Mittwoch, 24. September 2025

Gutverdiener sollen höhere Steuern zahlen

Gutverdiener sollen höhere Steuern zahlen
Die SPD will Gutverdiener höher besteuern. Die Genossen laufen sich schon mal warm – und denken dabei an Vermögens- und Reichensteuer. Bei Einsparungen halten sie sich hingegen zurück.
Lars Klingbeil, der Co-Vorsitzende der SPD, möchte 📌 Maßnahmen ergreifen, um gutverdienende Menschen stärker an den finanziellen Lasten des Staates zu beteiligen. Dies könnte beispielsweise durch höhere Steuern oder 💶 Beiträge für Wohlhabende geschehen, um soziale Gerechtigkeit zu fördern und die Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen zu sichern.
Mit🫸 „Werden darauf drängen, dass das so kommt“ deutet er an, dass er und seine Partei aktiv dafür eintreten werden, diese Veränderungen zu realisieren. Es ist ein 📣 Appell, die gesellschaftliche Verantwortung der Besserverdienenden zu betonen und sicherzustellen, dass sie ihren fairen Anteil zur Finanzierung des Gemeinwohls leisten, so weit die Vorstellungen der SPD.

Gutverdiener zur Kasse bitten


Lars Klingbeil hat in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen ins Spiel gebracht, um Gutverdiener stärker zur Kasse zu bitten. Dazu zählen unter anderem:
- 📈 Erhöhung der Einkommenssteuer: Eine Anhebung des Steuersatzes für hohe Einkommen könnte in Betracht gezogen werden, um die Steuerlast gerechter zu verteilen.
- 🤑 Vermögenssteuer: Die Einführung oder Wiederbelebung einer Vermögenssteuer für besonders reiche Haushalte könnte zusätzliche Einnahmen generieren.
- 🛟 Solidaritätszuschlag: Eine teilweise Rückkehr des Solidaritätszuschlags für Besserverdienende könnte ebenfalls eine Möglichkeit sein, um mehr Geld für den Staatshaushalt zu gewinnen.
- 🏭 Bessere Besteuerung von Unternehmensgewinnen: Maßnahmen zur Schließung von Steuerschlupflöchern und zur fairen Besteuerung von Unternehmen könnten ebenfalls Teil der Diskussion sein.
- 🎗️Finanzierung sozialer Projekte: Die Mittel aus diesen Maßnahmen könnten gezielt in soziale Projekte oder Infrastruktur investiert werden, um den sozialen Zusammenhalt zu stärken.
Diese Vorschläge zielen darauf ab, die soziale Gerechtigkeit zu erhöhen und die Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen zu sichern.

Was das für die Steuer bedeutet


Lars Klingbeil hat sich konkret zu den Steuersätzen in der Einkommenssteuer bislang nicht in detaillierter Form geäußert, aber allgemein wird von der SPD diskutiert, dass die Spitzensteuersätze für hohe Einkommen angehoben werden könnten:
- In der Regel wird dabei oft über eine Anhebung des Spitzensteuersatzes von derzeit 42 % auf etwa 45 % oder mehr nachgedacht, insbesondere für Einkommen, die über einer festgelegten Grenze liegen (z. B. 100.000 Euro jährlich).
- Es könnte auch Überlegungen geben, die Reichensteuer für Einkommen über 250.000 Euro einzuführen, was einen noch höheren Steuersatz bedeuten würde.
- Für genaue Zahlen und Vorschläge ist es jedoch wichtig, die offiziellen Parteidokumente oder aktuelle Äußerungen von Klingbeil und anderen SPD-Vertretern zu verfolgen, da sich die Diskussionen und Vorschläge weiterentwickeln können.
Was könnte das an Einnahmen bringen?
Ja, es gibt Schätzungen darüber, wie viel Geld verschiedene Modelle der Reichensteuer generieren könnten. Diese Schätzungen variieren je nach den genauen Bedingungen und den angewandten Steuersätzen. Hier sind einige allgemeine Zahlen:
- Erhöhung des Spitzensteuersatzes:
- Eine Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 45 % könnte potenziell mehrere Milliarden Euro jährlich einbringen. Schätzungen liegen oft im Bereich von 10 bis 15 Milliarden Euro.
- Einführung einer Reichensteuer:
- Wenn eine Reichensteuer für Einkommen über 250.000 Euro eingeführt wird, könnten die jährlichen Einnahmen ebenfalls im zweistelligen Milliardenbereich liegen. Schätzungen schwanken häufig zwischen 5 und 10 Milliarden Euro.
- Vermögenssteuer:
- Eine Vermögenssteuer, die Vermögen über 1 Million Euro besteuert, könnte in Deutschland ebenfalls beträchtliche Einnahmen generieren. Schätzungen hierzu reichen häufig von 10 bis 20 Milliarden Euro jährlich, je nach Höhe des Steuersatzes und der Umsetzung.
- Kombinierte Modelle:
- Kombinierte Modelle, die sowohl Einkommens- als auch Vermögenssteuer berücksichtigen, könnten insgesamt Einnahmen von 20 bis 30 Milliarden Euro pro Jahr erreichen.
Diese Schätzungen sind jedoch stark von Annahmen über das Verhalten der Steuerzahler, die Wirtschaftslage und die genaue Ausgestaltung der Steuerregelungen abhängig. Daher sind sie oft mit Unsicherheiten behaftet.
 
Bild: Friedrich Merz, Lars Klingbeil, Saskia Esken | picture alliance / dts-Agentur https://vorunruhestand.de/2025/09/gutverdiener-sollen-hoehere-steuern-zahlen/

Riester am Ende? So viele kündigen ihre Verträge

Riester am Ende? So viele kündigen ihre Verträge
Was mit Riester machen? Am besten ruhen lassen oder kündigen – zu diesem Schluss kommen Hunderttausende und kehren der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge den Rücken.
Die Riester-Rente sollte unsere Altersvorsorge revolutionieren. Doch was als staatlich geförderter Rettungsanker begann, entwickelte sich zum Desaster. Mit hohen Kosten, intransparenten Strukturen und einer oft enttäuschenden Rendite hat die Riester-Rente bei vielen Sparern ihren Ruf verspielt. Ein neuer Rekord an Kündigungen im Jahr 2025 zeigt: Die Geduld ist am Ende.

📉 220.000 Kündigungen seit Januar 2025


Laut einer aktuellen Auswertung des Verbraucherportals Finanztip wurden allein bis August 2025 geschätzt rund 220.000 Riester-Verträge gekündigt. Damit steuert das Modell auf einen neuen Negativrekord zu: Schon 2024 lag die Zahl der Kündigungen bei 266.000. Insgesamt wurden seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 über fünf Millionen Verträge vorzeitig beendet – das entspricht jedem vierten Abschluss der ursprünglich 20 Millionen Verträge.
Die Gründe sind vielfältig:
- Hohe Kosten und geringe Rendite machen Riester-Verträge für viele unattraktiv.
- Die Beitragsgarantie verhindert oft lukrativere Investitionen.
- Intransparente Vertragsbedingungen und komplizierte Steuerregeln schrecken ab.
📊 Kündigungstrend hält an
Jahr
Anzahl Kündigungen
Vertragsbestand (ca.)
2022
250.000
15,8 Mio.
2023
266.000
15,2 Mio.
2024
266.000
14,9 Mio.
2025 (bis Aug)
220.000
<14,5 Mio. (geschätzt)
Quelle: Finanztip, Deutsche Rentenversicherung
Zahl der Riester-Verträge
Zahl der Riester-Verträge - der Negativtrend ist unverkennbar
🧠 Was bedeutet das für dich als Sparer?
Viele Verbraucher stehen vor der Frage: Kündigen oder behalten? Doch Achtung: Eine Kündigung kann teuer werden. Wer seinen Vertrag auflöst, muss staatliche Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Eine Beitragsfreistellung ist oft die bessere Alternative, wenn du unzufrieden bist, aber keine Verluste riskieren willst.
🗣️ Verbraucherschützer fordern: Jetzt reformieren!
Saidi Sulilatu, Chefredakteur von Finanztip, bringt es auf den Punkt:
„Die Riester-Rente ist gescheitert. Jedes weitere verlorene Jahr kostet die Menschen im Alter Einkommen.“
Gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert Finanztip:
- Ein einfaches, transparentes und kostengünstiges Nachfolgemodell
- Standardisierte ETF-Produkte mit maximal 0,5 % Kosten pro Jahr
- Wegfall der Beitragsgarantie zugunsten höherer Renditechancen
- Automatische Teilnahme mit Opt-out statt komplizierter Antragstellung
- Bestandsschutz für bestehende Verträge und kostenlose Wechseloption

🧒 Frühstart-Rente: Hoffnung oder Feigenblatt?


Die Bundesregierung plant ab 2026 die sogenannte Frühstart-Rente: Jedes schulpflichtige Kind soll monatlich 10 Euro vom Staat erhalten, die bis zum Renteneintritt investiert werden können. Doch Experten warnen: Das reicht nicht. Es braucht Lösungen für Alleinerziehende, Geringverdiener und Familien, nicht nur für Kinder.
Versprechen
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform "zügig" anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens
My count-up
Fazit: Was du jetzt tun kannst
🔹 Prüfe deinen Riester-Vertrag kritisch – aber kündige nicht vorschnell.
🔹 Informiere dich über Alternativen wie ETF-Sparpläne oder betriebliche Altersvorsorge.
🔹 Bleib dran: Eine Reform ist überfällig – und du solltest vorbereitet sein, wenn sie kommt.
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Montag, 22. September 2025

Vielmehr Frauen als Männer werden 100

Vielmehr Frauen als Männer werden 100
Fünfmal mehr Frauen als Männer werden 100 Jahre alt. Dies stellt Deutschlands Rentensysteme vor große Herausforderungen, denn die Zahl der Hundertjährigen steigt.

Langlebigkeitsrisiko – Herausforderung für Altersvorsorge


In Deutschland lebten Ende 2024 18.500 Rentnerinnen und Rentner, die über 100 Jahre alt waren. Davon waren etwa 15.500 Frauen und 3.000 Männer. Diese Zahlen verdeutlichen das sogenannte Langlebigkeitsrisiko und unterstreichen, wie wichtig eine Altersvorsorge ist, die bis zum Lebensende zahlt.
Experten warnen davor, die Lebensstandardsicherung im Alter durch zeitlich befristete Auszahlungspläne zu gefährden. Dies betrifft nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch private und betriebliche Vorsorge. Ein Großteil der Vorsorgenden könnte andernfalls im hohen Alter ohne Einkommen dastehen.
Deswegen das Credo der Präsidentin der DRV Bund, Gundula Roßbach: “Eine unabdingbare Voraussetzung dafür, dass das Leitbild der Lebensstandardsicherung aus mehreren Säulen (gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge, d. Red.) realisiert werden kann, ist die obligatorische Absicherung des Langlebigkeitsrisikos durch die geförderte zusätzliche Altersvorsorge. … Es geht um Lebensstandardsicherung ein Leben lang – und nicht nur in einem begrenzten Lebensabschnitt im Alter."

Was bedeutet das für Ihre Altersvorsorge?


Die aktuelle Bundesregierung hat die Reform der privaten Altersvorsorge als wichtiges Ziel deklariert. Dies macht das Thema für jeden Einzelnen relevant.
So können Sie reagieren:
- Prüfen Sie Ihre Vorsorge: Haben Sie eine Vorsorge, die bis zum Lebensende zahlt?
- Sprechen Sie mit Experten: Lassen Sie sich beraten, welche Optionen für Sie am besten sind.
- Fragen Sie sich: Wie stelle ich sicher, dass ich auch mit 90 oder 100 Jahren finanziell abgesichert bin?
Indem Sie diese Fragen proaktiv angehen, können Sie sicherstellen, dass Ihr Lebensstandard auch im hohen Alter gesichert ist. https://vorunruhestand.de/2025/09/vielmehr-frauen-als-maenner-werden-100/

Wann kann ich in Rente gehen? Jetzt herausfinden!

Wann kann ich in Rente gehen? Jetzt herausfinden!
Viele fragen sich, wann sie in Rente gehen können. Dafür gibt es hilfreiche Online-Tools – eines von der Rentenkasse, das jedem hilft, das persönliche Rentendatum auf den Tag genau zu berechnen.

🎯 Einfache Berechnung: So funktioniert's


Der Rechner der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ist besonders benutzerfreundlich. Um Ihr Renteneintrittsdatum zu ermitteln, benötigen Sie lediglich Ihr Geburtsdatum. Optional können Sie auch angeben, ob eine Schwerbehinderung vorliegt oder ob Sie im Bergbau gearbeitet haben. Innerhalb weniger Sekunden liefert das Tool zwei wichtige Daten:
- Frühestmöglicher Rentenbeginn: Inklusive der Höhe möglicher Abschläge.
- Regulärer Rentenbeginn: Ohne jegliche Abzüge.
📊 Zwei Beispiele:
- Sind Sie am 8. Februar 1982 geboren, können Sie frühestens am 1. März 2045 in Rente gehen – allerdings mit einem Abschlag von 14,4 Prozent. Ohne Abzüge wäre der frühestmögliche Rentenbeginn der 1. März 2049.
- Sind Sie am 1*. März 1964 geboren, können Sie frühestens am 1. März 2027 in Rente gehen – allerdings mit einem Abschlag von 14,4 Prozent. Ohne Abzüge wäre der frühestmögliche Rentenbeginn der 1. März 2031.
*Übrigens, die Rente beginnt immer am Monatsersten nach dem Geburtstag: Wer am 1. eines Monats geboren ist, für den beginnt die Rente zum 1. des Geburtsmonats. Wer beispielsweise am 1. April geboren ist, hat sein 63. Lebensjahr am 31. März vollendet, wer am 1. März geboren ist, hat sein 63. Lebensjahr am 28. oder 29. Februar vollendet. Wer hingegen am 2. März geboren ist, hat sein 63. Lebensjahr erst am 31. März vollendet.
📈 Renteneintritt 2025: Wer ist betroffen?
- Jahrgang 1959: reguläre Rente ab 66 Jahren und 2 Monaten
- Geboren im September 1959: Rentenstart ab 01.12.2025
Jahrgänge 1960–1962: vorzeitiger Ruhestand ab 63 Jahren möglich – mit bis zu 13,2 % Abschlag
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Wichtige Informationen für Ihre Planung
Die Planung des Ruhestands beginnt lange vor dem tatsächlichen Rentenbeginn. Mit dem Wissen um Ihr genaues Eintrittsdatum können Sie wichtige Fristen einhalten und Ihren Rentenantrag rechtzeitig stellen.
- Aktuelle Jahrgänge: Besonders relevant ist das Thema 2025 für den Jahrgang 1959, der mit 66 Jahren und 2 Monaten die Regelaltersgrenze erreicht. Personen, die im September 1959 geboren wurden, haben ab dem 1. Dezember 2025 Anspruch auf ihre gesetzliche Rente.
- Vorzeitiger Rentenbeginn: Für die Jahrgänge 1960 bis 1962 besteht die Möglichkeit eines früheren Rentenbeginns, allerdings oft verbunden mit dauerhaften Abschlägen. So kann der Jahrgang 1962 beispielsweise mit 63 Jahren in Rente gehen, muss dann aber einen lebenslangen Abschlag von 13,2 % in Kauf nehmen.
Noch ein Tipp:
Keine Rente ohne Antrag, eine Rente muss immer beantragt werden. Bevor der endgültige Ruhestand angetreten werden kann, muss ein Antrag auf Rentenzahlung gestellt werden. Und bitte bedenken: Die Deutsche Rentenversicherung braucht etwas Zeit für die Bearbeitung. Das heißt, den Rentenantrag mindestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn einreichen.
Und Sie?
Wissen Sie schon, wann Sie in Rente gehen können? Einfach den Rechner nutzen.
Abschläge: Die Fakten auf einen Blick
ℹ️ Für jeden Monat, den du früher in Rente gehst, werden 0,3 Prozent abgezogen.
ℹ️ Das kann sich summieren: Bei Geburtsjahrgang 1964 sind es bis zu 14,4 Prozent!
❗️Tipp: Renteninformation genau studieren und eventuell Sonderzahlungen leisten. https://vorunruhestand.de/2025/09/wann-kann-ich-in-rente-gehen-jetzt-herausfinden/

Samstag, 20. September 2025

Frankreichs Rentensystem

Frankreichs Rentensystem
Noch können viele Franzosen mit 62 Jahren in Rente gehen, das ändert sich aber gerade. Die französische Rentenreform 2023 hat das Renteneintrittsalter von 62 auf 64 Jahre erhöht und die benötigte Beitragsdauer verlängert. Diese Änderungen, die schrittweise bis 2030 eingeführt werden, sollen das Rentensystem finanziell absichern.
Trotz massiver Proteste wurde die Reform verabschiedet und ist in Kraft getreten. Dagegen regte sich im September 2025 massiver Protest. Die Franzosen gingen erneut auf die Straße, dieses Mal mit dem Motto „Bloquons tout“, sprich, „Alles blockieren“ – und riefen zu Aktionstagen auf, um Verkehr, öffentliche Dienste und Alltag temporär lahmzulegen. Die Bewegung richtet sich gegen die Sparpläne der Regierung für 2026, insbesondere gegen Kürzungen im öffentlichen Dienst und das Einfrieren von Renten.

Was hat sich seit 2023 geändert? 🇫🇷


Die Reform hat drei Kernpunkte, die das Rentensystem nachhaltig verändern:
- Höheres Rentenalter: Das gesetzliche Rentenalter wird schrittweise von 62 auf 64 Jahre angehoben. Betroffen sind alle ab dem 1. September 2023 geborenen Jahrgänge, wobei die Anhebung in Schritten von drei Monaten pro Jahr erfolgt.
- Längere Beitragsdauer: Um die volle Rente zu erhalten, müssen Franzosen in Zukunft 43 Jahre statt bisher 42 Jahre lang Beiträge zahlen. Diese Regelung gilt für alle, die ab 1965 geboren wurden.
- Erhöhung der Mindestrente: Die Mindestrente für eine volle Erwerbsbiografie wird auf rund 1200 Euro brutto monatlich angehoben.
Warum die Reform und warum der Widerstand?
Die französische Regierung unter Emmanuel Macron begründete die Reform mit der finanziellen Schieflage des Rentensystems. Durch die steigende Lebenserwartung und die sinkende Geburtenrate drohte ein erhebliches Defizit. Die Reform wurde ohne Parlamentsabstimmung durchgesetzt, was massive Proteste auslöste. Die Demonstranten sahen die Reform als ungerecht, da sie die Last der finanziellen Sanierung vor allem auf die jüngere Bevölkerung und Geringverdiener abwälzt.
Ein Blick auf den deutsch-französischen Vergleich
Im Vergleich zum deutschen Rentensystem sind die Unterschiede offensichtlich, wenn auch die Reformen beider Länder auf ähnliche Ziele abzielen.
Merkmal
Frankreich (nach Reform)
Deutschland
Rentenalter
64 Jahre
67 Jahre
Beitragsjahre für volle Rente
43 Jahre
45 Jahre (für abschlagsfreie Rente)
Durchschnittliche Rente
ca. 1.600 €
ca. 1.250 bis1.270 € (Männer, West)
Rentenbeitragssatz
28 %
18,6 %
Trotz der Anhebung des Rentenalters stehen französische Rentner im Durchschnitt besser da als deutsche. Sie erhalten eine höhere Rente bei einer kürzeren Beitragsdauer. Allerdings sind die Rentenbeiträge in Frankreich deutlich höher, was das System für den Staat teurer macht. Die Reformen sollen diese Unterschiede verringern und die Systeme an die demografischen Herausforderungen anpassen.

Aufbau des französischen Rentensystems


Grundsätzlich ist das französische Rentensystem ähnlich aufgebaut wie das deutsche: Es basiert auf drei Säulen:
- der Grundrente (règime de base),
- dem obligatorischen beruflichen Zusatzsystem (rètraite complementaire)
- der privaten Vorsorge mit dem System PERCO und PERP.

Die Grundrente


Die Grundrente soll etwa 50 Prozent des durchschnittlichen Einkommens betragen. 2010 wurde die Rente leicht reformiert – und die Beitragsjahre auf 42 Jahre festgelegt. Anders als bei der gesetzlichen Rente in Deutschland werden für die Rentenberechnung in Frankreich die besten 25 Beitragsjahre herangezogen. Die Franzosen können, so sie vor 1955 geboren wurden, mit 62 in Rente gehen. Das heißt, sie können, müssen aber nicht in Rente gehen. Wenn sie länger arbeiten, können sie eine Rentenzulage (surcote) bekommen. Pro Trimester erwirbt der Rentenanwärter 1,25 Prozent, pro Jahr sind das 3,75 Prozent. Für Kinder bekommen Franzosen ebenso wie hierzulande Jahre gut geschrieben: In Frankreich sind das zwei Jahre pro Kind, dazu gibt es noch ein einkommensabhängige Rentenplus ab dem 3. Kind. Anders als in Deutschland gibt es nicht eine Rentenkasse, sondern mehrere für verschiedene Beschäftigungskategorien: für die Privatwirtschaft (CNAV), die Landwirtschaft (MSA), Selbstständige (SSI), Beamte (CNRACL) und staatlich Angestellte (FSPOEIE) und Kirchen (CAVIMAC).
Die Höhe der Rente hängt von drei Faktoren ab:
- dem durchschnittlichen Grundlohn oder Jahreslohn (SAM),
- dem gemäß den Versicherungs- und gleichwertigen Zeiten berechneten Abwicklungssatz sowie dem Alter zum Zeitpunkt der Abwicklung,
- der Versicherungsdauer sowie Ersatzzeiten. Der volle Satz (50 Prozent) richtet sich nach der Versicherungsdauer, dem Alter (67 Jahre für Versicherte, die ab 1955 geboren sind) oder der Zugehörigkeit zu bestimmten Kategorien (arbeitsunfähig, Mütter, die mindestens drei Kinder großgezogen haben).

Die Zusatzrente


Dann gibt es die berufliche Zusatzrente (rètraite complementaire) AGIRC-ARRCO.  Sie wird anhand von Punkten berechnet – 2019 ist ein Punkt 1,2714 Euro wert. Der Wert der Punkte bezieht sich auf ein Referenzentgelt. Entsprechend der angesammelten Punkte errechnet sich dann die Zusatzrente. Grundsätzlich unterscheidet sich die Zusatzrente in punkto Renteneinstiegsalter nicht von der Grundrente. Allerdings kann die Zusatzrente ab 57 Jahren in Anspruch genommen werden, allerdings mit Abschlägen.
Zusammen mit Grund- und Zusatzrente kommt ein durchschnittlich verdienender Franzose auf 70 Prozent des Brutto- und 85 Prozent des Nettogehalts. Geringverdiener komme nur auf 40 Prozent des Bruttoeinkommens und 50 Prozent des Nettoeinkommens.
Übrigens kann sich die Zusatzrente erhöhen, falls der Rentner Kinder hat oder hatte.
- Für ein Kind gibt es fünf Prozent
- Bei drei und mehr Kinder richtet sich der Satz nach Zugehörigkeit oder zehn Prozent der Rente nach der Erwerbstätigkeit nach 2011

Die Privatrente


Dank Grund- und Zusatzrente sind Franzosen vergleichsweise gut gestellt im Ruhestand. Der Druck, privat vorzusorgen, ist entsprechend niedrig. 2003 wurde PERCO und PERP eingeführt: Plan Epargne Retraite Collectif, eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge, ebenso Plan Epargne Retraite Populaire. Die Vorteile:
- Steuerermäßigung
- Arbeitgeberbeteiligung
Das Rentensystem in Frankreich ist unüberschaubar und ungerecht. Insgesamt gibt laut Monika Queisser, der Leiterin der Abteilung für Sozialpolitik bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Paris, 42 verschiedene Rentensysteme. „Das bedeutet, dass jeder Euro, der eingezahlt wird, je nach System eine unterschiedliche Rente ergibt“, hat sie dem „Spiegel“ in einem Interview gesagt. Hauptziel der geplanten Reform sei es, ein einheitliches System zu schaffen. Aber dabei gebe es natürlich immer Gewinner und Verlierer. Wer die Verlierer sind, ist klar – vor allem die Eisenbahner der staatlichen SNCF und die Beschäftigten der Pariser Verkehrsbetriebe, die teilweise schon mit 52 Jahren in Renten gehen können. Sie haben natürlich Angst, ihre Privilegien zu verlieren.

Privilegien für Rentner


Dank dieser Privilegien stehen französische Rentner deutlich besser da als deutsche. „Frankreich ist eines der wenigen Länder in der OECD, wo die Rentner ihren Lebensstandard nicht nur halten können, sondern wo er sogar etwas über ‚dem der Gesamtbevölkerung liegt‘“, bemerkt Queisser in der „Welt“.
Das will der französische Präsident Emmanuel Macron ändern. Wie sieht die Reform aus? Der „Spiegel“ hat es zusammengefasst:
- Mit einem neuen Punktesystem soll in Zukunft jede Arbeitsstunde im Rentensystem verrechnet werden. Bisher zahlen die Franzosen erst bei mehr als 150 Arbeitsstunden in drei Monaten ein. So sollen auch Gelegenheitsjobs und Teilzeitarbeit den Renten zuträglich werden.
- Alle 41 berufs- und branchenspezifischen Rentenregelungen sollen auslaufen und in das allgemeine System überführt werden. Lokomotivführer, die bisher mit 52 Jahren in Rente gehen dürfen, können das in Zukunft frühestens mit 60 Jahren – zwei Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter von 62 Jahren. Egal wie schwer der Beruf ist, kann das Rentenalter nur noch um maximal zwei Jahre heruntergesetzt werden.
- Das neue System soll ab 2022 für alle Berufsanfänger gelten. Für diejenigen, die 1975 oder später geboren sind, wird es schrittweise eingeführt. Wer älter ist, ist von den neuen Regeln nicht betroffen.
- Franzosen, die länger als bis zu einem Alter von 62 Jahren arbeiten, sollen durch ein Bonussystem belohnt werden, damit das Durchschnittsrentenalter in Zukunft bei 64 Jahren liegt. https://vorunruhestand.de/2025/09/frankreichs-rentensystem/

Freitag, 19. September 2025

Was kostet der Ausgleich von Rentenabschlägen?

Was kostet der Ausgleich von Rentenabschlägen?
Wer früher in Rente gehen will, kann Rentenabschläge ausgleichen. Lohnt sich so ein Ausgleich? Dank Steuerersparnis spricht vieles dafür. Was kostet der Kauf von Rentenpunkten?
Wer vorhat, schon mit 63 Jahren – oder etwas später – in Rente zu gehen und deswegen Abschläge in Kauf nehmen 🥲 muss, kann die Abschläge ausgleichen, indem er Rentenpunkte (offizielle Entgeltpunkte) kauft.  💶
Ein Rentenanwärter des Jahrgangs 1960 müsste, wenn er mit 63 Jahren in Rente gehen will, eine satte Kürzung in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den ein Beschäftigter früher in Rente geht, zieht ihm die Rentenkasse 0,3 Prozent ab. Wer also für die reguläre Rente bis 66 Jahre arbeiten müsste und mit 63 geht, dem fehlen drei Jahre à zwölf Monate – das ist ein Abschlag von 10,8 Prozent.

Abschläge ausgleichen


Wer die Abschläge ausgleichen will, muss mit einem sechsstelligen Betrag 💶 rechnen. Lohnt sich das? Ja, denn
- die gesetzliche Rente wird bis zum Lebensende gezahlt,
- die gesetzliche Rente wird regelmäßig erhöht (im Juli 2025 um 3,47 Prozent),
- mit Abschlagszahlungen lassen sich die Steuern senken,
- Private Versicherungen werfen weniger Rendite ab.
Also selbst, wer einhundert Jahre 👵👴 alt wird, bekommt er immer seine Rente. Da die gesetzliche Rente ein Umlageverfahren ist, das sich an der Lohnentwicklung orientiert, bekommen die Rentnerin und der Rentner auch mehr Rente, wenn die Löhne steigen.

Wer kann Rentenpunkte kaufen?


Freiwillige Zahlungen zum Erwerb von Rentenpunkten sind in der Regel unter folgenden Bedingungen möglich:


Mindestalter von 50 Jahren.
Die Regelaltersgrenze darf noch nicht erreicht sein.
Es müssen bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein (z.B. eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren, wenn Abschläge bei vorzeitiger Rente ausgeglichen werden sollen).

Rentenpunkte kaufen lohnt sich


Und Steuern sparen lassen sich auch noch, wenn in der aktiven Phase eine Ausgleichszahlung geleistet wird. Wer es geschickt anstellt und die Zahlungen auf zwei oder drei Jahre vor Rentenbeginn verteilt, spart bis zu 30 Prozent Steuern, weil er die Zahlungen als Sonderausgaben geltend machen kann.
Was kostet ein Rentenpunkt?
Die Rentenpunkte können in einem Betrag oder in Teilbeiträgen entrichtet werden.
Quelle: Volks- und Raiffeisenbanken

Was kostet der Ausgleich von Rentenabschlägen?


Wer sich dafür interessiert, kann das über eine spezielle Rentenauskunft bei der DRV erfahren. Diese muss beantragt werden. Der gesetzliche Rentenversicherungsträger berechnet dann den Wert für den Ausgleich der Rentenminderung zum beabsichtigten Rentenbeginn nach einer gesetzlich festgelegten Formel. Bedingung dafür ist, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine vorgezogene Rente vom Beitragszahlenden auch erfüllt werden könnten. Wie viel der Ausgleich ausmacht, hängt vom Umfang der Rentenminderung ab.
Zahl der Ausgleichszahler steigt
Kein Wunder, dass sich dieses attraktive Angebot der Rentenversicherung während der langen Niedrigzinsphase in den Vorjahren laut Rentenportal "Ihre Vorsorge" inzwischen herumgesprochen hat: Zahlten im Jahr 2014 bundesweit noch keine 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Sonderbeiträge ein, waren es 2023 bereits rund 50.000.
ausgleich rentenabschläge
Rentenabschläge ausgleichen.      Quelle: ihre-vorsorge.de | Deutsche Rentenversicherung
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Wie Ausgleichszahlungen nutzen?
Wer mehr darüber wissen will: Die Deutsche Rentenversicherung hat das Thema "Rentenabschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen" kompakt und informativ zusammengefasst.
Wie vorgehen – in sechs Schritten
- Ausschlaggebend ist, dass Sie mindestens 35 Versicherungsjahre zusammenbringen und mindestens 50 Jahre alt sind. Klären Sie Ihr Rentenkonto.
- Klären Sie, wie viel Sie einzahlen müssen, um Ihre Abschläge auszugleichen. Sie können sich von der Deutschen Rentenversicherung kostenlos beraten lassen (Telefon 0800 / 10 00 48 00 oder Internet https://www.deutsche-rentenversicherung.de). Sie können dazu das Formular V0210 nutzen, das sie aus dem Internet auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung herunterladen oder Sie füllen das Formular online aus unter deutsche-rentenversicherung.de/eAntrag. Bei »Zeitpunkt des beabsichtigten Rentenbeginns« am »besten frühestmöglichen Zeitpunkt« an.
- Von Ihrem Arbeitgeber lassen Sie sich eine »Arbeitgeberbescheinigung« geben. Das entsprechende Formular V0211 können Sie von der Homepage der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.
- Von der Rentenversicherung bekommen Sie die Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung, die Sie noch zu nichts verpflichtet. Sie erfahren darin, wie viel Sie zahlen müssen, um Ihre Abschläge auszugleichen. Es liegt bei Ihnen, wie viel Sie einzahlen – Sie müssen nicht den Höchstbetrag zahlen.
- Sie können den Ausgleichsbetrag in Raten zahlen oder auf einen Schlag.
- Wenn Sie Ende 50 oder Anfang 60 freiwillig in die Rentenkasse einzahlen, können Sie das in der Steuererklärung geltend machen.
Mit Abschlägen Steuern sparen
Der Clou einer Ausgleichszahlung ist die Steuerersparnis, den mit freiwilligen Beiträgen in die Rentenkasse sparen Sie richtig Steuern.

Für das Jahr 2025 gelten in Deutschland folgende Höchstbeträge für den steuerlichen Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen:


Für Alleinstehende beträgt der Höchstbetrag 29.344 Euro.
Für zusammenveranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich dieser Betrag auf 58.688 Euro.
Höchstbetrage für Altersvorsorgeaufwendungen
Jahr
Höchstbetrag Altersvorsorgeaufwendungen
Steuerlich anerkannt in Prozent
2022
25.629 Euro
94
2023
26.528 Euro
100
2024
27.566 Euro
100
2025
29.344 Euro 
100
Klingt zu gut, um wahr zu sein. Im Jahr 2025 sind 100 Prozent der geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen bis zum oben genannten Höchstbetrag steuerlich als Sonderausgaben anerkannt und absetzbar. Diese Regelung, die ursprünglich erst für 2025 geplant war, wurde vorgezogen und gilt bereits seit dem Jahr 2023. Um Ausgleichszahlungen steuerlich zu optimieren, ist es sinnvoll, hohe Beträge auf mehrere Jahre zu verteilen.
 
Bild von Erwin auf Pixabay https://vorunruhestand.de/2025/09/was-kostet-der-ausgleich-von-rentenabschlaegen/

Lohnt sich das Deutschlandticket auch 2026?

Lohnt sich das Deutschlandticket auch 2026?
2026 wird das Deutschlandticket wohl teurer– von 58 auf 63 Euro. Doch auch mit der Preiserhöhung bleibt das Ticket in vielen Fällen eine attraktive Option, gerade für Senioren.

📱 So funktioniert das Deutschlandticket?


Das Deutschlandticket ist eine digitale Monatskarte im Abonnement, mit der Seniorinnen und Senioren – und natürlich Pendler – für einen Festpreis bundesweit den gesamten öffentlichen Nah- und Regionalverkehr nutzen können.
- Preis: Aktuell 58 Euro pro Monat, geplante Erhöhung auf 63 Euro.
- Geltungsbereich: Busse, S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen sowie Regionalzüge (RE, RB) der 2. Klasse in ganz Deutschland.
Achtung: Es gilt nicht für den Fernverkehr (ICE, IC, EC).
- Abonnement: Das Ticket ist monatlich kündbar
(bis zum 10. des Monats zum Monatsende).
- Verkauf: Das Ticket ist digital erhältlich, beispielsweise über die Apps der Verkehrsbetriebe (wie dem MVV München) oder über die Deutsche Bahn.
💡 Vorteile für Senioren
Gerade in München und Umgebung bleibt das Ticket attraktiv – trotz Preiserhöhung:
Beispiel
bisher
Deutschlandticket
Ersparnis
Fürstenfeldbruck → München (IsarCard65)
70,50 €
63 €
7,50 €
Zonen 1–6 (Senioren)
81,30 €
63 €
18,30 €
München ↔ Konstanz (Hin & Rück)
188 €
63 €
125 €
📌 Tipp: Auch spontane Ausflüge nach Nürnberg, Regensburg oder an den Bodensee sind mit dem Deutschlandticket möglich – ohne Zusatzkosten für die Fahrt.
Letztlich kommt es auf das persönliche Mobilitätsverhalten an:
- Vielpendler und Vielfahrer: Wenn du regelmäßig zwischen Städten reist oder innerhalb einer Großstadt wie München mehrere Zonen nutzt, sparst du mit dem Deutschlandticket oft deutlich. Beispiel: Eine monatliche IsarCard65 für die Zonen 1-6 in München kostet 81,30 Euro. Mit dem Deutschlandticket würdest du 18,30 Euro pro Monat sparen, selbst wenn der Preis auf 63 € steigt.
- Gelegenheitsfahrer und Stadtnutzer: Nutzt du den Nahverkehr nur gelegentlich oder nur in wenigen Zonen? Dann solltest du deine Kosten genau vergleichen. Eine Einzelfahrkarte oder eine Kurzstrecke kann in diesem Fall die günstigere Option sein.
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Was ist mit der Fahrradmitnahme?
Die Mitnahme eines Fahrrads ist nicht im Ticket enthalten. Im MVV-Gebiet kostet eine Fahrradtageskarte:
- München & Umgebung: 3,30 €
- Bayernweit: 6,00 €
Akzeptanz des Deutschlandtickets
Das Deutschlandticket wurde am 1. Mai 2023 eingeführt. Es ist die dauerhafte Nachfolge des zeitlich begrenzten 9-Euro-Tickets aus dem Sommer 2022 und ermöglicht bundesweite Fahrten im öffentlichen Nahverkehr zum monatlichen. Es wird laut „Welt“ von rund 13,5 Millionen Menschen genutzt und ermöglicht bundesweit Fahrten im öffentlichen Regional- und Nahverkehr. Bei der Einführung kostete es 49 Euro pro Monat; 2025 stieg der Preis auf 58 Euro. https://vorunruhestand.de/2025/09/lohnt-sich-das-deutschlandticket-auch-2026/

Mittwoch, 17. September 2025

Aktivrente: Was am Ende wirklich bleibt

Aktivrente: Was am Ende wirklich bleibt
Angenommen, die Aktivrente kommt 2026. Was bleibt einem Aktivrentner übrig, der neben seiner gesetzlichen Rente auch eine Betriebsrente bekommt? Vor allem die Sozialabgaben schlagen ins Kontor.
Was kommt auf einen Aktivrentner an Sozialabgaben zu, wenn er neben seiner gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente bekommt – und für die Aktivrente ebenfalls Sozialabgaben zahlt?

Sozialabgaben belasten Rentner


Die Annahmen:
- Gesetzliche Rente – 1600 Euro monatlich
- Direktversicherung Einmalauszahlung – 100.000 Euro
- Aktivrente – 2000 Euro
- Kinderlos
- Gesetzlich krankenversichert bei der Siemens Betriebskrankenkasse
- Aktivrentner beim alten Arbeitgeber angestellt
- Betriebsrentenfreibetrag – 187,25 Euro (Stand: 2025)
🧾 Einkommensquellen
Einkommensart
Betrag monatlich
Besonderheiten
Gesetzliche Rente
1.600 €
Pflegebeitrag allein zu tragen
Direktversicherung
100.000 € → 833,33* €/Monat
KV-Freibetrag 187,25 €, kein PV-Freibetrag
Aktivrente
2.000 €
AG/AN teilen Sozialabgaben
*Der Gesetzgeber rechnet die einmalige Auszahlung in eine fiktive Betriebsrente um, verteilt auf 120 Monate, sprich zehn Jahre. Darauf werden Kranken- und Pflegebeiträge berechnet.
📌 Beitragssätze 2026 (SBK)
Versicherung
Beitragssatz
Zusatzbeitrag SBK
Gesamt
Krankenversicherung
14,6 %
3,8 %
18,4 % → AG/AN je 9,2 %
Pflegeversicherung (kinderlos)


4,2 % → bei Rente/Direktversicherung: voll vom Rentner zu tragen
🧮 Berechnung der Sozialabgaben
🔹 1. Gesetzliche Rente (1.600 €)
- KV-Beitrag (hälftig): 1.600 € × 9,2 % = 147,20 €
- PV-Beitrag (voll): 1.600 € × 4,2 % = 67,20 €
- ✅ Gesamt: 214,40 €/Monat
🔹 2. Direktversicherung (833,33 €/Monat)
Krankenversicherung:
- Freibetrag: 187,25 €
- Beitragspflichtiger Betrag: 833,33 € − 187,25 € = 646,08 €
- KV-Beitrag (voll): 646,08 € × 18,4 % = 118,88 €
Pflegeversicherung:
- PV-Beitrag (voll*): 833,33 € × 4,2 % = 35,00 €
- ✅ Gesamt: 153,88 €/Monat
*kein Betriebsrentenfreibetrag auf Pflegeversicherung
 
🔹 3. Aktivrente (2.000 €/Monat)
- KV-Beitrag (hälftig): 2.000 € × 9,2 % = 184,00 €
- PV-Beitrag (hälftig): 2.000 € × 2,1 % = 42,00 €
- ✅ Gesamt: 226,00 €/Monat
💰 Gesamte Sozialabgaben
Einkommensquelle
Betrag
Gesetzliche Rente
214,40 €
Direktversicherung
153,88 €
Aktivrente
226,00 €
Gesamt
594,28 €/Monat
🧠 Fazit
Der Rentner zahlt 594,28 € monatlich an Sozialabgaben. Die wichtigsten Punkte:
- Pflegeversicherung wird bei Rente und Direktversicherung voll vom Rentner getragen
- Der KV-Freibetrag von 187,25 € reduziert die Belastung bei der Direktversicherung
- Die Arbeitgeberbeteiligung bei der Aktivrente senkt die Abgaben deutlich
📊 Steuerliche Betrachtung
- Aktivrente: laut geplanter Regelung steuerfrei bis 2.000 €/Monat
- Direktversicherung: steuerfrei, da in der Ansparphase schon pauschal besteuer
- Gesetzliche Rente: anteilig steuerpflichtig, abhängig vom Rentenbeginn und dem persönlichen Freibetrag
Beispielhafte Schätzung:
Angenommen, der steuerpflichtige Anteil der Rente beträgt 80 % (typisch für Rentenbeginn um 2023), also:
- Steuerpflichtiger Betrag: 1.600 × 80 % = 1.280 €/Monat
- Jahresbetrag: 15.360 €
- Grundfreibetrag 2026 (geschätzt): ca. 11.000 €
- Steuer auf Differenz (ca. 4.360 €): bei Eingangssteuersatz ~14 % → ca. 610 €/Jahr = 50,83 €/Monat
Netto-Berechnung
Einnahmequelle
Betrag
Gesetzliche Rente
1.600 €
Direktversicherung
833,33 €
Aktivrente
2.000 €
Brutto gesamt
4.433,33 €
− Sozialabgaben
594,28
− Steuer
50,83 
= Netto
≈ 3.788,22 €/Monat
🧠 Fazit
Dem Aktivrentner bleiben annähernd 3.790 € netto pro Monat, trotz der Sozialabgaben. Die Steuer liegt dank der niedrigen Rente bei rund 50 Euro pro Monat. Was das Gesamteinkommen vor allem belastet, sind die Sozialabgaben. Wie gesagt, das sind alles Annahmen. Viele Rentner bekommen deutlich weniger als 1600 Euro Rente und 100.000 Euro Einmalzahlung aus einer Direktversicherung ist schon üppig. Aber anhand dieser Musterrechnung kann jeder nachvollziehen, wie hoch die Belastung durch Kranken- und Pflegeversicherung ist. https://vorunruhestand.de/2025/09/aktivrente-was-am-ende-wirklich-bleibt/

Dienstag, 16. September 2025

Dürfen Babyboomer ab 2027 mit höheren Renten rechnen?

Dürfen Babyboomer ab 2027 mit höheren Renten rechnen?
Ab 2027 werden die letzten Monate vor der Rente anders hochgerechnet. Das macht’s einfacher – und in vielen Fällen kommen dabei höhere Rente heraus.
Wer in den letzten Monaten vor Rentenantritt noch Boni bekommen hat oder eine Extra-Zahlung, schaut manchmal in die Röhre, denn die Gefahr besteht, dass diese Zahlungen bei der Rentenberechnung unberücksichtigt bleiben. Wie heißt es im § 70 SGB VI so schön: „Weicht die tatsächlich erzielte beitragspflichtige Einnahme von der durch den Rentenversicherungsträger errechneten voraussichtlichen beitragspflichtigen Einnahme ab, bleibt sie für diese Rente außer Betracht“. Das soll sich – allerdings erst ab 2027 – ändern, mit dem SGB-VI-Änderungsgesetz.

Hochrechnung wird fairer


Kernstück ist die laut „Rentenbescheid24“ Anpassung der Hochrechnung nach § 194 SGB VI sowie die Änderung in § 70 SGB VI. Besonders die „Boomer“-Jahrgänge dürften davon profitieren – auch in Form höherer Renten. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Renteneinstieg für zukünftige Rentner, insbesondere die sogenannten "Boomer" der geburtenstarken Jahrgänge, fairer und unbürokratischer zu gestalten.
Die wesentlichen Konsequenzen:
- Weniger Bürokratie: Bisher mussten Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente stehen, eine gesonderte Meldung über ihre letzten Einkünfte bei ihrem Arbeitgeber anfordern, um eine frühzeitige Rentenberechnung zu ermöglichen. Mit der Gesetzesänderung entfällt die Zustimmungspflicht des Arbeitnehmers. Stattdessen können Arbeitgeber und Sozialleistungsträger die Meldung der beitragspflichtigen Einnahmen automatisch an die Rentenversicherung übermitteln. Das beschleunigt den Prozess und sorgt für einen nahtlosen Übergang in den Ruhestand.
- Sicherer und fairer Rentenbescheid: Die Rentenversicherung nutzt eine Hochrechnung der letzten zwölf Monate, um einen vorläufigen Rentenbescheid zu erstellen, da die genauen Einkommensdaten der letzten Monate vor Rentenbeginn oft noch nicht vorliegen. Nach der Gesetzesänderung wird der endgültige Rentenbescheid automatisch überprüft. Wenn die tatsächlichen Einnahmen höher sind als die hochgerechneten Werte, erfolgt eine automatische Nachzahlung des Differenzbetrags. Das schützt die Rentner davor, dauerhaft eine zu niedrige Rente zu erhalten. Besteht kein höherer Anspruch, bleibt der Bescheid unverändert.
- Möglich höhere Renten: Die Anpassung in § 70 SGB VI in Verbindung mit der neuen Hochrechnung in § 194 SGB VI stellt sicher, dass alle Einkünfte, einschließlich Sonder- oder Bonuszahlungen kurz vor Rentenbeginn, vollständig berücksichtigt werden. Für viele angehende Rentner, die in den letzten Jahren ihres Berufslebens möglicherweise besser verdient haben, kann dies zu einer höheren Rente führen.

Renteneinstieg wird einfacher


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gesetzesänderungen einen sichereren, transparenten und unkomplizierten Renteneinstieg schaffen, von dem insbesondere die geburtenstarken Jahrgänge profitieren, indem sie eine höhere Rente erhalten können und der administrative Aufwand reduziert wird.
🔁 § 70 SGB VI – Neuberechnung und Nachzahlung
Was bisher galt:
- Die einmal festgesetzte Rente blieb unverändert, auch wenn sich später herausstellte, dass das Einkommen höher war.
- Korrekturen waren kaum möglich und oft mit langwierigen Einspruchsverfahren verbunden.
Was sich ab 2027 ändert:
- Die Rentenversicherung überprüft nachträglich, ob die tatsächlichen beitragspflichtigen Einnahmen höher waren.
- Falls ja, erfolgt eine Neuberechnung der Rente – inklusive Nachzahlung.
- Falls nicht, bleibt die Rente wie ursprünglich festgesetzt.
- Ergebnis: Fairness und Sicherheit für Rentner, keine dauerhaften Nachteile mehr durch fehlerhafte Hochrechnungen
👥 Wer profitiert besonders?
- Boomer-Jahrgänge (1955–1969), die in den kommenden Jahren in Rente gehen.
- Menschen mit hohem Einkommen in den letzten Monaten vor Rentenbeginn.
- Versicherte, die bisher durch fehlerhafte Hochrechnungen benachteiligt wurden. https://vorunruhestand.de/2025/09/duerfen-babyboomer-ab-2027-mit-hoeheren-renten-rechnen/

Montag, 15. September 2025

Rentenberechnung ist Hütchenspielerei

Rentenberechnung ist Hütchenspielerei
Die Rentenberechnung ist ein kompliziertes Rätsel – und fühlt sich wie ein Labyrinth an – oder Hütchenspielerei. Sozialpolitiker wollen verschleiern, dass ihr propagiertes Rentenniveau von 48 Prozent ein Märchen ist.
Von Helmut Achatz und Norbert Böttcher
Eckrente“, „Rentenniveau“, „Rentenformel“, „Entgeltpunkte“, „Riester-Faktor“, „Durchschnittsverdienst“, „Nachhaltigkeitsfaktor“, „Haltelinie“ – und da soll sich der Rentenlaie noch auskennen?

Rentenberechnung: ein Labyrinth der Zahlen


Viele von uns träumen vom Ruhestand. Aber wenn es um die Berechnung der Rente geht, wird es schnell unübersichtlich. Die Politik hat die Rentenformel durch verschiedene Anpassungen und Vorgaben zu einem wahren Rätsel gemacht. So haben Sozialdemokraten beispielsweise den Riester-Faktor eingeführt und später den Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel gestrichen. Es ist also höchste Zeit, Licht ins Dunkel zu bringen und die wichtigsten Aspekte der Rentenberechnung verständlich zu erklären.
Die Rentenformel
Rentenformel
Apropos Nachhaltigkeitsfaktor: Er wurde nicht gänzlich gestrichen, sondern seine Anwendung wird im Rahmen der Rentenanpassung bis mindestens Mitte 2026 ausgesetzt. Diese Aussetzung wurde im Zuge des sogenannten Rentenpakets I beschlossen und trat zum 1. Juli 2024 in Kraft. Warum die Aussetzung? Der Nachhaltigkeitsfaktor war ursprünglich dazu gedacht, das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern in die Rentenanpassungsformel einzubeziehen. Steigt die Zahl der Rentner im Verhältnis zur Zahl der Beitragszahler, wirkt der Faktor dämpfend auf die Rentenerhöhung, um die Belastung der Beitragszahler zu mindern. Die aktuelle Aussetzung zielt darauf ab, die politisch festgelegte Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent zu garantieren.
Die Jahresrente: Ein Blick hinter die Kulissen
Das fängt schon mit der Jahresrente an: Wussten Sie, dass die Rentenanpassung, also die Erhöhung der Rente, immer zum 1. Juli eines Jahres stattfindet? Doch die Jahresrente für ein Kalenderjahr setzt sich aus zwei verschiedenen Werten zusammen:
- Januar bis Juni: Hier gilt noch der Rentenwert des Vorjahres.
- Juli bis Dezember: In dieser Zeit wird der erhöhte Rentenwert nach der Anpassung gezahlt.
Dieses System führt dazu, dass der Brutto- und Nettowert Ihrer Rente pro Kalenderjahr aus diesen beiden unterschiedlichen Phasen berechnet wird. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kann Ihnen auf Anfrage eine Bescheinigung für den Steuerausgleich ausstellen, die genau diese Werte auflistet.

Die Haltelinie des Rentenniveaus


Ein oft diskutiertes Thema ist das Rentenniveau. Es beschreibt das Verhältnis einer Durchschnittsrente nach 45 Arbeitsjahren zum Durchschnittslohn. Bis 2018 wurde das Rentenniveau auf ähnliche Weise wie der steuerliche Jahreswert berechnet. Doch um die politisch festgelegte Haltelinie von 48 Prozent nicht zu unterschreiten, wurde die Berechnung geändert. Seit 2018 werden die Brutto- und Nettowerte zur Ermittlung des Rentenniveaus getrennt betrachtet:
- Brutto: Wird weiterhin aus dem Jahreswert der zwei Halbjahre berechnet.
- Netto: Wird der erhöhte Rentenwert ab Juli auf das gesamte Jahr hochgerechnet. Dadurch steigt der Gesamtwert rechnerisch an und die 48-Prozent-Haltelinie wird (scheinbar) eingehalten.
Diese Änderung kann für viele verwirrend sein, weil die tatsächliche Rentenzahlung und die zur Berechnung des Niveaus verwendete Zahl voneinander abweichen.
berechnung rentenniveau
Wie die 48 Prozent Haltelinie erreicht werden  Quelle: Norbert Böttcher
Wenn der Gesetzgeber vom Rentenniveau spricht, meint er das „Sicherungsniveau vor Steuern“. Im Rentenlexikons des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) steht denn auch hinter dem Stichwort „Rentenniveau“ in Klammern „Sicherungsniveau vor Steuern“. Was Rentnern und Rentenbeitragszahlern niemand sagt, dass der sogenannte Riester-Faktor (Altersvorsorgeanteil) ebenfalls in die Berechnung des Rentenniveaus eingeht – und der beträgt seit 2009 vier Prozent. Wer also riestert, kann mit seiner Riester-Rente im Alter die Versorgungslücke ausgleichen, wenn er einen rentablen Riester-Vertrag abgeschlossen hatte. Wer nicht riestert, dem fehlen vier Prozent in der Rente, da der Gesetzgeber automatisch davon ausgegangen ist, dass jeder riestert.
Tücken bei Abgaben und Nachzahlungen
Zusätzliche Komplexität entsteht durch die Abgabenlast für Sozialversicherungen. Änderungen bei den Beitragssätzen werden nicht immer zum Jahreswechsel umgesetzt, was zu Nachzahlungen und Verwirrung führen kann, wie 2025.
Ein Beispiel dafür war die Anpassung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung im Jahr 2025. Obwohl die Änderung bereits am 1. Januar in Kraft trat, wurde sie für Rentner erst ab dem 1. Juli 2025 als Nachzahlung fällig. Das führte dazu, dass die Nachzahlung für die ersten sechs Monate von der bereits erhöhten Rente ab 1. Juli berechnet wurde, was bei vielen Rentnern für Verwirrung und Unmut sorgte – und sie mehr zahlen mussten als eigentlich gerechtfertigt gewesen wäre.
Entgeltpunkte – der persönliche Schlüssel zur Rente
Das Rentenniveau mag ein politischer Indikator sein, doch für Ihre persönliche Rente sind die Entgeltpunkte (EP) entscheidend. Jeder EP repräsentiert die Summe, die Sie in die Rentenkasse einzahlen.
- Ein Entgeltpunkt (1,0 EP) erhalten Sie, wenn Sie in einem Jahr genauso viel verdienen wie der Durchschnitt aller Versicherten.
- Rechenformel: Ihr Jahresverdienst geteilt durch den Durchschnittsverdienst aller Versicherten.
Der sogenannte Eckrentner ist eine Person, die 45 Jahre lang genau den Durchschnittslohn verdient hat und somit auf 45 Entgeltpunkte kommt. Seine Rente dient als Maßstab für das Rentenniveau. Ein höherer Verdienst führt zu mehr Entgeltpunkten. Die Beitragszahlungen sind allerdings durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) nach oben gedeckelt. Das bedeutet, dass ab einem bestimmten Einkommen (2025: 96.600 Euro) keine weiteren EP mehr erworben werden können. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird 2026 weiter von 96.600 auf 101.400 Euro erhöht.

Was es mit Deckelung auf sich hat


Deckelung der Entgeltpunkte:
- Da die Entgeltpunkte direkt an die gezahlten Beiträge gekoppelt sind, können Sie auch nur bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze Entgeltpunkte erwerben.
- Die maximale Anzahl an Entgeltpunkten pro Jahr ergibt sich aus der Division der Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Jahres durch das vorläufige Durchschnittsentgelt aller Versicherten in diesem Jahr.
Beispiel für das Jahr 2025:
- Beitragsbemessungsgrenze:600 Euro pro Jahr (gilt seit 2025 bundesweit)
- Vorläufiges Durchschnittsentgelt:493 Euro pro Jahr
- Maximale Entgeltpunkte:600 Euro / 50.493 Euro = 1,9131 Entgeltpunkte
Selbst wenn Sie also in diesem Jahr 200.000 Euro verdienen würden, könnten Sie nicht mehr als 1,9131 Entgeltpunkte sammeln. Die Deckelung stellt sicher, dass die Rentenversicherung als Solidarsystem funktioniert und die Beiträge für Gutverdiener nicht unbegrenzt steigen. Es ist eine der Grundlagen, die das deutsche Rentensystem von anderen Modellen, wie der kapitalgedeckten Rente, unterscheidet.

Ihre Rente selbst verstehen


Die Rente ist ein komplexes Thema. Es ist verständlich, wenn die vielen Zahlen und Berechnungsweisen auf den ersten Blick abschreckend wirken. Doch die beste Art, Klarheit zu gewinnen, ist, die Zusammenhänge selbst nachzuvollziehen.
48,0 Prozent Rentenniveau sind bis 2031 politisch festgeschrieben worden. Die Rentenerhöhung von 3,74 Prozent in diesem Jahr wird nicht reichen, denn der Durchschnittsverdienst ist nach Angabe der Deutschen Rentenversicherung Bund von 45.358 Euro um 11,3 Prozent auf 50.493 Euro gestiegen. Auch ohne Mathematikstudium dürfte klar sein, dass so die 48,0-Prozent-Haltelinie nicht einzuhalten ist.
Entscheidend sind die Entgeltpunkte
Verlassen Sie sich nicht nur auf die Aussagekraft des Rentenniveaus, sondern konzentrieren Sie sich auf Ihre eigenen Entgeltpunkte. Diese geben Ihnen den besten Aufschluss darüber, wie sich Ihre individuelle Rente entwickeln wird. Die notwendigen Zahlen, wie der Durchschnittsverdienst der vergangenen Jahre, finden Sie in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung "Rentenversicherung in der Zeitreihe", die online zum Download zur Verfügung steht. Auf den Seiten 256 und 258 können Sie die Kenngrößen und Bemessungswerte nachlesen (im Oktober 2025 erscheint übrigens die neueste Ausgabe). Zurzeit gelten folgende Abgaben:
- Beitrag gesetzliche Rentenversicherung: 18,6 % paritätische Aufteilung Arbeitgeber (AG)|Arbeitnehmer (AN)
- Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung: 14,6 % Regelsatz paritätische Aufteilung AG|AN
- Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung: 2,5 % Durchschnittswert paritätische Aufteilung AG|AN. Leider verlangen einige Krankenkassen mehr als 2,5 %, was die Berechnung der Deutschen Rentenversicherung verwässert. So verlangt beispielsweise die Knappschaft mit einem Zusatzbeitrag von 4,4 % deutlich mehr als die angenommenen 2,5 %, bei der IKK - Die Innovationskasse sind es 4,3 %, bei der BKK24 4,39 %.
- Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung: 3,6 % Schnittwert paritätische Aufteilung AG|AN (Rentner zahlen 100 % allein)
- Beitrag zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung: 2,6 % Regelsatz paritätische Aufteilung AG|AN (gilt nicht für Rentner)
Der Weg zum vorzeitigen Ruhestand ist mit vielen Fragen gepflastert, aber wer seine Rente versteht, kann besser planen. Welcher Aspekt der Rentenberechnung beschäftigt Sie am meisten? Schreiben Sie es in die Kommentare! https://vorunruhestand.de/2025/09/rentenberechnung-ist-huetchenspielerei/

Freitag, 12. September 2025

Läuft die Rente aus dem Ruder?

Läuft die Rente aus dem Ruder?
Wieder einmal schlägt die Bundeswirtschaftsministerin eine umfassende Rentenreform vor? Läuft die Rente tatsächlich aus dem Ruder? Was taugen die Vorschläge von Wirtschaftsweisen?
Die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) lässt nicht locker und fordert eine umfassende Rentenreform. Dafür hat sie sich die Expertise von vier Ökonomen geholt, darunter die Wirtschaftsweise Veronika Grimm, Justus Haucap, Stefan Kolev und Volker Wieland*.
Änderungen seien notwendig, da ein „dysfunktionales Rentensystem nicht nur ökonomische Risiken birgt, sondern auch sozialen Sprengstoff für die alternde Gesellschaft“, so der Kernsatz der vier Autoren in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ). Die Regierung müsse dringend handeln, schreibt Grimm auch auf X.
Was schlagen die Experten vor, damit die Rente in Deutschland auch in Zukunft finanzierbar bleibt?

Vorschläge für eine zukunftsfähige Rente


-
Rente an Lebenserwartung koppeln
Die Experten schlagen vor, das Rentenalter automatisch an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Ab 2031 soll die Anhebung schrittweise erfolgen: Pro drei gewonnene Lebensjahre sollen zwei Jahre länger gearbeitet werden. Ziel ist es, für Klarheit zu sorgen und ständige politische Debatten zu vermeiden.
 
-
Rentenanstieg an Preise koppeln
Bisher richten sich Rentenerhöhungen nach der Lohnentwicklung. Die Experten fordern eine Änderung: Die Renten sollen künftig an die Inflationsrate gekoppelt werden. Das sichert die Kaufkraft der Rentner, dämpft aber gleichzeitig die steigenden Belastungen für die Rentenkasse.
 
-
Standardrentner-Definition anpassen
Die Definition des sogenannten „Standardrentners“ soll realistischer werden. Statt 45 sollen künftig 47 Beitragsjahre als Basis dienen, um der Anhebung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre bis 2031 Rechnung zu tragen. Dies würde die Rentenformel an die realen Erwerbsbiografien anpassen und das System entlasten.
-
Nachhaltigkeitsfaktor wieder einführen
Der Nachhaltigkeitsfaktor sorgt dafür, dass die Renten langsamer steigen, wenn es im Verhältnis mehr Rentner als Beitragszahler gibt. Die Experten wollen diesen Faktor reaktivieren, um die Rentenformel an die demografische Entwicklung zu koppeln und so das System langfristig zu stabilisieren.
 
-
Private Vorsorge stärken und Frührenten abschaffen
Die Experten raten, die umstrittene „Rente mit 63“ abzuschaffen und die Mütterrente nicht weiter auszuweiten. Stattdessen soll die private Altersvorsorge durch verpflichtende Konten für alle Arbeitnehmer gestärkt werden, ähnlich dem schwedischen Modell.
Versprechen
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform "zügig" anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens
My count-up

Was ist mit Beamten und Selbstständigen?


Die Ökonomen winken ab bei der Idee, Beamte und Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Sie argumentieren, dass dies das Problem der Rentenfinanzierung nicht nachhaltig löst. Für Selbstständige schlagen sie eine kapitalmarktbasierte Vorsorgepflicht vor, die höhere Renditen verspricht.
Wie geht es weiter?
Bundeskanzler Friedrich Merz hat einen „Herbst der Reformen“ angekündigt. Die Vorschläge der Experten, die auch von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche unterstützt werden, könnten die Basis für dringend notwendige politische Entscheidungen bilden.
Übrigens, SPD-Fraktionschef Matthias Miersch meint dazu:
Also erstmal wundere ich mich schon ein bisschen, dass die Bundeswirtschaftsministerin gerade mit diesen Dingen jetzt an die Öffentlichkeit geht. Die zuständige Fachministerin ist Bärbel Bas, die ja auch das Thema Rentenreform mit einer Kommission besetzt hat.
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*Veronika Grimm ist Professorin an der Technischen Universität Nürnberg und Leiterin des Energy Systems und Market Design Lab. Sie gehört außerdem dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung an ("Wirtschaftsweise").
Justus Haucap ist Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
Stefan Kolev ist Wissenschaftlicher Leiter des Ludwig-Erhard-Forums für Wirtschaft und Gesellschaft in Berlin.
Volker Wieland ist IMFS Stiftungsprofessor für Monetäre Ökonomie an der Goethe-Universität Frankfurt und geschäftsführender Direktor des Institute for Monetary and Financial Stability.
Die vier Ökonomen bilden den neu geschaffenen Wissenschaftlichen Beraterkreises für evidenzbasierte Wirtschaftspolitik der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche (CDU).
Bild: KI-generiert mit Nightcafé https://vorunruhestand.de/2025/09/laeuft-die-rente-aus-dem-ruder/

Donnerstag, 11. September 2025

Kommt die Zwei-Klassen-Krankenversicherung?

Kommt die Zwei-Klassen-Krankenversicherung?
Die Preise lassen sich auch erhöhen, indem der Kunde weniger fürs gleiche Geld bekommt – genau das plant die Gesundheitsministerin für die gesetzliche Krankenversicherung.
Gesundheitsministerin Nina Warken und Staatssekretär Tino Sorge nennen das „Basis-Tarifmodell“. Das heißt, die Krankenversicherten bekommen nur noch das absolut Nötige, für alles andere müssen sie zuzahlen. Momentan ist das nur eine Diskussionsgrundlage und kein konkreter Reformvorschlag, aber es zeigt, wohin die Entwicklung geht.
Den Krankenkassen laufen die Kosten davon, eine weitere Erhöhung der Beiträge droht. Um das abzuwenden, denken Gesundheitspolitiker wie Warken und Sorge über neue Tarifmodelle nach.

Das geplante Basis-Tarifmodell


Die Hauptidee ist die Einführung eines neuen Basis-Tarifmodells innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dieses Modell soll eine gute Grundversorgung zu einem niedrigeren Beitragssatz als dem aktuellen Durchschnitt von 17,7 Prozent abdecken. Versicherte hätten dann die Möglichkeit, Zusatzleistungen über separate Pakete gegen Aufpreis hinzuzubuchen.
- Niedrigere Beiträge: Die Basistarife sollen unter dem heutigen Beitragssatz von 17,7 Prozent liegen, was eine Entlastung für viele Versicherte bedeuten würde.
- Wählbare Zusatzpakete: Leistungen wie der Kauf einer neuen Brille könnten künftig über solche Zusatzpakete abgesichert werden. Dies würde es den Kassen ermöglichen, passgenauere Tarife anzubieten.
- Integration von Zusatzleistungen: Eine wesentliche Neuerung wäre, dass solche Wahlleistungen erstmals direkt in die GKV integriert würden, anstatt über private Zusatzversicherungen (PKV) abgedeckt zu werden.
Unterschiede: aktuelles System vs Basis-Tarifmodell
Die Tabelle zeigt die zentralen Unterschiede zwischen dem aktuellen und dem vorgeschlagenen System.
Aktuelles GKV-System
Geplantes Basis-Tarifmodell
Grundprinzip
Solidargemeinschaft mit weitgehend einheitlichem Leistungskatalog .
Basisversorgung + optionale Zusatzpakete
Beitragssatz
Einheitlich für alle Kassen, plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (ca. 17,7 % im Schnitt).
Günstigerer Basistarif (unter 17,7 %) + Aufpreis für Zusatzpakete
Zusatzleistungen
Abgedeckt durch private Zusatzversicherungen außerhalb des GKV-Systems.
Werden erstmals direkt in die GKV integriert
Patientensteuerung
Freie Arztwahl, teilweise Wahltarife mit Primärarztbindung.
Finanzielle Vorteile bei Primärarztbindung
Beispiele für Zusatzleistungen
Beinhaltet nur Festbeträge für Zahnersatz und keine Kosten für Brillen.
Brillen, Zahnzusatzleistungen, schnellere Termine sollen dazugebucht werden können.
Weitere Reformvorschläge und die Ausgangslage
Das geplante Modell ist eine Reaktion auf die angespannte finanzielle Situation der Krankenkassen. Für 2026 wird ein Defizit von vier Milliarden Euro prognostiziert und ein Anstieg der Beiträge in den vergangenen Jahren, was den Reformdruck erhöht.
- Primärarztmodell: Parallel zur Tarifreform soll das Primärarztmodell gestärkt werden. Versicherte, die sich verpflichten, zuerst einen Hausarzt aufzusuchen, sollen finanziell belohnt werden. Ziel ist es, unnötige Facharztbesuche zu vermeiden und die Behandlungen besser zu steuern.
- Finanzielle Schieflage: Die steigenden Kosten, bedingt durch die demografische Entwicklung, Corona-Altlasten und die Inflation, haben die Krankenkassen bereits 2025 dazu gezwungen, die Zusatzbeiträge spürbar anzuheben.
Versprechen
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform "zügig" anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens
My count-up
Offene Fragen
Der Vorschlag ist noch nicht final und stößt bereits auf Widerstand, insbesondere vom Koalitionspartner SPD.
- "Zwei-Klassen-GKV": Kritiker befürchten, dass das Modell zu einer "Zwei-Klassen-GKV" führen könnte. Wer es sich leisten kann, bucht Zusatzpakete und bekommt möglicherweise bessere oder schnellere Leistungen, während andere nur die Grundversorgung erhalten. Dies würde das Solidarprinzip der GKV verwässern.
- Expertenkommission: Bevor die Pläne umgesetzt werden können, müssen sie von einer Expertenkommission des Bundes geprüft werden. Ergebnisse werden für die Zeit ab 2027 erwartet.
Ob diese Pläne umgesetzt werden, hängt also stark von den politischen Verhandlungen und den Ergebnissen der Prüfung ab. In der Zwischenzeit sollen die Krankenkassen durch ein Darlehen des Steuerzahlers über 2,3 Milliarden Euro kurzfristig entlastet werden.
Was ist mit Zusatzversicherungen?
Wer genau hinschaut, begreift, dass es bei dem Vorschlag nicht nur um eine einfache Tarifreform handelt, sondern um einen Paradigmenwechsel, der die Grenze zwischen der GKV und der privaten Krankenversicherung (PKV) verwischt. Er transformiert die derzeitigen privaten Zusatzversicherungen in ein integriertes, formalisiertes System innerhalb der GKV. Folglich besteht die Gefahr, dass soziale Ungleichheiten im Gesundheitswesen weiter verfestigt werden, da Geringverdiener und chronisch Kranke möglicherweise gezwungen wären, auf essenzielle Zusatzleistungen zu verzichten, um die finanzielle Belastung zu stemmen.
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Bild: iStock | Aja Koska https://vorunruhestand.de/2025/09/kommt-die-zwei-klassen-krankenversicherung/

Mittwoch, 10. September 2025

Rentenlücke wächst um 40 Milliarden Euro

Rentenlücke wächst um 40 Milliarden Euro
Der Staat bedient sich bei der Rentenkasse – er zahlt zu wenig für Aufgaben, die er ihr übertragen hat und durch Steuern finanzieren müsste. Durch diese Rentenlücke fallen die Renten geringer aus.
Die Betragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung subventionieren den Staat – und nicht umgekehrt. Denn nach Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung beliefen sich die nicht beitragsgedeckten (versicherungsfremden) Leistungen im Jahr 2023 auf rund 124 Milliarden Euro. Demgegenüber standen Bundeszuschüsse in Höhe von rund 84 Milliarden Euro. Daraus ergibt sich allein 2023 eine Finanzierungslücke von – 124 minus 84 – 40 Milliarden Euro, die von der Rentenversicherung selbst getragen werden musste.

Rentenpolitik nach Gutsherrenart


Die "nicht beitragsgedeckten Leistungen" (auch als "versicherungsfremde Leistungen" bezeichnet) sind Ausgaben, die nicht direkt durch die Beiträge der Versicherten gedeckt sind, sondern gesellschaftlich-politisch gewollt und daher aus Steuermitteln finanziert werden sollten.
Liste versicherungsfremder Leistungen
Die wichtigsten nicht beitragsgedeckten Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung sind:
- "Höherwertung" der Ost-Entgelte: Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland, um Einkommensunterschiede auszugleichen (größte Posten).
- Waisenrenten: Zahlungen an Kinder und Jugendliche nach dem Tod eines Elternteils.
- Hinterbliebenenrenten (Witwen- und Witwerrenten): Zahlungen an Ehepartner nach dem Tod des Versicherten.
- Anrechnungszeiten: Zeiten, die nicht mit Beiträgen belegt sind, aber dennoch für die Rente angerechnet werden, wie zum Beispiel:
- Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit.
- Mutterschutz und Kindererziehungszeiten.
- Schulische Ausbildungszeiten.
- Fremdrenten: Zahlungen an Vertriebene und Spätaussiedler.
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.
- Renten nach Mindesteinkommen
- Kriegsfolgelasten
- Ausgleich von NS-Unrecht
- Renten wegen voller Erwerbsminderung aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt.
Die Abgrenzung und Definition der nicht beitragsgedeckten Leistungen ist nicht gesetzlich festgelegt und wird immer wieder diskutiert. Die genannten Zahlen basieren auf der "erweiterten Abgrenzung", die von der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesregierung verwendet wird.

Was das bedeutet


Wenn die Beitragszahler für jene aufkommen müssen, die nichts in die Rentenkasse eingezahlt haben, dann schrumpft natürlich ihre eigene Rente. Die Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) hat ausgerechnet, ohne diese Belastung könnte die Rente um 13,6 Prozent höher oder die Beiträge entsprechend niedriger. Statt über die Plünderung der Rentenkasse zu reden, schwadronieren vermeintliche Rentenexperten vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) von einem „Boomer-Soli“. Sie hätten sich besser mit den versicherungsfremden Leistungen der Rentenkasse und den Folgen für die Renten beschäftigen sollen.
Der Staat erstattet der Deutschen Rentenversicherung zwar einen Teil der Ausgaben, aber längst nicht alles – den Rest müssen die Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen, das heißt, sie subventionieren mit ihren Beiträgen den Staat – und nicht umgekehrt, wie viele Journalistinnen und Journalisten suggerieren. „In allen Jahren, in denen eine Hochrechnung/Abschätzung durch die Deutsche Rentenversicherung gemacht wurde, betrug der Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben insgesamt mindestens 34 Prozent aus; der Anteil der dafür zur Verfügung gestellten Bundesmittel bewegt sich dagegen seit Jahren zwischen 27 und 28 Prozent“, schreibt der ADG.
Insgesamt summiert sich die Rentenlücke laut ADG über die vergangenen Jahrzehnte auf 1,023 Billionen Euro.
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Dienstag, 9. September 2025

Österreich will bei Pensionisten sparen

Österreich will bei Pensionisten sparen
Die Regierung in Wien plant, die Pensionen nicht mehr vollständig an die Inflation anzupassen. Davon wären vor allem Rentner mit höheren Bezügen betroffen, was bei vielen für Empörung sorgt. Ist das der Anfang der Demontage?

Was passiert in Österreich?


Aktuell gilt in Österreich, dass Pensionen an die Inflation angepasst werden, um die Kaufkraft zu sichern. Da die Inflation jedoch bei 2,7 Prozent liegt und der Staat sparen muss, gibt es nun eine kontroverse Idee:
- Vollständiger Ausgleich: Geringverdiener mit einer Rente unter 2.500 Euro brutto im Monat sollen weiterhin den vollen Inflationsausgleich erhalten.
- Einmalzahlung statt Anpassung: Rentner, die mehr als 2.500 Euro brutto erhalten, bekommen stattdessen nur eine einmalige Zahlung von 67,50 Euro.
Diese Maßnahme würde laut Schätzungen rund 300 Millionen Euro einsparen. Dem Pensionistenverband Österreichs zufolge, der heftig dagegen protestiert, wäre das ein unfairer und unsozialer Schritt, der die finanzielle Last auf die ältere Generation abwälzt. „Die Pensionen müssen 2026 um 2,7 Prozent angepasst werden; 2,7 Prozent Pensionsanpassung sind keine Almosen, kein Geschenk und auch keine Verhandlungsbasis – sie sind Gesetz!“, stellt Birgit Gerstorfer, MBA, Präsidentin des Pensionistenverbandes Österreichs zu den Aussagen von Bundeskanzler Christian Stocker im „ORF-Sommergespräch“ klar.
Droht das auch in Deutschland?
Die Debatte in Österreich wirft die Frage auf, ob auch Deutschland ähnliche Pläne verfolgen könnte. Bislang gibt es dazu keine konkreten Gesetzesvorhaben, aber die Idee, wohlhabendere Rentner stärker zu entlasten, wird auch hierzulande diskutiert.
- Boomer-Soli: Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) brachte bereits einen "Boomer-Soli" ins Gespräch, um das Rentensystem zu stabilisieren.
- Deckelung hoher Renten: Die Wirtschaftsexpertin Monika Schnitzer schlug ebenfalls vor, dass hohe Renten zukünftig weniger stark steigen oder sogar gedeckelt werden könnten.
Diese Vorschläge ähneln dem österreichischen Ansatz, das Rentensystem innerhalb der Rentnergeneration umzuverteilen. https://vorunruhestand.de/2025/09/oesterreich-will-bei-pensionisten-sparen/

Montag, 8. September 2025

Leben Reiche wirklich länger?

Leben Reiche wirklich länger?
Leben Reiche wirklich länger? Die Statistik lässt diesen Schluss zu. Aber von der Rente auf die Lebenserwartung zu schließen, ist zu einfach.
Zusammenhang zwischen Wohlstand und Lebensdauer?
Der Bericht der Bundesregierung als Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur „Entwicklung der Rentenbezugsdauer von Altersrenten“ beleuchtete eine der zentralen Fragen der sozialen Ungleichheit in Deutschland: Gibt es einen Zusammenhang zwischen Wohlstand und Lebensdauer? Die Regierung betonte in ihrer Antwort die Schwierigkeit, eine direkte Kausalität nachzuweisen, und verwies auf die Komplexität der Zusammenhänge sowie die statistischen Grenzen der vorliegenden Rentendaten. Verständlich, da die offizielle Rentenstatistik nicht alle sozioökonomischen Umstände erfasst.

Die unbestreitbare Kluft


Ja, statistisch leben Reiche länger als Arme – die Differenz in der Lebensdauer ist messbar. Eine Studie des Robert Koch-Instituts (RKI) zeigt, dass reiche Männer in Deutschland durchschnittlich 8,6 Jahre länger leben als arme, während die Differenz bei Frauen 4,4 Jahre beträgt. Das Ifo Institut bestätigt eine ähnliche Größenordnung und stellt fest, dass die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung im Durchschnitt sieben Jahre länger leben als die ärmsten zehn Prozent. Darüber hinaus gibt es regionale Unterschiede. 
Lebenserwartung nach Bundesländern
Diese Ungleichheit hat sich sogar in den vergangenen Jahren noch verstärkt. Seit den frühen 2000er-Jahren hat sich die Lebenserwartungslücke noch vergrößert. Die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung noch beschleunigt. Einkommensschwache Gruppen sind besonders anfällig für Krisen, da sie häufig in Berufen mit physischer Präsenz arbeiten und in beengten Wohnverhältnissen leben, was das Infektionsrisiko erhöht. Die Pandemie fungierte somit als ein Katalysator für eine bereits bestehende Ungleichheit.
Studien über die Lebensdauer-Lücke
Quelle
Jahr
Sozialindikator
Lücke bei Männern (Jahre)
Lücke bei Frauen (Jahre)
RKI
2020-2022
Deprivierte vs. wohlhabende Regionen
7,2
4,3
RKI
2003-2005
Deprivierte vs. wohlhabende Regionen
5,7
2,6
RKI
Aktuell
Einkommensgruppen (höchste vs. niedrigste)
8,6
4,4
Ifo
Aktuell
Reichste vs. ärmste 10 %
7,0
Nicht spezifiziert
DIW
2012
Höchste vs. niedrigste Einkommensgruppe (ab 65 J.)
5,0
3,5
Demografische Forschung
2016
Niedrigstes vs. höchstes Einkommensquartil (ab 40 J.)
5,5
4,0

Die Ursachen der Ungleichheit


Die Ursachen für die Ungleichheit in der Lebenserwartung: Das ist ein Geflecht aus Bildung, Einkommen, Arbeitsbedingungen und Gesundheitsverhalten. An der Basis dieses Gefüges steht die Bildung als zentraler Hebel für die Lebenserwartung, wie es der renommierte TV-Arzt Eckart von Hirschhausen treffend formulierte. Ein höherer Bildungsabschluss wirkt sich auf vielfältige Weise positiv auf die Gesundheit und Lebenserwartung aus. Er öffnet die Tür zu Berufen mit höherem Einkommen, weniger körperlicher Belastung und psychischem Stress sowie mehr Autonomie und Gestaltungsspielraum. Darüber hinaus vermittelt Bildung eine höhere „Health Literacy“ – die Fähigkeit, gesundheitsrelevante Informationen zu verstehen und umzusetzen. Studien zeigen, dass sich Menschen mit höherer Bildung tendenziell gesundheitsbewusster verhalten, wie etwa weniger Rauchen, bessere Ernährung und mehr körperliche Bewegung.
Diese Faktoren schaffen einen sich selbst verstärkenden Kreislauf aus Vorteil und Nachteil. Ein höheres Bildungsniveau führt zu besseren Arbeits- und Lebensbedingungen, die Stress reduzieren und einen gesunden Lebensstil fördern. Dies wiederum wirkt sich positiv auf die körperliche und geistige Gesundheit aus, was die Arbeitsfähigkeit und das Potenzial für weiteres Einkommen sichert und somit zu einer längeren Lebensdauer beiträgt. Umgekehrt sind Menschen mit geringerer Bildung häufiger in körperlich anspruchsvollen oder prekären Berufen anzutreffen, die höhere Gesundheitsrisiken bergen und zudem von schlechteren Lebensbedingungen begleitet sind. Gesundheitliche Einschränkungen, die dadurch entstehen, können wiederum den beruflichen Aufstieg erschweren oder verhindern, wodurch sich die negativen Effekte akkumulieren.
Der direkte Zusammenhang zwischen Einkommen und Sterblichkeitsrisiko ist ebenfalls unbestreitbar. Das lässt sich auch anhand von Berufen illustrieren: Eine Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigt, dass die durchschnittliche Lebenserwartung von Landwirten und einfachen Arbeitern deutlich unter der von Angestellten oder Beamten liegt.
Es gibt aber Unterschiede zwischen Mann und Frau: Während bei Männern das individuelle Einkommen stark mit dem Sterberisiko zusammenhängt, zeigt sich dieser Effekt bei Frauen nicht eindeutig. Für Frauen ist das Haushaltseinkommen entscheidend. Frauen kümmern sich, unabhängig von ihrem Bildungsstand, häufig um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Ihr persönliches Einkommen ist daher kein verlässliches Maß für ihren tatsächlichen Lebensstandard oder den Zugang zu Ressourcen wie gesunder Ernährung oder hochwertiger medizinischer Versorgung, die oft durch das Einkommen des Partners im Haushalt finanziert werden.

Äquivalenzprinzip des Rentensystems


Die ursprüngliche Anfrage an die Bundesregierung zielte auf die Rentenbezugsdauer ab – und die Frage zur Gerechtigkeit im deutschen Rentensystem: Die Daten der Deutschen Rentenversicherung belegen eine signifikante Diskrepanz in der Rentenbezugsdauer: Wer 3.000 Euro und mehr bekommt, bezieht seine Rente im Durchschnitt 28,9 Jahren, während ein Betrag von 2.500 bis 3.000 Euro im Schnitt nur 20,6 Jahre bezogen wird. Das heißt, Menschen mit höherem Einkommen beziehen ihre Rente länger.
Und damit kommen wir zu dem Widerspruch des Äquivalenzprinzips, das besagt, dass höhere Beiträge zu höheren Rentenansprüchen führen: Da jedoch Besserverdienende aufgrund ihrer längeren Lebensdauer nicht nur höhere, sondern auch längerfristige Rentenzahlungen erhalten, kommt es zu einer unbeabsichtigten, aber systemischen Umverteilung von Beiträgen „von unten nach oben“. Menschen mit geringerem Einkommen zahlen mehr in das System ein, gemessen an ihrer kürzeren Rentenbezugsdauer.
Problem dabei: Rückschlüsse aus der Rentenlaufzeit und Rentenhöhe auf den sozialen Status allein sind nicht zulässig, da die Rentenversicherung andere Einkommensquellen wie Mieten, betriebliche und private Altersvorsorge nicht berücksichtigt. An dieser ungleichen Lebenserwartung reiben sich aber immer wieder die Kritiker und sehen die Ungleichheit als ungerecht an.

Forderung nach Gerechtigkeit


Einige nehmen die Ungleichheit in der Lebenserwartung als ein größeres Problem wahr. Das Äquivalenzprinzip, nach dem jeder entsprechend seinen Einzahlungen auch Rente bekommt, zu verwässern, ist keine Lösung. Vor diesem Hintergrund erscheinen präventive Maßnahmen und gezielte Gesundheitsaufklärungskampagnen, die das Gesundheitsbewusstsein von Personen mit geringerer Bildung stärker berücksichtigen, unerlässlich. https://vorunruhestand.de/2025/09/leben-reiche-wirklich-laenger/

Sonntag, 7. September 2025

Höhere Sozialabgaben statt Reformen?

Höhere Sozialabgaben statt Reformen?
Statt Reformen einzuleiten, will die Regierung die Sozialbeiträge erhöhen. Gutverdiener müssen sich auf höhere Abgaben einrichten, denn die Bemessungsgrenzen steigen.
Ab 2026 gibt es eine wichtige Änderung bei den Sozialbeiträgen in Deutschland. Wer gut verdient, muss künftig auf einen größeren Teil seines Einkommens Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Was steckt dahinter?


Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben. Das ist der Betrag, bis zu dem Einkommen für die Berechnung von Sozialabgaben herangezogen wird. Sie steigt, weil die Löhne und Gehälter im Vorjahr gestiegen sind. Die Anpassung erfolgt nach einer festen Formel, die regelmäßig angewendet wird, um die Beiträge an die Lohnentwicklung anzupassen.
- Rentenversicherung: Die Grenze steigt von 8.050 € auf 8.450 € pro Monat.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Die Grenze erhöht sich von 5.512,50 € auf 5.812,50 € pro Monat.
Die Veränderungen auf einen Blick:
Sozialversicherung
Beitragsbemessungsgrenze 2025
Geplante Grenze 2026
Rentenversicherung
8.050,00 €/Monat
8.450,00 €/Monat
Kranken- & Pflegeversicherung
5.512,50 €/Monat
5.812,50 €/Monat
Was bedeutet das für Sie?
- Höhere Ansprüche: Zahlen Sie mehr in die Rentenversicherung ein, erwerben Sie auch entsprechend höhere Rentenansprüche.
- Private Krankenversicherung: Auch die Versicherungspflichtgrenze wird angehoben. Wenn Sie eine private Krankenversicherung in Erwägung ziehen, sollten Sie prüfen, ob Ihr Einkommen 2026 die neue Grenze von 6.450 € überschreitet.
Versprechen
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform "zügig" anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens
My count-up
Kritik
Der Präsident des Steuerzahlerbunds hat die von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) geplante Erhöhung der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung scharf kritisiert, wie die „Welt“ berichtet. „Die Idee von Bas ist Bullshit“, so Reiner Holznagel zu „Bild“ in Anspielung auf ein Zitat der SPD-Politikerin.
Der Plan wird dazu führen, dass Menschen mit höheren Einkommen im kommenden Jahr voraussichtlich mehr Geld an ihre Sozialversicherungen abführen müssen.
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Fragen & Antworten
Steigen auch die Beiträge für Geringverdiener?
Nein. Die Erhöhung betrifft nur jene, deren Einkommen über den genannten Bemessungsgrenzen liegt.
Warum passiert das jetzt?
Die Anpassung basiert auf der Lohnentwicklung des letzten Jahres. Das Bundesarbeitsministerium hat die entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht, um sicherzustellen, dass das Sozialsystem stabil bleibt und die Leistungen an die aktuelle Einkommenssituation angepasst werden.
Nutzen Sie unsere Kommentarfunktion, um Ihre Meinung zu sagen. https://vorunruhestand.de/2025/09/hoehere-sozialabgaben-statt-reformen/

Höhere Sozialabgaben statt Reformen?

Höhere Sozialabgaben statt Reformen?
Statt Reformen einzuleiten, will die Regierung die Sozialbeiträge erhöhen. Gutverdiener müssen sich auf höhere Abgaben einrichten, denn die Bemessungsgrenzen steigen.
Ab 2026 gibt es eine wichtige Änderung bei den Sozialbeiträgen in Deutschland. Wer gut verdient, muss künftig auf einen größeren Teil seines Einkommens Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Was steckt dahinter?


Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben. Das ist der Betrag, bis zu dem Einkommen für die Berechnung von Sozialabgaben herangezogen wird. Sie steigt, weil die Löhne und Gehälter im Vorjahr gestiegen sind. Die Anpassung erfolgt nach einer festen Formel, die regelmäßig angewendet wird, um die Beiträge an die Lohnentwicklung anzupassen.
- Rentenversicherung: Die Grenze steigt von 8.050 € auf 8.450 € pro Monat.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Die Grenze erhöht sich von 5.512,50 € auf 5.812,50 € pro Monat.
Die Veränderungen auf einen Blick:
Sozialversicherung
Beitragsbemessungsgrenze 2025
Geplante Grenze 2026
Rentenversicherung
8.050,00 €/Monat
8.450,00 €/Monat
Kranken- & Pflegeversicherung
5.512,50 €/Monat
5.812,50 €/Monat
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- Höhere Ansprüche: Zahlen Sie mehr in die Rentenversicherung ein, erwerben Sie auch entsprechend höhere Rentenansprüche.
- Private Krankenversicherung: Auch die Versicherungspflichtgrenze wird angehoben. Wenn Sie eine private Krankenversicherung in Erwägung ziehen, sollten Sie prüfen, ob Ihr Einkommen 2026 die neue Grenze von 6.450 € überschreitet.
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Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform "zügig" anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens
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Der Präsident des Steuerzahlerbunds hat die von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) geplante Erhöhung der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung scharf kritisiert, wie die „Welt“ berichtet. „Die Idee von Bas ist Bullshit“, so Reiner Holznagel zu „Bild“ in Anspielung auf ein Zitat der SPD-Politikerin.
Der Plan wird dazu führen, dass Menschen mit höheren Einkommen im kommenden Jahr voraussichtlich mehr Geld an ihre Sozialversicherungen abführen müssen.
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Nein. Die Erhöhung betrifft nur jene, deren Einkommen über den genannten Bemessungsgrenzen liegt.
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