Samstag, 25. Januar 2025

Verbraucher-Guide Naturkosmetik Duschgel

Verbraucher-Guide Naturkosmetik Duschgel
Gerade bei Duschgel muss Chemie heute nicht mehr sein – warum nicht bewusst auf Naturkosmetik setzen! Was ist Naturkosmetik und wie wirkt sie? Dazu ein hilfreicher Ratgeber.
Viele Duschgele enthalten Stoffe, die die Hautbarriere schwächen und Reizungen verursachen können. Insbesondere für ältere Menschen kann das zu einem erheblichen Problem werden, da die Haut im fortgeschrittenen Alter langsamer regeneriert und somit anfälliger für Schäden ist.

Verzicht auf Chemie sinnvoll


Duschgel wird von vielen Menschen täglich oder zumindest sehr regelmäßig genutzt, was bei chemischen Inhaltsstoffen zu einer besonders kontinuierlichen Belastung führt. Daher ist es hier sinnvoll, auf Naturkosmetik zu setzen.

Was ist Naturkosmetik-Duschgel?


Handelt es sich bei einem Duschgel um Naturkosmetik, so besteht es ausschließlich aus natürlichen Inhaltsstoffen. Diese stammen häufig aus biologischem Anbau und wurden zudem auf umweltfreundliche Weise gewonnen. Die Rezepturen von Naturkosmetik-Duschgels kommen ohne synthetische Duft- und Farbstoffe aus. Auch auf Silikone und Parabene wird bewusst verzichtet. Das Ziel ist, die Haut auf natürliche Weise zu reinigen und zu pflegen, ohne sie unnötig mit Chemie zu belasten.

Vorteile von Naturkosmetik-Produkten


Wer sich beim Duschgel für Naturkosmetik entscheidet, profitiert von vielen Vorteilen:
- Die Produkte sind hautfreundlich und in der Regel auch für empfindliche Haut geeignet.
- Das Risiko für allergische Reaktionen wird minimiert.
- Die Haut wird schonend gereinigt und mit wichtiger Feuchtigkeit versorgt.
Darüber hinaus ist Naturkosmetik häufig besonders umweltfreundlich. Bei vielen Produkten wird bewusst auf Tierversuche verzichtet, die enthaltenen Stoffe sind biologisch abbaubar und auch die Verpackungen sind in der Regel recycelbar.
Ein genauer Blick auf die Inhaltsstoffe
Es ist ratsam, sich die Inhaltsstoffe von Duschgel vor dem Kauf genau anzusehen. Bei Naturkosmetik wird auf Parabene, Silicone und künstliche Duftstoffe verzichtet. Aber auch einige generell willkommene Stoffe können in Einzelfällen zu Problemen führen. So können beispielsweise ätherische Öle bei manchen Menschen Hautreizungen hervorrufen. Ist eine Allergie auf bestimmte Pflanzenstoffe bekannt, so ist es wichtig, gezielt ein Duschgel zu wählen, das diese Stoffe nicht enthält.
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Naturkosmetik – meist die bessere Wahl


Kommt es zu einer Hautreaktion, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass das Produkt schlecht ist. Es ist aber möglicherweise für den individuellen Nutzer nicht geeignet, so dieser sich nach einer für ihn geeigneteren Alternative umsehen sollte. Naturkosmetik bietet eine Vielzahl an Optionen für unterschiedliche Hauttypen. In der Regel ist es ratsam, mehrere Produkte auszuprobieren und so das am besten für den eigenen Bedarf geeignete Duschgel zu finden.
Bild: AdobeStock https://vorunruhestand.de/2025/01/verbraucher-guide-naturkosmetik-duschgel/

Mittwoch, 22. Januar 2025

Rentenniveau rutscht unter 48 Prozent

Rentenniveau rutscht unter 48 Prozent
Die SPD gaukelt uns vor, das Rentenniveau sei bis 2025 bei 48 Prozent „garantiert“. Wer genau nachrechnet, kommt auf weniger – also von wegen stabile Renten.
Von Helmut Achatz und Norbert Böttcher
Das tatsächliche Rentenniveau wird 2025 unter 48 Prozent fallen. Damit bricht Kanzlerkandidat Olaf Scholz sein Versprechen eines „garantierten Rentenniveaus“. Wer das nachvollziehen will, muss allerdings genau rechnen und sich in die „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025“ einlesen – und da steht, „das vorläufige Durchschnittsentgelt nach § 69 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 beträgt 50 493 Euro“. Und jetzt die Rechnung:

Rentenniveau unter 48 Prozent


Wer diese 50.493 Euro brutto (42.200 Euro netto) ins Verhältnis setzt zur Eckrente von 21.605 Euro (19.308 Euro netto) kommt eben nicht auf 48 Prozent, wie es Olaf Scholz auf Wahlplakaten verspricht, sondern nur auf 45,75 Prozent. Das Rentenniveau liegt nicht bei 48 Prozent, wie die meisten glauben, sondern nur bei 45,75 Prozent. Wer’s noch immer nicht glauben will, rechnet am besten selbst nach: 19.308 x 100 ÷ 42.200 = 45,75 Prozent. Die Zahlen sind alle öffentlich verfügbar, nur keiner macht sich die Mühe, das einmal genau zu checken. Dabei ist es vergleichsweise einfach, wie Norbert Böttcher beweist (Die Zahlen sind auf eine Stelle hinterm Komma aufgerundet):
Entwicklung des Netto-Rentenniveaus
Rentenniveau 2025
Rentenniveau 2025                                          Quelle: Norbert Böttcher | Deutsche Rentenversicherung
Die Zahlen stammen von der Deutschen Rentenversicherung: Rentenversicherung in Zeitreihen Oktober 2024 Band 22 | Seite 256 oder auf der Homepage von Norbert Böttcher
Jeder kann die einzelnen Bände per E-Mail kostenfrei bestellen: bestellservice@drv-bund.de

Haltelinie nur durch Tricks haltbar


Ein Netto-Rentenniveau (netto vor Steuern) von 48 Prozent ist beileibe keine Selbstverständlichkeit, wie die Zeitreihe der Deutschen Rentenversicherung belegt: 2015 beispielsweise sackte das Netto-Rentenniveau mit 47,7 Prozent schon einmal unter die 48-Prozent-Marke. Nur durch Tricks hält die SPD die doppelte Haltelinie ein. Das wird aber in Zukunft nicht mehr funktionieren, wie schon das Jahr 2025 erahnen lässt – das Rentenniveau sinkt auf 45,8 Prozent. Übrigens, das Brutto-Renteniveau (auch ablesbar in den Zeitreihen) ist schon deutlich unter 48 Prozent. Von 1957 bis 2024 ist es von 57 Prozent auf 44,4 Prozent abgesunken.

Was stimmt beim Rentenniveau nicht?


Wer die Zeitreihe der Deutschen Rentenversicherung genau durchgeht und brutto mit netto vergleicht, dem fällt auf, dass da etwas nicht stimmen kann: Das durchschnittliche Jahresentgelt brutto lag beispielsweise 2024 bei 46.827, daraus errechnet die Deutsche Rentenversicherung ein Nettojahresentgelt von 39.124 Euro. Wer brutto und netto ins Verhältnis setzt, kommt auf 16,45 Prozent. Das suggeriert, als betrügen die Sozialabgaben „nur“ 16,45 Prozent. Tatsächlich sind sie höher:
Im Jahr 2024 betrug der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz in Deutschland 40,9 Prozent. Dieser Satz setzt sich aus den Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zusammen.
Für ein Jahresentgelt von 46.827 Euro (2024) ergeben sich folgende absolute und prozentuale Sozialabgaben:
- Krankenversicherung: 14,6 % + 1,7 % Zusatzbeitrag = 16,3 %
- Pflegeversicherung: 3,4 % (3,6 ab 2025, kinderlos 4,2)
- Rentenversicherung: 18,6 %
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 %
Gesamtsumme der Sozialabgaben:
- Absolut: (7.634,80 + 1.592,12 + 8.713,82 + 1.217,50 = 19.158,24) Euro
- Prozentual: 40,9 %
Die Sozialabgaben werden in der Regel je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Das bedeutet, der Arbeitnehmeranteil beträgt:
- Absolut: (19.158,24 ÷ 2 = 9.579,12) Euro
- Prozentual: 20,45 %
Diese Berechnungen basieren auf den allgemeinen Beitragssätzen und können je nach individueller Krankenkasse leicht variieren.

Was der Riester-Faktor bedeutet


Das heißt, die Rentenversicherung tut so, als seien die Sozialabgaben niedriger als sie tatsächlich sind. Wie das? Die Rentenversicherung hat bei ihrer Rechnung den sogenannten Riester-Faktor berücksichtigt – und der macht genau diese Differenz aus zwischen 20,45 und 16,45 Prozent aus: Der Riester-Faktor oder Altersvorsorgeanteil (AVA), wie er offiziell heißt, liegt seit 2012 bei mittlerweile vier Prozent.
Entwicklung des Riester-Faktors von 2002 bis 2018
Die „taz“ hat es einmal sehr schön beschrieben: "Die Riesterrente wird oft als Zusatzangebot missverstanden, aber sie hat die gesetzliche Rente gezielt belastet." Seitdem ist in der Rentenformel der „Riester-Faktor“ verankert, unter Renten-Feinschmeckern auch als „Altersvorsorgeanteil“ bekannt. Einfach gesagt: Bei der jährlichen Rentenberechnung wird ein Teil des Bruttoeinkommens abgezogen. Der soll in die Riesterrente fließen. Der Haken: Viel weniger Arbeitnehmer als angenommen haben eine private Rentenversicherung, sodass später deren Gesamtrente schrumpft. Dass die gesetzliche Rente geschwächt wurde, ist also das Ergebnis bewusster politischer Entscheidungen, an denen Scholz (gemeint ist Noch-Bundeskanzler und Kanzlerkandidat Olaf Scholz) als Bundestagsabgeordneter und SPD-Generalsekretär mitgewirkt hat.
Tücken der Riester-Rente
Die 48 Prozent Rentenniveau gelten nur für diejenigen, die auch tatsächlich eine Riester-Rente haben, wer keine Riester-Rente hat, für den liegt das Rentenniveau irgendwo bei 45 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung spricht deswegen auch immer von „Sicherungsniveau vor Steuern“, gemeint ist damit, dass dieses Niveau nur dann zu erreichen ist, wenn ein Rentner auch tatsächlich per Riester fürs Alter vorgesorgt hat, wenn nicht, ist sein „persönliches“ Rentenniveau um drei bis vier Prozent niedriger, also irgendwo bei 45 Prozent. Ehrlicherweise müssten wir alle zwischen Rentenniveau plus oder minus Riester reden. Aber auch die Medien plappern immer die von Regierung und Rentenversicherung propagierten 48 Prozent nach.
Vielleicht versteht jetzt auch jeder, warum die SPD um alles in der Welt diese 48 Prozent halten muss – mit der doppelten Haltelinie. Für alle ohne Riester sind es schon längst keine 48 Prozent mehr.

Doppelte Haltelinie läuft ab


Deswegen hat die Bundesregierung noch 2018 das „Rentenversicherung-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz“ erlassen, mit dem eine doppelte Haltelinie eingezogen wurde. Danach darf bis 2025 das „Sicherungsniveau vor Steuern“, sprich das sogenannte Rentenniveau, nicht unter 48 Prozent sinken und der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen.
Damit werde sicherstellt, dass die Renten bis zum Jahr 2025 so angepasst werden, dass mindestens ein Rentenniveau von 48 Prozent erreicht wird. Die Niveauschutzklausel greife, wenn sich nach der geltenden Anpassungsformel ein aktueller Rentenwert ergeben würde, mit dem ein Rentenniveau von 48 Prozent unterschritten werde. Dann würde der aktuelle Rentenwert so festgelegt, dass mindestens ein Niveau von 48 Prozent erreicht werde. 2025 allerdings wird die Haltelinie durchbrochen und die Netto-Rente oder besser, das Sicherungsniveau vor Steuern, fällt unter die Marke von 48 Prozent. https://vorunruhestand.de/2025/01/rentenniveau-rutscht-unter-48-prozent/

Sonntag, 19. Januar 2025

Weniger Rente wegen Ukrainehilfe?

Weniger Rente wegen Ukrainehilfe?
Dreist, dreister, SPD – ihr Generalsekretär spielt Rentner gegen die Ukrainehilfe aus. Offensichtlich hat er nicht verstanden, wie das Rentensystem funktioniert.
„Wir können der Ukraine nichts geben, was wir unseren Rentnern oder den Kommunen wegnehmen müssten“, sagte SPD-Generalsekretär Matthias Miersch  der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Damit beweist Miersch wes Geistes Kind er ist. Offensichtlich ist er der Meinung, dass Rente nach Gutsherrenart funktioniert?

Rente funktioniert nach Umlageverfahren


Zur Erinnerung, das deutsche Rentensystem funktioniert nach dem Umlageverfahren: „Beim Umlageverfahren finanziert die jeweils arbeitende Generation die Renten der Ruheständler; heutige Versicherte erwerben dabei ihrerseits einen Anspruch auf Rente im Alter und bei Erwerbsminderung – diese wird dann wiederum von der nächsten Generation finanziert“, so erklärt es die Deutsche Rentenversicherung.  Von Staat ist da keine Rede.
Die vermeintlichen Wohltaten, die Miersch möglicherweise meint, sind der Ausgleich versicherungsfremder Leistungen, die der Staat der Rentenkasse aufgebürdet hat – und die er nur unzureichende ausgleicht. Also, von wegen Finanzierung des Rentensystems. Das Gegenteil ist der Fall: Der Staat 🦅 griff und greift schon seit Jahrzehnten in die Rentenkasse und plündert sie aus; er bürdet ihr mehr auf, als er dafür zahlt. Bereits 2022 habe die Bundesregierung vier Sonderzahlungen in Höhe von je 💶 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 nachträglich abgeschafft, so die Deutsche Rentenversicherung. „Mit der nochmaligen Kürzung des Bundeszuschusses in dreistelliger Millionenhöhe bricht der Bund wiederholt feste Finanzierungszusagen gegenüber der Rentenversicherung“, wirft die Rentenpräsidentin Gundula Roßbach der Ampel vor. Alles in allem summiere sich die Kürzung von 2022 bis 2027 – da ist die jüngst geplante Kürzung um 600 Millionen Euro eingerechnet – auf mehr als 6,8 Milliarden Euro. Alles in allem summiert sich die ungedeckten versicherungsfremden Leistungen laut Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) mittlerweile auf sage-und-schreibe 1.023.558 Millionen Euro, sprich 1,02 Billionen Euro.
wahlplakat_spd
SPD wirbt mit "stabilen Renten" im Bundestagswahlkampf
Ampel plündert Rentenkasse
Und da will Miersch die Ukraine gegen die Rentner ausspielen. Er sollte sich dringend von der Deutschen Rentenversicherung über das Umlageverfahren aufklären lassen.
Die gesetzliche Rentenversicherung muss auch Leistungen erbringen, die nicht in direkter Beziehung zur Beitragszahlung stehen. Zu diesen versicherungsfremden Leistungen der Deutschen Rentenversicherung gehören beispielsweise Kriegsfolgelasten, beitragsfreie Zeiten, arbeitsmarktbedingte Leistungen und Kindererziehungszeiten, Renten für Aussiedler und Ausgleich von NS-Unrechtstaten – dafür müsste der Staat aufkommen und nicht die Rentenbeitragszahler. https://vorunruhestand.de/2025/01/weniger-rente-wegen-ukrainehilfe/

Wie die Ampel die Krankenkasse plündert

Wie die Ampel die Krankenkasse plündert
Der Staat subventioniert die Krankenkasse? Von wegen – die Ampel plündert die Krankenkasse um neun Milliarden Euro und kürzt den Bundeszuschuss.
Der Staat 🦅 griff und greift schon seit Jahren in die Krankenkasse und plündert sie aus: Er bürdet ihr mehr auf, als er dafür zahlt. Dabei geht es nicht um ein paar Millionen Euro, sondern gleich um Milliarden. Der Dachverband der BKK-Krankenkassen startet deswegen im Sommer 2024 eine Aufklärungskampagne, um die Öffentlichkeit über die Tricks der Ampel und die tatsächliche Lage der gesetzlichen Krankenkassen zu informieren.

Ampel plündert Krankenkasse


Der Staat macht sich bei den Krankenkassenbeiträgen für Bürgergeldbezieher und -bezieherinnen einen schlanken Fuß, das heißt, er erstattet den gesetzlichen Krankenkassen deutlich weniger als was sie wirklich kosten. Nächstes Beispiel: Die Krankenkasse zahlen für Arzneimittel den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, während für Monatshygieneartikel der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gilt. Die Ampel wälzt dem BKK-Dachverband zufolge ein Teil der Kosten den Versicherten für eine Krankernhausstrukturreform auf, die laut Grundgesetz von Bund und Länder getragen werden müssten. Diese Reform soll zur Hälfte den Beitragszahlern aufgebürdet werden. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre Arbeitgeber zahlen einen hohen Preis für Karl Lauterbachs Untätigkeit bei der Stabilisierung der GKV-Finanzen. Dabei könnte ein großer Teil des Kostendrucks genommen werden, wenn die Bundesregierung endlich an den richtigen Stellschrauben drehen würde“, sagt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes.

Aussitzen als Methode


Die Ampel kennt die finanziellen Nöte der gesetzlichen Krankenversicherung, schaut aber geflissentlich weg. „Noch im Koalitionsvertrag versprach man sich in der Ampelregierung, die staatlichen Zuschüsse an die Entwicklungen anzupassen und zu erhöhen – passiert ist bis heute nichts.“ Noch düsterer sehe es bei der Krankenhausfinanzierung aus, die eigentlich Ländersache ist. "Hier zahlen die Länder – an die Kaufkraftänderung angepasst – ganze 44 Prozent weniger als noch vor 20 Jahren, während die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenkassen inflationsbereinigt im gleichen Zeitraum um 70 Prozent gestiegen sind."  Das heißt, die Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen, was eigentlich die Allgemeinheit zahlen müsste. Damit stehle sich der Staat aus seiner Verantwortung, so Klemm.
Ampel bedient sich bei GKV-Beitragszahlern
Ampel bedient sich bei GKV-Beitragszahlern

Immer höhere Beiträge


Leidtragende dieses Verschiebebahnhofs sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber. „Mit jedem Prozentpunkt, um den der Beitragssatz steigt, müssen die Arbeitgeber hierzulande derzeit rund 15 Cent pro Arbeitsstunde mehr an die Krankenkasse des Arbeitnehmers abführen. Bei rund 62 Milliarden geleisteten Arbeitsstunden in Deutschland im Jahr 2023 kommt da einiges zusammen: insgesamt etwa 9,3 Milliarden Euro. Das ist ein weiteres Puzzlestück, warum die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im Vergleich zu anderen großen Exportnationen weiter unter Druck gerät“, erklärt Klemm.

Ampel bedient sich bei Rentnern


Es betrifft allerdings nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch Rentnerinnen und Rentner: Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung steigen stetig. Mittlerweile zahlen sie bereits vier Prozent (Kinderlose) oder 3,4 Prozent (mit Kindern) in die Pflegeversicherung – und zwar allein, denn die Rentenkasse beteiligt sich nicht zu Hälfte an den Beiträgen. Erst im August haben einige Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht.

Versicherte werden geschröpft


„Dieses permanente Schröpfen der Versichertengemeinschaft muss endlich aufhören, und der 🇩🇪 Staat muss seinen Pflichten nachkommen“, fordert Klemm. Außerdem müssten die anstehenden Reformen für die Versicherten einen spürbaren Mehrwert in der Gesundheitsversorgung bringen. Für Klientelpolitik gebe es keinen finanziellen Spielraum und kein Verständnis mehr, so Klemm. Deutschland gebe – gemessen am Bruttoinlandsprodukt – so viel Geld für sein Gesundheitssystem aus wie kein anderes Land in der EU, trotzdem seien wir bei der Versorgung nur Mittelmaß.

Wohin das Geld versickert


Für die Krankenkosten der Bürgergeldbezieherinnen und -bezieher zahlen teilweise die gesetzlich Krankenversicherten, denn Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil hat die Kosten sozialisiert. „Die im Koalitionsvertrag versprochenen Finanzmittel für Bürgergeldbeziehende müssen endlich kommen; das würde die Beitragszahler auf einen Schlag um rund neun Milliarden Euro entlasten“, so Klemm. Das seien satte 0,5 Beitragssatzpunkte; eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes bei Arzneimitteln auf sieben Prozent würde den Beitragssatz um weitere 0,2 Prozentpunkte senken.
Aufklärung über die Zusammenhänge
Den meisten Beitragszahlerinnen und - zahlern sind die Zusammenhänge vermutlich nicht klar. Deswegen wollen die Betriebskrankenkassen für Klarheit sorgen – unter dem Hashtag #WasFehltZahlstDU. „Die finanzielle Notlage der GKV betrifft fast 90 Prozent der Bevölkerung. Und die Lage spitzt sich weiter zu“, so Klemm. Es sei an der Zeit, den Menschen in Deutschland transparent und laienverständlich aufzuzeigen, wo und wie die gesetzliche Krankenversicherung und damit die Beitragszahler entlastet werden könnten. Das Thema geht alle an!“
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  https://vorunruhestand.de/2024/08/wie-die-ampel-die-krankenkasse-pluendert/

Mittwoch, 15. Januar 2025

DGB und Grüne wollen Sparer abkassieren

DGB und Grüne wollen Sparer abkassieren
DGB und Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck wollen Sparer und Anleger abkassieren und sie Sozialbeiträge zahlen lassen.
Mittlerweile haben die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge die 20-Prozent-Marke überschritten – und das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht. Die Techniker Krankenkasse rechnet damit, dass allein der Krankenkassenbeitrag binnen weniger Jahre auf 20 Prozent steigen wird, zusammen mit dem Pflegebeitrag müssen die Versicherten dann ein Viertel bei den Sozialkassen abliefern.

Habeck will Sparer rupfen


Der Grünen-Kanzlerkandidat und Noch-Wirtschaftsminister Robert Habeck will deswegen Sparer und Anleger zur Finanzierung der Beiträge heranziehen. Habeck sagte in einem Interview der
ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“, dass Kapitalerträge bislang von Sozialversicherungsbeiträgen freigestellt seien. Jetzt kam er auf die Idee, auch Einkommen aus Kapitalanlagen zu belasten. „Und deswegen schlagen wir vor, dass wir auch diese Einkommensquellen (...) sozialversicherungspflichtig machen“, wird er von der „Welt“ zitiert. Wenn auf diese Weise die Beitragsgrundlage der gesetzlichen Krankenversicherung verbreitert werde, wäre dies „ein Schritt zu mehr Solidarität innerhalb des Systems“, so Habeck.
Was das für ETF-Sparer bedeutet
Habeck-Steuer
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft hat ausgerechnet, was die Idee von Habeck für Sparer bedeuten würde. Quelle: INSM
 
Habeck bekommt Schützenhilfe vom Deutschen Gewerkschaftsbund, der Habecks Vorstoß begrüßt. „Robert Habeck liegt richtig“, so DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel.
Attacke auf die Altersvorsorge
Kritik ließ nicht auf sich warten: Die Anlegerschützer vom DSW sehen in Habecks Idee „eine Attacke auf die private Altersvorsorge" der Bürger. „Denn es würde ausschließlich Privatanleger treffen, da die größeren Vermögen in Kapitalgesellschaften gebunden sind“, so Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Auch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hält nichts von Habecks Idee. Selbst ein Kassenchef nennt die Habeck-Idee „völlig daneben“, wie der „Münchner Merkur“ berichtet – und verweist dabei auf Ralf Hermes, Vorstand der Innovationskasse IKK. Hermes sagte der „Bild“: „Mir ist der Kragen geplatzt, als ich das gelesen habe“. Der Grünen-Kanzlerkandidat nehme mit diesem Schritt den Leuten ihr für die Altersvorsorge gespartes Geld weg, weil die gesetzliche Rente nicht funktioniere. „Sauer erspartes Geld in ein total reformbedürftiges System werfen, um es am Leben zu erhalten? Das klingt nicht nach Fachwissen, Herr Habeck“, so Hermes.
Kapitalerträge werden derzeit mit einer Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätsbeitrag belastet. https://vorunruhestand.de/2025/01/dgb-und-gruene-wollen-sparer-abkassieren/

Montag, 13. Januar 2025

Wie lange Rentner auf ihre Steuerbescheide warten

Wie lange Rentner auf ihre Steuerbescheide warten
Drei Wochen oder drei Monate – so lange müssen Rentner auf ihren Steuerbescheid warten, wenn sie wegen der seit 2005 geltenden Rentenbesteuerung eine Steuererklärung abgeben müssen.
Wer 2025 in Rente geht, muss bereits 83,5 Prozent seiner Rente versteuern, nur noch 16,5 Prozent sind steuerfrei. 2026 sind es nur noch 16 Prozent. Ab 2058 werden Renten komplett versteuert. Wer also beispielsweise 2025 in Rente geht und 2026 eine jährliche Rente von 24.000 Euro bekommt, muss für 20.040 Euro Steuern zahlen – und für jede künftige Rentenerhöhung sogar 100 Prozent. In der Folge rutschen immer mehr Rentner in die Steuerpflicht.
Rentenfreibetrag 2005 bis 2058
Der steuerpflichtige Teil der Rente ab 2023 wächst nur noch in Halbprozentschritten dank des Wachstumschancengesetzes.
Jedes Jahr nimmt der steuerpflichtige Anteil der Rente zu und der steuerfrei ab. Die Folge: Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner wächst, die eine Steuererklärung abgeben müssen. Das Problem verschärft sich noch, wenn die geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge in Rente gehen. Für die Finanzämter kommen auch angesichts des Paragrafendschungels nicht mehr mit der Bearbeitung nach. Die Digitalisierung der Finanzämter hat die Situation etwas verbessert. So brauchen deutsche Finanzämter im Schnitt nicht mehr 57 Tage, sondern nur noch 51 Tage, das heißt, sie sind sechs Tage schneller geworden, so das Onlinesteuerportal Lohnsteuer-Kompakt.de. Allerdings gibt es einige Finanzämter, die den Schnitt im negativen Sinn heben – und dazu gehören Lohnsteuer-Kompakt zufolge die Finanzämter in Frankfurt und Wiesbaden. In Wiesbaden Steuerzahler 113 Tage auf ihren Steuerbescheid, in Frankfurt am Main V-Höchst 112 Tage.

Schnelle und langsame Finanzämter


Es gibt aber auch „schnelle“ Finanzämter. In Bensheim (Außenstelle Fürth) bekommen Steuerzahler ihren Steuerbescheid schon nach 23,8 Tagen, in Offenburg (Außenstelle Achern) nach 30 Tagen, sprich, binnen eines Monats; in Solingen und Kaufbeuren geht es ähnlich schnell. "Auf dem letzten Platz landet in 2024 das Finanzamt Wiesbaden; hier wartet man über drei Monate (113,3 Tage) auf den Steuerbescheid", so Lohnsteuer-Kompakt. Das stelle zugleich die zweitlängste Bearbeitungszeit dar, "die wir in sämtlichen Auswertungen der vergangenen Jahre ermitteln konnten".  Wer wissen will, wie sein Finanzamt 2024 abgeschnitten hat, schaut sich die Übersicht von Lohnsteuer-Kompakt an.
Die schnellsten Finanzämter 2024
Dauer Steuerbescheid
Die schnellsten Finanzämter in puncto Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen Quelle. Lohnsteuer-kompakt.de 
(Per Klick auf das Bild öffnet sich die gesamte Tabelle) 

Rentenerhöhung zu 100 % besteuert


Das Finanzamt gewährt Rentner zwar einen Rentenfreibetrag, offiziell „Anpassungsbetrag als steuerfreier Teil der Rente“, doch der wird in Euro ausgewiesen und bleibt für das ganze Leben fix. Jede Rentenerhöhung wird dagegen zu hundert Prozent versteuert. Das sei vielen Rentner nicht klar, so das Internetportal „Lohnsteuerkompakt“. Wenn jede Rentenerhöhung komplett versteuert werde, führe das dazu, dass nach jeder Rentenerhöhung mehr Rentnerinnen und Rentner steuerpflichtig werden, so „Steuertipps.de“. Da hilft es auch wenig, wenn der Staat den Grundfreibetrag erhöht, durch den Mechanismus, den Rentenfreibetrag in Euro auszuweisen und nicht in Prozent, steigt automatisch der gesamte prozentuale Besteuerungsanteil der Rente.
Der Rentenfreibetrag gilt nicht für Rentenerhöhungen – die sind zu hundert Prozent steuerpflichtig. Damit sinkt prozentual gesehen im Lauf der Jahre – sollte es Rentenerhöhungen geben – der Rentenfreibetrag, weil der nominal gleich bleibt, sich aber auf eine höhere Rente bezieht. Somit profitiert das Finanzamt bei jeder Rentenerhöhung. Im Steuerbescheid liest sich das dann so: „Dem steuerpflichtigen Teil der Rente wurde die Rentenerhöhung hinzugerechnet. Regelmäßige Anpassungen des Jahresbetrags der Rente führen nicht zu einer Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente“.
Selbst nachrechnen
Wer es nicht glaubt, kann es auch selbst nachrechnen, so er denn schon einige Jahre in Rente ist. Das lässt sich anhand des letzten Steuerbescheids berechnen:
➖➕✖️➗ Einfach den „Jahresbetrag der Rente“ ins Verhältnis zum „Anpassungsbetrag ab steuerfreier Teil der Rente“ setzen. Das ergibt eine Prozentzahl. Wer schon länger in Rente ist, dürfte staunen, um wie viel niedriger sein prozentualer Rentenfreibetrag heute ist.
► Mein Beispiel: Ich bin 2017 in Rente gegangen mit einem prozentualen Rentenfreibetrag von 26 Prozent, 2023 – nach vier Rentenerhöhungen – liegt der prozentuale Rentenfreibetrag nur noch bei 24 Prozent. Der nominale Rentenfreibetrag ist seit 2017 gleichgeblieben, aber eben nicht der prozentuale.
Bitte beachten Sie:
Auch wenn Sie zu Rentenbeginn noch keine Steuern zahlen, kann sich dies im Laufe des weiteren Rentenbezugs ändern. (Deutsche Rentenversicherung)
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So lassen sich Steuern drücken


Belege sammeln muss zur Pflicht für jede Rentnerin und jeden Rentner werden. Sie können mehr absetzen als sie vielleicht denken. Das reicht von
- Sonderausgaben über
- haushaltsnahe Dienstleistungen,
- Handwerkerrechnungen,
- außergewöhnliche Belastungen,
- Behindertenpauschbetrag,
- Werbungskosten.
 
Buchempfehlung
Rentenplaner für Dummies

„Rentenplaner für Dummies“ von Helmut Achatz


Kurz vor der Rente – und nun? Das Buch „Rentenplaner für Dummies“ hilft allen künftigen und seienden Rentner, sich in punkto Finanzen zurechtzufinden. Das klingt einfacher als es ist, ist aber kein Hexenwerk. Mit Ende 50, Anfang 60 fragen sich viele, ob Ihre Rente reicht und was auf Sie zukommt. Wer mit der Rente auskommen will, hat als Vorruheständler noch die Chance, an der Schraube zu drehen. Aber auch Rentner können noch etwas deichseln, um mit ihrer Rente besser über die Runde zu kommen. https://vorunruhestand.de/2025/01/wie-lange-rentner-auf-ihre-steuerbescheide-warten/

Samstag, 11. Januar 2025

Rentner-Grundsicherung schlechter als Bürgergeld

Rentner-Grundsicherung schlechter als Bürgergeld
Rentner mit Anspruch auf Grundsicherung sind schlechter gestellt als Bürgergeld-Empfänger. Jetzt regt sich Unmut bei Betroffenen und Sozialverbänden.
In Artikel 3 des Grundgesetzes steht zwar, „dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind“ und niemand „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung … benachteiligt oder bevorzugt werden darf“. Das gilt offensichtlich nicht für das Alter. Denn, wie kann es sein, dass Bürgereid-Empfänger gegenüber Rentnerinnen und Rentnern bevorzugt werden? Die Bestimmungen zum Bürgergeld benachteiligen Rentner und Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit in vierfacher Hinsicht. Sozialverbände verlangen eine Angleichung.

Bürgergeld seit Anfang 2023


Das Bürgergeld gibt es seit dem 1. Januar 2023. Aber erst jetzt fällt einigen auf, dass der Staat mit zweierlei Maß misst, wenn es um Rentnerinnen und Rentner mit Anspruch auf Grundsicherung und um Bürgergeld-Empfänger geht. Rentner, die Anspruch auf Grundsicherung haben, werden in einigen Bereichen schlechter gestellt als Bürgergeld-Empfänger.
Die Unterschiede
Hier sind einige der Hauptunterschiede:
- Schonvermögen: Rentner dürfen nur ein Schonvermögen von 10.000 Euro pro Person behalten, während Bürgergeld-Empfänger während einer zwölfmonatigen Karenzzeit 40.000 Euro und 15.000 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft behalten dürfen. Danach gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Person.
- Fahrzeugwert: Bürgergeld-Empfänger dürfen ein Fahrzeug besitzen, das bis zu 15.000 Euro wert ist, ohne dass dies als Vermögen angerechnet wird. Für Rentner gilt diese Regelung nicht in gleichem Maße. Das Kraftfahrzeug eines Grundsicherung beziehenden Rentners oder Erwerbsgeminderten darf hingegen maximal 7.500 Euro wert sein.
- Zuverdienst: Die Regelungen zum Zuverdienst sind für Bürgergeld-Empfänger oft großzügiger als für Rentner, die Grundsicherung beziehen. Bürgergeld-Empfänger dürfen bis zu 348 Euro (ohne Kind) oder 378 Euro (mit Kind) von ihrem Hinzuverdienst behalten. Für Rentnerinnen und Rentner gibt es keinen Grundfreibetrag. Der Freibetrag liegt bei 30 Prozent des Erwerbseinkommens.
- Selbstgenutztes Wohneigentum: Auch hier gibt es Unterschiede, die Rentner benachteiligen können. Während Bürgergeld-Empfänger laut „Münchner Merkur“ Immobilien mit einer Wohnfläche von bis zu 130 Quadratmetern besitzen dürfen, ohne dass dies auf die Leistungen angerechnet wird, dürfen Rentner und Erwerbsgeminderte auf nur maximal 80 Quadratmetern anrechnungsfrei leben.

Dreiviertel Million auf Grundsicherung angewiesen


Dabei geht es nicht um einige Rentnerinnen und Rentner, sondern mittlerweile um Hunderttausende: Im Juni 2024 waren laut Statistischem Bundesamt bundesweit im September 2024 rund 730.000 Menschen auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Das ist ein neuer Höchstwert, der zeigt, dass immer mehr Seniorinnen und Senioren auf zusätzliche finanzielle Unterstützung angewiesen sind.
Kritik vom VdK
Die VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert diese Praxis gegenüber Ippen.Media. Das sei „hochgradig ungerecht“. Der VdK fordert eine Gleichstellung zugunsten der Grundsicherungsempfänger und Betroffenen von Erwerbsminderung. Auch die Unterscheidung beim Fahrzeugwert treffe insbesondere ältere Menschen hart, die auf ein unter Umständen besonders gerüstetes und damit sogar teureres Fahrzeug angewiesen sind, um mobil zu bleiben und am sozialen Leben teilzuhaben, so der VdK. https://vorunruhestand.de/2025/01/rentner-grundsicherung-schlechter-als-buergergeld/