 2027 bis zur technischen Umstellung im Jahr 2028 erfolgt eine rückwirkende Nachzahlung.

Diskussion und Finanzierung


- Gleichstellung: Das Vorhaben wird als wichtiger Schritt zur Rentenfairness und zur Anerkennung der Lebensleistung von Müttern gesehen, die ihre Kinder in einer Zeit großgezogen haben, als Kinderbetreuungsplätze noch nicht so verbreitet waren.
- Kritik: Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, Gundula Roßbach, kritisiert die geplante Ausweitung als unverhältnismäßig und die Finanzierung sei unklar. Sie betont, dass die zusätzlichen Kosten (rund 5 Milliarden Euro jährlich) aus Steuermitteln finanziert werden müssen, um eine zusätzliche Belastung der Rentenkasse und damit der Beitragszahler zu vermeiden. Zwar heißt es, dass die Maßnahme nicht aus der Rentenkasse, sondern aus Steuermitteln finanziert werden soll, aber das hat schon in der Vergangenheit nicht funktioniert.
Andernfalls müsste der Beitragssatz in der Rentenversicherung steigen.
Bis zu welchem Alter Kind?
Mütterrente
Mehrheit für die Mütterrente Bild: ThePioneer
Zusätzlich zu den Kindererziehungszeiten gibt es auch die Kinderberücksichtigungszeiten, die bis zum 10. Lebensjahr des Kindes angerechnet werden können. Diese wirken sich zwar nicht direkt auf die Höhe der Rente aus, können aber Vorteile bei Wartezeiten für Rentenansprüche und bei der Bewertung von beitragsfreien oder beitragsgeminderten Zeiten bringen.
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Kritik und Stolperfallen
Trotz der Freude über das Plus gibt es Wermutstropfen:
- Anrechnung auf Sozialleistungen: Wer Grundsicherung oder Wohngeld bezieht, muss damit rechnen, dass die höhere Rente angerechnet wird. Im schlimmsten Fall bleibt vom Plus im Geldbeutel nichts übrig.
- Finanzierung: Die Kosten von jährlich rund 5 Milliarden Euro werden aus Steuermitteln finanziert. Dies sorgt politisch weiterhin für Diskussionen über die Generationengerechtigkeit, insbesondere bei der jüngeren Generation.
Fragen und Antworten zur Mütterrente III
Die Deutsche Rentenversicherung hat versucht, Fragen rund um die Mütterrente III kompakt zu beantworten. In den Fragen und Antworten erfahren Betroffene, worum es sich bei der Mütterrente handelt, was die Mütterrente III für betroffene Eltern bedeuten kann und wie es nun weitergeht.
Lars Klingbeils Versprechen
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform "zügig" anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens
My count-up
Zeit seit Abgabe des Versprechens
My count-up https://vorunruhestand.de/2026/02/muetterrente-iii-kommt-erst-2028/

24,32 Prozent mehr für den Personalausweis

24,32 Prozent mehr für den Personalausweis
Der Staat erhöht seine Gebühren deutlich mehr als die Inflationsrate: Ein Personalausweis kostet jetzt 46 statt 37 Euro – ein Plus von 24,32 Prozent.
Seit 7. Februar zahlen Bürgerinnen und Bürger, die über 24 Jahre alt sind, 46 Euro statt 37 Euro für ihren Personalausweis – eine Erhöhung von 9 Euro. Für alle unter 24 Jahren erhöht sich die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro. Wer einen Reiseausweis von der Bundespolizei braucht (wegen Verlust des Passes), zahlt mit 32 Euro 8 Euro mehr.

Wann wurde es beschlossen?


Die Erhöhung kam nicht „über Nacht“: Tatsächlich war das ein langer bürokratischer Prozess mit mehreren Etappen. Dass die Preiserhöhung erst jetzt (zum 7. Februar 2026) voll durchschlägt, hat vor allem drei Gründe:
1. Die Kopplung an die „Digitalisierungs-Pflicht“
Der Hauptgrund für die Verzögerung war die Umstellung auf das rein digitale Passbild-Verfahren. Ab Mai 2025 wurde die Pflicht eingeführt, dass Passfotos entweder direkt in der Behörde erstellt oder von Fotografen digital an das Amt übermittelt werden müssen (um das sogenannte „Morphing“ zu verhindern). Der Staat wollte die Gebührenerhöhung erst dann rechtfertigen, wenn auch die entsprechende Technik und die Schulungen in den Ämtern weit genug fortgeschritten waren.
2. Der langsame Weg durch die Instanzen
Obwohl das Innenministerium (BMI) schon Ende 2023 signalisierte, dass die alte Gebühr von 37 Euro nicht mehr reiche, dauerte die gesetzliche Umsetzung:
- Anpassung der Verordnung: Die „Verordnung zur Änderung der Personalausweisgebührenverordnung“ musste erst durch die Ressortabstimmung der Ministerien erfolgen.
- Bundesrat-Veto verhindern: Da die Kommunen die Ausweise ausstellen, mussten die Länder zustimmen. Die Verhandlungen über die Verteilung der Mehreinnahmen (wer bekommt wie viel vom Kuchen?) zogen sich bis Ende 2025 hin.
3. Die „Schonfrist“ nach den ersten Berichten
Bereits im Oktober 2024 (und erneut 2025) gab es Medienberichte über die Pläne. Der Gesetzgeber wählte den Jahreswechsel 2025/2026 als Stichtag, um den Behörden eine Vorlaufzeit für die Softwareumstellung zu geben und den Bürgern eine theoretische „Gnadenfrist“, den Ausweis noch zum alten Preis zu beantragen.
Zusammenfassung der Chronologie:
- Bis 2023: 37 Euro galten als ausreichend.
- Mai 2025: Start der neuen digitalen Foto-Regeln (technische Basis).
- Dezember 2025: finale Absegnung der Preiserhöhung durch den Bundesrat.
- Januar 2026: Offizieller Startschuss für die 46 Euro.
Warum die Erhöhung erst jetzt greift
Hier steckt ein kleiner, aber wichtiger Verwaltungsmechanismus dahinter – und der sorgt dafür, dass eine beschlossene Gebührenerhöhung nicht automatisch sofort gilt.
1. Beschluss ≠ Inkrafttreten
Auch wenn die Gebührenerhöhung politisch beschlossen wurde (z. B. im Bundesrat am 30. Januar 2026), tritt sie erst in Kraft, wenn die entsprechende Verordnung offiziell im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Genau das ist hier passiert: Die Veröffentlichung erfolgte erst kurz vor dem 7. Februar 2026, und erst ab diesem Datum durfte die neue Gebühr erhoben werden, wie „Radebeul aktuell“ schreibt. .
2. Rechtliche Bindung an Stichtage
Gebühren dürfen Behörden erst ab dem festgelegten Stichtag anwenden. Für den Personalausweis war das der 7. Februar 2026 – nicht der 1. Januar 2026.
Vorher waren die alten Gebühren rechtlich weiterhin gültig.
3. Warum überhaupt eine Erhöhung?
Die seit 2021 geltenden Gebühren deckten die gestiegenen Kosten in Kommunen, Landesbehörden und bei der Produktion der Ausweise nicht mehr. Deshalb wurde die Gebühr auf 46 Euro (bzw. 27,60 Euro für Unter-24-Jährige) angehoben. Personalausweisportal
Kurz gesagt
Die Erhöhung wurde zwar früh beschlossen, aber sie durfte erst ab dem offiziellen Inkrafttreten nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt angewendet werden. Deshalb steigen die Preise erst am 7. Februar 2027. Nachzulesen ist die Gebührenerhöhung im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 31 vom 6. Februar 2026. Genau dort wurde die „Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ veröffentlicht. Bundesgesetzblatt
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Samstag, 7. Februar 2026

Fehlstart bei der Aktivrente

Fehlstart bei der Aktivrente
Eigentlich sollte die Aktivrente Rentnern seit Januar mehr Netto bescheren. Doch wegen fehlender IT-Standards zahlen viele weiter volle Lohnsteuer.

Die Aktivrente sollte ein Befreiungsschlag werden: Seit Januar 2026 dürfen Arbeitnehmer, die über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. So sieht es das neue Gesetz vor, das der Bundesrat kurz vor Jahresende verabschiedet hat. Doch der Start ist das reine Chaos – und es folgte für viele Senioren das böse Erwachen beim Blick auf den Lohnzettel. Von wegen Steuerbonus – die Abrechnungen sehen aus wie eh und je.


Woran hakt es?


Ja, woran hakt es? Der Grund liegt nicht im Gesetz, sondern in der technischen Umsetzung: Die Aktivrente ist ein neuer Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG . Doch die dafür nötigen IT‑Schnittstellen und Vorgaben kamen aus dem Bundesfinanzministerium zu spät. Lohnabrechnungsunternehmen wie die DATEV konnten die neuen Freibeträge nicht rechtzeitig in ihre Systeme einpflegen, weil verbindliche Vorgaben aus dem Bundesfinanzministerium schlicht zu spät kamen. Die Folge: Arbeitgeber führen die volle Lohnsteuer ab, obwohl das Gesetz bereits gilt.

Geld weg? Nicht dauerhaft, aber vorerst


Das Ministerium hat inzwischen wohl nachgesteuert, sodass die Abrechnungen ab Februar korrekt laufen sollten. Wer im Januar zu viel gezahlt hat, ist jedoch auf Kulanz angewiesen: Arbeitgeber können die Abrechnung rückwirkend korrigieren. Passiert das nicht, bleibt nur der Weg über die Steuererklärung im kommenden Jahr.
Nicht alle profitieren
Für ein Projekt, das den Fachkräftemangel lindern und die Lust am Weiterarbeiten wecken soll, ist dieser Fehlstart ein fatales Signal. Hinzu kommt die Enttäuschung bei all jenen, die leer ausgehen: Selbstständige, Beamte und Minijobber sind von der Regelung ausgeschlossen. Die Aktivrente richtet sich auch ausschließlich an Arbeitnehmer, die über die Regelaltersgrenze hinaus beschäftigt sind.
Empfehlung für Aktivrentner

Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung für Januar und Februar genau. Wenn der Freibetrag nicht berücksichtigt wurde, suchen Sie das Gespräch mit der Personalabteilung. Die Aktivrente kommt – aber sie kam mit angezogener Handbremse.

https://vorunruhestand.de/2026/02/fehlstart-bei-der-aktivrente/

Das ist das Oktoberfest-Plakat 2026

Das ist das Oktoberfest-Plakat 2026
Knallige Farben treffen Tradition: Grafiker Florian Huber gewinnt den Plakatwettbewerb für das Oktoberfest 2026, das vom 19. September bis 4. Oktober dauert.
Das Warten hat ein Ende: Das offizielle Gesicht für das Oktoberfest 2026 steht fest. Vom 19. September bis zum 4. Oktober 2026 wird dieses Motiv die Stadt München und die Herzen der Besucher prägen.

Der Siegerentwurf: Modernität trifft Brauchtum


In diesem Jahr setzte sich Florian Huber, ein Grafiker aus Kranzberg im Landkreis Freising, gegen die Konkurrenz durch. Sein Entwurf überzeugt laut Jury durch eine Kombination aus „knalligen Farben und modernem Design, verbunden mit Tradition“. Es fange die Essenz der Wiesn – Lebensfreude, Bewegung und Geselligkeit – perfekt ein.
Plätze 1 bis 3
Die weiteren Platzierungen auf dem Treppchen:
- 2. Platz: Karl-Roland Hefter
- 3. Platz: Philipp Dauer
Demokratie am Grafik-Tablett: Der Wettbewerb
Der Weg zum Siegerplakat ist in München ein echter Publikumssport. Seit 1952 wird das offizielle Plakat gesucht, doch heute entscheidet das Netz mit.
- Beteiligung: 129 Künstler reichten ihre Ideen ein, von denen 89 zur Wahl freigegeben wurden.
- Voting: Bis zum 25. Januar konnten Fans weltweit unter motivwettbewerb.muenchen.de abstimmen.
- Finale: Die 30 beliebtesten Motive landeten schließlich vor der Fachjury, die unter Berücksichtigung des Publikums-Votings den endgültigen Sieger kürte.
Das Oktoberfest – Münchner Tradition
Für alle, die ihren Ruhestand für einen Besuch in der bayerischen Landeshauptstadt nutzen möchten, gibt es ein paar Fakten, die jeder kennen sollte:
- Historie: Das erste Oktoberfest fand 1810 zu Ehren der Hochzeit von Kronprinz Ludwig und Prinzessin Therese statt. Die „Theresienwiese“ trägt noch heute ihren Namen.
- Oide Wiesn: Wer es nostalgischer und etwas ruhiger mag, ist auf der „Oidn Wiesn“ im Südteil des Geländes goldrichtig. Hier stehen historische Fahrgeschäfte und das Brauchtum im Vordergrund – ideal für Genießer.
- Das Plakat als Sammlerstück: Das Gewinnermotiv ziert nicht nur Plakatwände, sondern auch den offiziellen Serienmaßkrug. Für viele Sammler ist dieser Krug ein absolutes Muss und eine wertbeständige Erinnerung an das Festjahr. https://vorunruhestand.de/2026/02/das-ist-das-oktoberfest-plakat-2026/

Freitag, 6. Februar 2026

Freibetrag für Betriebsrente steigt 2026

Freibetrag für Betriebsrente steigt 2026
Betriebsrentner zahlen für ihre Betriebsrente die vollen Krankenkassenbeiträge von annähernd 20 Prozent zehn Jahre lang, abgemildert nur durch einen Freibetrag. Wie hoch ist dieser Freibetrag? Um wie viel steigt er 2026?
Wer nach vielen Berufsjahren in Rente geht und beispielsweise in eine Direktversicherung eingezahlt hat, wundert sich, wenn er ein Schreiben seiner Krankenkasse bekommt, die ihm vorrechnet, wie viel er in den kommenden zehn Jahren oder 120 Monaten zu zahlen hat – für seine "fiktive" Betriebsrente. Die Sozialabgabenlast wird nur gemildert durch einen Freibetrag, den GKV-Betriebsrentenfreibetrag?
Damit die Krankenkassen auf die Auszahlung einer Direktversicherung Versicherungsbeiträge erheben dürfen, muss diese als „Versorgungsbezug“ gelten. Da eine Lebensversicherung, die du privat abschließt, beitragsfrei wäre, muss der Gesetzgeber die Direktversicherung rechtlich als Betriebsrente „fiktiv“ definieren, damit sie denselben Regeln unterliegt wie eine Rente, die direkt aus der Firmenkasse kommt. Das Wort „fiktiv“ bedeutet hier nicht „unreal“, sondern „rechtlich so behandelt, als ob“. Es ist ein juristischer Kniff, um eine private Versicherungslösung in das Korsett des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts für Betriebsrenten zu stecken.
Wer Krankenkassenbeiträge zahlt:
- Wer eine Direktversicherung hat,
- von seinem Ex-Arbeitgeber eine Betriebsrente (Direktzusage) oder
- Geld von einer Pensionskasse bekommt,
muss dafür die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen, sprich den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil, insgesamt mittlerweile mehr als 20 Prozent. Dank einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2020 gibt es einen Freibetrag, den sogenannten GKV-Betriebsrentenfreibetrag (GKV steht für gesetzliche Krankenversicherung).
Wie hoch ist dieser Freibetrag und wie hat er sich entwickelt?
Dieser Freibetrag wurde zum 1. Januar 2020 eingeführt, um Betriebsrentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen zu entlasten. Vorher gab es eine Freigrenze, bei deren Überschreitung die gesamte Betriebsrente verbeitragt wurde. Seit der Einführung des Freibetrags müssen Beiträge nur noch für den Teil der Betriebsrente gezahlt werden, der den Freibetrag übersteigt.
Entwicklung des GKV-Betriebsrentenfreibetrags in den letzten Jahren:
- 2020: 159,25 Euro
- 2021: 164,50 Euro
- 2022: 164,50 Euro
- 2023: 169,75 Euro
- 2024: 176,75 Euro
- 2025: 187,25 Euro
Was bedeutet das für 2026?

Zum 1. Januar 2026 ist der Freibetrag um 10,50 Euro auf 197,75 Euro gestiegen. Das bedeutet: Die ersten 197,75 Euro Ihrer monatlichen Betriebsrente bleiben in der Krankenversicherung beitragsfrei.


Der 😢 Wermutstropfen: Der Freibetrag gilt weiterhin nur für die Krankenversicherung, nicht für die Pflegeversicherung. In der Pflegeversicherung wird weiterhin der volle Beitragssatz auf die gesamte Betriebsrente fällig (sofern die Freigrenze von 197,75 Euro überschritten wird). Da der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen 2026 auf 3,36 Prozent gestiegen ist und viele Kassen sogar darüber liegen, bleibt die Gesamtbelastung für viele Rentner trotz des höheren Freibetrags hoch. Das heißt, diese 197,25 Euro bleiben 2026 versicherungsfrei – für alles darüber hinaus zahlen Betriebsrentner den vollen Beitrag. Der Freibetrag gilt nur für den Krankenkassenbeitrag, nicht für den Pflegebeitrag – und der stieg zum 1. Januar 2025 von 3,4 Prozent für Rentner mit Kindern auf 3,6 Prozent und von 4,0 Prozent auf 4,2 Prozent für Kinderlose. Damit erhöhen sich natürlich die Gesamtbeiträge, die Betriebsrentnerinnen und -rentner an die Krankenkasse zahlen müssen.


197,75 Euro Freibetrag ab 2026


- 2022 war der Freibetrag bei 164,50 Euro eingefroren, aber
- 2023 stieg er wieder – und zwar auf 169,75 Euro. Die entsprechende  „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023“ wurde im November 2022 vom Bundesrat abgenickt. Übrigens, der Freibetrag gilt ausschließlich für die Krankenversicherung, nicht aber für die Pflegeversicherung, für die Pflegeversicherung zahlen Betriebsrentnerinnen und -rentner den vollen Beitrag ohne Freibetrag.
- Der Freibetrag ist für Ost und West einheitlich bei 187,25 Euro – und erhöht sich
- 2026 um 10,50 Euro auf 197,75 Euro.
- Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2024 stiegen alle Rechengrößen laut "Steuertipps.de" vergleichsweise stark: Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2026 zugrunde liegende Lohnentwicklung 2024 betrug bundesweit 5,16 Prozent.
- Übrigens, eingeführt wurde der Freibetrag zum 1. Januar 2020 in der Höhe von 159,25 Euro.
Hinweis: Die Krankenkassen passen die Berechnungen in der Regel automatisch an. Trotzdem: Abrechnung für Januar 2026 prüfen.
Bezugsgrößen in der Sozialversicherung
Was heißt das konkret? Die Sozialmathematiker nehmen eine sogenannte „Bezugsgröße“ als Maßstab, die sich vom „Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung“ ableitet (definiert im § 18 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB)). Sie beziehen sich dabei auf das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, sprich für 2023 dann auf 2021. Der GKV-Betriebsrentenfreibetrag entspricht einem Zwanzigstel (1/20) der bundeseinheitlichen Bezugsgröße in der Sozialversicherung. Somit ergibt sich folgende Rechnung: 3.955 ÷ 20 = 197,75 Euro. Wie hoch die Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen in der Sozialversicherung sind, schaut am besten bei der Seite Lohn-Info vorbei.
Das gesetzliche Prozedere

Die Festlegung der bundeseinheitlichen Bezugsgröße für das Jahr 2026 erfolgte in einem mehrstufigen Verfahren im Herbst 2025.


Hier sind die entscheidenden Termine:


-

9. September 2025: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichte den Referentenentwurf der „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026“. Damit wurden die Werte (basierend auf der Lohnentwicklung von 2024) erstmals offiziell bekannt.


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8. Oktober 2025: Das Bundeskabinett beschloss die Verordnung offiziell.


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21. November 2025: Der Bundesrat stimmte der Verordnung zu.


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26. November 2025: Die Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, womit die Werte (einschließlich der monatlichen Bezugsgröße von 3.955 Euro) final festgeschrieben wurden.


Hintergrund der Erhöhung

Die Bezugsgröße folgt mit einer gewissen Verzögerung der allgemeinen Lohnentwicklung. Da die Löhne im Jahr 2024 um etwa 5,16 % gestiegen sind, wurde die Bezugsgröße für 2026 entsprechend deutlich angehoben. Da der Freibetrag für Betriebsrentner gesetzlich an diese Größe gekoppelt ist (1/20 der Bezugsgröße), steigt er zum 1. Januar 2026 automatisch mit an.


Haben Sie noch Fragen dazu, wie genau diese Lohnentwicklung ermittelt wird oder welche anderen Werte (wie die Beitragsbemessungsgrenze) sich dadurch noch verändert haben?


Klingt kompliziert, ist kompliziert – wer sich bei der Berechnung helfen lassen will, greift am besten auf den Rechner von „Stiftung Warentest“.
Achtung! Wer freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist, für den gilt dieser Freibetrag nicht.
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Was von der Rente übrig bleibt


Gesetzlich krankenversicherte Rentner müssen von ihrer gesetzlichen Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten, insgesamt mehr als elf Prozent der Bruttorente. Sie werden direkt von der Rente abgezogen. Das macht bei 1000 Euro Rente ein Minus von 113 Euro oder mehr sogar, je nach Krankenkasse. Das heißt, unterm Strich bleibt einem Rentner von 1000 Euro weniger als 900 Euro Netto-Rente übrig. Seit 2025 ist es noch mal mehr, denn der Zusatzbeitrag und der Pflegebeitrag haben sich erhöht.

Versicherung plus Steuer


Bruttorente ist nicht gleich Nettorente – das gilt auch für die Steuer. Denn zur Kranken- und Pflegeversicherung kommt noch die Steuer. Die Steuern sind nicht das Problem, aber die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Die Kranken- und Pflegeversicherung wird gleich bei der Auszahlung abgezogen und von der Rentenversicherung an die Krankenkasse weitergeleitet. Das ist die Hälfte des Krankenkassenbeitrags von 14,6 Prozent, somit 7,3 Prozent. Die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung trägt der Rentner allein – für kinderlose Rentner sind das 4,2 Prozent, für Rentner mit Kindern 3,6 Prozent.
Wer eine gesetzliche Rente bezieht, ist als Pflichtversicherter automatisch in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert. Die KVdR ist aber nur ein Mantel, denn in der Praxis hat der Rentner mit „seiner“ Krankenkasse zu tun. Das kann die TK, eine BKK, die AOK oder die Barmer sein.
Freiwillig gesetzlich Versicherte
Bruttorente ist nicht gleich Nettorente – das wird vor allem freiwillig gesetzlich Krankenversicherten schmerzlich bewusst. Was hat es mit "pflichtversichert" und "freiwillig" krankenversichert auf sich? Wer in der zweiten Hälfte seines Berufslebens nicht mindestens 90 Prozent in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war (9/10-Regelung), hat in puncto gesetzlicher Krankenversicherung mit Zitronen gehandelt, denn er ist nicht pflichtversichert, sondern freiwillig versichert – mit gravierenden Folgen. Übrigens, die Krankenkassen nehmen es da sehr genau und zählen selbst die Tage. Es zählt dabei auch, wenn der Gatte oder die Gattin über den Partner familienversichert war. Dumm nur, wer in der zweiten Berufshälfte zu lang privatversichert war und zu spät oder zu kurz gesetzlich versichert war. Seit August 2017 entschärft eine Gesetzesänderung die 9/10-Regelung, allerdings nur für Eltern mit Kindern.
Ach ja, und dann muss er natürlich einen Rentenanspruch in der gesetzlichen Rente haben, sonst wird es ebenfalls nichts. Die Versicherungspflicht beginnt dann an dem Tag, an dem die Rente beantragt wird.
Die Folgen für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse: Sie zahlen nämlich den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil in die gesetzliche Krankenkasse, ferner zahlen sie für alle anderen Einnahmen wie Miet- und Kapitaleinkünfte sowie die Riester-Rente. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen GKV hat eine viele Seiten lange Liste über alle Einkünfte, für die ein freiwillig gesetzlich Krankenversicherter zahlen muss – und diese Liste ist beängstigend lang. Sie bekommen natürlich die ihnen zustehende Hälfte von der Rentenversicherung. Um den Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen sie sich schon selbst kümmern und bei der Rentenversicherung nachhaken.
Betriebsrentenstärkungsgesetz

Flankierend zum Freibetrag gibt es seit 2026 weitere Neuerungen durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz:


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Abfindung von Kleinstanwartschaften: Die Grenzen für die Abfindung kleiner Betriebsrentenansprüche wurden erhöht. Seit 2026 können laufende Leistungen bis 59,33 € (monatlich) oder Kapitalleistungen bis 7.119 € ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abgefunden oder nun auch in die gesetzliche Rentenversicherung übertragen werden.


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Förderung für Geringverdiener: Die Einkommensgrenzen und Förderbeträge für Arbeitgeberzuschüsse wurden angepasst, um die betriebliche Altersvorsorge attraktiver zu machen.

https://vorunruhestand.de/2025/12/freibetrag-fuer-betriebsrente-steigt-2026/