
Ein Monat oder drei Monate – so lange müssen Rentner auf ihren Steuerbescheid warten, wenn sie wegen der seit 2005 geltenden Rentenbesteuerung eine Steuererklärung abgeben müssen.
Wer 2026 in Rente geht, muss bereits 84 Prozent seiner Rente versteuern, nur noch 16 Prozent sind steuerfrei. Ab 2058 werden Renten komplett versteuert. Wer also beispielsweise 2026 in Rente geht und 24.000 Euro bekommt, muss für 20.160 Euro Steuern zahlen, lediglich 3.840 Euro sind steuerfrei – und jede künftige Rentenerhöhung wird zu 100 Prozent besteuert. In der Folge rutschen immer mehr Rentner in die Steuerpflicht.
Rentenfreibetrag 2005 bis 2058
Jedes Jahr nimmt der steuerpflichtige Anteil der Rente zu und der steuerfreie ab. Die Folge: Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner, die eine Steuererklärung abgeben müssen, wächst. Die Finanzämter kommen angesichts des Paragraphenschungels nicht mehr mit der Bearbeitung nach. Zwar hat die Digitalisierung der Finanzämter die Situation etwas verbessert, aber die Bearbeitung der Steuererklärungen dauert immer noch Monate. So brauchen deutsche Finanzämter im Schnitt "nur" noch 50,2 Tage, das heißt, sie sind etwas schneller geworden, so das Onlinesteuerportal Lohnsteuer-Kompakt.de. Allerdings gibt es einige Finanzämter, die den Schnitt im negativen Sinn heben – und dazu gehören Lohnsteuer-Kompakt zufolge die Finanzämter in Landsberg am Lech, Freiburg, Burghausen, Bremen, Calau und Berlin. In Calau warten Steuerzahler 80 Tage auf ihren Steuerbescheid. Berlin ist eine Besonderheit: Dort kann es ja nach Bezirk vergleichsweise schnell oder ganz langsam gehen.
Im Ländervergleich schneidet Gesamt-Berlin sogar hervorragend ab und ist damit das erste Mal seit drei Jahren wieder auf Platz 1. Das Bundesland löst den Vorjahressieger Hamburg ab. Schlusslicht ist Bremen, wo Steuerpflichtige im Schnitt 74,3 Tage auf ihren Einkommensteuerbescheid warten mussten. „Ein wesentlicher Grund für die schnelleren Bearbeitungszeiten sind Digitalisierung und Automatisierung in der Fallbearbeitung“, so Felix Bodeewes, Geschäftsführer von Lohnsteuer-kompakt.de. Das reduziert den Routineaufwand und verschiebt den Arbeitsschwerpunkt auf komplexere Fälle.
Schnelle und langsame Finanzämter
Das bundesweit schnellste Finanzamt ist das Finanzamt Zwiesel mit Außenstelle Viechtach (Bayern). Dort erhielten Steuerpflichtige ihren Bescheid im Durchschnitt bereits nach 28,4 Tagen. Am anderen Ende der Skala liegt das Finanzamt Berlin International mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 90,4 Tagen. Damit warteten Steuerzahler dort mehr als dreimal so lange wie in Viechtach.
Wer wissen will, wie sein Finanzamt 2024 abgeschnitten hat, schaut sich die Übersicht von Lohnsteuer-Kompakt an.
Die schnellsten Finanzämter 2024

Die schnellsten Finanzämter
(Per Klick auf das Bild öffnet sich ein Link zur Übersicht von Lohnsteuer kompakt)
Die Analyse basiert auf mehr als einer Million anonymisierten Steuererklärungen, die über Lohnsteuer-kompakt.de eingereicht wurden. Ausgewertet wurden die Bearbeitungszeiten von 482 Finanzämtern in ganz Deutschland, die jeweils mindestens 50 Steuererklärungen bearbeitet haben. Mehr Details zu den Studienergebnissen finden im Blog von Lohnsteuer-kompakt.
Rentenerhöhung zu 100 % besteuert
Das Finanzamt gewährt Rentnern zwar einen Rentenfreibetrag, offiziell „Anpassungsbetrag als steuerfreier Teil der Rente“, doch der wird in Euro ausgewiesen und bleibt für das ganze Leben fix. Jede Rentenerhöhung wird dagegen zu hundert Prozent versteuert. Das sei vielen Rentnern nicht klar, so das Internetportal „Lohnsteuerkompakt“. Wenn jede Rentenerhöhung komplett versteuert werde, führe das dazu, dass nach jeder Rentenerhöhung mehr Rentnerinnen und Rentner steuerpflichtig werden, so „Steuertipps.de“. Da hilft es auch wenig, wenn der Staat den Grundfreibetrag erhöht. Durch den Mechanismus, den Rentenfreibetrag in Euro auszuweisen und nicht in Prozent, steigt automatisch der gesamte prozentuale Besteuerungsanteil der Rente.
Der Rentenfreibetrag gilt nicht für Rentenerhöhungen – die sind zu hundert Prozent steuerpflichtig. Damit sinkt prozentual gesehen im Lauf der Jahre – sollte es Rentenerhöhungen geben – der Rentenfreibetrag, weil der nominal gleich bleibt, sich aber auf eine höhere Rente bezieht. Somit profitiert das Finanzamt bei jeder Rentenerhöhung. Im Steuerbescheid liest sich das dann so: „Dem steuerpflichtigen Teil der Rente wurde die Rentenerhöhung hinzugerechnet. Regelmäßige Anpassungen des Jahresbetrags der Rente führen nicht zu einer Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente".
Selbst nachrechnen
Wer es nicht glaubt, kann es auch selbst nachrechnen, so er denn schon einige Jahre in Rente ist. Das lässt sich anhand des letzten Steuerbescheids berechnen:
➖➕✖️➗ Einfach den „Jahresbetrag der Rente“ ins Verhältnis zum „Anpassungsbetrag ab steuerfreier Teil der Rente“ setzen. Das ergibt eine Prozentzahl. Wer schon länger in Rente ist, dürfte staunen, um wie viel niedriger sein prozentualer Rentenfreibetrag heute ist.
► Mein Beispiel: Ich bin 2017 in Rente gegangen mit einem prozentualen Rentenfreibetrag von 26 Prozent, 2023 – nach vier Rentenerhöhungen – liegt der prozentuale Rentenfreibetrag nur noch bei 24 Prozent. Der nominale Rentenfreibetrag ist seit 2017 gleichgeblieben, aber eben nicht der prozentuale.
Bitte beachten Sie:
Auch wenn Sie zu Rentenbeginn noch keine Steuern zahlen, kann sich dies im Laufe des weiteren Rentenbezugs ändern. (Deutsche Rentenversicherung)
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