Dienstag, 23. April 2024

FDP will Aus für Rente mit 63

FDP will Aus für Rente mit 63
Die FDP will etwas abschaffen, was bereits abgeschafft ist: die Rente mit 63. Denn nur die vor 1953 Geborenen durften abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen. Die Altersgrenze ist längst auf über 64 gestiegen. Also, warum der ganze Wirbel?

„Rente mit 63 abschaffen und Arbeitsanreize für ältere Menschen steigern“, so lautet die Forderung der FDP in ihrem „12-Punkte-Plan zur Beschleunigung der Wirtschaftswende“. Offensichtlich ist die FDP nicht mehr auf dem neuesten Stand, denn ihre Forderung ist längst umgesetzt. Wer 45 Versicherungsjahre hat, muss bis 64 plus vier Monate ausharren, bevor er die Rente für „besonders langjährig Versicherte“ in Anspruch nehmen kann – und dabei geht’s um den Jahrgang 1960, wer später geboren wurde, muss schon noch mal zwei, vier, sechs, acht, zehn oder zwölf Monate länger arbeiten. Jahrgang 1964 darf erst mit 65 (63 + 24) Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das heißt, 2028 kann keiner mehr vor 65 abschlagsfrei in Rente gehen.


Abschlagsfrei in Rente – was für wen gilt

Wovon redet die FDP also? Das Abschaffen der Rente für besonders langjährig Versicherte würde bedeuten, dass ein heute (Stand 2024) 60-Jähriger bis 66 Jahre und vier Monate arbeiten müsste. Das hieße, er hätte dann 47 (45 + 2) Versicherungsjahre auf dem Buckel – und könnte statt 2024 erst 2026 in Rente gehen.


FDP fordert Aus für Rente mit 63




Glaubt die FDP wirklich, dass viele so lange arbeiten werden, ja überhaupt können? Glaubt die FDP wirklich, dass das noch „wertvolle Fachkräfte“ sind? Schon heute gehen die viele bereits mit 63 oder 64 mit Abschlägen in Rente, weil sie einfach ausgelaugt sind und nicht mehr können. Eine Abschaffung der „Rente mit 63“ liefe auf eine Rentenkürzung hinaus.


SPD hat sich verrechnet




Eingeführt wurde die „Rente mit 63“ von SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles 2014. Die damalige Bundesregierung rechnet mit 55.000 Antragsstellern pro Jahr, es mittlerweile aber mehr als eine Viertelmillion pro Jahr. Nahles und die SPD hat sich also gewaltig verschätzt.

Wer heute mit 63 Jahren in Rente gehen will, muss, so er mindestens 35 Versicherungsjahre hat, teils heftigen Abschläge hinnehmen. Pro Monat früher in Rente bezogen auf des die Regelaltersgrenze werden 0,3 Prozent Abschlag berechnet.


Abschlagsfreie Rente mit 63plus




Die volle Rente mit 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte bekamen nur die Geburtsjahrgänge 1951 und 1952 – und das auch nur, wenn sie nicht studiert hatten, denn das Studium wird schon lange nicht mehr als Versicherungszeit berücksichtigt. Das heißt, wer beispielsweise 1954 geboren wurde und studierte, stieg frühestens mit 24 Jahren in den Beruf ein und kam somit auf keine 45 Versicherungsjahre. Nahles‘ Gesetz ist ausschließlich auf Industriearbeiter gemünzt, die nach der Schule und Lehre sofort in den Beruf einstiegen. Auch wer später geboren wurde, kommt nicht in den Genuss der abschlagsfreien Rente mit 63. Wer zwar 45 Beitragsjahre vorweisen konnte, aber noch nicht 64 Jahre (Jahrgang 1959) alt war, konnte dennoch nicht ohne Abschläge in Rente gehen und musste warten, bis er das entsprechende Alter erreicht hat. Das gilt natürlich erst recht für spätere Jahrgänge.


Wichtig! Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig erhalten – auch nicht mit Abschlägen.


Quelle: Deutsche Rentenversicherung


Wer sich unverbindlich informieren will, nutzt am besten den „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner“ der Deutschen Rentenversicherung. Damit lässt sich errechnen, unter welchen Bedingungen jemand in Rente gehen kann:


Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner
https://vorunruhestand.de/2024/04/fdp-will-aus-fuer-rente-mit-63/

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