Freitag, 6. Juni 2025

Wir gehen immer später in Rente

Wir gehen immer später in Rente
Wir gehen immer später in Rente. Trotz „Rente mit 63“ können es sich viele nicht leisten, schon in dem Alter in Rente zu gehen – und bleiben länger. Schon heute dürfen 1957 Geborene regulär erst mit 65 Jahren plus elf Monaten in Rente; der Jahrgang 1958 kann erst mit 66 Jahren in Rente gehen – und Jahrgang 1964 sogar erst mit 67. Die meisten verabschieden sich jedoch früher aus dem Berufsleben – teilweise, weil sie nicht mehr können und ausgelaugt sind. Insgesamt arbeiten wir aber länger als frühere Rentnergenerationen (Zahlen liegen nur für die Geburtsjahrgänge 1941 bis 1955 vor). Durchschnittliches Renteneintrittsalter Tatsächliches durchschnittliches Renteneintrittsalter gestiegen   Das heißt, das tatsächliche durchschnittliche Renteneintrittsalter und die Regelaltersgrenze klaffen auseinander. Die meisten gehen mit Abschlägen in Rente, denn bis 66 wollen oder können die wenigsten arbeiten. Die Regelaltersgrenze Die Regelaltersgrenze, zu der jemand regulär in Rente gehen kann (ohne 45 Beitragsjahre), verschiebt sich kontinuierlich nach oben. Der Jahrgang 1957 durfte 2023 mit 65 Jahren und elf Monaten regulär in Rente gehen, der Jahrgang 1958 muss 2024 bis zum vollendeten 66. Lebensjahr warten, Jahrgang 1967 arbeitet bis 67 Jahre und kann erst dann in Rente. Früher in Rente die Regel Wie Statista feststellt, nimmt der Abstand sogar zu, weil viele Beschäftigte ab einem gewissen Alter einfach nicht mehr können, während die Regelaltersgrenze immer weiter nach oben klettert. Der Jahrgang 1964 kann schließlich erst regulär mit 67 Jahren in Rente gehen. Die Daten stammen vom Bund-Länder Demografie Portal. So bezogen Männer 2020 mit durchschnittlich 64,1 Jahren erstmals eine Altersrente, Frauen mit 64,2 Jahren. Allerdings erhöhte sich gleichzeitig die Regelaltersgrenze auf 65,8 Jahre. Um Druck aus dem Rentensystem zu nehmen und dieses auf den bevorstehenden Renteneintritt der Babyboomer-Generation vorzubereiten, wäre ein stärkerer Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters wünschenswert. Renteneintrittsalter und Regelaltersgrenze klaffen auseinander Später in Rente wegen Rentenreform Ursache dafür ist die Rentenform des Jahres 1972, im Zuge derer die Vorruhestands- und Frühverrentungsmöglichkeiten deutlich ausgeweitet wurden. In der Folge sank das durchschnittliche Zugangsalter deutlich an. Einen Tiefpunkt erreicht es 1982 mit 62,3 Jahren für Männer und 61,5 Jahren für Frauen. Danach erhöhte sich das Zugangsalter aufgrund von politischen Maßnahmen wieder, wozu hauptsächlich die Einführung von finanziellen Abschlägen bei Frühverrentungen ab 1997 beigetragen haben. Erhöhung des Rentenalters gefordert Die Forderungen nach einer Erhöhung des Renteneintrittsalters werden lauter. Die Bundesregierung will in der Frage Zeit gewinnen und erneut eine Rentenkommission einsetzen, wie es sie ähnlich bereits in den Jahren 2018 bis 2020 gab, so das Portal "Ihre Vorsorge". Was die Rentenkommission produzierte, war kaum mehr als heiße Luft. Auch jetzt will sich die schwarzrote Koalition vor dem Thema Renteneintrittsalter drücken. Deutschland altert Trotz Einwanderung und Flüchtlingswelle steigt der Anteil der Menschen an der deutschen Gesamtbevölkerung, die 65 und älter sind – oder anders ausgedrückt, Deutschland altert. Der Deutschen Rentenversicherung zufolge fiel 1950 noch rund jeder elfte Bundesbürger in diese Altersgruppe – 2019 trifft das bereits auf jeden fünften zu. Der demografische Wandel ist in Deutschland in vollem Gang, die Belastungen für das Rentensystem steigt. Diese Entwicklung wird sich in Zukunft weiter verstärken, da demnächst die sogenannte Babyboomer-Generation in Rente gehen wird – und die geburtenstarken Jahrgänge der Zeit von 1955 bis 1965. https://vorunruhestand.de/2025/06/wir-gehen-immer-spaeter-in-rente/

Donnerstag, 5. Juni 2025

Im Schnitt nur 92 Euro Grundrente

Im Schnitt nur 92 Euro Grundrente
Was hat es mit der Grundrente auf sich? Wer profitiert davon? Wie hoch ist der durchschnittliche Zuschlag? Antworten auf viele Fragen. "Grundrentenzuschlag" klingt kompliziert, ist kompliziert. Um die Grundrente zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: - Grundrentenzeiten: Du musst mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorweisen können. Dazu zählen Pflichtbeitragszeiten aus Berufstätigkeit, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen du Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation erhalten hast. - Einkommensgrenzen: Dein durchschnittliches Einkommen während des Berufslebens muss zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland gelegen haben. - Keine Antragstellung notwendig: Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und zahlt den Grundrentenzuschlag aus. Jährliche Prüfung Die Einkommensgrenzen werden jedes Jahr überprüft, um sicherzustellen, dass die Leistung gezielt an diejenigen geht, die sie am meisten benötigen. Hier sind die wesentlichen Punkte: - Einkommensgrenzen: Der volle Grundrentenzuschlag wird bis zu einem monatlichen Einkommen von 1438 Euro beziehen, Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften bis zu 2242 Euro. - Anrechnung des Einkommens: Wenn das Einkommen diese Freibeträge überschreitet, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. - Einkommensprüfung: Die Deutsche Rentenversicherung überprüft das Einkommen automatisch. Das Finanzamt meldet der Rentenversicherung im Herbst das Einkommen des vorletzten Jahres. - Freibeträge: Diese Freibeträge werden jährlich angepasst, um den Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. Nur 92 Euro pro Monat Und was kommt dabei raus? Wie viel bekommen Grundrentnerinnen und -rentner im Durchschnitt? Wie viele bekommen überhaupt eine Grundrente? Angaben der Deutschen Rentenversicherung zufolge wurde Ende 2023 bundesweit zu rund 1,27 Millionen Renten ein Grundrentenzuschlag in Höhe von durchschnittlich 92 Euro gezahlt. Das entspricht einer Quote an allen Renten von rund 4,9 Prozent. Die Grundrente soll eine Rente garantieren, die die Lebensleistung würdigt und die zehn Prozent über der Grundsicherung im Alter liegt. Das gilt für alle, die mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Klingt doch toll – oder? Wer einmal genau nachhakt, dürfte ins Staunen kommen. Bedürftigkeitsprüfung fällt weg Bundesarbeitsminister Hubertus Heil setzte durch, dass es künftig keine Bedürftigkeitsprüfung mehr gibt, stattdessen sollen Rentner mit zu wenigen Rentenpunkten automatisch hochgewertet werden. Entscheidend ist, dass der Geringrentner 33 Beitragsjahre hat, wer nur auf 32 kommt, hat Pech gehabt. Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht haben, können den Grundrentenzuschlag erhalten. Zwischen 33 und 35 Jahren wird er zunächst in der Höhe gestaffelt ausgezahlt. Erst ab 35 Jahren Grundrentenzeiten wird der Zuschlag in voller Höhe gezahlt. Die Rentenversicherung soll bei jedem prüfen, ob er mindestens auf 0,8 Rentenpunkten kommt, wenn nicht, wird er automatisch hochgestuft auf diese 0,8 Punkte hochgestuft. Ist die Grundrente gerecht? Wer 32 Jahre eingezahlt hat und wegen Erwerbsminderung vorzeitig in Rente gehen muss, steht sich schlechter, als jemand, der nur Teilzeit gearbeitet hat, dafür aber 33 Jahre lang. Ungerecht ist das auch gegenüber denjenigen, die durch eigene Arbeit eine kleine, aber auskömmliche Rente erarbeitet haben, denn sie werden mit anderen gleichgestellt. Gerecht sieht anders aus. Weg mit Bismarcks Regeln Hier werden Fürsorgeprinzip und Äquivalenzprinzip (Leistungsprinzip) miteinander vermengt. Die Höhe der Rente, so sieht es das Äquivalenzprinzip vor, richtet sich nicht mehr nur nach dem eingezahlten Beitrag. Dabei gibt es die Grundsicherung, die Niedrigrentner helfen soll, einigermaßen über die Runden zu kommen. Allerdings müssen sie belegen, dass sie bedürftig sind. Heil will das bedingungslose Grundeinkommen durch die Hintertür einfügen. Umsetzung hat gedauert Vom Inkrafttreten bis zur tatsächlichen Umsetzung hat es gedauert: Das "Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen(Grundrentengesetz)"  wurde schon im Sommer 2020 eingeführt, letztlich umgesetzt wurde es erst im Januar 2023. Die Einführung der sogenannten Grundrente sei bis auf wenige Einzelfälle – zum Beispiel, weil eine Rente ins Ausland gezahlt wird – abgeschlossen, meldet "Ihre Vorsorge". Wer profitiert davon? Bei rund 26 Millionen Renten sei geprüft worden, ob ein Grundrentenzuschlag zu zahlen ist; bislang profitierten rund 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner von einem Grundrentenzuschlag, so "Ihre Vorsorge". Bei der Berechnung der Grundrente nach mindestens 33 Versicherungsjahren zählen indes nur Zeiten mit gesetzlicher Pflichtversicherung. Freiwillige Rentenbeiträge müssen dabei nicht berücksichtigt werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Ein 77 Jahre alter Rentner aus Baden-Württemberg hatte geklagt, weil die Deutsche Rentenversicherung seinen Antrag auf Berücksichtigung eines Grundrentenzuschlags abgelehnt hatte. Sie argumentierte, statt der erforderlichen 396 Monate (33 Jahre) lägen nur 230 Monate mit Pflichtbeiträgen vor. Die vom Kläger während seiner selbstständigen Tätigkeit freiwillig entrichteten Beiträge über 312 Monate zählten nicht zu den Grundrentenzeiten. Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben Einfach jetzt kostenlos abonnieren Ist ein Antrag zu stellen? Nein, denn die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch. Sie greift dazu zum 1. Januar eines Jahres auf das bereits im Herbst von den Finanzbehörden gemeldete Einkommen des vorletzten Kalenderjahres zurück. Allerdings kann es passieren, dass die Grundrente gekürzt wird. Viele tausende Rentenempfänger erhalten laut "Münchner Merkur" zum Jahreswechsel neue Rentenbescheide. Der Grund: Die Rentenversicherung muss laut § 97a Sozialgesetzbuch Nummer 6 eine Einkommensprüfung beim Grundrentenzuschlag durchführen. Die neuen Rentenbescheide weisen ab Januar 2025 eine zum Teil deutliche Rentenkürzung aus. Der Grund dafür ist die Anrechnung von Einkommen auf die Grundrente. https://vorunruhestand.de/2025/06/im-schnitt-nur-92-euro-grundrente/

Arbeiten im Alter, weil die Rente nicht reicht

Arbeiten im Alter, weil die Rente nicht reicht
Mit 70 noch arbeiten? Einigen bleibt nichts anderes übrig, weil die Rente nicht reicht. Drei Beispiele illustrieren die Not vieler Rentnerinnen und Rentner. Die Vorstellung vom wohlverdienten Ruhestand, in dem Rentnerinnen und Rentner die Früchte lebenslanger Arbeit genießen, scheint für viele Menschen in Deutschland mehr und weniger ein Traum zu bleiben. Immer häufiger sehen sich Senioren dazu gezwungen, auch im Rentenalter weiterzuarbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die aktuelle ZDF-Reportage "Rente? Reicht nicht!" aus der Reihe "37 Grad" (Sendung vom 3. Juni 2025, um 22:15 Uhr) berichtet genau über dieses Phänomen und gibt intime Einblicke in den Alltag dreier Betroffener. Betroffene berichten Vanessa mit 85 – kämpft gegen die Rentenlücke In Frankfurt beispielsweise kämpft die 85-jährige Vanessa mit beeindruckender Energie gegen die finanzielle Notwendigkeit. Als selbstständige Fußpflegerin versorgt sie ihre meist ältere Kundschaft, die sie seit 50 Jahren in ihrem Viertel kennt. Ihr kleines Einzimmer-Apartment in einer Sozialwohnung dient gleichzeitig als Salon – ein Kinderzimmer ihrer drei allein aufgezogenen Söhne. Obwohl sie 25 Jahre in Vollzeit als Friseurin und bei der Arbeiterwohlfahrt gearbeitet hat, reicht die Rente kaum zum Überleben. "Ich bin sparsam, aber das Geld würde nie langen", gesteht sie. Neben der Fußpflege unterrichtet sie auch Sitztanz im Seniorenheim. Vanessa zeigt, wie wichtig es ist, auch im hohen Alter mobil und aktiv zu bleiben, um über die Runden zu kommen. Finanzielle Unterstützung von ihren Kindern lehnt sie aus Stolz ab – ein Zeichen ihrer unerschütterlichen Eigenständigkeit. Angelika mit 75 – Arbeit im Supermarkt Die 75-jährige Angelika aus Berlin nimmt einen weiten Weg auf sich, um im Supermarkt Regale einzuräumen. Eine körperlich anstrengende Spätschicht für den gesetzlichen Mindestlohn, die sich schmerzhaft in ihren Knien und im Rücken bemerkbar macht. Trotz 28 Berufsjahren reicht ihre Rente nicht aus. Besonders bitter: Angelika war einst mit einem wohlhabenden Mann verheiratet, doch nach der Scheidung und mit einer Tochter, die in den USA lebt, muss sie sich nun allein durchschlagen. Ihre Erholung findet sie in langen Spaziergängen mit ihrem Hund – Momente der Ruhe, die in ihrem arbeitsreichen Alltag kostbar sind. Ebi mit 72 – Deutschlehrer im Alter Ebi, 72 Jahre alt und aus Hamburg, hat einen ungewöhnlichen Weg hinter sich. Als Spross einer wohlhabenden Familie im Iran besuchte er ein Internat in Deutschland und studierte in der Schweiz. Er war ein erfolgreicher selbstständiger Geschäftsmann, hat jedoch nie in die Rentenversicherung eingezahlt. Ein Bandscheibenvorfall beendete jäh seine Karriere, und die finanziellen Rücklagen waren irgendwann aufgebraucht. Heute liebt Ebi seine Arbeit als Deutschlehrer bei den Maltesern, wo er Migrantinnen und Migranten unterrichtet. Seine Motivation geht über das Finanzielle hinaus; er findet Erfüllung in seiner neuen Aufgabe. Optimistisch und stets mit dem Motorrad unterwegs, beweist Ebi, dass auch ein Neuanfang im Rentenalter möglich ist, selbst wenn die finanzielle Situation dazu zwingt. Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben Einfach jetzt kostenlos abonnieren Mehr als nur Arbeit – die Suche nach Sinn Der Autor Gregor Eppinger (48, "Unterm Glanz") hat diese drei beeindruckenden Persönlichkeiten für seine Reportage begleitet. Er zeigt, dass es bei der Arbeit im Alter nicht immer nur ums Geld geht. Viele Senioren finden in ihrer Tätigkeit auch Beschäftigung, soziale Kontakte und sogar eine gewisse Erfüllung. Doch die unterschwellige Angst bleibt: Was, wenn man krank wird und nicht mehr arbeiten kann? Die Sorge, anderen zur Last zu fallen, ist ein ständiger Begleiter. Die Geschichten dieser drei Rentnerinnen und Rentner zeigen die Realität vieler Rentner in Deutschland und fordern uns auf, über die Zukunft unseres Rentensystems nachzudenken.   Bild: Screenshot ZDF   https://vorunruhestand.de/2025/06/arbeiten-im-alter-weil-die-rente-nicht-reicht/

Samstag, 31. Mai 2025

Mehr Geld für alle Mütterrentnerinnen

Mehr Geld für alle Mütterrentnerinnen
Drei Rentenpunkte für alle Mütter – logisch, oder? Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, sollen nun auch drei Punkte bekommen.
Bislang bekommen Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern nur zweieinhalb Punkte. Die Diskussion über die Aufstockung der Mütterrente dauert mittlerweile bereits mehr als acht Jahre.

Bei Mütterrente wird gespart


Bei der Mütterrente wird gespart, für alles andere ist Geld da. Das entrüstet Millionen Frauen, die Kinder haben, die vor 1992 geboren wurden. Bislang erhielten sie in der Mütterrente nur zweieinhalb statt drei Rentenpunkte. Schon das war Murks. Im Koalitionsvertrag wurde jedoch festgelegt, dass Mütter mit drei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, auch drei Rentenpunkte bekommen.

Sofortpaket angekündigt


Die neue schwarz-rote Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz hat ein umfangreiches Sofortpaket präsentiert, das sowohl Entlastungen als auch Reformen umfasst, wie der "Müncher Merkur" berichtet. Im Mittelpunkt steht dabei das Thema Altersvorsorge. Neben der Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent des Durchschnittseinkommens bis 2031 liege der Fokus, insbesondere auf der Mütterrente.

Anerkennung der Mütter


Ziel sei, so der "Münchner Merkur" eine „einheitliche Anerkennung und Wertschätzung aller Mütter“. Im Detail bedeutet das: Anstelle der bisherigen 2,5 Rentenpunkte für vor 1992 geborene Kinder, sollen künftig alle Mütter drei Entgeltpunkte je Kind erhalten. Damit soll die bisherige Ungleichbehandlung abgeschafft werden.


Die Deutsche Rentenversicherung beziffert die zusätzlichen jährlichen Kosten dieser Maßnahme laut "Münchner Merkur" auf etwa 4,45 Milliarden Euro. Diese sollen vollständig aus Steuermitteln gedeckt werden, um die Beitragszahler nicht zusätzlich zu belasten. Präsidentin Gundula Roßbach erklärte gegenüber der Rheinischen Post, eine Finanzierung über Beiträge sei sozial nicht gerecht.


Versicherungsfremde Leistungen
Leider ist das nicht selbstverständlich, denn die Bundesregierung gleicht nicht alle versicherungsfremden Leistungen voll aus. Das heißt, die Beitragszahler in der Rentenversicherung zahlen für Aufgaben, die der Staat und damit alle Steuerzahler tragen sollten. https://vorunruhestand.de/2025/05/mehr-geld-fuer-alle-muetterrentnerinnen/

Dienstag, 27. Mai 2025

Versorgungswerke in der Bredouille

Versorgungswerke in der Bredouille
Ärzte, Zahnärzte, Apotheker – sie sorgen in Versorgungswerken fürs Alter vor. In jüngster Zeit häufen sich die Horrormeldungen. Rentner müssen das Schlimmste befürchten.
Berlin, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen – in den vergangenen Jahren sind tatsächlich einige Versorgungswerke in Deutschland in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder haben mit Herausforderungen zu kämpfen, die sich auf die Leistungen für ihre Mitglieder auswirken können. Die Rentnerinnen und Rentner müssen um ihre Renten bangen. Von einer Erhöhung ihrer Renten kann kaum noch die Rede sein, sie müssen eher froh sein, dass ihre Renten nicht gekürzt werden.

Gründe für die Finanzprobleme:


Niedrigzinsphase und schwieriges Kapitalmarktumfeld: Viele Versorgungswerke hatten Schwierigkeiten, in Zeiten niedriger Zinsen ausreichende Renditen zu erzielen, um die versprochenen Rentenleistungen zu finanzieren. Dies führte dazu, dass sie in riskantere Anlageformen investierten.
Fehlinvestitionen: Einige Werke haben sich mit risikoreicheren Anlagen verspekuliert, insbesondere in Immobilien oder Mezzanine-Finanzierungen, was zu erheblichen Verlusten führte.
Demografischer Wandel: Eine steigende Lebenserwartung der Mitglieder und eine geringere Zahl an Beitragszahlern pro Rentenempfänger können ebenfalls Druck auf die Finanzierung ausüben.

Versorgungswerke mit finanziellen Schwierigkeiten


Wie „Handelsblatt“, „Welt“ und „Münchner Merkur“ und die Ruch Finanzberatungen berichten, haben folgende Versorgungswerke finanzielle Probleme:
- Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB)
- Probleme: Hohe Verluste durch Fehlinvestitionen, beispielsweise in die insolvente Element Insurance AG und ein Büroprojekt in Frankfurt.
- Folgen: Abschreibungen in zweistelliger Millionenhöhe.
- Zahnärzte- und Apothekerversorgung Schleswig-Holstein
- Probleme: Verluste durch riskante Immobilienprojekte und Unternehmensbeteiligungen.
- Folgen: Keine akute Gefährdung, aber mögliche Auswirkungen auf Rentenhöhen.
- Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen
- Probleme: Ähnliche Ursachen wie bei den anderen genannten Werken – riskante Kapitalanlagen.
- Folgen: Abschreibungen und mögliche Leistungskürzungen.
- Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen
- Probleme: Verluste in dreistelliger Millionenhöhe durch verbrannte Immobilienfinanzierungen.
- Folgen: Zweites negatives Jahresergebnis in über 50 Jahren, weitere Abschreibungen erwartet.
So ist es beispielsweise das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) in den Fokus geraten, da es durch die Insolvenz der Element Insurance AG erhebliche finanzielle Verluste erlitten hat. Tausende Zahnärzte bangen dort um ihre Altersvorsorge.
Was das Versorgungswerk der Apothekerkammer Schleswig-Holstein betrifft, so hat dieses durch risikoreiche Mezzanine-Finanzierungen (Mischung aus Eigenkapital- und Fremdkapital) Verluste erlitten haben, die sich auf hohe Millionenbeträge belaufen.

Und das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) gehört zu den Versorgungswerken, die in den letzten Jahren in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und erhebliche Verluste zu verzeichnen hatten. Es musste 2023 Abschreibungen in Höhe von bis zu 300 Millionen Euro verbuchen – entstanden sind diese Verluste größtenteils durch spekulative Immobiliengeschäfte ohne ausreichende Sicherheiten. Obwohl ein Teil der Verluste durch andere Kapitalerträge und Rücklagen ausgeglichen werden konnte, blieb ein Jahresfehlbetrag. Die Auswirkungen dieser Fehlspekulationen betreffen fast 37.000 Mitglieder des Versorgungswerks.



Statistik Versorgungswerke
Insgesamt gibt es 91 Versorgungswerke    Quelle: ABV
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Auswirkungen
Wie wirkt sich das auf die Versicherten aus? Viele Versorgungswerke reagieren auf die schwierige Lage mit Maßnahmen wie der Anhebung von Pflichtbeiträgen, der Senkung des Rechnungszinses (was zu niedrigeren Renten führt) oder dem Ausbleiben von Rentenerhöhungen. https://vorunruhestand.de/2025/05/versorgungswerke-in-der-bredouille/

Freitag, 23. Mai 2025

Letzte Chance für Rentenreform

Letzte Chance für Rentenreform
Es braucht jetzt eine radikale und ehrliche Reform des Rentensystems, denn schon in den kommenden Jahren geht eine Million in Rente. Ohne Reform kollabiert das System.
1958 sind rund 1,175 Millionen Kinder geboren worden – und es folgten zwölf weitere Millionen-Jahrgänge. 1964 waren es sogar 1.357.304. Der Jahrgang 1958 hat das Rentenalter längst erreicht – der große Berg kommt in den kommenden Jahren. Das reguläre Renteneintrittsalter für den Jahrgang 1964 ist zwar das Jahr 2031, aber viele werden vorher schon in Rente gehen.

Wann kollabiert das Rentensystem?


Der Freiburger Finanzwissenschaftler und Rentenexperte Bernd Raffelhüschen fordert jetzt in einem Podcast von „ThePioneer“ eindringlich eine radikale und ehrliche Reform des Rentensystems. „In den nächsten Jahren werden eine Million Menschen in Rente gehen; das ist der massivste Zuschlag bei der Rente überhaupt“, so Raffelhüschen. Das heißt, „entweder wir machen jetzt etwas oder wir brauchen nichts mehr zu tun“ – weil das Rentensystem kollabiert.
Jahrgangsgröße pro Geburtsjahr
Zwischen 1957 und 1968 wurden insgesamt 15,3 Millionen Mädchen und Jungen geboren. Der größte Jahrgang war 1964 mit 1,36 Millionen Kindern. Rund 12,0 Millionen Babyboomer kamen im früheren Bundesgebiet zur Welt, etwa 3,4 Millionen in der ehemaligen DDR. Quelle: Statistisches Bundesamt

Beamte in Rente einbeziehen?


Den Vorschlag von Bundessozialministerin Bärbel Bas, Beamte in das Rentensystem einzubeziehen, sieht er kritisch und bezeichnet den Vorschlag als „groben Unfug“. Denn, 90 Prozent der Beamten seien Landes- und Kommunalbeamte, über die Frau Bas gar nicht verfügen könne. „Wenn man die Rentenversicherung wirklich sofort in die Pleite stürzen will, dann nimmt man die Beamtenpensionen noch dazu“, so sein Resümee. Er schlägt vor:
Hört endlich damit auf zu verbeamten.
Die „Neue Zürcher Zeitung“ hatte schon im August 2023 vor einem Kollaps gewarnt,  „denn das gesetzliche Altersvorsorgesystem hat ein milliardenschweres Finanzproblem“. Und mit jedem Tag, an dem sich das politische Schweigen fortsetzt, werde das Problem ein kleines bisschen grösser. Leider hat sich seit dem wenig getan – vergeudete Zeit. Die Politiker, allen voran Ex-Kanzler Olaf Scholz und Ex-Kanzlerin Angela Merkel, haben „die Bürger in falscher Sicherheit gewiegt – es droht ein böses Erwachen“.
Ohne Reform finanzielles Fiasko
Auch die Chefökonomin Dorothea Siems von der „Welt“ erinnert daran, dass Deutschland weit mehr Schulden hat, als das Land offiziell ausweist. Sie schreibt von 17 Billionen Euro – in Zahlen 17.000.000.000.000. Der deutsche Staat weise nur ein Siebtel seiner Schulden aus; die in den drei großen Sozialkassen versteckten Verbindlichkeiten seien weitaus höher. „Ohne Reformen bei Krankenkassenbeiträgen, Rente und Pflege droht künftigen Generationen ein finanzielles Fiasko“, warnt Siems.  Die „implizierte Staatsschuld“ mache 381,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus, zitiert sie Raffelhüschen. Ohne Reformen drohe der jüngeren Generation nach Raffelhüschens Berechnungen ein Anstieg der Krankenkassenbeiträge auf 28 Prozent, bei der Rente von 18,6 auf 25 Prozent und bei der Pflege auf rund sieben Prozent. Denn alle drei Sozialversicherungen kämen infolge des demografischen Wandels immer mehr in die Schieflage.
Wie richtig sie damit liegen, zeigen die jüngsten Zahlen der Pflegekassen, die kurz vor der Pleite sind, wenn ihnen der Staat finanziell nicht unter die Arme greift. https://vorunruhestand.de/2025/05/letzte-chance-fuer-rentenreform/