Montag, 18. August 2025

Rente pfändbar? Pfändungsfreigrenze & wie Sie sich schützen

Rente pfändbar? Pfändungsfreigrenze & wie Sie sich schützen
Ihre Rente kann gepfändet werden, aber es gibt Schutz. Erfahren Sie hier die aktuelle Pfändungsfreigrenze für Rentner, wie die Berechnung funktioniert und warum ein P-Konto unerlässlich ist.
Viele angehende und aktuelle Rentner stellen sich die besorgte Frage: Ist meine Rente pfändbar? Die Antwort lautet ja, aber es gibt klare gesetzliche Schutzmechanismen. Genau wie Arbeitseinkommen können auch Rentenbezüge zur Tilgung von Schulden herangezogen werden. Entscheidend ist dabei jedoch die Einhaltung der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen, die Ihr Existenzminimum sichern.

Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze für Rentner?


Zum 1. Juli 2025 wurde die Pfändungsfreigrenze erneut angepasst und angehoben. Für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten liegt der unpfändbare Grundbetrag der Rente nun bei 1.599,99 Euro pro Monat. Liegt Ihre monatliche Nettorente unter diesem Betrag, ist sie vollständig vor einer Pfändung geschützt. Nur der Teil der Rente, der diese Grenze übersteigt, kann gepfändet werden.

Warum ist die Rente überhaupt pfändbar?


Gesetzlich wird die gesetzliche Rente wie Arbeitseinkommen behandelt. Diese rechtliche Gleichstellung bedeutet, dass Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf das Einkommen – und somit auch auf die Rente – eines Schuldners erhalten können.
Die Höhe des pfändbaren Betrags wird dabei nicht willkürlich festgelegt. Sie richtet sich nach der offiziellen Pfändungstabelle, die in der Zivilprozessordnung (ZPO) verankert ist. Diese Tabelle stellt sicher, dass Ihnen trotz Pfändung genügend Geld für Lebenshaltungskosten und gesetzliche Verpflichtungen, wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen, verbleibt.

Wer berechnet den pfändbaren Anteil meiner Rente?


Sie müssen sich nicht selbst um die komplexe Berechnung kümmern. Im Falle einer Pfändung ist der zuständige Rentenversicherungsträger, sprich, die Deutsche Rentenversicherung verpflichtet, die Pfändungsfreigrenze zu prüfen und den korrekten pfändbaren Betrag zu ermitteln. Anschließend wird nur der pfändbare Teil an den Gläubiger überwiesen, während Ihnen der geschützte Betrag regulär ausgezahlt wird.

Wichtiger Schutz: Richten Sie unbedingt ein P-Konto ein!


Selbst wenn der Rentenversicherungsträger die Freigrenze korrekt anwendet, kann das Geld auf Ihrem normalen Girokonto gepfändet werden. Um dies zu verhindern, ist es unerlässlich, Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln. Nur so ist der unpfändbare Teil Ihrer Rente auch auf der Bank sicher geschützt.
Wo finde ich Hilfe und weitere Informationen?
Wenn Sie von einer Rentenpfändung betroffen oder bedroht sind, ist schnelles Handeln wichtig. Professionelle Unterstützung und verlässliche Informationen erhalten Sie bei folgenden Stellen:
- Schuldnerberatungsstellen: Sie bieten kostenlose und vertrauliche Hilfe an.
- Deutsche Rentenversicherung: Auf der offiziellen Webseite finden Sie detaillierte Informationen zum Thema.
Zögern Sie nicht, diese Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen, um Ihre finanzielle Situation zu sichern. https://vorunruhestand.de/2025/08/rente-pfaendbar-pfaendungsfreigrenze-wie-sie-sich-schuetzen/

Weitere drei Krankenkassen erhöhen Zusatzbeiträge

Weitere drei Krankenkassen erhöhen Zusatzbeiträge
Im April und Juli 2025 erhöhten viele Krankenkassen den Zusatzbeitrag, im August folgten weitere drei. Wer zu den Preistreibern gehört. Jetzt wird's Zeit, die Kasse zu wechseln. Was zu beachten ist und wie das geht.
Es vergeht kaum ein Monat, in dem Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge nicht erhöhen. Im August 2025 folgen weitere drei 📈 Krankenkassen. Bereit zum 🗓️ Jahreswechsel gab es eine breite Erhöhungswelle, im April 2025 folgte die nächste Erhöhungsrunde. Der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hatte im vergangenen Jahr eine Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent empfohlen, viele Kassen haben aber um deutlich mehr erhöht, sodass der Durchschnitt bei den „kassenindividuellen Zusatzbeiträge“ mittlerweile bei 2,9 Prozent liegt. Das war mehr als die nach Schätzungen erwartete Zunahme um 0,8 Punkte auf einen amtlichen Orientierungswert von 2,5 Prozent. Den Zusatzbeitrag legt jede Kasse je nach Finanzlage für ihre Versicherten fest.

Im August nächste Erhöhung


Das reicht aber immer noch nicht: Zum 1. August 2025 haben bereits weitere Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht 📈, wie das Info-Portal ASSCompact meldet. Dazu gehören: 
- Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) von 2,9 auf 3,8 %,
- die BKK Linde von 2,5 auf 2,99 % und
- die BKK Südzucker von 2,3 auf 2,9 % angehoben.
Versicherte sollten die Informationen ihrer jeweiligen Krankenkasse genau verfolgen, da diese verpflichtet sind, ihre Mitglieder über Beitragsanpassungen zu informieren.
Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, um zu einer günstigeren Krankenkasse zu wechseln. Wer das noch im August erfährt, kann entsprechend kündigen und wechselt zwei Monate später zu einer günstigeren Kasse.
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Was Sie tun können:


Informieren Sie sich bei Ihrer eigenen Krankenkasse: Ihre Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, Sie rechtzeitig und schriftlich über eine anstehende Erhöhung des Zusatzbeitrags zu informieren. Achten Sie auf diese Post.
Vergleichen Sie die Zusatzbeiträge: Sobald die Informationen über die erhöhten Beiträge vorliegen, können Sie verschiedene Krankenkassen miteinander vergleichen, um eine günstigere oder passendere Option zu finden. Diverse Vergleichsportale und Websites, darunter Finanztip, Verivox, Check24, krankenkasseninfo.de) bieten Übersichten der Zusatzbeiträge an.
Jetzt Kasse wechseln
Wer davon betroffen ist, kann von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und seine Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten wechseln. Die Unterschiede zwischen den Kassen sind groß – die Spanne reicht von 1,84 bis 4,4 Prozent.
Beitragsrechner nutzen
Die HKK gehört momentan zu den günstigsten Krankenkassen. Als besonderen Service hat die HKK einen Vergleichsrechner ins Netz gestellt, mit dem jeder vergleichen kann, um wie viel seine Kasse teurer ist als die HKK.

Was heißt Sonderkündigungsrecht?


Wenn eine Kasse ihren Zusatzbeitrag erhöht, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht.  Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst:


Grundlage: Wenn Ihre Krankenkasse den kassenindividuellen Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie laut § 175 Absatz 4 SGB V ein Sonderkündigungsrecht.
Wegfall der Bindungsfrist: Die übliche 12-monatige Bindungsfrist an Ihre Krankenkasse entfällt in diesem Fall. Sie können also auch dann wechseln, wenn Sie noch keine 12 Monate bei Ihrer aktuellen Kasse versichert sind.
Frist zur Ausübung: Sie können das Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats ausüben, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmalig erhoben wird.
Beispiel: Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag ab dem 1. Juli, können Sie bis zum 31. Juli kündigen.
Kündigungsfrist beachten: Trotz Sonderkündigungsrecht bleibt die Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende bestehen.
Beispiel: Kündigen Sie bis zum 31. Juli, endet Ihre Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse am 30. September. Ab dem 1. Oktober sind Sie dann bei Ihrer neuen Krankenkasse versichert.
Zahlung des erhöhten Beitrags: Während der zweimonatigen Kündigungsfrist müssen Sie den erhöhten Zusatzbeitrag weiterhin an Ihre alte Krankenkasse zahlen.
Einfacher Wechsel: Seit dem 1. Januar 2021 ist der Krankenkassenwechsel stark vereinfacht. Sie müssen Ihre alte Krankenkasse nicht mehr selbst kündigen. Es reicht, eine neue Krankenkasse auszuwählen und sich dort anzumelden. Die neue Krankenkasse übernimmt die Formalitäten mit Ihrer bisherigen Krankenkasse.
Informationspflicht der Krankenkasse: Die Krankenkasse ist verpflichtet, Sie schriftlich und deutlich auf die Erhöhung des Zusatzbeitrags und Ihr Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Ein allgemeiner Hinweis genügt hierbei nicht; es muss ein individueller Hinweis auf Ihr konkretes Kündigungsrecht erfolgen.
Ausnahme Wahltarif Krankengeld: Wenn Sie einen speziellen Wahltarif für Krankengeld abgeschlossen haben, gilt das Sonderkündigungsrecht bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags in der Regel nicht. Hier müssen Sie die 36-monatige Bindungsfrist des Wahltarifs einhalten.

Zusammenfassend ermöglicht das Sonderkündigungsrecht Ihnen als Versicherter, flexibel auf Beitragserhöhungen zu reagieren und zu einer günstigeren oder leistungsstärkeren Krankenkasse zu wechseln, ohne an die übliche Bindungsfrist gebunden zu sein.

https://vorunruhestand.de/2025/08/weitere-drei-krankenkassen-erhoehen-zusatzbeitraege/

Sonntag, 17. August 2025

Frührentner können unbegrenzt hinzuverdienen

Frührentner können unbegrenzt hinzuverdienen
Frührentner und unbegrenzt hinzuverdienen? Ja, seit 2023 kein Problem. Damit lassen sich Kürzungen ausgleichen. Was ist bei Steuern und Abgaben zu beachten?
Das Schöne am Ruhestand ist: Niemand schreibt mir mehr etwas vor. Ich kann mir meine Zeit selbst einteilen. Was tun mit der vielen Zeit? Warum nicht nebenbei arbeiten? Mittlerweile gibt es auch keine Beschränkungen mehr – das war bis 2023 noch ganz anders. Aber die Hinzuverdienstgrenze ist gefallen.

💡 Rente + Job = 100 % Rente + volles Gehalt


- ✅ Keine Kürzung Ihrer vorgezogenen Altersrente.
- ⚠️ Aber: Steuern & Sozialabgaben auf den Hinzuverdienst beachten!

Frührente? Arbeiten Sie so viel Sie wollen!


Auch 2025 gilt: Als Bezieher einer vorgezogenen Altersrente können Sie unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente auch nur um einen Cent gekürzt wird. Die starren Hinzuverdienstgrenzen von früher sind Geschichte. Das eröffnet Ihnen völlig neue finanzielle Möglichkeiten für einen flexiblen Ruhestand.
Wir zeigen Ihnen, was das für Sie persönlich bedeutet.
Die Vorteile auf einen Blick
Die wichtigste Nachricht ist einfach: Ihr Gehalt kürzt Ihre Frührente nicht mehr. Das bringt konkrete Pluspunkte:
- 💰 Volles Einkommen: Sie erhalten Ihre volle Rente plus Ihr volles Gehalt.
- 📈 Renten-Booster: Ihre Rentenbeiträge aus dem Job erhöhen sogar Ihre spätere Regelaltersrente. Sie sammeln weiter wertvolle Rentenpunkte.
- 🧘‍♂️ Flexibler Übergang: Gestalten Sie Ihren Ruhestand gleitend. Ob Minijob, Teilzeit oder Vollzeit – Sie entscheiden, was zu Ihrem Leben passt.

Achtung, Abzüge!


Ihr zusätzliches Einkommen ist ein Brutto-Betrag. Wie bei jedem Gehalt fallen auch hier Steuern und Sozialabgaben an.
Abgabenart
Was Sie wissen müssen
Ihr Vorteil
Steuer
Rente und Gehalt werden addiert. Das kann Ihren persönlichen Steuersatz (Progression) erhöhen und zu einer Nachzahlung führen.
- Nachteil -
Kranken-/Pflegevers.
Auf Ihr Gehalt zahlen Sie die vollen Beiträge Arbeitgeberanteil) bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Umfassender Schutz
Rentenversicherung
Bis zur Regelaltersgrenze ist Ihr Job rentenversicherungspflichtig.
Ihre Rente steigt!
Arbeitslosenvers.
Von dieser Abgabe sind Sie als Rentner befreit.
Mehr Netto vom Brutto
Wichtiger Unterschied: Gilt das auch für mich?
Die Regelung des unbegrenzten Hinzuverdienstes gilt für alle Bezieher einer vorgezogenen Altersrente. Das heißt, für alle, die als langjährig Versicherte mit 63 Jahren – oder etwas später – in Rente gegangen sind.

⚠️ Ausnahme Erwerbsminderungsrente


Beziehen Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung? Hier gelten weiterhin feste Hinzuverdienstgrenzen! Diese wurden zwar angehoben, sind aber nicht unbegrenzt. Eine Überschreitung kann zur Kürzung oder zum Wegfall Ihrer Rente führen. Lassen Sie sich hierzu unbedingt beraten.
Fazit: Mehr Freiheit mit guter Planung
Die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen ist eine fantastische Nachricht für alle, die im Frühruhestand aktiv bleiben und ihre Finanzen aufbessern möchten. Ein wahrer "Renten-Booster".
Ihr nächster Schritt:
Um das Beste für sich herauszuholen, empfehlen wir:
- 🤔 Lassen Sie sich beraten: Ein Gespräch bei der Deutschen Rentenversicherung klärt Ihre Fragen zur Rentenversicherungspflicht.
- 🔎 Prüfen Sie Ihre Finanzen: Sprechen Sie mit einem Steuerberater, um eine unerwartete Steuernachzahlung zu vermeiden.
- 💻 Berechnen Sie Ihr Netto: Nutzen Sie einen Online-Gehaltsrechner, der auch für Rentner geeignet ist, um Ihre Abzüge realistisch einzuschätzen.
So nutzen Sie die neuen Freiheiten clever und ohne böse Überraschungen. https://vorunruhestand.de/2025/08/fruehrentner-koennen-unbegrenzt-hinzuverdienen/

Donnerstag, 14. August 2025

2026 könnten Renten um 3,37 Prozent steigen

2026 könnten Renten um 3,37 Prozent steigen
Ab 1. Juli 2026 gibt's mehr Rente. So viel steht schon fest. Auch die Höhe ist vorhersehbar. Es dürften mehr als drei Prozent sein. Was bedeutet das für den einzelnen?

🔍 Warum steigen die Renten?


Für die Rentenanpassung gilt das Prinzip: „Die Rente folgt den Löhnen.“ Da die Löhne im ersten Halbjahr 2025 laut Statistischem Bundesamt um 3,6 Prozent gestiegen sind, ist eine Rentenerhöhung plausibel.
💶 Was bedeutet das konkret?
Monatliche Rente
Erhöhung (ca.)
1.000 €
+33,70 €
1.500 €
+50,55 €
Der Rentenwert pro Entgeltpunkt steigt von derzeit 40,79 Euro auf etwa 42,17 Euro. Zum Vergleich: 2024 lag er noch bei 39,32 Euro.

📊 Welche Faktoren beeinflussen die Rentenanpassung?


Neben der Lohnentwicklung spielen weitere Elemente eine Rolle:
- Nachhaltigkeitsfaktor (derzeit ausgesetzt)
- Beitragssatz zur Rentenversicherung (voraussichtlich erst ab 2027 steigend)
🗓️ Wann wird die Erhöhung offiziell?
Die endgültige Rentenanpassung wird im Frühjahr 2026 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben – basierend auf den tatsächlichen Lohn- und Gehaltsdaten.
 
📌 Fazit
Die Rentenerhöhung 2026 ist wahrscheinlich, aber noch nicht endgültig. Sie hängt von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung ab. Dennoch: Die Zeichen stehen auf Plus. https://vorunruhestand.de/2025/08/2026-koennten-renten-um-337-prozent-steigen/

Wandern auf dem Jakobsweg – Alter kein Hindernis

Wandern auf dem Jakobsweg – Alter kein Hindernis
Ist der Jakobsweg nur etwas für Jüngere? Nein! Senioren müssen sich allerdings besser vorbereiten, an sich ist das Alter aber kein Hindernis. „Buen Camino!“
Jedes Jahr lockt der Jakobsweg Pilger aus aller Welt an. Dabei handelt es sich häufig um junge Menschen, die aktiv sind und nach einer besonderen Erfahrung suchen. Der Jakobsweg ist indes für alle offen. Senioren bilden hier keine Ausnahme. Sie müssen sich zwar eventuell besser vorbereiten, aber an sich ist das Alter kein Hindernis. Streng genommen ist der Pilgerweg sogar bestens für ältere Personen geeignet, die einfach nur in ihrem eigenen Tempo die Natur genießen wollen.

Eine gute Vorbereitung gehört dazu


Ältere Menschen müssen sich gut vorbereiten, damit der Jakobsweg eine schöne Erfahrung und nicht eine körperliche Überforderung wird. Dies betrifft jedoch nicht nur Senioren, sondern im Grunde jeden, der nicht viel aktiv ist. Längere Wanderungen sind nun mal immer eine Herausforderung. Der Unterschied zu jüngeren Personen ist, dass es gegebenenfalls eine längere Vorbereitungsphase braucht. Am besten fangen Senioren bereits einige Monate vor der eigentlichen Reise mit der Vorbereitung an. Neben längeren Spaziergängen – am besten täglich – bieten sich regelmäßige Wanderungen an. Diese Wanderungen können anfangs nur ein oder zwei Stunden dauern. Später sollten es drei oder vier Stunden sein. Mit der Zeit wird sich der Körper an die zusätzliche Bewegung gewöhnen.

Es gibt Routen für jeden Fitnessgrad


Zugegebenermaßen kommt es immer auf die jeweilige Route an: Der ursprüngliche Jakobsweg beziehungsweise der Primitivo dürfte für ältere Menschen kaum zu bewältigen sein. Andere Jakobswege wie der portugiesische Jakobsweg sind um einiges besser geeignet. Eine beliebte Route ist die von Tui nach Santiago. Da es sich um die letzte Etappe des portugiesischen Jakobswegs handelt, dürfen sich ältere Wanderer über eine wohlverdiente Ankunft am Grab des Apostels freuen. In jedem Fall sollte eine Route ausgewählt werden, die dem eigenen Fitnessgrad entspricht. Nur so wird der Wanderurlaub zu einem rundum positiven Erlebnis.

Selbstgeführte Wanderreisen – perfekt für Senioren


Nicht nur das Wandern selbst kann eine große Herausforderung darstellen. Die Planung ist nicht weniger intensiv und oft sogar der Grund, weswegen sich viele Senioren für eine andere Reiseform entscheiden. Das ist jedoch nicht nötig, da selbst geführte Wanderreisen schon seit einigen Jahren im Trend sind. Infolgedessen gibt es Agenturen, die eine große Auswahl an Routen anbieten. Neben dem portugiesischen Jakobsweg gibt es etwa auch Wanderungen auf dem französischen Jakobsweg. Das Besondere an den Angeboten ist, dass die Planung komplett übernommen wird. Dies betrifft nicht nur die Gestaltung der einzelnen Etappen, sondern auch Unterkünfte und Transporte. Zudem gibt es eine rund um die Uhr erreichbare Hotline für Rückfragen oder spezielle Wünsche.
Gute Ausrüstung macht einen großen Unterschied
Die Ausrüstung allein garantiert keinen erfolgreichen Wanderurlaub. Trotzdem sollten ältere Wanderer diesbezüglich gut gerüstet sein, da dies die verschiedenen Etappen des Jakobswegs ungemein erleichtert. Ein absolutes Muss sind komfortable, langlebige und rutschfeste Wanderschuhe. Mit solchen Schuhen lässt sich selbst schwieriges Gelände weit einfacher bewältigen. Ebenfalls praktisch ist ein ergonomischer Rucksack, der zur Aufbewahrung von Proviant und Wasser genutzt wird. Einen großen Wanderrucksack braucht es bei selbst geführten Jakobswegreisen dank Gepäcktransporten von Unterkunft zu Unterkunft hingegen nicht.
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Bild: pixabay https://vorunruhestand.de/2025/08/wandern-auf-dem-jakobsweg-alter-kein-hindernis/

Mittwoch, 13. August 2025

100 Tage Schwarz-Rot – eine Reform-Bilanz

100 Tage Schwarz-Rot – eine Reform-Bilanz
Die Bilanz nach 💯 Tagen schwarz-rote Regierung fällt bei Rente, Gesundheit und Digitalisierung dürftig aus. Von wirklichen Reformen keine Spur.
Was hat sich getan in den ersten 💯 Tagen der schwarz-roten Regierung in der Rentenpolitik, in punkto Digitalisierung und im Gesundheitswesen? Kritiker bemängeln ein Festhalten an kostspieligen Projekten und mangelnde Fortschritte bei strukturellen Reformen.

Rente und Soziales – kein großer Wurf


Im Bereich der Renten- und Sozialsysteme hat die Koalition ein milliardenschweres Rentenpaket auf den Weg gebracht. Kernpunkte sind die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis 2031 und eine Ausweitung der Mütterrente. Diese Maßnahmen sollen die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner mittelfristig sichern. Wobei beide Maßnahmen noch längst nicht in trockenen Tücher sind. So wird die Mütterrente III erst 2028 umgesetzt, weil die Deutsche Rentenversicherung Zeit für die Umsetzung braucht. Die Sicherung des Rentenniveaus geht auf Kosten der jüngeren Generation, denn sie wird höhere Beiträge zahlen müssen.
Zur langfristigen Sicherung des Rentensystems wurde eine Rentenkommission eingesetzt, die bis Mitte 2027 Vorschläge erarbeiten soll. Was bei einer solchen Rentenkommission herauskommt, haben wir während der Merkel-Jahre erlebt: nichts. Damit sind grundlegende Entscheidungen über eine mögliche Anhebung des Renteneintrittsalters oder eine grundlegende Änderung der Finanzierung vertagt.
Wirtschaftsexperten und Arbeitgeberverbände kritisieren die beschlossenen Maßnahmen als zu kostspielig und nicht nachhaltig finanziert. Der Bund muss bereits jetzt die Rentenkasse mit erheblichen Steuermitteln stützen. Allerdings zahlt er längst nicht das, was er zahlen müsste, um die „beitragsfremde Leistungen“ auszugleichen.
Gewerkschaften fordern stattdessen, mehr Menschen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, um die Finanzierungsbasis zu verbreitern.
Ankündigungen zu einer Reform des Bürgergeldes und der Pflegeversicherung wurden gemacht, konkrete Gesetzesvorhaben stehen hier aber noch aus. Diese Themen gelten als sozialpolitisch besonders heikel und bergen erhebliches Konfliktpotenzial innerhalb der Koalition.

Digitalisierung und Staatsmodernisierung?


Mit der Einrichtung eines neuen Ministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung hat die Regierung ein sichtbares Zeichen für den Willen zur Veränderung gesetzt. Dieses soll die Digitalisierungsstrategien der verschiedenen Ressorts bündeln und den Bürokratieabbau vorantreiben. Als Ziel wurde ausgegeben, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft, um rund 16 Milliarden Euro zu senken und Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden digital zu ermöglichen.
In der Praxis sind die Fortschritte jedoch überschaubar. Wirtschaftsverbände beklagen, dass vom angekündigten Bürokratieabbau „keine Spur“ zu sehen sei. Kritiker werfen der Koalition vor, sich im Klein-Klein zu verlieren, anstatt die versprochenen großen Reformen anzupacken. So wurden zwar die Mehrwertsteuer für die Gastronomie gesenkt und das Pendlergeld erhöht, doch die umfassende Modernisierung des Staates und seiner Verwaltung lässt auf sich warten.
Versprechen
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform "zügig" anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens
My count-up

Gesundheitsversorgung – nur vage Ankündigungen


Im Gesundheitswesen hat die schwarz-rote Koalition „tiefgreifende strukturelle Reformen“ angekündigt. Bereits vor Amtsantritt wurden Pläne für eine vier Milliarden Euro schwere Soforthilfe für Krankenhäuser bekannt, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Zudem sollen die Kranken- und Pflegekassen entlastet werden.
Konkrete Gesetzesinitiativen zur angekündigten Krankenhausreform, zur Notfall- und Rettungsdienstreform sowie zur besseren Patientensteuerung und Entbudgetierung von Fachärzten sind bislang jedoch Mangelware. Krankenkassen und Klinikverbände kritisieren die Pläne als zu unkonkret. Angesichts der angespannten finanziellen Lage vieler Krankenhäuser wächst die Sorge vor einer Pleitewelle. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte bereits vor 100 Tagen ein Sofortprogramm gefordert, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
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Schwaches Ergebnis
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die schwarz-rote Regierung in den ersten 💯 Tagen vor allem im Bereich der Rentenpolitik Fakten geschaffen hat, dabei aber kostspielige Entscheidungen getroffen hat, deren langfristige Finanzierung unklar ist. In den zentralen Zukunftsfeldern Digitalisierung und Gesundheitsversorgung bleibt die Koalition bisher hinter den Erwartungen zurück und muss in den kommenden Monaten beweisen, dass sie die Kraft für die versprochenen tiefgreifenden Reformen hat. Zurzeit spricht wenig dafür, dass Reformen kommen – mit schwerwiegenden Folgen für die Zukunft Deutschlands.
Nach 100 Tagen Schwarz-Rot habe ich den Eindruck: Die Bundesregierung bietet nicht mal ein Weiter-So an, es ist für die Bürger ein Teurer-So“.
FDP-Chef Christian Dürr (Quelle: "Welt")
Bild: picture alliance / dts-Agentur https://vorunruhestand.de/2025/08/100-tage-schwarz-rot-eine-reform-bilanz/

Mittwoch, 6. August 2025

Rentenniveau für Zukunft gesichert

Rentenniveau für Zukunft gesichert
Rentnerinnen und Rentner dürfen sich freuen, hat das Kabinett doch ein stabiles Rentenniveau und die Ausweitung der Mütterrente festgeklopft – mit Folgen für Steuer- und Beitragszahler.

🏛️ Neues Rentengesetz 2025


Höhere Renten, stabile Beiträge und Milliardenhilfe vom Staat – das hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen. Das Rentenniveau soll bis 2031 festgeschrieben werden. Auch Mütter sollen von dem Beschluss profitieren.
📌 Überblick: Kabinett bringt Rentenpaket auf den Weg
Die Bundesregierung hat ein umfassendes Reformpaket zur Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2031 beschlossen. Laut dem Rentengesetzentwurf von Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) bleiben Renten trotz demografischem Wandel stabil – mit zahlreichen Verbesserungen für Millionen Rentner:innen und Eltern.
💰 Was ändert sich konkret?
- Rentenniveau bleibt bei 48 Prozent: Gesetzlich festgeschrieben bis 2031 – das sichert höhere Renten.
- Mehr Erziehungszeiten für Eltern: Ab 2027 erhalten Mütter und Väter drei Jahre Rentenanspruch für vor 1992 geborene Kinder (statt bisher 2,5 Jahre).
- Beitragserhöhung ab 2027: Der Rentenbeitrag steigt moderat auf 18,8 %, um Rücklagen abzusichern.
- Stärkere Puffer: Die Rücklagen der Rentenkassen werden von 20 auf 30 % einer Monatsausgabe aufgestockt.
- Flexibler Renteneintritt: Ältere dürfen freiwillig im Job bleiben – mehr Selbstbestimmung im Ruhestand.
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📊 Finanzielle Auswirkungen für Bürger und Staat
Jahr
Kosten für Haltelinie Rentenniveau
Mütterrente (jährlich)
2029
ca. 3,6 Mrd. €
5 Mrd. €
2030
ca. 9,3 Mrd. €
5 Mrd. €
2031
ca. 11 Mrd. €
5 Mrd. €
🗣️ Politische Debatte: Rentenreform im Fokus
- Bas gegen Renteneintritt mit 70: Für viele Menschen wäre das eine Rentenkürzung.
- CDU offen für tiefgreifende Reformen: Vizefraktionschef Mathias Middelberg betont die Notwendigkeit „schmerzhafter Veränderungen“.
- Erwerbstätigenversicherung im Gespräch: Selbstständige und Beamte könnten künftig einzahlen – eine Maßnahme für mehr Fairness im Rentensystem.
Versprechen
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform "zügig" anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens
My count-up https://vorunruhestand.de/2025/08/rentenniveau-fuer-zukunft-gesichert/

DKB schafft Geldautomaten ab – was das bedeutet

DKB schafft Geldautomaten ab – was das bedeutet
Die Deutsche Kreditbank (DKB) hat alle eigenen Geldautomaten in Deutschland abgeschafft. Diese Entscheidung betrifft Millionen Kunden und hat direkte Auswirkungen auf die Bargeldversorgung und Bargeldeinzahlung. Worauf sie jetzt achten sollten.
Wer Geldautomaten der DKB sucht, hat schlechte Karten, denn die sind mittlerweile alle abgebaut. Wie kommen DKB-Kunden dennoch an Bargeld?

🏧 Bargeld abheben bei der DKB: So funktioniert's


- Keine DKB-Geldautomaten mehr: Die DKB betrieb zuletzt nur 17 eigene Automaten – diese wurden nun vollständig entfernt.
- Geld abheben mit Visa-Karte: Kunden können weiterhin weltweit Bargeld abheben – an allen Automaten mit Visa-Logo. Für Kunden mit „Aktivstatus“ (mindestens 700 Euro monatlicher Geldeingang) ist das oft kostenlos.
- Achtung: Fremdgebühren möglich: Automatenbetreiber können eigene Gebühren verlangen, die nicht von der DKB erstattet werden. Das „kostenlos Geld abheben“ gilt nur für DKB-eigene Gebühren.

💶 Bargeld einzahlen bei der DKB: Diese Optionen bleiben


- Kein Einzahlservice mehr über DKB-Automaten: Früher konnten Kunden gegen Gebühr Bargeld einzahlen – diese Möglichkeit entfällt jetzt.
- Alternativen zur Bargeldeinzahlung:
- Über Partnerbanken wie die Reisebank
- In Supermärkten und Drogerien via „Cash im Shop“ oder Cashback an der Kasse
- Hinweis: Der Einzahlservice ist aktuell teilweise unterbrochen

⚠️ Kritik an der DKB: Transparenz und Gebühren


- Verbraucherschützer warnen: Die DKB wirbt mit „weltweit kostenlos Geld abheben“, ohne klarzustellen, dass Fremdgebühren anfallen können.
- Unklarheiten bei Kartentypen: Viele Kunden kennen den Unterschied zwischen Visa Debit, Visa Kreditkarte und Girocard nicht – das kann zu unerwarteten Kosten führen.

🔍 Fazit: Was DKB-Kunden jetzt tun sollten


Wenn du DKB-Kunde bist, solltest du deine Kartenkonditionen genau prüfen und beim Geldabheben auf Gebührenhinweise am Automaten achten. Die Bargeldversorgung bleibt möglich – aber nicht überall kostenlos.
Andere Bank gehen ähnlichen Weg
Übrigens, die DKB ist nicht die einzige Bank, die sich von Geldautomaten verabschiedet: Die Postbank schließt ebenfalls viele Filialen, somit reduziert sich auch die Zahl der Geldautomaten. Die Postbank setzt auf den Trend, dass Kunden Bargeld im Supermarkt abheben.
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Dienstag, 5. August 2025

Durchblick im Dschungel der Sozialleistungen

Durchblick im Dschungel der Sozialleistungen
Selbst Experten haben den Überblick verloren im Dschungel der Sozialleistungen – wie geht’s dann erst den Bürgern? Ein Versuch, Licht ins Dunkel zu bringen.
„Zahl und Umfang der Sozialleistungen in Deutschland scheinen außer Kontrolle zu sein“, schreibt „ntv“. KI-gestützte Untersuchungen des Münchner ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung seien auf mehr als 500 gekommen. Der Sozialstaat ist vollkommen aus dem Ruder gelaufen. Keiner blickt mehr durch. Andreas Peichl, Wirtschaftsprofessor in München und Experte des ifo-Instituts schätzt, dass es „mehr als 500 Sozialleistungen gibt, die man einzeln beantragen kann.“ Das Sozialsystem sei ein „Sanierungsfall“. „Wir haben einfach zu viele Leistungen, wir wissen gar nicht, wie diese Leistungen wirken, ob sie zielgerichtet sind, ob sie wirklich die Menschen erreichen, die auch wirklich bedürftig sind.“
Hier ein Versuch, etwas Licht ins Dunkel zu bringen, was nur noch mit Künstlicher Intelligenz geht. Dieser Überblick erklärt die wichtigsten Leistungen und zeigt Ihnen, wie Sie Ihren Anspruch finden (KI-generiert mit Google Gemini).

Interaktiver Schnell-Check


Welche Leistungen passen zu mir?
Finden Sie mit nur einer Frage heraus, welche Bereiche für Sie am relevantesten sind.
In welcher Lebenssituation befinden Sie sich gerade?
- 👨‍👩‍👧‍👦 Familie & Kinder: Ich erwarte ein Kind, erziehe Kinder oder benötige Unterstützung für die Familie.
- 🧑‍💼 Arbeit & Arbeitslosigkeit: Ich bin angestellt, arbeitslos, in Kurzarbeit oder in Ausbildung.
- ❤️‍🩹 Gesundheit, Pflege & Behinderung: Ich benötige medizinische Versorgung, Pflege oder Unterstützung aufgrund einer Behinderung.
- 🏡 Wohnen & Lebensunterhalt: Ich brauche Hilfe bei der Miete oder den grundlegenden Lebenshaltungskosten.
- 🎓 Ausbildung & Studium: Ich bin Student, Schüler oder Azubi und suche finanzielle Förderung.
- 👵 Alter: Ich bin in Rente.
Die wichtigsten Sozialleistungen nach Lebensbereichen
👨‍👩‍👧‍👦 Für Familien & Kinder
- Kindergeld: Grundsicherung für alle Familien zur Deckung der grundlegenden Kosten für Kinder.
- Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II): Sichert den Lebensunterhalt, wenn kein oder ein zu geringes Einkommen vorhanden ist, inklusive Mehrbedarfen für Schwangere und Alleinerziehende.
- Elterngeld / ElterngeldPlus: Unterstützt Eltern, die nach der Geburt ihr Kind betreuen und deshalb nicht oder weniger arbeiten.
- Mutterschaftsgeld: Finanzielle Absicherung für berufstätige Frauen während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung.
- Unterhaltsvorschuss: Hilft Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt zahlt.
- Kinderzuschlag: Zusätzliche Leistung für Familien mit geringem Einkommen, um zu verhindern, dass sie auf Bürgergeld angewiesen sind.
🧑‍💼 Bei Arbeit, Ausbildung & Arbeitslosigkeit
- Arbeitslosengeld I: Lohnersatzleistung aus der Arbeitslosenversicherung, wenn Sie Ihren Job verlieren.
- Kurzarbeitergeld: Sichert Arbeitsplätze, indem es einen Teil des Lohns ersetzt, wenn die Arbeitszeit vorübergehend reduziert wird.
- BAföG & Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Finanzielle Förderung für Studierende und Auszubildende.
- Insolvenzgeld: Schützt Arbeitnehmer vor Lohnausfällen, wenn der Arbeitgeber insolvent ist.
❤️‍🩹 Bei Gesundheit, Pflege & Behinderung
- Gesetzliche Krankenversicherung: Übernimmt die Kosten für Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte.
- Gesetzliche Pflegeversicherung: Leistet finanzielle und sachliche Unterstützung für pflegebedürftige Menschen.
- Eingliederungshilfe: Fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben (z.B. am Arbeitsplatz oder in der Schule).
- Krankengeld: Lohnersatzleistung der Krankenkasse bei längerer Krankheit.
🏡 Für Wohnen & Lebensunterhalt
- Wohngeld: Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen, die keine anderen Sozialleistungen wie Bürgergeld beziehen.
- Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter & bei Erwerbsminderung): Sichert den Lebensunterhalt für Menschen, die nicht mehr arbeiten können und deren Rente oder Einkommen nicht ausreicht.
👵 Alter
- Wohngeld: Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen, die keine anderen Sozialleistungen
- Grundsicherung im Alter: Reicht die Rente oder das sonstige Einkommen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken, können Senioren die Grundsicherung im Alter beantragen.
- Pflegegeld: Für die häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.
- Pflegesachleistungen: Für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
- Kombinationsleistungen: Eine Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
- Leistungen bei vollstationärer Pflege: Übernahme der pflegebedingten Kosten in einem Pflegeheim.
- Entlastungsbetrag: Ein monatlicher Betrag von 125 Euro für alle Pflegebedürftigen zur Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
- Rentenausweis: Diesen erhalten alle Rentner automatisch. Er berechtigt zu Ermäßigungen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens, wie z.B. bei kulturellen Veranstaltungen (Theater, Museen, Kinos), in öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Sportvereinen.
- Seniorenpass: Viele Städte und Gemeinden bieten einen Seniorenpass an, der zusätzliche lokale Vergünstigungen ermöglicht.
- Befreiung vom Rundfunkbeitrag: Rentner, die Grundsicherung im Alter oder bestimmte andere Sozialleistungen erhalten, können sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Ein geringes Einkommen allein reicht in der Regel nicht aus.
Warum ist das System so komplex?
Dass es keine exakte, offizielle Liste aller Leistungen gibt, hat klare Gründe. Das System wird nicht von einer einzigen Stelle gesteuert.
- Föderalismus: Bund, Länder und Kommunen haben jeweils eigene Zuständigkeiten und Programme. Eine Leistung in Bayern gibt es vielleicht in Hamburg nicht.
- Ständiger Wandel: Gesetze werden laufend angepasst, Leistungen umbenannt (wie das Bürgergeld) oder neue geschaffen.
- Kein zentrales Register: Es fehlt eine zentrale Datenbank, die alle Leistungen bündelt und aktuell hält.
- Dezentrale Prüfung: Statt einer „Super-Kommission“ prüfen Ministerien, Rechnungshöfe und Sozialleistungsträger ihre eigenen Bereiche selbst – ein System verteilter Kontrolle.
Ihr persönlicher Wegweiser: Was Sie jetzt tun können
Der Dschungel ist dicht, aber Sie können sich einen Weg bahnen. Gehen Sie systematisch vor:
- Nutzen Sie Online-Rechner: Für Leistungen wie Wohngeld, Bürgergeld oder Kinderzuschlag gibt es offizielle und unabhängige Online-Rechner. Diese geben Ihnen eine erste, anonyme Einschätzung Ihres Anspruchs.
- Suchen Sie lokale Beratungsstellen auf: Institutionen wie die Caritas, Diakonie, der Paritätische Wohlfahrtsverband oder die Verbraucherzentralen bieten kostenlose und professionelle Sozialberatung an. Sie kennen die lokalen Besonderheiten am besten.
- Kontaktieren Sie die zuständige Behörde: Informieren Sie sich direkt auf den Webseiten Ihrer Stadt oder Gemeinde. Viele Kommunen bieten eigene Zuschüsse an (z.B. für den öffentlichen Nahverkehr oder Kulturangebote), die auf Bundesebene unbekannt sind.
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Fazit: Lassen Sie sich von der Komplexität nicht entmutigen. Mit der richtigen Strategie und den richtigen Anlaufstellen finden Sie die Unterstützung, die Ihnen zusteht.
Übrigens, jeder kann sich auch von KI helfen lassen: Einfach ein KI-Tool wie ChatGPT, Google Gemini oder Microsoft Copilot nutzen und beispielsweise folgenden Prompt (detaillierte Frage) eingeben: „Welche sozialen Leistungen gibt es in (Stadt oder Kommune eingeben)?“ https://vorunruhestand.de/2025/08/durchblick-im-dschungel-der-sozialleistungen/

Montag, 4. August 2025

Rentnern droht Zwangsabgabe auf Strom

Rentnern droht Zwangsabgabe auf Strom
Statt die Strompreise zu senken, werden sie voraussichtlich erhöht – durch eine Zwangsabgabe. Die Planung dafür läuft bereits. Also Belastung statt Entlastung.
Die Bundesregierung plant tatsächlich eine neue Stromabgabe, die alle Stromkunden betreffen soll – inklusive Privathaushalte und somit auch Rentner. Rentenberater Peter Knöppel nennt es "Strompreis-Schock" auf seiner Homepage "Rentenbescheid24". Die Stromkosten für Rentner könnten trotz Entlastungsversprechen spürbar steigen, so seine Meinung.

Warum diese Abgabe?


🏭 Hintergrund der Abgabe
- Die Abgabe soll die Finanzierung neuer Reserve-Gaskraftwerke sichern, die einspringen, wenn Wind- und Solarenergie nicht ausreichen (sogenannte Dunkelflauten).
- Diese Kraftwerke sollen bis 2030 mit einer Leistung von 20 Gigawatt bereitgestellt werden.
- Die Betreiber erhalten Geld nicht nur für gelieferten Strom, sondern bereits für die bloße Bereitstellung der Kapazität – das nennt sich „Kapazitätsmechanismus“.
💶 Auswirkungen auf Verbraucher
- Die neue Abgabe wird direkt auf den Strompreis aufgeschlagen, was zu weiteren Preissteigerungen führen könnte.
- Erste Schätzungen gehen von rund 2 Cent pro Kilowattstunde aus.
- Besonders betroffen wären Rentner und Haushalte mit geringem Einkommen, die bereits unter hohen Stromkosten leiden.
📉 Versprechen gebrochen?
- Im Koalitionsvertrag war ursprünglich eine Strompreis-Senkung um 5 Cent/kWh vorgesehen.
- Stattdessen wurde die Stromsteuer nur für Industrie und Landwirtschaft gesenkt – nicht für private Haushalte oder Handwerksbetriebe.
Wie viel sollen Rentner zahlen?
Die genaue Höhe der neuen Abgabe ist noch nicht bekannt, aber die Kritik wächst. Der Grünen-Politiker Michael Kellner nennt die Pläne „teuer“ und wirft der Regierung vor, die tatsächlichen Kosten zu verschweigen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche will gegen "Dunkelflauten" gewappnet sein: „Wir brauchen flexible Gaskraftwerke, die dann Strom liefern, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint„, wird sie vom "Münchner Merkur“ zitiert.
📊 Die geplante Zwangsabgabe auf Strom soll nach aktuellem Stand pro Kilowattstunde (kWh) berechnet und direkt auf den Strompreis aufgeschlagen werden. Die genaue Berechnungsformel ist noch nicht gesetzlich festgelegt, aber es gibt erste Hinweise auf die Struktur:
🔍 Voraussichtliche Berechnungsgrundlage
- Abgabe pro kWh Stromverbrauch: Erste Schätzungen gehen von etwa 2 Cent/kWh aus.
- Die Höhe hängt von den Kosten für den Bau und die Bereitstellung neuer Reserve-Gaskraftwerke ab.
- Diese Kosten werden auf alle Stromkunden umgelegt – unabhängig vom tatsächlichen Verbrauchsverhalten oder Einkommen.
🧮 Beispielrechnung für Haushalte
Angenommen, ein Haushalt verbraucht 3.500 kWh pro Jahr, dann ergibt sich:
- 3.500 kWh × 0,02 € = 70 € zusätzliche Kosten pro Jahr
📌 Warum diese Form der Berechnung?
- Die EU verbietet direkte Subventionen für Kraftwerksbetreiber („Beihilfeverbot“).
- Deshalb wird die Finanzierung über eine marktbasierte Umlage geregelt, die alle Stromkunden zahlen müssen.
Die genaue Ausgestaltung wird noch im Bundestag diskutiert. https://vorunruhestand.de/2025/08/rentnern-droht-zwangsabgabe-auf-strom/

Samstag, 12. Juli 2025

Diskussion um DDR-Sonderrenten

Diskussion um DDR-Sonderrenten
In der früheren DDR gab es 27 Sonderrententöpfe. Die Diskussion um die Kosten von zig Milliarden Euro schwelt weiter. Denn die ostdeutschen Bundesländer wollen, dass der Staat die Kosten ganz übernimmt.
Auch 35 Jahre nach der Wiedervereinigung 🇩🇪 Deutschlands schwelt der Streit über die 💶Kosten der Zusatzversorgung in der früheren DDR weiter. Denn, nach der Wiedervereinigung übernahmen die ostdeutschen Länder zu 60 Prozent die Kosten und zu 40 Prozent der Bund. Seit 2021 teilen sich Bund und ostdeutsche Ländern die Kosten hälftig – jetzt wollen Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, dass der Bund die 📦 Lasten vollständig übernimmt. Bislang ist im Koalitionsvertrag der schwarzroten Regierung festgehalten, dass der Bund die Ost-Länder entlastet – und der Anteil auf 60 Prozent steigen soll.

Hundert Milliarden für Sonderrenten


Die Mitfinanzierung gesetzlicher Renten kostete die ostdeutschen Länder zwischen 1991 und 2024 nach eigenen Angaben 72 Milliarden Euro – einschließlich des Bundesanteils sind das somit weit mehr als hundert Milliarden Euro.
In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) existierte neben der gesetzlichen Sozialversicherung ein komplexes System von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen, das bestimmten Berufsgruppen eine über die Grundversorgung hinausgehende Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sicherte. Der Staat sah diese Systeme als Mittel, die Leute bei der Stange zu halten – ein wichtiges Instrument der Staats- und Gesellschaftspolitik.
27 Zusatzversorgungssysteme
Die Zusatzversorgungssysteme (ZVS) waren für eine breite Palette von Berufen zugänglich und sollten die Leistungen der Sozialversicherung aufstocken. Die Einbeziehung in ein solches System erfolgte in der Regel auf der Grundlage von gesetzlichen Bestimmungen oder Einzelzusagen.
Zu den wichtigsten Berufsgruppen mit Anspruch auf eine Zusatzrente zählten:
- Technische Intelligenz: Ingenieure, Techniker und andere Fachkräfte in Schlüsselindustrien. Die "Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz" (AVItech) war eines der ersten und bedeutendsten Systeme.
- Medizinische Berufe: 🩺 Ärzte, Zahnärzte und ⚕️Apotheker.
- Pädagogen: 👩‍🏫 Lehrer an allgemeinbildenden Schulen, Hochschullehrer und Wissenschaftler an Akademien.
- Künstler und Kulturschaffende: Mitglieder anerkannter 🎻 Orchester, 🎭 Theater und anderer 👨‍🎨 kultureller Einrichtungen.
- Mitarbeiter der Deutschen 🚂 Reichsbahn und der Deutschen Post: Für diese Berufsgruppen gab es spezielle Zusatzversorgungen.
- Leitende Mitarbeiter in Wirtschaft und Verwaltung: Generaldirektoren von Kombinaten, Leiter von Betrieben und landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPGs).
- Mitarbeiter des Staatsapparates und gesellschaftlicher Organisationen: Angestellte in Ministerien, Räten der Bezirke und Kreise sowie bei den Blockparteien und Massenorganisationen.
Darüber hinaus gab es die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR), die allen Arbeitnehmern offenstand, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung von 600 Mark pro Monat überstieg. Mit der FZR konnten Einkommensteile bis zu einer bestimmten Höchstgrenze zusätzlich rentenversichert werden, was zu einer deutlichen Erhöhung der Altersbezüge führte.
Sonderversorgungssysteme
Im Gegensatz zu den Zusatzversorgungssystemen, die die Rente aus der Sozialversicherung ergänzten, traten die Sonderversorgungssysteme (SVS) an deren Stelle. Sie waren für einen eng begrenzten Personenkreis in sicherheitsrelevanten Bereichen vorgesehen und boten eine eigenständige, von der Sozialversicherung losgelöste Versorgung, die in der Regel deutlich höher ausfiel.
Zu den Sonderversorgungssystemen zählten:
- Nationale Volksarmee (NVA)
- Deutsche Volkspolizei (DVP), Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs
- Ministerium für Staatssicherheit (MfS) / Amt für Nationale Sicherheit (AfNS)
- Zollverwaltung der DDR
 Höhe der Ansprüche auf Sonder- und Zusatzrenten
Die Höhe der Ansprüche aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen war sehr unterschiedlich und hing von der jeweiligen Regelung des Systems, der Dauer der Zugehörigkeit und dem erzielten Einkommen ab. Die Berechnungsgrundlagen waren komplex und willkürlich – und wurden im Laufe der Jahre mehrfach geändert.
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Beispiele für die Berechnung und Höhe der Ansprüche:
- Zusatzversorgung der technischen Intelligenz ("Intelligenzrente"): Die Höhe dieser Rente war an das in den letzten Berufsjahren erzielte Einkommen gekoppelt. Ziel war es oft, eine Gesamtrente (Sozialversicherung plus Zusatzversorgung) zu erreichen, die einen hohen Prozentsatz des letzten Nettoeinkommens ausmachte, wie er bei Beamten heute noch üblich ist.
- Zusatzversorgung für Ärzte: Hier konnte die Zusatzrente bis zu 90 Prozent des letzten Nettoverdienstes betragen, was zu einer sehr guten Absicherung im Alter führte.
- Zusatzversorgung der Deutschen Reichsbahn: Für Beschäftigte der Reichsbahn wurde bei der Rentenberechnung ein höherer Steigerungssatz von 1,5 Prozent pro Versicherungsjahr anstelle der üblichen 1,0 Prozent angewendet. Dies führte zu einer um etwa 28 Prozent höheren Rente im Vergleich zu anderen Versicherten mit ähnlichem Einkommen.
- Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR): Die Höhe der FZR-Rente hing von den eingezahlten Beiträgen ab. Arbeitnehmer zahlten 10 Prozent auf ihr Einkommen oberhalb von 600 Mark (bis zur jeweiligen Höchstgrenze), der Betrieb zahlte ebenfalls 10 Prozent. Dadurch konnten deutliche Zusatzrenten erworben werden, die die Rente aus der Sozialversicherung erheblich aufstockten.
- Sonderversorgungssysteme: Die Renten aus den Sonderversorgungssystemen waren in der Regel am letzten Dienstgrad und den Dienstjahren orientiert und erreichten ein Niveau, das weit über dem der normalen Sozialversicherungsrente lag. Sie garantierten den Angehörigen dieser Organe eine privilegierte Altersversorgung.
Gesetzliche Regelung
Mit der deutschen Wiedervereinigung wurden die Ansprüche und Anwartschaften aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen durch das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland überführt. Dabei wurden die in der DDR erworbenen Ansprüche nach den Regeln des bundesdeutschen Rentenrechts neu bewertet, was in vielen Fällen zu einer Begrenzung der ursprünglichen, sehr hohen Leistungszusagen führte. Dies war und ist bis heute Gegenstand zahlreicher politischer und juristischer Auseinandersetzungen. https://vorunruhestand.de/2025/07/diskussion-um-ddr-sonderrenten/

Dienstag, 8. Juli 2025

Die Aktivrente ist Murks

Die Aktivrente ist Murks
Die Aktivrente von Schwarzrot soll zwar steuerfrei sein, allerdings fallen weiterhin Sozialversicherungsbeiträge an – eine Dreifachverbeitragung.
Die CDU hat vorgeschlagen, dass ein Hinzuverdienst von bis zu 💶 2.000 Euro monatlich für Rentner steuerfrei sein soll, wenn diese freiwillig weiterarbeiten möchten. Das soll ein 🤗 Anreiz sein, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und 👵 👴 älteren Menschen zu ermöglichen, länger im Arbeitsleben aktiv zu bleiben. Echt jetzt! Das ist eine Uralt-Idee der CDU. Die "Aktivrente" soll nach aktuellen Plänen der Union und SPD im Laufe des Jahres 2025 oder spätestens zum 1. Januar 2026 eingeführt werden. Denn Carsten Linnemann findet, dass Rentner "zu wenig arbeiten", wie er in der ARD-Sendung von Caren Miosga betonte. „Wir wollen sie nicht zwingen, zu arbeiten“, ergänzt er. Stattdessen soll es aber einen Anreiz zu längerem Arbeiten, auch über die Regelaltersgrenze hinaus, geben, schreibt der "Münchner Merkur". Linnemann glaubt, dass zehntausende Menschen dieses Angebot annehmen würden. Fast die Hälfte der Deutschen würde einer Umfrage zufolge auch im Rentenalter für einen steuerfreien Zuverdienst weiter arbeiten gehen. In einer Insa-Befragung für "Bild" geben 45 Prozent an, dass sie weiter arbeiten würden, wenn die Bundesregierung ihre sogenannte Aktivrente einführen sollte. Ob sie wirklich alles wissen, was dann auf sie zukommt?
Steuerfrei ist nicht abgabenfrei
Hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge ist die Situation etwas differenzierter:
- Rentenversicherung: Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterarbeiten, sind in der Regel von der Rentenversicherungspflicht befreit. Sie können jedoch freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, um ihre spätere Rente weiter zu erhöhen.
- Arbeitslosenversicherung: Für beschäftigte Altersrentner fallen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen in der Regel weiterhin gezahlt werden.
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben jedoch bestehen.
https://www.youtube.com/watch?v=VUz4xts5YEc

Aktivrente eingeführt


Deswegen wurde im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU die Einführung einer "Aktivrente" vorgesehen. Demnach soll, wer das Renteneintrittsalter erreicht hat und freiwillig länger arbeitet, sein Gehalt bis zu 2.000 Euro steuerfrei erhalten. Nachzulesen ist das im Koalitionsvertrag auf Seite 20.
Jobben als Rentner – was arbeiten im Ruhestand bringt
https://www.youtube.com/watch?v=cjAHm3OmdT0&t=85s

Dreifachverbeitragung


Auch wenn die Einkünfte bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei sein sollen, müssen sie in der Steuererklärung angegeben werden. Sie werden jedoch bei der Berechnung der Steuerlast nicht berücksichtigt.
Gutes Geschäft für die Krankenkasse
Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, muss allerdings weiterhin Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Das heißt, Rentnerinnen oder ein Rentner, die gesetzliche Rente erhalten, eine Betriebsrente beziehen und weiter arbeiten, zahlen dreifach Sozialversicherungsbeiträge:
- für die gesetzliche Rente,
- für die Betriebsrente und
- die Aktivrente.
Insgesamt dürfte das dann mehr sein als in ihrer oder seiner aktiven Berufsphase, denn für die Betriebsrente zahlen die vollen Beiträge, sprich, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, alles in allem mehr als 20 Prozent – für Staat und Sozialkassen ist die Aktivrente ein gutes Geschäft.
Kaum geplant, schon in Zweifel gezogen
Die geplante Aktivrente der Union könnte jedoch verfassungswidrig sein, wie Experten in "Bild" mahnen. Es handele sich beim Lohn-Bonus für Rentner „um eine ganz wesentliche Ungleichbehandlung, so Prof. Hanno Kube (54, Uni Heidelberg) zu "Bild“. Denn: Normale Arbeitnehmer bekämen keinen Lohn-Bonus. Für sie würden ab 12.000 Euro im Jahr Steuern anfallen. Rentner hingegen sollen 24.000 Euro zur Rente hinzuverdienen können, ohne Abzüge und ohne Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen zu müssen.
Diskussionen und Kritikpunkte:
- Verfassungsmäßigkeit und Gleichheitsgrundsatz: Experten, darunter das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Aktivrente. Sie sehen einen möglichen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, da die steuerliche Besserstellung vor allem Besserverdienende entlasten würde. Geringfügig Beschäftigte profitieren von der Steuervergünstigung nicht.
- "Mitnahmeeffekte": Kritiker befürchten erhebliche Mitnahmeeffekte, bei denen Personen, die ohnehin weiterarbeiten würden, zusätzlich profitieren, ohne dass neue Arbeitskräfte gewonnen werden.
- Effektivität bei Fachkräftemangel: Es wird hinterfragt, ob eine pauschale Maßnahme wie die Aktivrente tatsächlich in Berufen mit akutem Arbeitskräftemangel entlastend wirken kann. Die Grünen haben dazu eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt.
- Zielgruppe und Altersarmut: Die Aktivrente wird als Bonus für diejenigen gesehen, die ohnehin gut zurechtkommen, und nicht als soziales Auffangnetz. Menschen mit niedrigen Renten oder in gesundheitlich belastenden Situationen bleiben tendenziell außen vor. Zudem geht das Modell an der Hälfte der Senioren vorbei, da die meisten Menschen ohnehin vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehen.
- Wirtschaftliche Auswirkungen: Das DIW schätzt, dass die Reform bei konstantem Erwerbsverhalten zu Mindereinnahmen von rund 770 Millionen Euro jährlich führen könnte. Ein kleiner Überschuss für den Staat könnte erst bei einem Zuwachs von 75.000 erwerbstätigen Rentnern entstehen.
 
Bild: KI-generiert mit Nightcafé https://vorunruhestand.de/2025/07/die-aktivrente-ist-murks/

Montag, 7. Juli 2025

Krankenkassen – ein Fass ohne Boden?

Krankenkassen – ein Fass ohne Boden?
Die Alarmglocken läuten: Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) warnt vor einem spürbaren Anstieg der Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr. Was bedeutet das für die Krankenversicherten?
Stell dir vor, der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) klettert von aktuell 2,5 Prozent auf 3,0 bis 3,1 Prozent in 2026. Das heißt, einige notleidende Krankenkassen werden, so wie heute schon, sogar mehr als 3,0 Prozent Zusatzbeitrag verlangen. Ohne ein geplantes Bundesdarlehen – so zumindest ist es angedacht – könnte es sogar noch höher gehen! Für Durchschnittsverdiener und Rentner könnte das eine Mehrbelastung von jeweils (Rentner und Rentenversicherung) rund 150 Euro pro Jahr bedeuten. Auch dem Pflegeversicherungsbeitrag drohe ein Anstieg von 0,1 Prozentpunkten, sagte Warken. Der Gesamtbeitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung würden dann 21,4 Prozent (14,6+3,1+3,7) betragen.

Die Gründe


Die Finanzlage der GKV ist laut Warken "dramatischer als ohnehin angenommen". Neun Krankenkassen haben ihre Zusatzbeiträge bereits zum 1. Juli 2025 erhöht – vielleicht ist deine Kasse dabei?

Was tun bei Erhöhungen?


Wusstest du schon? Wenn deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, hast du ein Sonderkündigungsrecht! Das bedeutet, du kannst zu einer günstigeren Kasse wechseln. Es lohnt sich, das zu prüfen!
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Was steckt hinter den Kulissen?
Krankenkassen-Chefs wie DAK-Chef Andreas Storm kritisieren die von der Bundesregierung angebotenen Darlehen für die Krankenkassen als reine "Kosmetik" und fordern eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten für Bürgergeldempfänger. Ministerin Warken strebt kurzfristig mehr Unterstützung aus dem Haushalt an und möchte gleichzeitig stärkere Anreize für die private Vorsorge schaffen – sogar eine Verpflichtung ist für sie denkbar, um die Pflege zukunftsfest zu machen.
 Wo bleibt die Reform?
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform "zügig" anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens My count-up
Zeit seit Abgabe des Versprechens
My count-up https://vorunruhestand.de/2025/07/krankenkassen-ein-fass-ohne-boden/

Freitag, 4. Juli 2025

Rentner werden doppelt verbeitragt

Rentner werden doppelt verbeitragt
Wer im Juni in Rente geht, zahlt doppelt Pflegebeiträge: von Januar bis Juni als Arbeitnehmer und ab Juli rückwirkend als Rentner für die ersten sechs Monate. Das ist an Irrsinn nicht mehr zu übertreffen.
Wer im Juni 2025 in Rente geht, ist gekniffen, weil Staat und Sozialversicherung ihn doppelt Pflegebeiträge zahlen lässt. Denn, die Deutsche Rentenversicherung hat es nicht geschafft, die Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 entsprechend zeitnah umzusetzen. Deswegen greift sie zu einem Trick – und belastet Rentnerinnen und Rentner rückwirkend mit der über sechs Monate aufgelaufenen Erhöhung. Das heißt, sie müssen die Differenz für diesen Zeitraum nachzahlen.
Das bedeutet: Der Pflegebeitrag wurde zum 1. Januar um 0,2 Prozentpunkte pro Monat erhöht. Für sechs Monate ergibt sich so eine einmalige Nachzahlung von 6 × 0,2 % = 1,2 % der monatlichen Bruttorente. Diese einmalige Nachzahlung wird zusätzlich zum regulären, erhöhten Beitragssatz von 3,6 Prozent im Juli von der Rentenzahlung abgezogen. Das heißt, im Juli zahlen einen Gesamt-Pflegebeitrag von 3,6 Prozent plus 1,2 Prozent = 4,8 Prozent ihrer Bruttorente.

Rentner werden doppelt verbeitragt


Trick 1
Der Clou: Die Nachzahlung von 1,2 Prozent wird auf die bereits um 3,74 Prozent erhöhte Juli-Rente berechnet. Das bedeutet, dass Rentner, obwohl sie für die Monate Januar bis Juni noch die niedrigere Rente erhalten haben, die Nachzahlung auf Basis der höheren Rente leisten müssen, die sie erst ab Juli erhalten. Dies führt zu einer geringfügig höheren Belastung, als wenn die Nachzahlung auf Basis der niedrigeren Renten der ersten Jahreshälfte berechnet worden wäre.
Trick 2
Damit nicht genug: Rentnerinnen und Rentner, die beispielsweise im Juni in Rente sind, sind von dieser Regelung besonders betroffen, denn sie müssen die volle rückwirkende Nachzahlung für sechs Monate leisten, obwohl sie möglicherweise nur für einen Monat tatsächlich Rente bezogen haben. Vor ihrem Renteneintritt haben sie die Pflegeversicherungsbeiträge bereits über ihr Gehalt entrichtet, wodurch es zu einer „doppelten Verbeitragung“ für die Monate vor Rentenbeginn kommt.
Ab August stimmt die Rechnung
Erst ab August 2025 fällt die einmalige Nachzahlung weg, und Rentner zahlen dann den regulären erhöhten Beitragssatz von 3,6 Prozent (Rentnerinnen und Rentner mit Kindern), Kinderlose zahlen ab dem 1. Juli 2025 4,2 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens (3,6 + 0,6).
Wenn der Staat Gesetze erlässt, müsste er eben auch an die Umsetzung in den komplexen Sozialversicherungssystemen denken – was meist nicht der Fall ist.
Zu wenig Zeit für Umstellung eingeplant
Die Deutsche Rentenversicherung verteidigt das Vorgehen mit pragmatischen Argumenten. Laut einem Schreiben, sei die zeitgleiche Umsetzung von Rentenerhöhung und Beitragserhöhung notwendig gewesen, wie „Echo24“ schreibt. Grund sei die kurzfristige Entscheidung zur Beitragserhöhung, die keine Zeit für differenzierte technische Anpassungen ließ. „Eine Regelung für Einzelfälle wäre viel teurer geworden“, heißt seitens der Deutschen Rentenversicherung. Die daraus entstehenden Verwaltungskosten hätten wiederum alle Versicherten mittragen müssen. https://vorunruhestand.de/2025/07/rentner-werden-doppelt-verbeitragt/

Dienstag, 17. Juni 2025

Krieg statt Rente

Krieg statt Rente
Eigentlich wollte Caren Miosga am 15. Juni 2025 über die Rente diskutieren lassen – stattdessen ging es dann um den Krieg im Nahen Osten. Schade! "Rente und Bürgergeld: Haben Sie den Mut zu echten Reformen, Frau Bas?" – dieses Thema war für die Talkshow „Caren Miosga“ am 15. Juni 2025 geplant. Wegen der Ereignisse in Israel und im Iran wurde es kurzfristig geändert. Stattdessen diskutierten ein Islamwissenschaftler, eine Moderatorin, eine Korrespondentin und ein Korrespondent über das Thema „Wohin führt die Eskalation zwischen Israel und dem Iran?“. Unnützer Programmwechsel Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ brachte es auf den Punkt, was dieser Programmwechsel gebracht hat: „Außer Pleitgen und Steinberg waren noch Isabel Schayani, Moderatorin der ARD-Sendung „Weltspiegel“ mit vielen Kontakten in Iran, und Sophie von der Tann, Korrespondentin der ARD in Israel, zu Gast in der Sendung. Was sie zu berichten hatten, ging nicht über das hinaus, was in den Nachrichtensendungen mit impressionistischer Plausibilität über die Stimmung in beiden Ländern berichtet wird.“ Mut zu echten Reformen? In der geplante Sendung wäre es um die Finanzierung der Renten gegangen, die immer schwieriger wird und über die hohen Sozialabgaben, die Wirtschaft und Arbeitnehmer sowie Rentner belasten. Ferner hätten die Gäste über die Ausgestaltung des Bürgergeldes debattiert. „Immer mehr Rentner, immer weniger Beitragszahler – wie lange hält unser Sozialstaat das noch aus?“ – auch das eine Frage, auf die Miosga nach einer Antwort hätte suchen wollen. Sie wollte darüber hinaus der Frage nachgehen, ob die neue Regierung den Mut zu echten Reformen bei Rente und Bürgergeld hat? Die Gäste der geplanten Talkshow Als Gäste waren eingeplant: Bärbel Bas (Bundesministerin für Arbeit und Soziales, SPD) Katja Kipping (Geschäftsführerin des Paritätischen Gesamtverbandes, ehemalige Vorsitzende Die LINKE) Michael Bröcker (Journalist und Chefredakteur Table.Briefings) Schade Schade, dass Caren Miosga glaubte, mit dem Thema Krieg im Nahen Osten punkten zu können. Herausgekommen ist eine halbgare Talkshow.   Bild: Frank Schwichtenberg, CC BY-SA 3.0 Wikimedia Commons https://vorunruhestand.de/2025/06/krieg-statt-rente/

Sonntag, 15. Juni 2025

Journalisten mit null Ahnung von Rente

Journalisten mit null Ahnung von Rente
Die Rentenkasse subventioniert den Staat – und nicht umgekehrt, wie Journalisten die Öffentlichkeit glauben lassen. Und "Frührente ohne Abschläge ist möglich". Höchste Zeit, mit dem Renten-Irrtum vom Bundeszuschuss aufzuräumen. Journalistinnen und Journalisten plappern nach, was ihnen der Staat vorsagt, nämlich, dass der Staat die Rentenkasse subventioniere. Bereits jetzt zahle der Bund weit mehr als 100 Milliarden Euro als Zuschuss in die gesetzliche Rentenversicherung ein. 2025 werden es voraussichtlich 121 Milliarden Euro sein. Zuschuss? Von wegen! Das ist kein Zuschuss, sondern der Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen, die der Staat der Rentenkasse aufbürdet, wobei sich der Staat einen schlanken 🦶Fuß macht und viel zu wenig ausgleicht. Auch Steuerzuweisung oder Entschädigung oder Ausgleich würde es besser treffen. Immer wieder fallen 📰 Journalistinnen und Journalisten auf diese 🦄 Mär herein. Es klingt halt knackiger von Bundeszuschuss zu schreiben, weil sie damit durchblicken lassen, dass die Steuerzahler die Rentenkasse subventionieren, die ansonsten zusammenbrechen würde. Wenn sie das oft genug insinuieren, glaubt es die breite Öffentlichkeit schließlich. Felix Kiefer, Julius Betschka, Felix Hackenbruch und Valerie Höhne vom "Tagesspiegel" glauben gar, dass die Rente "das letzte Tabu der Ampel" sei, an die "sich niemand rantraut". Offensichtlich sind sie schlecht informiert, denn jüngst hat der Bund angekündigt, den zusätzlichen Bundeszuschuss an die Rentenversicherung ab 2024 bis 2027 um 600 Millionen Euro im Jahr zu kürzen". Ein Großteil der Staatsausgaben fließe in die Renten; an diese Töpfe wage die Ampelkoalition aber auch in der Haushaltskrise nicht zu gehen. Von wegen! Vielleicht sollten sie einmal einen Blick in den Rentenversicherungsbericht 2023 werfen, da lässt sich das alles im Detail nachlesen. Frührente ohne Abschläge möglich? Nein! Und dann gibt's noch die Journalisten, die propagieren, dass "Frührente ohne Abschläge möglich ist", wie Leon Berent vom "Stern". Der 30-Jährige schreibt doch tatsächlich: "Die Babyboomer nutzen das umgangssprachlich als 'Rente mit 63' bezeichnete Modell. Hierbei kann man abschlagsfrei nach 45 Versicherungsjahren in Rente gehen – egal, wie alt man ist. Wer also mit 18 Jahren in den Job gegangen ist, hat mit 63 Jahren die 45 Jahre voll." Offensichtlich hat Berent nicht gründlich recherchiert, denn die "Rente mit 63" gibt's schon lang nicht mehr. Wer als besonders langjährig Versicherter mit 45 Beitragsjahren in Rente gehen will, muss, Stand 2025, warten, bis er 64 Jahr alt wird, denn die Altersgrenzen haben sich verschoben: Journalisten mit null Ahnung Christine Holthoff von T-Online meint, dass „das Geld (die Rente) nur deshalb regelmäßig fließt, weil der Bund jedes Jahr mehr als 100 Milliarden 💶 Euro an Steuergeldern zuschießt“.  So könne es nicht weitergehen. Fast wortgleich meint die „Berliner Morgenpost“ der Bund zahle mehr als 100 Milliarden Euro als Zuschuss in die gesetzliche Rentenversicherung. 🙈 Sorry, das ist kein Zuschuss, sondern der ⚖️ Ausgleich für die versicherungsfremden Leistungen der Rentenkasse. Der Staat griff und greift schon seit Jahrzehnten in die Rentenkasse und plündert 🦅 sie aus: Er bürdet ihr mehr auf, als er dafür zahlt. Christine Holthoff und viele ihrer Kolleginnen und Kollegen vergessen, dass die Rentenkasse eine Versicherung ist – und Versicherung bedeutet: „Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung; der Versicherte muss einen Beitrag zahlen, der dem Wert der ihm zu gewährenden Leistungen entspricht“, wie es die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) formuliert. Versicherungsfremd sind, so die BPB, "Zeiten, für die keine Beiträge gezahlt worden sind, ebenso wie die Gewährung höherer Leistungen, als es aufgrund der gezahlten Beiträge gerechtfertigt wäre". Das war und ist aber politisch so gewollt, denn mit Versprechen lassen sich Wähler 🎣 ködern. Erinnert sei nur an die damalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, die 2014 das Gesetz für die "Rente mit 63" einführte. Staat plündert Rentenkasse Davon kann bei der gesetzlichen Rentenversicherung schon lange keine Rede mehr sein. Denn, sie muss auch Leistungen erbringen, „die nicht in direkter Beziehung zur Beitragszahlung stehen“, so die BPB – und zu diesen versicherungsfremden Leistungen der Deutschen Rentenversicherung gehören beispielsweise Kriegsfolgelasten, beitragsfreie Zeiten, arbeitsmarktbedingte Leistungen und Kindererziehungszeiten, Renten für Aussiedler und Ausgleich von NS-Unrechtstaten. Der Staat erstattet der Deutschen Rentenversicherung zwar einen Teil der Ausgaben, aber längst nicht alles – den Rest müssen die Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen, das heißt, sie subventionieren mit ihren Beiträge den Staat – und nicht umgekehrt, wie viele Journalistinnen und Journalisten suggerieren. „In allen Jahren, in denen eine Hochrechnung/Abschätzung durch die Deutsche Rentenversicherung gemacht wurde, betrug der Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben insgesamt mindestens 34 Prozent aus; der Anteil der dafür zur Verfügung gestellten Bundesmittel bewegt sich dagegen seit Jahren zwischen 28 und 27 Prozent“, schreibt der ADG. Mär von den Subventionen Christine Holthoff, wie auch Moritz Seyffarth von der „Welt“ und Kristina Antonia Schäfer von der „Wirtschaftswoche“, um nur einige Beispiele zu nennen, sind auf die 🦄 Mär von der subventionierten Rentenversicherung hereingefallen – oder haben sich von Lobbyisten 🧐 unreflektiert beeinflussen lassen. Sie vergessen zu erwähnen, dass sich die Finanzierungslücke nur deswegen auftut, weil der Staat der Rentenkasse immer mehr versicherungsfremde Leistungen aufbürdet, ohne das entsprechend auszugleichen – und die sind seit Jahrzehnten höher als der Bundeszuschuss. So werden die Beitragszahler der Rentenversicherung durch den Staat systematisch enteignet. Zu den ahnungslosen Journalisten gehören auch Claudio Kummerfeld von der "Finanzmarktwelt" und Mirko Wenig vom "Versicherungsbote". Rentenniveau zu niedrig Die Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) rechnet jedes Jahr aus, wie hoch das Defizit zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Im vergangenen Jahr waren es 41 Milliarden Euro. Ohne diese versicherungsfremden Leistungen könnte die Rente laut ADG um 13,6 Prozent höher sein. Weil der Staat die Rentenkasse so viel zahlen lässt, ist die Nettoersatzquote und das Rentenniveau in Deutschland auch so niedrig. Das ist das Ergebnis der systematischen Enteignung durch den Staat. Dieses Defizit habe sich, so die ADG, mittlerweile seit 1957 bis heute auf annähernd 990 Milliarden Euro summiert.  Übrigens, davon sind nur die Rentnerinnen und Rentner betroffen, nicht jedoch die Pensionärinnen und Pensionäre, denn deren Pensionsniveau liegt im besten Fall bei mehr als 70 Prozent, wogegen das Rentenniveau bei 48 Prozent verharrt. Bild: StartupStockPhotos from Pixabay https://vorunruhestand.de/2025/06/journalisten-mit-null-ahnung-von-rente/

Bis 70 arbeiten?!

Bis 70 arbeiten?!
Wer will schon bis 70 arbeiten? „Bild“ hat dennoch durchgerechnet, was das für die Rente bringen würde. Die meisten Arbeitnehmer gehen im Schnitt mit 64 Jahren und ein paar Monaten in Rente – weil sie nicht mehr können und wollen. Viele nehmen dabei Abschläge in Kauf. Jetzt ist die Diskussion über spätere Rente wieder aufgeflammt. Die Deutschen sollen länger arbeiten, fordert die Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) – sie hat damit allerdings nichts Neues erfunden, denn der Ruf nach einer Erhöhung des Renteneintrittsalters kam auch schon von anderen. „Wenn Sie mich fragen, führt kein Weg daran vorbei, länger zu arbeiten.“ Was würde mehr arbeiten bringen? Sie machte zwar keinen konkreten Vorschlag für ein neues Rentenalter, aber ihre Aussage deutet auf eine mögliche Anhebung über das derzeitige reguläre Eintrittsalter von 67 Jahren hinaus hin – also bis 70? „Bild“ hat jetzt einmal durchgerechnet, was das brächte – mit dem Verweis, dass es die Dänen schon machen. Ab 2040 gehe dort niemand vor dem 70. Geburtstag in Rente. Zur Erinnerung, wir schreiben das Jahr 2025 – bis 2040 sind es noch 15 Jahre. Was käme dabei raus? Nun gut, was also bekäme jemand, wenn er noch länger arbeiten geht? „Bild“ ist von einem Rentenanspruch mit 67 Jahren ausgegangen: „Bild“ ging dabei von folgenden Annahmen aus: vorläufiges Durchschnittsgehalt 50.493 Euro; Rentenwert pro Entgeltpunkt ab 1. Juli 2025 40,79 Euro, 45 Beitragsjahre; Bonus für Rentenaufschub pro Monat 0,5 Prozentpunkte; Gehalt bleibt unverändert; alle Werte in brutto. Die Rentenformel Rente = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor „Bild“ geht also davon aus, dass es bei der Haltelinie von 48 Prozent Rentenniveau und der Nachhaltigkeitsfaktor weiter außer Kraft bleibt, was durchaus nicht selbstverständlich ist. Aber die Rentenformel kann auch wieder geändert werden. https://vorunruhestand.de/2025/06/bis-70-arbeiten/

Samstag, 14. Juni 2025

Je t’aime im James-Last-Sound

Je t’aime im James-Last-Sound
Die Wahrheit über 60er-, 70er- und 80er-Jahre – früher war nicht alles besser, aber anders. Wie wäre es mit einer nostalgischen Reise in jene Jahre? „Je t’aime, oh oui je t’aime, oh mon amour“, hauchte Jane Birkin und versetzte uns in Ekstase. Obwohl die meisten vermutlich nicht genau wussten, was sie sang, haben es alle verstanden. Ja, so verrucht waren die 70er – oder doch nicht, denn Je t’aime gab’s auch in einer James-Last-Version für biedere Gemüter. Ihr Lover Serge Gainsbourg hatte selbst im Video den Glimmstängel im Mundwinkel, wie damals so üblich. Keiner dachte sich damals etwas und zündete sich ungeniert eine Zigarette an, selbst im Beisein von Kindern – heute ein Ding der Unmöglichkeit. Aber damals war’s halt so. Früher war alles anders „Früher war alles … nein, eben nicht besser, sondern anders.“ Diese Aussage zieht sich wie ein roter Faden durch das Buch "Früher war alles anders" von Frank Jöricke. Jöricke betont, dass es nicht um Verklärung geht, sondern um eine ehrliche, oft humorvolle Rückschau. Das Inhaltsverzeichnis lässt schon ahnen, dass er sich viele Aspekte des damaligen Alltags vorgenommen hat – das schließt den Sonntagsbraten, Schule, Schlager, Statussymbole, Süßes, Schlips und Sendeschluss sowie Sperrstunde ein. Man versandte Telegramme, schaute Schwarzweiß und den Grand Prix Eurovision de la Chanson. https://vorunruhestand.de/2025/06/je-taime-im-james-last-sound/

Freitag, 13. Juni 2025

Riester-Rente kürzen geht gar nicht!

Riester-Rente kürzen geht gar nicht!
Die Rendite bei Riester ist schon eh schon mickrig, aber die Versicherer versuchten selbst die noch zu kürzen. Jetzt wehren sich Betroffene und die Verbraucherzentrale dagegen. Darf die Versicherung einfach den Rentenfaktor bei Riester-Renten kürzen? Die Riester-Rentner meinen „nein“ und bekommen Unterstützung von den Verbraucherschützern. Es gibt Klagen und Abmahnungen gegen Allianz, Zurich Deutscher Herold, Axa Lebensversicherung und LPV Lebensversicherung (ehemals Postbank Lebensversicherung). Klage gegen Kürzung der Riester-Rente Im Februar 2023 hatte das Landgericht Köln ein richtungsweisendes Urteil erlassen und dem Riester-Sparer Stefan Kolb recht gegeben, der sich gegen die Kürzung seiner Riester-Rente durch die Zurich Deutscher Herold wehrte. Der Versicherer senkte, einfach den Rentenfaktor beim Riester-Vertrag, wodurch die spätere Rente geringer ausfällt. Das Landgericht Köln (Az.: 26 O 12/22) sah das als unzulässig an und kippte per Urteil die Kürzung. Der Versicherer hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt, sie dann aber doch zurückgezogen. Damit ist das Urteil zwar rechtskräftig geworden. Allerdings geht von einem Urteil eines Landgerichts keine so starke Signalwirkung aus wie von einem Urteil eines Oberlandesgerichts. Die Verbraucherzentrale NRW und Finanzwende gehen gemeinsam gegen die unrechtmäßigen Rentenkürzungen bei Zurich-Kunden vor. Die Verbraucherzentrale NRW hatte die Zurich-Versicherung abgemahnt. Da die Zurich keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, wurde eine Verbandsklage vor dem Oberlandesgericht Köln erhoben, so die Verbraucherzentrale. Auch die Axa Lebensversicherung und die LPV Lebensversicherung (ehemals Postbank Lebensversicherung) haben Kundenansprüche aufgrund ähnlicher Klauseln gekappt. Beide Unternehmen wurden ebenfalls von der Verbraucherzentrale NRW abgemahnt. Mangels Abgabe einer Unterlassungserklärung wird nunmehr der Klageweg gegen beide Versicherer beschritten. Die Verbraucherschützer wollen eine höchstrichterliche Entscheidung vom Bundesgerichtshof (BGH). Allianz lässt nicht locker Was auch dringend nötig ist, denn Allianz lässt nicht locker, obwohl sie bereits zweimal vor einem Landesgericht verloren hat: Die Allianz Lebensversicherung musste laut Internetportal Anwalt.de vor dem Landgericht Berlin einen weiteren Rückschlag in der juristischen Auseinandersetzung um die Reduzierung des Rentenfaktors bei Riester-Verträgen hinnehmen. Mit Urteil vom 30. April 2025 (Az.: 4 O 177/23) entschied das Gericht, dass eine einseitige Absenkung des Rentenfaktors bei fondsgebundenen Riester-Renten nicht rechtens sei. Bereits im Januar 2025 hatte das Oberlandesgericht Stuttgart Anwalt.de zufolge ein ähnlich lautendes Urteil gefällt und die Praxis der Allianz ebenfalls für unzulässig erklärt. Auch dort sei eine Klausel zur Diskussion gestanden, die dem Versicherer eine Anpassung nach unten bei sinkenden Zinsen erlaube, jedoch keine Rückanpassung vorsehe, falls sich das Zinsumfeld wieder verbessert. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte, so Anwalt.de, dagegen geklagt – mit Erfolg. Der Bestand an Riester-Verträge ist schon seit Jahren rückläufig     Quelle: BMAS   Diese Entwicklung zeigt die Fehlkonstruktion Riester-Rente. Was Wunder, dass angesichts derartig eklatanter Benachteiligungen von Riester-Sparern das Neugeschäft mit Riester-Renten seit Jahren vor sich hindümpelt. Die Zahl der neu abgeschlossenen Riester-Vertrag ist 2022 um sage-und-schreibe 60 Prozent zurückgegangen – von rund 311.000 auf 125.000. Der Bestand an Riester-Renten ist mittlerweile auf 10,25 Millionen Verträge geschrumpft (Stand Mai 2024). Nach Schätzung der Finanzaufsicht (BaFin) wird ein Fünftel bis ein Viertel der Riester-Verträge wird nicht mehr bedient, das heißt, die Leute lassen ihre Verträge ruhen. Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben Einfach jetzt kostenlos abonnieren Riester schmälert gesetzliche Rente Was die Anbieter von Riester-Verträgen geflissentlich verschweigen: Jeder, der riestert, mindert damit seinen Anspruch auf die gesetzliche Rente. Das erzählen Riester-Sparern nur Verbraucherverbände oder kritische Zeitungen und Zeitschriften wie „Finanztip“. „Riester-Verträge lohnen sich vor allem, weil der Staat die Vorsorgepläne bezuschusst. Die Förderung besteht aus Zulagen und Steuervorteilen.“ Bild: picture alliance / Gilbert Novy / KURIER / picturedesk.com | Gilbert Novy Buchempfehlung „Rentenplaner für Dummies“ von Helmut Achatz Kurz vor der Rente – und nun? Das Buch „Rentenplaner für Dummies“ hilft allen künftigen und seienden Rentner, sich in punkto Finanzen zurechtzufinden. Das klingt einfacher als es ist, ist aber kein Hexenwerk. Mit Ende 50, Anfang 60 fragen sich viele, ob Ihre Rente reicht und was auf Sie zukommt. Wer mit der Rente auskommen will, hat als Vorruheständler noch die Chance, an der Schraube zu drehen. Aber auch Rentner können noch etwas deichseln, um mit ihrer Rente besser über die Runde zu kommen. https://vorunruhestand.de/2025/06/riester-rente-kuerzen-geht-gar-nicht/

Wir sollen länger arbeiten und später in Rente gehen

Wir sollen länger arbeiten und später in Rente gehen
Die Deutschen sollen länger arbeiten. Das fordert die Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).  Der Ruf nach einer Erhöhung des Renteneintrittsalters ist allerdings nicht neu. Jetzt auch Katherina Reiche, die Bundeswirtschaftsministerin: Sie will, dass wir alle länger arbeiten und später in Rente gehen. „Wenn Sie mich fragen, führt kein Weg daran vorbei, länger zu arbeiten.“ Sie machte zwar keinen konkreten Vorschlag für ein neues Rentenalter, aber ihre Aussage deutet auf eine mögliche Anhebung über das derzeitige reguläre Eintrittsalter von 67 Jahren hinaus hin. Reiche begründete ihre Haltung mit der hohen Belastung durch Sozialabgaben und der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern. Zudem verwies sie auf die steigenden Kosten im Rentensystem, die laut OECD-Prognosen (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) in den kommenden Jahren deutlich zunehmen könnten. Sollen wir uns an Japan orientieren, wo viele Ältere noch arbeiten? Eine ZDF-Sendung suchte „Die Wahrheit über unsere Rente“ – mit erstaunlichen Erkenntnissen. Reiches Forderung sorgt für Spannungen innerhalb der Regierungskoalition, da im Koalitionsvertrag eigentlich festgehalten wurde, dass es keine weitere Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geben soll. Stattdessen war mehr Flexibilität beim Übergang in die Rente vorgesehen. Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform "zügig" anzugehen. Die Zeit läuft. Zeit seit Abgabe des Versprechens My count-up Zeit seit Abgabe des Versprechens My count-up Koalitionsvertrag sagt etwas Anderes Die SPD, Koalitionspartner der CDU, lehnt eine Erhöhung des Renteneintrittsalters entschieden ab. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betonte, dass stattdessen Beamte und Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollten, um das System zu stabilisieren. Die SPD verweist zudem auf den Koalitionsvertrag, in dem ausdrücklich festgehalten ist, dass es keine weitere Anhebung des Rentenalters geben soll. Innerhalb der CDU gibt es Unterstützung für Reiches Vorstoß, allerdings nicht ohne Vorbehalte. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann äußerte sich zustimmend zur Notwendigkeit, über längeres Arbeiten zu sprechen, kritisierte aber auch, dass viele Rentner „zu wenig arbeiten“ würden – eine Aussage, die für zusätzliche Debatten sorgte. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD sieht mehr Flexibilität beim Renteneintritt vor, aber keine Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters. Reiches Vorstoß steht damit im klaren Widerspruch zur bisherigen Linie der Regierung und könnte zu einem Koalitionskonflikt führen. https://vorunruhestand.de/2025/06/wir-sollen-laenger-arbeiten-und-spaeter-in-rente-gehen/

Dienstag, 10. Juni 2025

Krankenkassen erhöhen Zusatzbeiträge

Krankenkassen erhöhen Zusatzbeiträge
Im April 2025 erhöhten einige Krankenkassen erneut den Zusatzbeitrag. Im Juli steht die nächste Erhöhung an. Wer zu den Preistreibern gehört. Jetzt wird's Zeit, die Kasse zu wechseln. Rentnerinnen und Rentner dürfte sich die Augen reiben – einige Krankenkassen erhöhen schon wieder die Zusatzbeiträge. Bereit zum Jahreswechsel gab es eine breite Erhöhungswelle, im April 2025e folgt die nächste Erhöhungsrunde. Der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hatte im vergangenen Jahr eine Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent empfohlen, viele Kassen haben aber um deutlich mehr erhöht, sodass der Durchschnitt bei den „kassenindividuellen Zusatzbeiträge“ mittlerweile bei 2,9 Prozent liegt. Im Juli nächste Erhöhung Zum 1. Juli 2025 steht bereits die nächste Erhöhung an. Mittlerweile wurde bekannt, dass sechs weitere Krankenkassen eine Erhöhung ihres Zusatzbeitrags beantragt haben oder diese erwarten, so die Vorstandschefin des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Noch halten sich die Krankenkassen bedeckt. Versicherte sollten die Informationen ihrer jeweiligen Krankenkasse genau verfolgen, da diese verpflichtet sind, ihre Mitglieder über Beitragsanpassungen zu informieren. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, um zu einer günstigeren Krankenkasse zu wechseln. Vier Kassen erhöhten zum April Vier Kassen erhöhten den Zusatzbeitrag zum 1. April 2025. Wer alles darunter ist: Bislang sind Erhöhung bekannt von - BKK Salzgitter: von 2,8 Prozent auf 3,5 Prozent - BKK VerbundPlus: von 2,85 Prozent auf 3,89 Prozent - BKK24: von 3,25 Prozent auf 4,39 Prozent - mhplus BKK: von 2,56 Prozent auf 3,29 Prozent Bereits am 1. Februar 2025 zwei Kassen ihre Zusatzbeiträge erhöht: - IKK – Die Innovationskasse: von 3,1 Prozent auf 3,6 Prozent - Merck BKK: von 2,4 Prozent auf 3,2 Prozent Höhere Zusatzbeiträge ab März Zu spüren bekamen Rentnerinnen und Rentner die Erhöhung zum Jahreswechsel erst im März 2025. Warum wirkte sich die Erhöhung aber erst im März aus? Der Zusatzbeitrag wirkte sich erst im März 2025 aus, da für Rentnerinnen und Rentner eine Sonderregelung gilt. Denn laut § 247 des fünften Sozialgesetzbuchs ändert sich der Zusatzbeitrag für Rentnerinnen und Rentner „jeweils am ersten Tag des zweiten auf die Veränderung folgenden Kalendermonats“. Sprich, erhöht die Kasse zum 1. Januar ihren Zusatzbeitrag, so gilt diese Erhöhung für erst ab März. Rentnerinnen und Rentner sollten unbedingt ihre Februar- und März-Abrechnung genau vergleichen. Das heißt, Rentnerinnen und Rentner bekommen die jüngsten Erhöhungen erst in zwei Monaten zu spüren. Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben Einfach jetzt kostenlos abonnieren Acht Euro weniger Rente Wie viel macht das aus? „Hat eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag also beispielsweise um ein Prozent erhöht, erhalten Rentnerinnen und Rentner 0,5 Prozent weniger Rente; bei einer Bruttorente in Höhe von 1.600 Euro ergibt das eine um acht Euro niedrigere Auszahlung“, rechnet das Portal „Ihre Vorsorge“ vor. Jetzt Kasse wechseln Wer davon betroffen ist, kann von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und seine Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten wechseln. Die Unterschiede zwischen den Kassen sind groß – die Spanne reicht von 1,84 bis 4,4 Prozent. Beitragsrechner nutzen Die HKK gehört momentan zu den günstigsten Krankenkassen. Als besonderen Service hat die HKK einen Vergleichsrechner ins Netz gestellt, mit dem jeder vergleichen kann, um wie viel seine Kasse teurer ist als die HKK. https://vorunruhestand.de/2025/06/krankenkassen-erhoehen-zusatzbeitraege/

Montag, 9. Juni 2025

Run auf Gartentage – ein Überblick für 2025

Run auf Gartentage – ein Überblick für 2025
Erfurt, Tüßling, Sigmaringen – überall ziehen Gartentage wieder Besucher an. Die Menschen haben unbändige Lust auf Garten und Geselligkeit, wie der Run zeigt. Ein Überblick über die Gartentage 2025. Ob es wieder 50 000 Besucher wie im Vorjahre werden ist fraglich, angesichts des schlechten Wetters am Samstag und Pfingstsonntag – der Pfingstmontag allerdings entschädigte etwas für die beiden regnerischen Tage. Die Gartentage Fürstenfeld in Fürstenfeldbruck sind ein absolutes Highlight unter den Gartenmessen hierzulande. Die Menschen haben Lust auf Garten und Geselligkeit. Über Pfingsten finden die 22. Fürstenfelder Gartentage statt und bringen das gesamte Klostergelände zum Aufblühen. Über 260 ausgewählte Aussteller aus der Region, aus dem gesamten Bundesgebiet sowie aus dem europäischen Ausland begeistern mit einer überwältigenden Vielfalt an Kräutern, Stauden, Rosen und Gehölzen. Die Gäste erwartet darüber hinaus ein großes Angebot an Accessoires, Gartenausstattung und Gartenmöbel. In den Innenräumen werden auserlesene Ideen für das stilvolle Wohnen präsentiert. Zur Einkehr und Stärkung laden die zahlreichen Biergärten, Bars und Gastronomiestationen mit ihren vielen schattigen Sitzplätzen ein. Run auf Gartentage Auf den kommenden Gartentagen und -messen 2025 wird es sicher ähnlich laufen wie in Fürstenfeldbruck. Das Thema Garten zieht immer mehr in ihren Bann angesichts von Klimawandel und Zeitenwende. Der Garten wird zur Oase, der hilft, die Umbrüche besser zu verkraften. Gartenarbeit erdet im wahrsten Sinn des Wortes. Viele spüren den Klimawandel bereits am eigenen Leib und wollen etwas tun, was in ihrem Rahmen liegt. Mehr als 260 Aussteller boten ihre Produkte und Ideen. Der Biergarten lädt zum Verweilen und Genießen ein. Die Stimmung ist gelöst und die Besucher bummeln über das Gelände im ehemaligen Kloster. Die Fürstenfelder Gartentage finden mittlerweile zum 22. Mal statt. Auf dem Gelände spielte am Pfingstmontag das Jasmin Bayer Trio – Jazz voller Eleganz und Emotion, feine Originals und souliger Pop mit einer Tiefe und Leichtigkeit, die berührt und elektrisiert. Ganztägig ruderte die Jugendfeuerwehr Fürstenfeldbruck durchs Gelände. In der Garten-Lounge gab's coolen Sound zu kühlen Drinks. Auf den Gartentagen kam sicher jeder auf seine Kosten. Garteln im Trend Es sind nicht nur Gartenscheren, Pfingstrosen, Kräuter und Sträucher, die Besucher anziehen, sondern auch das Rahmenprogramm mit Gartenkonzerten und Fachvorträgen sowie das kulinarische Angebot. Die Besucher wollen sich auch über neue Trends informieren und sich mit anderen austauschen. Wie in Fürstenfeldbruck, so setzen auch andere Veranstalter auf Gartentage-Sackerl aus Bio-Stoffen und Mehrwegtaschen aus Recycling-Kunststoff. Die Pflanzen selbst werden in recyclingfähiges Zeitungspapier verpackt. Der Umweltgedanke ist zumindest bei den Gartentage-Veranstaltern und -Teilnehmern angekommen. Die Veranstalter wollen wieder einen Teil der CO²-Emissionen, die durch die Gartentage entstehen, kompensieren und pflangen auch 2025 für jeden 100. Besucher über „Plant for the planet“ einen Baum. Termine für 2025 Ausgewählte Gartentage von Juni bis Dezember 2025 Juni 2025 12. - 14. Juni 2025: Sommer- und Wildkräutertage, Peter Janke Gartenkonzepte, Hilden (Nordrhein-Westfalen) 13. - 15. Juni 2025: Schloss & Garten Tage, Schloss Ponitz (Sachsen) 13. - 15. Juni 2025: DIGA Gartenmesse, Weinfestgelände Breisach (Baden-Württemberg) 13. - 15. Juni 2025: Lebensart, Kurpark Bad Neuenahr-Ahrweiler (Rheinland-Pfalz) 13. - 15. Juni 2025: Traunsteiner Rosentage, Stadtpark Traunstein (Bayern) 14. Juni 2025: Tag der Rose, Münsterplatz Ulm (Baden-Württemberg) 14. Juni 2025: Rosenmarkt rund um das Rathaus, Nördlingen (Bayern) 14. - 15. Juni 2025: Steinfurther Rosentage, Rosenschule Ruf, Bad Nauheim-Steinfurth (Hessen) 14. - 15. Juni 2025: Rosengartenfest, Kurpark Bad Sassendorf (Nordrhein-Westfalen) 15. Juni 2025: "Tage der Gärten & Parks in Westfalen-Lippe des LWLs" (verschiedene Orte) 19. - 22. Juni 2025: "Gartenmarkt" Kloster Veßra (Thüringen) 19. - 22. Juni 2025: Odenwald Country Fair, Michelstadt-Eulbach (Hessen) 19. - 22. Juni 2025: Das Gartenfest Hanau, Hanau (Hessen) 21. Juni 2025: Gartentag, Garten am Schwarzen Brack, Sande Neustadtgödens (Niedersachsen) 21. Juni 2025: Rosentage, Sommergartenmarathon, Landhausgarten Knospe, Aurich (Niedersachsen) 22. Juni 2025: Gartentag, Garten am Schwarzen Brack, Sande Neustadtgödens (Niedersachsen) 22. Juni 2025: Rosentage, Sommergartenmarathon, Landhausgarten Knospe, Aurich (Niedersachsen) 22. Juni 2025: Gartentag, Moorjuwel Weerts, Wiesmoor (Niedersachsen) 22. Juni 2025: Gartentag, Wassergarten Meinhard, Ostrhauderfehn (Niedersachsen) 22. Juni 2025: Gartentag, Garten Rave, Velen (Nordrhein-Westfalen) 22. Juni 2025: Gartentag, Landhausgarten Borggreve + Sommer, Velen (Nordrhein-Westfalen) 22. Juni 2025: Gartentag, Garten Althoff, Rosendahl (Nordrhein-Westfalen) 22. - 24. Juni 2025: spoga+gafa, Koelnmesse, Köln (Nordrhein-Westfalen) - Fachmesse 28. Juni 2025: Rosenmarkt am Schloß, Ummendorf (Baden-Württemberg) 28. Juni 2025: "Rosenzeit", Landhausgarten Hantelmann, Ilsede Münstedt (Niedersachsen) 28. Juni 2025: Gartentag, Twelsiek, Löhne (Nordrhein-Westfalen) 28. Juni 2025: Gartentag, Oase "Casa Calle" Huizen, Senden (Nordrhein-Westfalen) 29. Juni 2025: "Rosenzeit", Landhausgarten Hantelmann, Ilsede Münstedt (Niedersachsen) 29. Juni 2025: Gartentag, Twelsiek, Löhne (Nordrhein-Westfalen) 29. Juni 2025: Gartentag, Garten Krebs, Werther (Nordrhein-Westfalen) 29. Juni 2025: Gartentag, Oase "Casa Calle" Huizen, Senden (Nordrhein-Westfalen) 29. Juni 2025: Gartentag, Taglilien- + Agapanthus-Garten Wolfert, Coesfeld (Nordrhein-Westfalen) 29. Juni 2025: Gartentag, Garten Goeben + Steinert, Billerbeck (Nordrhein-Westfalen) Juli 2025 04. - 06. Juli 2025: Haus & Garten Tage, Schloss Kromsdorf bei Weimar (Thüringen) 04. - 06. Juli 2025: Bayerische Gartentage, MOC Veranstaltungscenter München (Bayern) 05. - 06. Juli 2025: Kakteen- und Sukkulentenmarkt, Grugapark Essen (Nordrhein-Westfalen) 11. - 13. Juli 2025: "Friedewalder Gartenfest", Wasserburgruine Friedewald (Hessen) 11. - 13. Juli 2025: Landpartie Schloss Landestrost, Neustadt a. Rübenberge (Niedersachsen) 12. - 14. Juli 2025: Rosentage im Dorf Nöggenschwiel, Weilheim (Baden-Württemberg) 18. - 20. Juli 2025: DIGA Gartenmesse, Bad Säckingen (Baden-Württemberg) 18. - 20. Juli 2025: GardeningTech Berlin, Messe Berlin (Berlin) 19. - 20. Juli 2025: Pflanzentreffen, Kloster Knechtsteden, Dormagen (Nordrhein-Westfalen) 20. Juli 2025: Rosenmarkt, Rosengarten-Ehestorf (Niedersachsen) 25. - 27. Juli 2025: "Haus- & Garten Träume", Burg & Park Ohrdruf (Thüringen) August 2025 01. - 03. August 2025: DIGA Gartenmesse, Iffezheim (Baden-Württemberg) 01. - 03. August 2025: Das Gartenfest Corvey, Höxter (Nordrhein-Westfalen) 02. August 2025: Kräutermarkt, Marktplatz Mosbach (Baden-Württemberg) 15. - 17. August 2025: DIGA Gartenmesse Kloster Wiblingen, Ulm-Wiblingen (Baden-Württemberg) 22. - 24. August 2025: DIGA Gartenmesse Aldersbach, Aldersbach (Bayern) 23. - 24. August 2025: Landgeflüster Gut Steinwehr, Bovenau (Schleswig-Holstein) 30. - 31. August 2025: Thüringer Gartentage, egapark Erfurt (Thüringen) 30. - 31. August 2025: Pflanzenmarkt im Sommer, Freilichtmuseum am Kiekeberg, Rosengarten-Ehestorf (Niedersachsen) 31. August 2025: GartenZeit Rockenhausen, Rockenhausen (Rheinland-Pfalz) September 2025 05. - 07. September 2025: Herbstzauber Kassel, Kassel (Hessen) 05. - 07. September 2025: Gartentage auf Schloss Langenburg (Baden-Württemberg) 06. - 07. September 2025: Herbst-Pflanzenmarkt, Hessenpark, Neu-Anspach (Hessen) 13. - 14. September 2025: Illertisser Gartentage, Staudengärtnerei Gaissmayer, Illertissen (Bayern) 13. - 14. September 2025: Botanischer Garten Marburg, Karl-von-Frisch-Straße, Marburg (Hessen) 19. - 21. September 2025: "Herbstpartie Kloster Kamp", Kamp-Lintfort (Nordrhein-Westfalen) Oktober 2025 02. - 05. Oktober 2025: "Herbstliche Landpartie" Schloss Wocklum, Wocklum-Balve (Nordrhein-Westfalen) 17. Oktober 2025: Faszination Garten auf Schloss Weingartsgreuth, Krefelder Rennbahn (Nordrhein-Westfalen) Hinweis: Diese Liste basiert auf den aktuell verfügbaren Informationen und kann sich noch ändern. Es empfiehlt sich, vor dem Besuch einer Veranstaltung die jeweiligen Websites der Veranstalter zu prüfen. https://vorunruhestand.de/2025/06/run-auf-gartentage-ein-ueberblick-fuer-2025/