Freitag, 12. Dezember 2025

Zwei Kassen erhöhen Zusatzbeitrag ab 2026

Zwei Kassen erhöhen Zusatzbeitrag ab 2026
Die Flut der Erhöhungen scheint nicht aufzuhalten – zwei Krankenkassen haben bereits den Zusatzbeitrag für 2026 erhöht, andere werden folgen.
Nach der Erhöhung ist vor der Erhöhung – die Krankenkassenbeiträge sind nicht zu stoppen. Da helfen auch keine Beteuerungen einer Gesundheitsministerin: Nina Warken liefert nur „Blabla“. Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse, hält nicht viel von Warkens Versprechungen stabiler Krankenkassenbeiträge. Warken kann nicht rechnen – und wird von der Wirklichkeit überholt.

Beitragserhöhung programmiert


Den Krankenkassen bleibt gar nichts anderes übrig, als die Beiträge zu 📈 erhöhen. Der Grund: Die Bundesregierung belastet sie mit versicherungsfremden Leistungen, die natürlich die Beiträge in die Höhe treiben. Die Kassen klagen, aber bis die Klagen Erfolg haben, vergeht wertvolle Zeit.
Erste Kassen erhöhen
Warken hat wohl geglaubt, das wird sich schon irgendwie richten – tut es aber nicht: Jetzt haben die ersten beiden Krankenkassen angekündigt, 2026 die Zusatzbeiträge zu ⬆️ erhöhen. Zur Vorhut der Krankenkassen gehören:
Krankenkasse
Alter Zusatzbeitrag (2025)
Neuer Zusatzbeitrag (2026)
Erhöhung
Öffnung
Viactiv Krankenkasse
3,27 %
4,19 %
+ 0,92 %
Bundesweit
Energie-BKK
2,98 %
3,98 %
+ 1,00 %
Bundesweit
(Quelle: u. a. Krankenkasseninfo, Finanztip; Stand: 12. Dezember 2025)
Das heißt, Kunden der Viactiv zahlen ab 2026 (14,6 + 4,19) insgesamt 18,79 Prozent, einschließlich Pflegebeitrag sogar 22,99 Prozent (kinderlos) oder 22,39 Prozent.
Da sich die Verwaltungsräte der Krankenkassen traditionell im Dezember versammeln, um die Beiträge für das kommende Jahr 2026 zu beschließen, liegen die endgültigen Zahlen vieler Kassen erst jetzt oder in den kommenden Tagen vor.
📝 Aktueller Überblick zur Lage
- Es gibt definitiv mehr Kassen, die erhöhen werden. Die Verwaltungsräte der Kassen treffen ihre Beschlüsse zeitlich gestaffelt, oft bis Ende Dezember.
- Von den 19 Kassen, die zum jetzigen Zeitpunkt (Mitte Dezember) bereits ihre finalen Beschlüsse für 2026 gefasst haben, sollen sieben ihren Zusatzbeitrag erhöhen, während neun keine Veränderungen vornehmen und drei senken (Quelle: Focus Online).
- Der offiziell festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2026 steigt von 2,5 % (2025) auf 2,9 %. Dies ist ein Indikator dafür, dass die meisten Kassen ihre Sätze anheben müssen, um ihre Ausgaben zu decken.
📌 Wichtiger Hinweis zum Vorgehen
Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können die Krankenkasse wechseln. Dies muss Ihnen postalisch mitgeteilt werden. Mit der Erhöhung des Zusatzbeitrags erhalten Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
- Jetzt prüfen: Wie hoch ist Ihr aktueller Zusatzbeitrag? Liegt er über dem Durchschnitt von 2,9 Prozent?
- Vergleichen: Nutzen Sie Vergleichsportale, um die Zusatzbeiträge anderer Kassen zu prüfen. Schon eine Differenz von 0,5 Prozentpunkten kann Hunderte Euro im Jahr ausmachen.
- Kasse wechseln: Wechseln Sie, wenn Ihre Krankenkasse eine Erhöhung ankündigt, denn Sie haben damit ein Sonderkündigungsrecht.
Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben
Einfach jetzt kostenlos abonnieren https://vorunruhestand.de/2025/12/zwei-kassen-erhoehen-zusatzbeitrag-ab-2026/

Dienstag, 9. Dezember 2025

Österreichs Pensionssystem – Vorbild für Deutschland

Österreichs Pensionssystem – Vorbild für Deutschland
Österreich integrierte Beamte ins Pensionssystem – mit Erfolg! Höhere Beiträge, breitere Basis, 14 Zahlungen und eine viel höhere Durchschnittsrente sind das Ergebnis.

„Pensionsharmonisierung“ – Modell für Deutschland?


In Deutschland wird die Rentenlücke zwischen gesetzlicher Rente und Beamtenversorgung („Zwei-Klassen-System“) zunehmend als Gerechtigkeitsproblem empfunden. Während deutsche Angestellte um ihr Rentenniveau bangen, blicken viele immer wieder nach Österreich.
Dort wurde bereits 2004 mit dem Pensionsharmonisierungsgesetz (APG) ein tiefgreifender Umbau beschlossen: die schrittweise Einbeziehung fast aller Erwerbstätigen – einschließlich der Beamten (dort als öffentlich-rechtlich Bedienstete bezeichnet) – in ein einheitliches gesetzliches Pensionssystem. Das Ziel: Gleichbehandlung und eine Verbreiterung der Beitragsbasis.

Der schrittweise Weg zur Einheit


Um Vertrauensschutz zu gewährleisten, erfolgte der Übergang nicht abrupt, sondern schrittweise, abhängig vom Geburtsjahr oder dem Eintrittsdatum:
- Vollharmonisierte („Neubauten“): Personen, die ab dem 1. Januar 1976 geboren sind oder ab 2005 eintraten, fallen vollständig unter das APG. Ihre Pension wird nach denselben Regeln wie die Rente von Angestellten berechnet (Pensionskonto-Modell) und sie zahlen einen Eigenbeitrag von 10,25 % ein.
- Übergangsregelungen („Mischsystem“): Für Jahrgänge zwischen 1955 und 1975 gilt eine Mischrechnung aus altem Beamtenrecht und neuem APG.
- Altes Beamtenrecht: Beamte, die vor 1955 geboren wurden, blieben weitgehend im alten Versorgungssystem.
Dieser Ansatz zeigt: Ein Ein-Klassen-System ist politisch und sozialverträglich umsetzbar, wenn man lange Übergangsfristen gewährt.
Das Rentenwunder: Deutlich höhere Leistungen
Der Erfolg des österreichischen Modells wird durch die Leistungsdaten belegt. Das Pensionsniveau ist dort deutlich höher als in Deutschland:
- Auszahlung: In Österreich gibt es 14 Pensionszahlungen pro Jahr (inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld), in Deutschland 12.
- Durchschnittshöhe (Neurente Männer, 2023): Österreich zahlt im Schnitt 3.187 € (Brutto, inkl. 14. Zahlung), Deutschland 1.804 €.
- Netto-Ersatzrate (OECD): In Österreich sichert die Pension im Schnitt 68,3 % des Durchschnittslohns ab, in Deutschland nur ca. 48,0 % (einschließlich eines fiktiven Riesterfaktors).
Die Modellrechnungen der OECD sind noch drastischer: Berufseinsteiger in Österreich erreichen nach 45 Jahren im Durchschnitt 78,1 % ihres Einkommens als Bruttorente, in Deutschland nur 37,5 % (ohne private Vorsorge).
Warum sind Österreichs Pensionen so viel höher?
Die höhere Leistung ist die Folge struktureller und politischer Entscheidungen:
- Breitere Beitragsbasis: Fast alle Erwerbstätigen (Beamte, Angestellte, Selbstständige) zahlen in das Umlagesystem ein. Das sorgt für stabilere Einnahmen, eine breitere Solidaritätsgemeinschaft und höhere Akzeptanz.
- Höherer Beitragssatz: Der Gesamtbeitragssatz ist mit 22,8 % (Arbeitgeber trägt den größeren Anteil) höher als in Deutschland (18,6 %).
- Politische Entscheidung für hohes Niveau: Österreich akzeptiert höhere Bundeszuschüsse, um ein höheres Leistungsniveau und eine effektive Vermeidung von Altersarmut zu garantieren.
Versprechen
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform "zügig" anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens
My count-up

Was Deutschland lernen könnte


Das österreichische Modell liefert klare Anhaltspunkte, wie das deutsche Rentensystem zukunftssicherer und gerechter gestaltet werden könnte:
- Alle in die gesetzliche Rentenversicherung: Die Integration von Beamten (und idealerweise Selbstständigen) würde die Finanzierungsbasis massiv verbreitern und das Umlagesystem entlasten.
- Höheres Sicherungsniveau: Österreich zeigt, dass ein überwiegend umlagefinanziertes System ein höheres Rentenniveau gewährleisten kann, wenn die Beitragsbasis breit und der Beitragssatz entsprechend höher ist.
- Vereinheitlichung: Die Überführung der Beamtenversorgung in ein Pensionskonto-System würde das steuerfinanzierte Zwei-Klassen-System durch ein solidarisches Ein-Klassen-System ersetzen.
Der wesentliche Unterschied ist die politische Entscheidung: Österreich entschied sich für ein höheres Leistungsniveau durch höhere Beiträge und die Einbeziehung aller. Deutschland steht vor der Frage, ob es diesen Weg der sozialen Gerechtigkeit und stärkeren Absicherung gehen will.
Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben
Einfach jetzt kostenlos abonnieren https://vorunruhestand.de/2025/12/oesterreichs-pensionssystem-vorbild-fuer-deutschland/

Sonntag, 7. Dezember 2025

Der Charme von Weihnachten

Der Charme von Weihnachten
Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, positive Inseln zu schaffen und Zuversicht zu teilen – das gilt besonders für Weihnachten.
Die Zeit rund um das Weihnachtsfest ist von Emotionen geprägt. Kaum jemand kann oder will sich der besonderen Stimmung entziehen. Doch was ist, wenn Krisen und Kriege immer näher rücken? Darf man sich auf ein Fest freuen, wenn andere leiden? Resilienzforscher Oliver Tüscher vom Mainzer Leibniz-Institut und Professor für Psychiatrie an der Uni Halle beruhigt im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“: „Schwierige Zeiten gehören zum Leben dazu.“

Zuversicht an jüngere Menschen weitergeben


Ältere Menschen können mit besorgniserregenden Umständen oft besser umgehen als Jüngere. Laut Tüscher haben viele ältere Kriege, Flucht oder entbehrungsreiche Ereignisse miterlebt und für sich erfahren, dass das Leben weitergeht. Er nennt das eine Art „Stressimpfung zur Bewältigung“.
Wer sich selbst aus enormer Hoffnungslosigkeit herausgearbeitet hat, hat Kraft gewonnen, auch künftigen Ereignissen zu begegnen. Diese gewonnene Zuversicht ist ein Schatz, den Ältere gerade in emotionsreichen Zeiten wie Weihnachten an Jüngere weitergeben können. Es sind Tage zum Innehalten und Zuhören.

Positive Erlebnisinseln schaffen


Die Soziologin Prof. Annelie Keil, die als Kind im Krieg geboren wurde und in einem Waisenhaus aufwuchs, hat keinen direkten Bezug zu Weihnachten. Trotzdem spürte sie den Zauber schon als Kind, wenn sie an Heiligabend feiernde Familien hinter den Fenstern „erspürte“ – schön und traurig zugleich. Heute liebt sie es, Spekulatius zu genießen und einen Baum zu schmücken. Weihnachten sei ein guter Grund, um miteinander zu sein. Keil betont: „Für die Gesundheit der Seele ist die Fähigkeit wichtig, in Zeiten, die vielleicht dunkel und belastend sind, positive Erlebnisinseln zu schaffen.“
Experten-Tipps für mehr Stabilität
Oliver Tüscher rät dazu, ganz bewusst eine Atmosphäre zu schaffen, die Geborgenheit vermittelt, und auch mal zwischendurch die Nachrichten wegzulassen. Verbringen Sie bewusst Zeit mit den Menschen, die Ihnen wichtig sind.
Rituale pflegen, Lieder hören, das Festessen und die Bescherung vorbereiten – all dies sorgt in turbulenten Zeiten wie diesen für Stabilität.
Auch wer allein ist, findet viele Möglichkeiten zum Austausch. Kirchen und Vereine bieten Gruppenangebote. Oder laden Sie Nachbarn ein. Denken Sie an schöne Ereignisse in Ihrem Leben, die Sie niemals vergessen werden, und erzählen Sie davon. So kann der Zauber der Weihnacht immer wieder wirken.
Quelle: Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 12/2025
Bild: Wort & Bild Verlagsgruppe – Gesundheitsmeldungen | KI/W&B/Petra Ohlsen/Patrick Paulin; Getty Images (5)/Stone/Oana Szekely/Jena Ardell/PBNJ Productions/alvarez/George Marks.
Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben
Einfach jetzt kostenlos abonnieren https://vorunruhestand.de/2025/12/der-charme-von-weihnachten/

Warum 48 Prozent Rentenniveau nicht reicht

Warum 48 Prozent Rentenniveau nicht reicht
Das Rentenniveau sinkt seit den 70ern. Die 48-Prozent-Sicherung ist ein „Trick“, der Riester voraussetzt. Was bedeutet das für die Altersvorsorge von Millionen?

Das Rentenniveau – ein zentraler Indikator für die Alterssicherung – ist seit Jahrzehnten im Sinkflug. War das Rentenniveau 1977 noch bei stolzen 59,8 Prozent des Durchschnittslohns, so sank es bis zum Tiefpunkt 2015 auf nur noch 47,7 Prozent. Für alle, die sich auf den Ruhestand vorbereiten, sind die aktuellen Entwicklungen der gesetzlichen Rente entscheidend. Denn sie zeigen: Wer sich allein auf die gesetzliche Säule verlässt, riskiert eine empfindliche Lücke im Alter.


😈 Der 48-Prozent-Trick


Das sogenannte Standardrentenniveau ist das Verhältnis zwischen der Rente eines Modell-Durchschnittsverdieners (45 Versicherungsjahre) und dem aktuellen Durchschnittslohn. Die Politik reagierte auf den anhaltenden Abwärtstrend: Das Rentenpaket 2025, das jetzt im Bundestag beschlossen wurde, schreibt durch die Niveausicherungsklausel fest, dass das Rentenniveau bis Ende der 2030er-Jahre mindestens 48,0 Prozent betragen soll. Übrigens, die Juristen schreiben in den Sozialgesetzen auch nicht von Rentenniveau, sondern von "Sicherungsniveau vor Steuern", also, sollten wir besser davon reden und nicht von Rentenniveau.


Aber Achtung: Diese Zahl ist mit einem entscheidenden Haken versehen – einem Trick im Gesetz (§ 154 Abs. 3 SGB VI):


Die Sicherung auf 48 Prozent setzt modellhaft voraus, dass Rentner die fehlenden vier Prozent durch geförderte zusätzliche Altersvorsorge (Riester-Rente) ausgeglichen haben.


Die Schlussfolgerung ist klar: Wenn Sie in den letzten Jahren nicht privat oder betrieblich vorgesorgt haben, liegt Ihr tatsächliches Rentenniveau, sprich, das Sicherungsniveau vor Steuern, niedriger als die oft zitierten 48 Prozent!


Insofern ist ein Blick in die Rentenformel aufschlussreich, denn dort ist der Riester-Faktor enthalten, der das Rentenniveau um vier Prozent senkt.


Rentenformel
In der Rentenformel ist der Riesterfaktor enthalten, der Nachhaltigkeitsfaktor ist ausgesetzt. 

📉 Riesterfaktor und Nachhaltigkeitsfaktor


Nachlesen kann das jeder in § 68 SGB VI. Riesterfaktor und Nachhaltigkeitsfaktor sind Bestandteil der Rentenanpassungsformel zur Bestimmung des aktuellen Rentenwerts (aRW).


Diese Faktoren, zusammen mit dem Beitragssatzfaktor und dem Lohnfaktor, beeinflussen die jährliche Rentenanpassung.


-

Der Riesterfaktor (offizieller Altersvorsorgeanteil AVA) wurde 2002 eingeführt, um die teilweise Verlagerung der Altersvorsorge in die private Form (Riester-Rente) in der Rentenanpassung zu berücksichtigen, und wirkt dämpfend.


-

Der Nachhaltigkeitsfaktor (im Gesetz Rentnerquotient RQ) wurde 2005 eingeführt und berücksichtigt das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern, um die langfristige finanzielle Tragfähigkeit der Rentenversicherung zu sichern. Er wirkt ebenfalls dämpfend, wenn sich das Verhältnis verschlechtert (mehr Rentner pro Beitragszahler) (§ 68 Abs. 4 SGB VI).


Die gesamte Formel zur Bestimmung des neuen aktuellen Rentenwerts ist in § 68 Absatz 5 SGB VI aufgeführt.


Allerdings wurde der Nachhaltigkeitsfaktor faktisch durch die Niveauschutzklausel zur Sicherung des Mindestsicherungsniveaus von 48 Prozent in der gesetzlichen Rente faktisch ausgesetzt. Das entsprechende RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetzes trat am 1. Januar 2019 in Kraft.


📌 Wichtige Details zur Niveauschutzklausel


-

Gesetzliche Grundlage: Die Regelung wurde in § 255e Absatz 1 SGB VI (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch) aufgenommen.


-

Ziel: Die Klausel sollte gewährleisten, dass das Sicherungsniveau vor Steuern der gesetzlichen Rente bis zum 30. Juni 2025 mindestens 48 Prozent beträgt.


-

Funktionsweise: Führt die Anwendung der eigentlichen Rentenanpassungsformel (mit Nachhaltigkeits- und Beitragssatzfaktor) zu einem rechnerischen Rentenniveau unter 48 Prozent, wird der aktuelle Rentenwert  stattdessen so festgesetzt, dass das 48-Prozent-Niveau genau erreicht wird. Dies war bei der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 erstmals der Fall.


-

Aktuelle Entwicklung: Die derzeitige Bundesregierung hat diese Haltelinie von 48 Prozent durch das Rentenpaket II (Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus) bis zum Jahr 2039 verlängert.


 
🪤 Die Kaufkraft-Falle: Ihre Rente im Realitäts-Check

Nicht nur das Verhältnis zum Durchschnittseinkommen ist gesunken, auch die Kaufkraft der Rente stand zeitweise unter Druck.


-

2003 bis 2014: In diesem Zeitraum sank die reale Standardrente – die Kaufkraft Ihrer Rente hat sich also verringert.


-

Ab 2014: Erst in den Folgejahren stieg die reale Standardrente wieder an und erreichte das Niveau von 2003 erst im Jahr 2020.


Was Sie daraus lernen: Rentenerhöhungen sehen auf dem Papier gut aus. Entscheidend ist aber, was nach Abzug der Inflation (Verbraucherpreise) zum Leben bleibt.


🧭 Wichtige Fakten für Ihre Planung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist das wichtigste Alterssicherungssystem in Deutschland:


-

Im Jahr 2019 bezogen 85 Prozent der Männer und 88 Prozent der Frauen ab 65 Jahren in Westdeutschland eine eigene Rente der gesetzlichen Rentenversicherung.


-

Trotz dieser hohen Verbreitung stammten 2019 in Westdeutschland nur 56 Prozent des Bruttoeinkommens der Über-65-Jährigen aus der gesetzlichen Rente.


Heißt im Klartext: Über 40 Prozent des Alterseinkommens in Westdeutschland stammt bereits heute aus zusätzlichen Quellen wie Betriebsrenten, Beamtenpensionen und privater Vorsorge.


📝 Handlungsplan: Ruhestand jetzt sichern

Die Modellrechnungen des Rentenversicherungsberichts zeigen, dass das Netto-Rentenniveau bis 2035 voraussichtlich auf 45,8 Prozent sinken wird. Was ja erst einmal nicht passieren wird, wegen der Niveausicherungsklausel. Aber wer nicht geriestert hat, dem fehlen heute schon vier Prozent. Der Lebensstandard kann nur gesichert werden, wenn die gesetzliche Rente ergänzt wird.


Jeder sollte sich folgende Fragen stellen:


-

Kennen Sie Ihre Lücke? Haben Sie Ihre voraussichtliche Rentenhöhe der gesetzlichen Rente schon mit Ihren geplanten Ausgaben im Ruhestand verglichen?


-

Welche Säulen nutzen Sie? Haben Sie neben der gesetzlichen Rente bereits eine Betriebsrente (bAV) und/oder eine private Vorsorge aufgebaut?


-

Wie sind Sie abgesichert? Gehen Sie nicht davon aus, dass die 48 % für Sie gelten, wenn Sie keine geförderte Zusatzvorsorge (wie Riester) betrieben haben.


Der Vorunruhestand ist die perfekte Zeit, um diese Lücke zu schließen. Je früher Sie handeln, desto kleiner sind die Beträge, die Sie monatlich investieren müssen.


Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben
Einfach jetzt kostenlos abonnieren https://vorunruhestand.de/2025/12/warum-48-prozent-rentenniveau-nicht-reicht/

Donnerstag, 4. Dezember 2025

Linke – Mehrheitsbeschaffer des Rentenpakets

Linke – Mehrheitsbeschaffer des Rentenpakets
Merz & Co. kämpft um jede Stimme für das Rentenpaket. Nachdem seine Jungen nicht mitziehen, springt die Linke als Mehrheitsbeschaffer ein.
Die Linke als Merz' Stützrad – Polit-Verrat oder genialer Schachzug? Die Masken sind gefallen! Das umstrittene Rentenpaket der schwarz-roten Koalition ist so gut wie durch den Bundestag, denn die Linke will sich enthalten, was der schwarzroten Regierung eine Mehrheit für ihr Rentenpaket verschafft.
Ja, richtig gehört. Während die Union im eigenen Lager um jede Stimme kämpft und die Junge Gruppe rebelliert, springt die Opposition als stiller Mehrheitsbeschaffer ein. Es ist ein politisches Schauspiel der Schwäche – und für alle, die auf die gesetzliche Rente angewiesen sind, ein offener Verrat.

Kapitulation der Regierung


Die Fakten sind brisant: Die Koalition, die mit 328 Abgeordneten eigentlich eine komfortable Mehrheit haben müsste, zittert vor den eigenen Reihen. Zehn bis zwanzig Abweichler in der Union? Plötzlich wird es eng. Und dann kommt die Linksfraktion mit dem Manöver der Enthaltung. Mathematisch brillant, politisch ein Offenbarungseid: Weil Enthaltungen bei der einfachen Mehrheitsberechnung nicht mitgezählt werden, schrumpft die benötigte Stimmenzahl. Die Linke sorgt damit dafür, dass das Rentenpaket auch dann durchkommt, wenn die Union/SPD ihre eigenen Reihen nicht disziplinieren kann.
Der SPD-Vorsitzende Klingbeil zeigte sich in der ARD „wirklich dankbar“. Dankbar! Was für ein Geständnis! Die Regierung ist so schwach, dass sie für die Verabschiedung eines ihrer zentralen Gesetze auf die Gnade einer angeblich bekämpften Opposition angewiesen ist.

Das Märchen von der „Verantwortung“


Der Gipfel der Dreistigkeit ist die Begründung von Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek: “Wir werden nicht akzeptieren, dass das Rentenniveau noch weiter gedrückt wird, und haben uns als Fraktion deshalb entschlossen, uns bei der voraussichtlich am Freitag anstehenden Abstimmung zum Rentenpaket der Regierung zu enthalten”, so Reichinnek. “An uns wird es somit nicht scheitern, dass das Rentenniveau stabilisiert wird.“
Klingt edel, riecht aber nach faulem Kompromiss. Die Wahrheit ist:
- Die Linke spricht sich gegen die Regierungspolitik aus.
- Die Linke ermöglicht der Regierung, diese Politik gegen den Willen der eigenen Abweichler durchzusetzen.
Ist das Oppositionsarbeit? Oder ist das die offene Akzeptanz, dass man im politischen Betrieb keine Alternative bieten kann und lieber als Steigbügelhalter der Koalition agiert? Wer auf eine echte Wende in der Rentenpolitik gehofft hat, wird hier eiskalt enttäuscht. Die Linke sagt „Nein“ – und meint damit „Ja, aber nur heimlich“.
Versprechen
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform "zügig" anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens
My count-up
Höchste Zeit, aufzuwachen!
An alle, die auf ein stabiles Rentenniveau hoffen und dieses politische Schauspiel fassungslos beobachten: Wachen Sie auf! Die Politik zeigt Ihnen in diesen Stunden in aller Deutlichkeit, wie wenig Sie sich auf Parteilinien, Abgrenzung oder gar die Macht der Opposition verlassen können. Die Grenzen zwischen Regierung und „verantwortungsvoller“ Opposition verschwimmen, wenn es um die großen Gesetze geht. Was klar ist: Die politische Klasse wird am Ende immer Wege finden, die Dinge durchzuwinken.
Das Rentenpaket mag das Rentenniveau stabilisieren – aber nur mit faulen Tricks und der Hilfe von unerwarteter Seite. Verlassen Sie sich nicht auf die Gnade der Koalition oder die taktischen Manöver der Linken.
Je früher Sie planen, desto weniger sind Sie der Gnade dieser politischen Notgemeinschaft ausgeliefert, die sich gegenseitig die Mehrheit zuschanzt. Zeit, das Heft selbst in die Hand zu nehmen!
Bild: picture alliance / Chris Emil Janßen | Chris Emil Janssen
Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben
Einfach jetzt kostenlos abonnieren https://vorunruhestand.de/2025/12/linke-mehrheitsbeschaffer-des-rentenpakets/

Mittwoch, 3. Dezember 2025

Bis zu welcher Höhe sind Renten steuerfrei?

Bis zu welcher Höhe sind Renten steuerfrei?
Rente 2026: Trotz höherem Besteuerungsanteil bleiben bis zu 17.426 Euro steuerfrei! Warum ist eine Steuererklärung dennoch Pflicht?
Was ändert sich 2026? Bei der Steuer einiges: Das Jahr 2026 bringt eine doppelte steuerliche Bewegung für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Während der steuerliche Grundfreibetrag zur Entlastung steigt, erhöht sich gleichzeitig der Besteuerungsanteil für Neurentner.
- Die gute Nachricht: Dank des erhöhten Grundfreibetrags von voraussichtlich 12.348 Euro (für Ledige) bleibt ein Großteil der Altersrenten auch weiterhin steuerfrei.
- Die schlechte Nachricht: Selbst bei Steuerfreiheit kann die Abgabe einer Steuererklärung zur Pflicht werden.
Wir haben die aktuellen Werte (Stand: Ende 2025/Entwurf) überprüft und zeigen Ihnen, wie hoch Ihre Bruttojahresrente 2026 maximal sein darf, damit Sie keine Einkommensteuer zahlen müssen.

Magische Grenze für Neurentner 2026


Für alleinstehende Neurentner, die im Jahr 2026 in Rente gehen und keine weiteren Einkünfte haben, liegt die voraussichtliche Grenze für die steuerfreie Bruttojahresrente bei:
Bruttojahresrente (bis 30.06.2026): 17.426 Euro
(Das entspricht einer Monatsrente von ca. 1.452,17 Euro)
Wer in den Vorjahren in Rente gegangen ist, hat einen noch höheren Freibetrag in Euro, da der steuerfreie Anteil (der Rentenfreibetrag) zu Rentenbeginn lebenslang festgeschrieben wurde.
Warum gerade 17.426 Euro? Die vereinfachte Berechnung
Diese scheinbar krumme Zahl ergibt sich aus einem Zusammenspiel von Freibeträgen, dem Besteuerungsanteil und abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen:
-
Der Rentenfreibetrag (lebenslang gültig)
Für Renten, die im Jahr 2026 beginnen, steigt der steuerpflichtige Anteil auf 84 Prozent an. Im Gegenzug bleiben 16 Prozent der ersten vollen Jahresbruttorente lebenslang steuerfrei.
- Rentenfreibetrag (16 Prozent von 17.426 Euro): 2.788,16 Euro
- Steuerpflichtiger Teil (84 Prozent): 14.637,84 Euro
(Dieser Betrag ist der "Gesamtbetrag der Einkünfte" – ein entscheidender Wert für die Abgabepflicht!)
-
Abzüge und Pauschalen
Vom steuerpflichtigen Teil der Rente können noch bestimmte Aufwendungen abgezogen werden. Diese mindern das zu versteuernde Einkommen (zvE) und sind oft der entscheidende Faktor für die Steuerfreiheit:
Posten
Wert
Basis
Kranken- und Pflegeversicherung
2.152,11 €
(Geschätzt 12,35 % von 17.426 €)
Werbungskostenpauschale
102,00 €
(Pauschale für Rentner)
Sonderausgabenpauschale
36,00 €
(Pauschale)
Gesamtabzüge
2.290,11 €
-
Das zu versteuernde Einkommen (zvE)
Nun wird berechnet, ob das steuerpflichtige Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt:
- Steuerpflichtiger Teil der Rente: 14.637,84 €
- Abzüglich Gesamtabzüge: – 2.290,11 €
- Zu versteuerndes Einkommen (zvE): 12.347,73 €
Da dieser Wert knapp unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt, fällt keine Einkommensteuer an.
Achtung: Steuerfreiheit heißt nicht Abgabefreiheit!
Der wichtigste Punkt, der für viele Neurentner 2026 gilt: Obwohl Sie keine Steuern zahlen, müssen Sie höchstwahrscheinlich eine Steuererklärung abgeben. Der Grund dafür ist, dass die Steuererklärungspflicht nicht vom zu versteuernden Einkommen (zvE) abhängt, sondern vom Gesamtbetrag der Einkünfte.
Im oben genannten Beispiel liegt der Gesamtbetrag der Einkünfte bei 14.637,84 Euro. Da dieser Betrag den Grundfreibetrag von 12.348 Euro übersteigt, besteht gesetzlich zwingend die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
Was ändert sich zum 1. Juli 2026?
Der angekündigte Rentenerhöhungsschritt zum 1. Juli 2026 ist ein kritischer Punkt. Während der einmal festgelegte Rentenfreibetrag in Euro lebenslang gleich bleibt, werden zukünftige Rentenerhöhungen zu 100 Prozent steuerpflichtig.
Das bedeutet: Durch die Rentenerhöhung ab Mitte 2026 steigt das zu versteuernde Einkommen für alle Rentner (auch die Neurentner) an. Je nach Höhe dieser Erhöhung kann das zvE dann plötzlich über dem Grundfreibetrag liegen. Die Folge: Für einige Rentner könnte ab der Rentenanpassung 2026 erstmals eine (wenn auch geringe) Steuerlast entstehen.
Steuererklärung obligatorisch
Wenn Ihre Altersrente 2026 beginnt und Sie als Alleinstehender (ohne weitere Einkünfte und bei Berücksichtigung der üblichen Abzüge) eine Bruttojahresrente von bis zu 17.426 Euro beziehen, bleiben Sie voraussichtlich steuerfrei. Die Abgabe einer Steuererklärung ist aber auch in diesem Fall zumeist obligatorisch.
Um Ihre individuelle Situation 2026 realistisch einzuschätzen und die Auswirkungen der Rentenanpassung im Juli zu berechnen, sollten Sie unbedingt eine Steuerberatung oder eine Lohnsteuerhilfeverein-Stelle konsultieren oder eine Steuersoftware nutzen.
Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben
Einfach jetzt kostenlos abonnieren https://vorunruhestand.de/2025/12/bis-zu-welcher-hoehe-sind-renten-steuerfrei/

Montag, 1. Dezember 2025

Steuer 2026 planen: Jetzt schon Geld sparen!

Steuer 2026 planen: Jetzt schon Geld sparen!
Vorruhestand und Übergang optimal nutzen: Wer jetzt bereits die Steuererklärung 2026 vorbereitet, sichert sich den größten Vorteil und spart unnötigen Stress im neuen Jahr.
Die Feiertage stehen vor der Tür, und die Gedanken kreisen um Plätzchen, Geschenke und den Jahreswechsel – aber sicherlich nicht um die Steuererklärung für das Jahr 2026. Das kommt den meisten wohl erst in den Sinn, wenn der Abgabetermin näher rückt. Doch gerade für alle, die über einen (Vor-)Ruhestand nachdenken oder sich in der Übergangsphase befinden, gilt: Es kann sich enorm auszahlen, wenn Sie jetzt schon mit den Vorbereitungen beginnen!

Warum vorausschauende Planung wichtig ist


Der Jahreswechsel ist nicht nur ein kalendarischer Stichtag, sondern auch eine wichtige steuerliche Zäsur. Wenn Sie wissen, welche Ausgaben Sie im laufenden Jahr noch tätigen können, um die Steuerlast zu senken, haben Sie im Dezember oft noch die Möglichkeit, aktiv zu gestalten.
 1. Die Macht der Belege und Dokumente
Das A und O einer erfolgreichen Steuererklärung ist die Vollständigkeit der Unterlagen. Wer jetzt beginnt, Belege und Dokumente zu sammeln und zu ordnen, erspart sich im Frühjahr den großen Stress.
- Tipp: Legen Sie jetzt eine simple digitale oder physische Mappe mit der Aufschrift „Steuern 2026“ an. Das, was jetzt schon darin landet (z. B. Rechnungen von Handwerkern, Belege für Versicherungen oder Spenden), muss im April nicht mehr gesucht werden.
 2. Ausgaben aktiv vorziehen (oder verschieben)
Gerade im Kontext des Vorruhestands kann das Timing von Ausgaben eine große Rolle spielen. Haben Sie beispielsweise höhere außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten, die Sie geltend machen möchten?
- Vorsorgeleistungen: Prüfen Sie, ob Sie noch Sonderausgaben (z. B. bestimmte Versicherungen) oder Altersvorsorgebeiträge (Rürup, Riester) bis zum Jahresende optimieren können.
- Gesundheit: Stehen größere, geplante Gesundheitsausgaben (z.B. Zahnersatz oder Brille) an, die über Ihrer zumutbaren Belastung liegen? Unter Umständen kann es sinnvoll sein, alle damit verbundenen Rechnungen noch ins laufende Jahr zu legen, anstatt sie auf zwei Jahre zu verteilen.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Haben Sie einen Handwerker beauftragt? Stellen Sie sicher, dass die Zahlung (nicht nur die Rechnung) noch dieses Jahr erfolgt, um die steuerliche Entlastung für das aktuelle Jahr zu sichern.

👑 Die Königsklasse: Kauf von Entgeltpunkten


Wer die Möglichkeit hat, Rentenabschläge auszugleichen oder seine Regelaltersrente zu erhöhen, steht oft vor der Entscheidung, wann die Sonderzahlung an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) am sinnvollsten ist.
Der Kauf von Entgeltpunkten (Rentenpunkten) ist nicht nur eine Investition in die zukünftige Rente, sondern auch ein extrem wirksames Instrument zur Steueroptimierung.
Was kostet ein Entgeltpunkt?
Der Preis eines Entgeltpunktes ist direkt an das Durchschnittsentgelt gekoppelt und steigt in der Regel jährlich. Hier sehen Sie die voraussichtlichen Kosten:
Jahr
Preis pro Entgeltpunkt (EP)
Entwicklung
2025
9.391,70 Euro
Aktueller Preis
2026 (Schätzung)
ca. 9.661 Euro
Erwarteter Anstieg um ca. 2,9 %
Die Logik ist klar: Wenn Sie die Möglichkeit haben, die Zahlung vorzuziehen, sichern Sie sich nicht nur den aktuell günstigeren Preis, sondern können die Steuerersparnis auch früher nutzen.
Der große Steuervorteil durch den Kauf
Die Kosten für den Kauf von Entgeltpunkten gelten steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen und können seit 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
- Volle Absetzbarkeit: Die DRV-Zahlung mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE) im Jahr der Zahlung. Je höher Ihr Steuersatz ist (was in der Phase vor dem Ruhestand oft der Fall ist), desto größer ist die Ersparnis.
- Höchstbetrag beachten: Es gibt jedoch einen Höchstbetrag für alle Altersvorsorgeaufwendungen.
- Für 2025 liegt dieser bei 29.344 Euro (Ledige) bzw. 58.688 Euro (Verheiratete/Zusammenveranlagte).
- Von diesem Betrag werden allerdings zuerst Ihre regulären Beiträge zur Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) abgezogen. Nur der verbleibende Restbetrag steht Ihnen für die steuerwirksame Sonderzahlung zur Verfügung.
Fazit für die Steuererklärung 2026: Zahlen Sie große Beträge für den Rentenpunkte-Kauf idealerweise vor dem 31.12. des laufenden Jahres ein, wenn Sie einen hohen Steuersatz haben, um die Kosten in der nächsten Steuererklärung (2026) voll absetzen zu können.
Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben
Einfach jetzt kostenlos abonnieren
3. Ruhestand = Neue Regeln!
Viele angehende Rentner vergessen: Im Ruhestand ändern sich oft die Einnahmequellen (Rente, Betriebsrente, private Vorsorge) und somit auch die steuerlichen Regeln.
Wenn Sie dieses Jahr in den (Teil-)Ruhestand gehen, müssen Sie besonders genau dokumentieren, welche Einkünfte Sie in der Übergangsphase hatten. Wer schon jetzt alle Unterlagen strukturiert, behält den Überblick über:
- Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld),
- Kapitalerträge (Zins- und Dividendengutschriften),
- und den Beginn der Rentenbezüge.
Fazit: Weniger Stress und mehr Erstattung
Wer jetzt anfängt, Belege zu sortieren und sich einen kurzen Überblick über die voraussichtlichen Einnahmen und abzugsfähigen Ausgaben zu verschaffen, gewinnt zweimal:
- Im Frühjahr: Sie vermeiden den typischen Steuerstress und haben mehr Zeit für die schönen Dinge des (Vor-)Ruhestands.
- Im Geldbeutel: Sie stellen sicher, dass Sie keine Ausgaben vergessen, die sich lohnen – und maximieren so Ihre Steuererstattung.
Der (Vor-)Ruhestand soll eine Zeit der Entspannung sein. Beginnen Sie heute damit, die steuerliche Grundlage dafür zu legen! https://vorunruhestand.de/2025/12/steuer-2026-planen-jetzt-schon-geld-sparen/

Krankenkassen verklagen Bundesregierung

Krankenkassen verklagen Bundesregierung
Jetzt reicht’s den Krankenkassen. Sie verklagen den Staat, weil er zu wenig für Bürgergeld-Empfänger zahlt. Es geht dabei um viele Milliarden Euro.
Der Vorwurf lautet: Der Staat verlangt von den gesetzlichen Krankenkassen, dass sie sich um die Gesundheitsversorgung der Bürgergeld-Empfänger kümmern, will aber nicht voll dafür zahlen. Das sollen bitte schön die Krankenversicherten übernehmen und nicht der Staat, sprich die Allgemeinheit. Was steckt wirklich hinter dieser Klage des Gesamtverbands gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV), und was bedeutet sie für die 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber? Mittlerweile ist es nicht nur der GKV, der die Bundesregierung verklagt, sondern auch die DAK. Vorstandsvorsitzende der Krankenkasse DAK-Gesundheit, Andreas Storm, reicht Anfang Dezember 2025 Klage gegen die Bundesregierung ein, wie die "Welt" schreibt. Storm wirft der Regierung unzureichende Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und eine bewusste Erhöhung der Krankenkassenbeiträge zu Lasten der Versicherten vor.

Wer zahlt für Bürgergeld-Empfänger?


Das Bürgergeld sichert das Existenzminimum für hilfsbedürftige Menschen in Deutschland. Dazu gehört auch die Krankenversicherung. Obwohl der Bund die Krankenkassen damit beauftragt, die gesundheitliche Versorgung dieser Gruppe zu übernehmen, zahlt er nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten.
Laut Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende und Arbeitgebervertreterin, werden die Krankenkassen so auf einem Großteil der Kosten sitzen gelassen. Das hat weitreichende Folgen:
- Höhere Arbeitskosten für Unternehmen
- Weniger Netto vom Brutto für Arbeitnehmer
- Eine schädliche Belastung für den Wirtschaftsstandort Deutschland
„Dieses Vorgehen der Bundesregierung schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland, denn so wird Arbeit immer teurer“, kritisiert Wagenmann.

⚖️ Warum jetzt eine Klage?


Schon seit Jahren fordern die Krankenkassen eine faire Finanzierung. Doch ihre Appelle blieben ungehört. Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender und Versichertenvertreter, macht klar: „Nun reicht es! Wir sehen uns jetzt gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten und zu klagen. Für unsere 75 Millionen Versicherten.“
Die Unterfinanzierung hat die gesetzliche Krankenversicherung an ihre Grenzen gebracht:
- Beitragssätze sind auf Rekordniveau
- Krankenkassen haben kaum noch finanzielle Reserven
- Der Gesundheitsfonds steht ebenfalls unter Druck
Die Klage soll sicherstellen, dass die Kosten für gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie das Bürgergeld nicht länger von den Beitragszahlern getragen werden, sondern vom Bund, der diese Aufgabe per Gesetz übernommen hat. Die DAK-Gesundheit schließt sich der Klagewelle der gesetzlichen Krankenkassen gegen den Bund an. "Auch wir klagen gegen die aktuellen Bescheide über die unzureichenden Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026; wir fordern eine auskömmliche Finanzierung der Zuweisungen für Bürgergeldempfänger", so Andreas Storm von der DAK.
Die Kalkulation der Krankenkassen
311,45 Euro brauchte die GKV pro Monat für jeden Bürgergeldempfänger im Jahr 2022, um die Kosten zu decken, doch sie bekam nur 108,48 Euro vom Staat, wie die Bild berichtete. Das macht summa summarum eine Differenz von ca. zehn Milliarden Euro im Jahr, die bereits seit zehn Jahren in den Kassen der GKV fehlen.

🧠 Verfassungsrechtliche Dimension: GKV übernimmt staatliche Aufgaben


Die GKV erfüllt eine Aufgabe, die laut Grundgesetz dem Bund obliegt. Das ist nicht nur finanziell ungerecht, sondern auch verfassungswidrig. Die Klage soll:
- Rechtsklarheit schaffen
- die Selbstverwaltung stärken
- die Beitragszahler entlasten
- langfristige Stabilität sichern
Was sind die rechtlichen Hintergründe?
Die Klage beruft sich auf das Grundgesetz (Art. 87 Abs. 2 GG) und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Demnach sind die Sozialversicherungsträger organisatorisch und finanziell eigenständig. Die Verwendung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, wie der Versorgung von Bürgergeld-Empfängern, ist unzulässig.
Das bedeutet, die Krankenkassen haben nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtliche Grundlage, um gegen die jahrelange Unterfinanzierung vorzugehen. Die Klage, die sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtet, soll eine grundlegende Klärung herbeiführen und die langfristige Stabilität der GKV sichern.
Versprechen
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform "zügig" anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens
My count-up
Was kommt als Nächstes?
Die Klage wird beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht und richtet sich gegen die Zuweisungsbescheide aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026. Dieser Schritt markiert einen historischen Moment in der deutschen Sozialpolitik. Ob die Klage Erfolg hat und wie sich ein Urteil auf die GKV-Finanzierung auswirkt, bleibt abzuwarten. Doch eines ist klar: Die Krankenkassen sind bereit, für ihre Versicherten zu kämpfen.
Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben
Einfach jetzt kostenlos abonnieren https://vorunruhestand.de/2025/12/krankenkassen-verklagen-bundesregierung/

Samstag, 29. November 2025

Ein fauler Rentenkompromiss

Ein fauler Rentenkompromiss
Wer hat recht in puncto Rentenniveau – die SPD oder die Junge Union? Was genau steht im Koalitionsvertrag dazu? Wie geht’s weiter im Rentenstreit?
Das Kabinett von Bundeskanzler Friedrich Merz will auf Biegen und Brechen durchdrücken, dass das Rentenniveau von 48 Prozent auch die Berechnungsgrundlage für die Zeit nach 2031 ist, was im Kern der Forderung der SPD entspricht und von der „Jungen Gruppe“ abgelehnt wird.  Der Nachhaltigkeitsfaktor (NHF) wurde übrigens von einer rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder (SPD) 2004 eingeführt und trat 2005 in Kraft.

Nachhaltigkeitsfaktor ausgesetzt


2018 setzte eine schwarz-rote Regierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel den Nachhaltigkeitsfaktor durch das Rentenpaket I bis 31. Dezember 2025 aus. Die Haltelinie von 48 Prozent Rentenniveau, sprich die Aussetzung des Nachhaltigkeitsfaktors, wurde im Frühjahr 2022 durch das Rentenpaket II der Ampelkoalition bestätigt (gemäß § 154 Abs. 3 Satz 1 SGB VI) bis zum 31. Dezember 2025 – beschlossen von der „Ampelkoalition“ (SPD, Grüne, FDP).
Das heißt, faktisch ist der Nachhaltigkeitsfaktor ab 1. Januar 202t wieder gültig. Er würde sich, wenn es kein Folgegesetz gibt, bei der kommenden Rentenerhöhung auswirken und die Rentenerhöhung entsprechend dämpfen.

Junge Gruppe revoltiert gegen Rentenpaket


Noch gibt es kein Folgegesetz, entsprechend hektisch agieren und reagieren zurzeit Regierung, 18 Abgeordnete der „Jungen Gruppe“ von der Union, die dem geplanten Rentenpaket II der schwarz-roten Regierung im Bundestag nicht zustimmen möchten, und SPD.
Genau damit, sprich mit dem Nachhaltigkeitsfaktor und dessen Gültigkeit befasst sich der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung (Union und SPD). Sie muss sich sputen, denn sollte kein Folgegesetz zustande kommen, gilt der Nachhaltigkeitsfaktor.
Koalitionsvertrag ist Auslegungssache
Woran entzündet sich der Streit zwischen der „Jungen Gruppe“ und der Regierung? Der Koalitionsvertrag ist dummerweise nicht eindeutig, was das betrifft – hier der Wortlaut:
Wir werden die Alterssicherung für alle Generationen auf verlässliche Füße stellen. Deshalb werden wir das Rentenniveau bei 48 Prozent gesetzlich bis zum Jahr 2031 absichern. Die Mehrausgaben, die sich daraus ergeben, gleichen wir mit Steuermitteln aus. Am Nachhaltigkeitsfaktor halten wir grundsätzlich fest.“
Wer interpretiert nun was wie?
- Die SPD interpretiert den Koalitionsvertrag so, dass das Niveau von 48 Prozent auch die Berechnungsgrundlage für die Zeit nach 2031 sein muss, selbst wenn der Nachhaltigkeitsfaktor dann wieder greift.
- Argument gegen Kürzung: Wenn man nach 2031 von einem fiktiven, ohne die Haltelinie niedrigeren Niveau rechnen würde (was die junge Union und Teile der CDU/CSU fordern), käme dies einer faktischen Rentenkürzung gleich. Das Rentenniveau würde demnach ab 2032 stärker absinken, als wenn man von den politisch gesicherten 48 Prozent als Basis ausginge. Die SPD hält dies für einen Vertragsbruch.
- Verhinderung von Rentenkürzungen: Die SPD betont, dass sie klare Sicherheit für heutige und zukünftige Rentner schaffen will und kein neues Kürzungspaket zulassen wird.
- Finanzierung: Die entstehenden Mehrausgaben sollen, wie im Vertrag vereinbart, mit Steuermitteln ausgeglichen werden.

Gesamtheit des Rentenpakets


Die SPD betrachtet die Rentenpläne im Koalitionsvertrag als Gesamtpaket, das neben der Haltelinie auch weitere Punkte umfasst wie Ausweitung der Mütterrente, Aktivrente und Frühstartrente.
Die "Junge Gruppe" in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die die jüngeren Abgeordneten vertritt, legt den Koalitionsvertrag in Bezug auf das Rentenniveau deutlich restriktiver aus als die SPD und die Fraktionsführung. Ihre Auslegung konzentriert sich stark auf die generationengerechte Finanzierbarkeit und die Einhaltung der Befristung.
Ihre Position lässt sich in drei Hauptpunkten zusammenfassen, die aktuell zu einem offenen Konflikt innerhalb der Koalition geführt haben:
-
Klare Befristung bis 2031
Die "Junge Gruppe" akzeptiert die im Koalitionsvertrag festgelegte Stabilisierung des Rentenniveaus von 48 Prozent – aber nur für den vereinbarten Zeitraum bis zum 30. Juni 2031.
- Auslegung des Koalitionsvertrags: Sie betonen, dass der Koalitionsvertrag keine Vereinbarung über eine Stabilisierung des Rentenniveaus über 2031 hinaus trifft.
- Forderung: Das Gesetz soll klar regeln, dass das Rentenniveau nach 2031 wieder zu dem Wert zurückkehren muss, der sich nach geltendem Recht, das heißt, mit voller Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors, ergeben würde.
-
Kritik am "Dauerhaften Niveau-Bonus"
Der Hauptkritikpunkt der Jungen Gruppe richtet sich gegen den aktuellen Gesetzentwurf (Rentenpaket), der nach ihrer Interpretation über den Koalitionsvertrag hinausgeht und eine dauerhafte, künstliche Erhöhung des Rentenniveaus vorsieht:
- Der Vorwurf: Der Gesetzentwurf würde festlegen, dass das Rentenniveau ab 2032 um etwa einen Prozentpunkt höher liegen soll, als es ohne das neue Gesetz der Fall wäre. Das heißt, der Nachhaltigkeitsfaktor würde zwar wieder greifen, aber von den politisch stabilisierten 48 Prozent als höhere Basis aus rechnen.
- Folgekosten: Dies führt zu dauerhaften Milliardenlasten auf den Schultern der jungen Generation (geschätzt über 115 bis 120 Milliarden Euro zusätzlich bis 2040). Solche „dauerhaften Milliardenlasten“ seien „nicht hinnehmbar“ und stünden im Widerspruch zum Grundsatz der Nachhaltigkeit.
-
Festhalten am Nachhaltigkeitsfaktor (NHF)
Die "Junge Gruppe" sieht in der Befristung der Haltelinie bis 2031 die beste Möglichkeit, dem Grundsatz des Koalitionsvertrages nachzukommen, grundsätzlich am Nachhaltigkeitsfaktor festzuhalten.
- Sie argumentieren, dass die dauerhafte Anhebung des Niveaus über 2031 hinaus das Versprechen, den Nachhaltigkeitsfaktor als Dämpfer zu erhalten, brechen würde.
- Ihr Ziel ist es, die Finanzierungsrisiken zu begrenzen und spätere generationsgerechte Reformen (die in einer Rentenkommission diskutiert werden sollen) nicht durch Vorfestlegungen zu blockieren.
Zusammenfassend legt die "Junge Gruppe" den Vertrag als befristeten sozialen Kompromiss aus, der nicht als Einfallstor für eine dauerhafte, milliardenschwere Aushebelung des Nachhaltigkeitsprinzips dienen darf.
Versprechen
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform "zügig" anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens
My count-up

Noch keine Lösung


Um die „Junge Gruppe“ (deren Nein das Gesetz scheitern lassen würde, da die Koalition nur eine knappe Mehrheit hat) zu überzeugen, wurde eine Kompromisslösung in Form eines Begleitbeschlusses vereinbart:
- Einsetzung einer Rentenkommission: Es soll noch in diesem Jahr, sprich 2025, eine Kommission für die Alterssicherung eingesetzt werden.
- Auftrag: Diese Kommission soll bis zum Ende des zweiten Quartals 2026 (also bis Mitte nächsten Jahres) Vorschläge für eine grundsätzliche Reform der Alterssicherung vorlegen, die die Finanzierung ab 2032 nachhaltig sichern soll.
- Rolle der "Jungen Gruppe": Der "Jungen Gruppe" wurde eine zentral prägende Rolle in dieser Rentenkommission zugesichert. Ziel ist, ihre Bedenken zur Generationengerechtigkeit in die langfristige Reform einzubringen.
Der inhaltliche Streit um die langfristigen Kosten wurde nicht gelöst, sondern vertagt. Die "Junge Gruppe" hat im Gegenzug für die grundsätzliche Zustimmung zum aktuellen Gesetz (Rentenpaket II) die Zusage für eine entscheidende Rolle bei der nächsten, großen Rentenreform erhalten. Es bleibt abzuwarten, ob die „Junge Gruppe“ diese Zusagen als ausreichend ansieht, um dem aktuellen Gesetz im Bundestag zuzustimmen.
Der Unmut in den Reihen der Union ist groß. Es ist längst noch nicht ausgemacht, dass die „Junge Gruppe“ dem Rentenpaket im Bundestag zustimmen wird. Eine Zusage der Jungen habe er noch nicht, sagt Merz, wie das „ZDF“ berichtet. Die endgültige Entscheidung steht noch aus.
Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben
Einfach jetzt kostenlos abonnieren https://vorunruhestand.de/2025/11/ein-fauler-rentenkompromiss/

Donnerstag, 27. November 2025

Digitale Steuerbescheide ab 2026 Standard

Digitale Steuerbescheide ab 2026 Standard
Ab 2026 gibt es den Steuerbescheid meist nur noch digital, wenn die Erklärung online abgegeben wurde. Wer weiterhin Post will, muss widersprechen!

Digitaler Steuerbescheid wird die Regel


Haben Sie Ihre Steuererklärung bisher elektronisch – zum Beispiel über Elster oder eine Steuersoftware – eingereicht, kam der Bescheid meistens trotzdem per Post. Das ändert sich bald! Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2026 die digitale Zustellung des Steuerbescheids zum Regelfall wird. Das bedeutet:
- Haben Sie Ihre Steuererklärung elektronisch übermittelt, wird Ihr Bescheid automatisch zum digitalen Abruf bereitgestellt.
- Eine aktive Zustimmung von Ihnen ist dafür nicht mehr nötig.
- Diese Neuregelung gilt für den Steuerbescheid, den Steuermessbescheid und den Feststellungsbescheid.
Der digitale Bescheid ersetzt den Versand per Post. Der Papierbescheid wird zur Ausnahme.
Wollen Sie weiter Post? Dann Widerspruch einlegen!
Wenn Sie Ihren Steuerbescheid weiterhin klassisch per Post erhalten möchten, müssen Sie aktiv widersprechen.
- Wie? Legen Sie formlos Widerspruch bei Ihrem Finanzamt ein oder nutzen Sie Ihr Elster-Nutzerkonto unter „Formulare & Leistungen“ bei „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“.
- Wann? Ihr Widerspruch gilt dann für alle zukünftigen Bescheide. Eine Begründung ist nicht notwendig.
Wichtig für Papier-Einreicher: Wenn Sie zu der Gruppe von Arbeitnehmern oder Rentnern gehören, die ihre Steuererklärung auch weiterhin auf Papier abgeben dürfen, erhalten Sie Ihren Bescheid auch weiterhin ganz normal per Post – hier ändert sich nichts.

Digitale Bescheide: Vorteile für Nutzer von Steuersoftware


Gerade wenn Sie Software nutzen, kann der digitale Bescheid für Sie sogar einen echten Vorteil bringen. Wenn das Finanzamt Ihren Bescheid zum Abruf bereitstellt (Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail), kann Ihre Steuersoftware den elektronischen Bescheid direkt vom Elster-Portal herunterladen.
Der große Nutzen: Der automatische Steuerbescheidvergleich!
- Die Software gleicht alle Zahlen und Positionen des Finanzamts mit Ihren ursprünglich eingereichten Daten ab.
- Abweichungen werden sofort markiert, sodass Sie auf einen Blick sehen, ob das Finanzamt alle Ihre Angaben anerkannt oder etwas gestrichen hat.
- Sie erhalten konkrete Hinweise, ob und wo ein Einspruch gegen den Bescheid sinnvoll sein könnte.
Achtung: Fristen digital beachten!
Der wichtigste Punkt beim digitalen Bescheid ist die Einhaltung der Fristen, da hier eine Änderung eintritt:
Der zum Abruf bereitgestellte elektronische Bescheid gilt als bekannt gegeben am vierten Tag nach der digitalen Bereitstellung der Daten. Genau an diesem Tag beginnt die einmonatige Einspruchsfrist!
- Es spielt keine Rolle, wann Sie den Bescheid tatsächlich abrufen.
- Die E-Mail-Benachrichtigung über den neuen Bescheid ist nur ein Hinweis und hat keine rechtliche Wirkung für den Fristbeginn.
Daher gilt: Kontrollieren Sie regelmäßig Ihr elektronisches Postfach, um keine Frist zu verpassen!
Verwaltung einfacher
 Die Umstellung auf den digitalen Steuerbescheid macht die Verwaltung moderner und kann – in Kombination mit der richtigen Software – sogar zur schnelleren Prüfung des Bescheids beitragen. https://vorunruhestand.de/2025/11/digitale-steuerbescheide-ab-2026-standard/

Wir drehen uns bei der Rente im Kreis

Wir drehen uns bei der Rente im Kreis
Die Rentenpolitik ist in der Zwickmühle – zwischen Generationengerechtigkeit und sozialer Absicherung. Statt zu handeln, wird weiter diskutiert bei Maischberger und BR24.
Die Rente ist wieder im Rampenlicht – und zwar so heftig wie selten zuvor. In zwei prominenten TV-Talksendungen, sprich, bei „Maischberger“ und in der „Münchner Runde (BR24), ging es am 26. November 2025 um nichts Geringeres als die Frage: Wie kann eine faire Rente aussehen – und wer soll sie bezahlen?  Die Antworten darauf sind so kontrovers wie die Gesellschaft selbst.

Der Konflikt: 48 Prozent – eine magische Zahl?


Im Zentrum der Debatte steht das von SPD und Union geplante Rentenpaket, das das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent festzurren will – ein Wert, der laut geltendem Recht (Stichwort Nachhaltigkeitsfaktor) eigentlich sinken müsste. Die Junge Union rebelliert dagegen. Ihre Sorge: Die jüngere Generation werde mit Mehrausgaben von bis zu 120 Milliarden Euro belastet, ohne langfristig eine sichere eigene Rente zu erhalten.
In der „Münchner Runde“ machte insbesondere Manuel Knoll, Landesvorsitzender der Jungen Union Bayern, deutlich: „Wir können nicht weiterhin die Renten sichern, indem wir die Zukunftsfähigkeit unseres Landes gefährden.“ Die Junge Union fordert eine Absenkung des Rentenniveaus nach 2031 – entgegen dem Koalitionsvertrag. Wobei genau das strittig ist, denn die SPD sieht sich im Recht.

Gerechtigkeit oder Gießkannenprinzip?


In „Maischberger“ (ab Sendeminute 21:38) verteidigte SPD-Politiker Karl Lauterbach das Festhalten an den 48 Prozent mit dem Argument der sozialen Gerechtigkeit: „Wir haben eine riesige Ungerechtigkeit in unserem Rentensystem. Geringverdiener zahlen ein, aber holen kaum etwas heraus, weil sie oft vor dem Renteneintritt sterben." Für ihn ist die Stabilisierung des Rentenniveaus ein Schritt zur Bekämpfung von Altersarmut.
Dem widersprach Monika Schnitzer, Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, deutlich: „Wenn wir Geringverdiener stärken wollen, warum dann auch Gutverdiener mit denselben Zuschüssen bedienen? Das ist ein Gießkannenprinzip, das teuer und ineffizient ist.“ Sie fordert eine stärkere **Differenzierung nach Einkommen** und eine grundlegende Reform statt kurzfristiger Finanzierungslösungen.

Spaltung in der Koalition – und in der Gesellschaft


Beide Sendungen verdeutlichen: Der Streit über die Rente ist nicht nur eine technische Debatte über Prozente und Milliarden – er ist gesellschaftspolitisch tief spaltend. In der Münchner Runde warnte Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK: „Ältere Menschen brauchen Planungssicherheit. Wer heute 60 ist, kann nicht mehr neu anfangen.“ Andererseits fragte Hubert Aiwanger (Freie Wähler): „Wie erklären wir jungen Menschen, dass sie für ein System zahlen sollen, das für sie möglicherweise nicht mehr funktioniert?“
Versprechen
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform "zügig" anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens
My count-up
Was bedeutet das für Zahler und Rentner?
Für alle, die sich dem Ruhestand nähern, ist die aktuelle Debatte mehr als nur Politik – sie ist Existenzsicherung. Die gute Nachricht: Die geplante Regelung sichert das Rentenniveau vorerst ab. Die schlechte: Die langfristige Finanzierung ist alles andere als gesichert. Und: Eine tiefgreifende Reform steht noch aus.
Stillstand keine Option

Die Rente steckt in der Zwickmühle – zwischen dem Wunsch nach sozialer Sicherheit und der Notwendigkeit generationengerechter Lösungen. Die Diskussion ist eröffnet, die Fronten sind verhärtet. Eines ist klar: Stillstand ist keine Option – weder für die Politik noch für die Menschen, die auf ihre Rente bauen.


Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben
Einfach jetzt kostenlos abonnieren https://vorunruhestand.de/2025/11/wir-drehen-uns-bei-der-rente-im-kreis/

Dienstag, 25. November 2025

Rentenberechnung – ein Labyrinth der Zahlen

Rentenberechnung – ein Labyrinth der Zahlen
Die Rentenberechnung ist ein kompliziertes Rätsel – und fühlt sich wie ein Labyrinth an. Sozialpolitiker wollen verschleiern, dass ihr propagiertes Rentenniveau von 48 Prozent ein Märchen ist. Es lohnt sich, einmal genau nachzurechnen.
Von Helmut Achatz und Norbert Böttcher
Eckrente“, „Rentenniveau“, „Rentenformel“, „Entgeltpunkte“, „Riester-Faktor“, „Durchschnittsverdienst“, „Nachhaltigkeitsfaktor“, „Haltelinie“, "Hochrechnung", "Sicherungsniveau vor Steuern" – und da soll sich der Rentenlaie noch auskennen?

Rentenberechnung: ein Labyrinth der Zahlen


Viele von uns träumen vom Ruhestand. Aber wenn es um die Berechnung der Rente geht, wird es schnell unübersichtlich. Die Politik hat die Rentenformel durch verschiedene Anpassungen und Vorgaben zu einem wahren Rätsel gemacht. So haben Sozialdemokraten beispielsweise den Riester-Faktor eingeführt und später den Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel gestrichen. Es ist also höchste Zeit, Licht ins Dunkel zu bringen und die wichtigsten Aspekte der Rentenberechnung verständlich zu erklären.
Die Rentenformel
Rentenformel
Riester-Faktor

Der Riester-Faktor – auch Altersvorsorgeanteil (AVA) genannt – ist ein Dämpfungsfaktor innerhalb der Rentenanpassungsformel. Er reduziert die jährliche Rentenanpassung. Das heißt, der Gesetzgeber geht davon aus, dass jeder riestert und damit auskömmliche Renditen erwirtschaftet, was natürlich nicht der Fall ist. Durch den Riester-Faktor steigen die Renten langsamer. Der Faktor wird in der Rentenanpassungsformel verwendet, die jedes Jahr den aktuellen Rentenwert neu festsetzt. Seit 2012 liegt der Riester-Faktor bei 4,0 Prozent.


Nachhaltigkeitsfaktor
Der Nachhaltigkeitsfaktor wurde nicht gänzlich gestrichen, sondern seine Anwendung wird im Rahmen der Rentenanpassung bis mindestens Mitte 2026 ausgesetzt. Diese Aussetzung wurde im Zuge des sogenannten Rentenpakets I beschlossen und trat zum 1. Juli 2024 in Kraft. Warum die Aussetzung? Der Nachhaltigkeitsfaktor war ursprünglich dazu gedacht, das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern in die Rentenanpassungsformel einzubeziehen. Steigt die Zahl der Rentner im Verhältnis zur Zahl der Beitragszahler, wirkt der Faktor dämpfend auf die Rentenerhöhung, um die Belastung der Beitragszahler zu mindern. Die aktuelle Aussetzung zielt darauf ab, die politisch festgelegte Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent zu garantieren.
Die Jahresrente: Ein Blick hinter die Kulissen
Das fängt schon mit der Jahresrente an: Wussten Sie, dass die Rentenanpassung, also die Erhöhung der Rente, immer zum 1. Juli eines Jahres stattfindet? Doch die Jahresrente für ein Kalenderjahr setzt sich aus zwei verschiedenen Werten zusammen:
- Januar bis Juni: Hier gilt noch der Rentenwert des Vorjahres.
- Juli bis Dezember: In dieser Zeit wird der erhöhte Rentenwert nach der Anpassung gezahlt.
Dieses System führt dazu, dass der Brutto- und Nettowert Ihrer Rente pro Kalenderjahr aus diesen beiden unterschiedlichen Phasen berechnet wird. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kann Ihnen auf Anfrage eine Bescheinigung für den Steuerausgleich ausstellen, die genau diese Werte auflistet.

Die Haltelinie des Rentenniveaus


Ein oft diskutiertes Thema ist das Rentenniveau. Es beschreibt das Verhältnis einer Durchschnittsrente nach 45 Arbeitsjahren zum Durchschnittslohn. Bis 2018 wurde das Rentenniveau auf ähnliche Weise wie der steuerliche Jahreswert berechnet. Doch um die politisch festgelegte Haltelinie von 48 Prozent nicht zu unterschreiten, wurde die Berechnung geändert. Seit 2018 werden die Brutto- und Nettowerte zur Ermittlung des Rentenniveaus getrennt betrachtet:
- Brutto: Wird weiterhin aus dem Jahreswert der zwei Halbjahre berechnet.
- Netto: Wird der erhöhte Rentenwert ab Juli auf das gesamte Jahr hochgerechnet. Dadurch steigt der Gesamtwert rechnerisch an und die 48-Prozent-Haltelinie wird (scheinbar) eingehalten.
Diese Änderung kann für viele verwirrend sein, weil die tatsächliche Rentenzahlung und die zur Berechnung des Niveaus verwendete Zahl voneinander abweichen.
Von wegen 48 Prozent Rentenniveau
rentenniveau berechnung
Unter Berücksichtigung aller Faktoren wird das Rentenniveau von 48 Prozent nicht erreicht   Quelle: Norbert Böttcher
 
Wenn der Gesetzgeber vom Rentenniveau spricht, meint er das „Sicherungsniveau vor Steuern“. Im Rentenlexikons des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) steht denn auch hinter dem Stichwort „Rentenniveau“ in Klammern „Sicherungsniveau vor Steuern“. Was Rentnern und Rentenbeitragszahlern niemand sagt, ist, dass der sogenannte Riester-Faktor (Altersvorsorgeanteil) ebenfalls in die Berechnung des Rentenniveaus eingeht – und der seit 2012 vier Prozent beträgt. 
Versprechen
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform "zügig" anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens:
My count-up
Tücken bei Abgaben und Nachzahlungen
Zusätzliche Komplexität entsteht durch die Abgabenlast für Sozialversicherungen. Änderungen bei den Beitragssätzen werden nicht immer zum Jahreswechsel umgesetzt, was zu Nachzahlungen und Verwirrung führen kann, wie 2025. Einige Krankenkassen haben unterjährig ihre Zusatzbeiträge erhöht.
Ein Beispiel dafür war die Anpassung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung im Jahr 2025. Obwohl die Änderung bereits am 1. Januar in Kraft trat, wurde sie für Rentner erst ab dem 1. Juli 2025 als Nachzahlung fällig. Das führte dazu, dass die Nachzahlung für die ersten sechs Monate von der bereits erhöhten Rente ab 1. Juli berechnet wurde, was bei vielen Rentnern für Verwirrung und Unmut sorgte – und sie mehr zahlen mussten als eigentlich gerechtfertigt gewesen wäre.

Entgeltpunkte – der persönliche Schlüssel zur Rente


Das Rentenniveau mag ein politischer Indikator sein, doch für Ihre persönliche Rente sind die Entgeltpunkte (EP) entscheidend. Jeder EP repräsentiert die Summe, die Sie in die Rentenkasse einzahlen.
- Ein Entgeltpunkt (1,0 EP) erhalten Sie, wenn Sie in einem Jahr genauso viel verdienen wie der Durchschnitt aller Versicherten.
- Rechenformel: Ihr Jahresverdienst geteilt durch den Durchschnittsverdienst aller Versicherten.
Der sogenannte Eckrentner ist eine Person, die 45 Jahre lang genau den Durchschnittslohn verdient hat und somit auf 45 Entgeltpunkte kommt. Seine Rente dient als Maßstab für das Rentenniveau. Ein höherer Verdienst führt zu mehr Entgeltpunkten. Die Beitragszahlungen sind allerdings durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) nach oben gedeckelt. Das bedeutet, dass ab einem bestimmten Einkommen (2025: 96.600 Euro) keine weiteren EP mehr erworben werden können. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird 2026 weiter von 96.600 auf 101.400 Euro erhöht.
Dumm, wer kann Gehaltserhöhung bekommt
Das "durchschnittliche Jahresarbeitsentgelt" hat seine Tücken, denn es beeinflusst natürlich, wie viele Entgeltpunkte Sie bekommen.
- Die Rentenberechnung verwendet das durchschnittliche Brutto-Jahresarbeitsentgelt. Daraus ergibt sich, wie viele Entgeltpunkte Sie bekommen. Die Formel lautet:
Entgeltpunkt = Eigenes Bruttoeinkommen
-----------------------------------
Durchschnittsverdienst aller Versicherten
- Folge für Neurentner: Wenn jetzt ihr eigenes Brutto-Gehalt nicht gestiegen ist, die Finanzmathematiker aber die Durchschnittsverdienste für das Renteneintrittsjahr zu hoch ansetzen, sinkt automatisch der  Entgeltpunkt (EP). Die Folge: Sie bekommen weniger Rente.
- Konkret: Je höher der im Nenner stehende Durchschnittsverdienst ausfällt, desto geringer wird der EP.
- Fehlende Korrektur: Die Kritik lautet, dass Neurentner, die ihren Rentenbescheid mit diesen überhöhten, vorläufigen Werten erhalten, schlechter gestellt sind als spätere Rentner, da diese niedrigeren Entgeltpunkte später nicht mehr korrigiert werden.
- Dies führt dazu, dass die Rente von Personen, die in einem Jahr mit einem vorläufig überhöhten Durchschnittsverdienst in Rente gehen (z.B. 2025 mit einem anfänglich prognostizierten Ø-Verdienst von 50.493 Euro statt 48.529 Euro), dauerhaft niedriger ausfällt, obwohl das Rentenniveau politisch bei 48,0% gehalten wird.
Entwicklung des Durchschnittlichen Jahresentgelts (2016–2025)
Die folgende Tabelle zeigt die Steigerung des durchschnittlichen Jahresentgelts in Euro.
Jahr
Durchschnittsentgelt
(Brutto in EUR)

Verfügbares Durchschnittsentgelt
(Netto vor Steuern in EUR)

2025
50.493
40.312
2024
47.085
39.124
2023
44.732
37.466
2022
42.053
35.964
2021
40.463
34.781
2020
39.167
33.513
2019
39.301
33.725
2018
38.212
32.748
2017
37.077
31.854
2016
36.187
30.988
Quellen: Deutsche Rentenversicherung (RV in Zeitreihen), Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnungen
Übrigens, für das Jahr 2026 liegt das vorläufige durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt bei 51.944 €.

Was es mit Deckelung auf sich hat


Deckelung der Entgeltpunkte:
- Da die Entgeltpunkte direkt an die gezahlten Beiträge gekoppelt sind, können Sie auch nur bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze Entgeltpunkte erwerben.
- Die maximale Anzahl an Entgeltpunkten pro Jahr ergibt sich aus der Division der Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Jahres durch das vorläufige Durchschnittsentgelt aller Versicherten in diesem Jahr.
Beispiel für das Jahr 2025:
- Beitragsbemessungsgrenze: 96.600 Euro pro Jahr (gilt seit 2025 bundesweit)
- Vorläufiges Durchschnittsentgelt: 50.493 Euro pro Jahr
- Maximale Entgeltpunkte: 90.600 Euro / 50.493 Euro = 1,9131 Entgeltpunkte
Selbst wenn Sie also in diesem Jahr 200.000 Euro verdienen würden, könnten Sie nicht mehr als 1,9131 Entgeltpunkte sammeln. Die Deckelung stellt sicher, dass die Rentenversicherung als Solidarsystem funktioniert und die Beiträge für Gutverdiener nicht unbegrenzt steigen. Es ist eine der Grundlagen, die das deutsche Rentensystem von anderen Modellen, wie der kapitalgedeckten Rente, unterscheiden.

Ihre Rente selbst verstehen


Die Rente ist ein komplexes Thema. Es ist verständlich, wenn die vielen Zahlen und Berechnungsweisen auf den ersten Blick abschreckend wirken. Doch die beste Art, Klarheit zu gewinnen, ist, die Zusammenhänge selbst nachzuvollziehen.
48,0 Prozent Rentenniveau soll bis 2031 politisch festgeschrieben werden. Die Rentenerhöhung von 3,74 Prozent in diesem Jahr wird nicht reichen, denn der Durchschnittsverdienst ist nach Angabe der Deutschen Rentenversicherung Bund von 45.358 Euro um 11,3 Prozent auf 50.493 Euro gestiegen. Auch ohne Mathematikstudium dürfte klar sein, dass so die 48,0-Prozent-Haltelinie nicht einzuhalten ist.
Entscheidend sind die Entgeltpunkte
Verlassen Sie sich nicht nur auf die Aussagekraft des Rentenniveaus, sondern konzentrieren Sie sich auf Ihre eigenen Entgeltpunkte. Diese geben Ihnen den besten Aufschluss darüber, wie sich Ihre individuelle Rente entwickeln wird. Die notwendigen Zahlen, wie der Durchschnittsverdienst der vergangenen Jahre, finden Sie in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung "Rentenversicherung in der Zeitreihe", die online zum Download zur Verfügung steht. Auf den Seiten 256 und 258 können Sie die Kenngrößen und Bemessungswerte nachlesen. Zurzeit gelten folgende Abgaben:
- Beitrag gesetzliche Rentenversicherung: 18,6 % paritätische Aufteilung Arbeitgeber (AG)|Arbeitnehmer (AN)
- Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung: 14,6 % Regelsatz paritätische Aufteilung AG | AN
- Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung: 2,9 % Durchschnittswert paritätische Aufteilung AG | AN. Leider verlangen einige Krankenkassen mehr als 2,9 %, was die Berechnung der Deutschen Rentenversicherung verwässert. So verlangt beispielsweise die Knappschaft mit einem Zusatzbeitrag von 4,4 % deutlich mehr als die angenommenen 2,9 %, bei der IKK - Die Innovationskasse sind es 4,3 %, bei der BKK24 4,39 %.
- Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung: 3,6 % (mit Kindern) und 4,2 % Kinderlose
- Beitrag zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung: 2,6 % Regelsatz paritätische Aufteilung AG | AN (gilt nicht für Rentner)

Regelungswirrwarr beim Pflegebeitrag


Der Pflegebeitrag ist eine Wissenschaft für sich: Er hängt seit 2023 von der Anzahl der Kinder ab und zudem bestehen regionale Unterschiede. Und dann kommt es noch darauf an, ob Sie Rentnerin oder Rentner sind – oder eben Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. 


🧑‍🏭 Beitragssätze für Arbeitnehmer (ab 1. Januar 2025)

Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) liegt seit 2025 bei 3,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen. Der Anteil, den der Arbeitnehmer tatsächlich zahlt, hängt von der Kinderzahl ab.


A. Übriges Bundesgebiet (außer Sachsen)

In den meisten Bundesländern tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den allgemeinen Beitrag zu gleichen Teilen.


Kinderzahl
Gesamtbeitrag
Arbeitnehmer-Anteil
Arbeitgeber-Anteil
Besonderheit
Ohne Kind (ab 23 J.)
4,20 %
2,40 %
1,80 %
Inkl. 0,6 % Kinderlosenzuschlag (trägt AN allein)
1 Kind (lebenslang)
3,60 %
1,80 %
1,80 %
Basis-Beitrag
2 Kinder (unter 25 J.)
3,35 %
1,55 %
1,80 %
0,25 % Abschlag
3 Kinder (unter 25 J.)
3,10 %
1,30 %
1,80 %
0,50 % Abschlag
4 Kinder (unter 25 J.)
2,85 %
1,05 %
1,80 %
0,75 % Abschlag
5+ Kinder (unter 25 J.)
2,60 %
0,80 %
1,80 %
1,00 % Abschlag

Wichtig: Der Abschlag gilt nur für Kinder unter 25 Jahren. Sobald alle Kinder 25 Jahre oder älter sind, zahlt man den Satz für "1 Kind". Der Zuschlag für Kinderlose fällt lebenslang weg, sobald man Elterneigenschaft nachgewiesen hat (auch wenn die Kinder älter als 25 sind).


B. Regionale Unterschiede: Sachsen

Im Bundesland Sachsen ist die Lastenverteilung historisch abweichend geregelt (wegen der Beibehaltung des Buß- und Bettages als Feiertag).


Hier ist der Arbeitgeberanteil geringer und der Arbeitnehmeranteil entsprechend höher.


Kinderzahl
Gesamtbeitrag
Arbeitnehmer-Anteil Sachsen
Arbeitgeber-Anteil Sachsen
Ohne Kind (ab 23 J.)
4,20 %
2,90 %
1,30 %
1 Kind (lebenslang)
3,60 %
2,30 %
1,30 %
2 Kinder (unter 25 J.)
3,35 %
2,05 %
1,30 %
3 Kinder (unter 25 J.)
3,10 %
1,80 %
1,30 %
4 Kinder (unter 25 J.)
2,85 %
1,55 %
1,30 %
5+ Kinder (unter 25 J.)
2,60 %
1,30 %
1,30 %
👵👴 Beitragssätze für Rentner

Für Rentner gilt grundsätzlich dieselbe Staffelung nach Kinderzahl wie für Arbeitnehmer.


-

Die Beiträge werden vom Gesamtbetrag der Rente (einschließlich Versorgungsbezügen) berechnet.


-

Die Rentner tragen den Beitrag allein. Die Rentenversicherung zahlt keinen Zuschuss zur Pflegeversicherung (anders als in der Krankenversicherung).


-

Die Anpassung auf den neuen Satz von 3,6 % erfolgte für Rentner aufgrund der Auszahlungsmodalitäten der Rentenversicherung erst zum 1. Juli 2025.


Die Beitragssätze für Rentner (seit Juli 2025):
Kinderzahl
Beitragssatz Rentner (Gesamtbeitrag)
Ohne Kind (ab 23 J.)
4,20 % (inkl. 0,6 % Zuschlag)
1 Kind (lebenslang)
3,60 %
2 Kinder (unter 25 J.)
3,35 %
3 Kinder (unter 25 J.)
3,10 %
4 Kinder (unter 25 J.)
2,85 %
5+ Kinder (unter 25 J.)
2,60 %

https://vorunruhestand.de/2025/11/rentenberechnung-ist-huetchenspielerei/

Schutz vor dem Enkeltrick – Betrüger erkennen und richtig handeln

Schutz vor dem Enkeltrick – Betrüger erkennen und richtig handeln
Der Enkeltrick ist eine perfide Betrugsmasche, die auf Senioren abzielt. Betrüger geben sich als Verwandte aus, erschleichen sich das Vertrauen, täuschen eine Notlage vor und bringen die Opfer um ihr Geld. Was dagegen hilft.
Die Anrufer beginnen oft mit Sätzen wie „Rate mal, wer hier ist“ oder „Erkennst du mich nicht an der Stimme?“. Sobald das Opfer einen Namen nennt, schlüpfen die Betrüger in diese Rolle. Sie täuschen dann eine Notlage vor – etwa einen Unfall, eine dringende Operation oder rechtliche Probleme im Ausland.

Die Masche verstehen: So funktioniert der Enkeltrick


Das Ziel ist immer dasselbe: Die Senioren sollen schnell und ohne Rücksprache Geld überweisen oder Bargeld an einen angeblichen Boten übergeben. Die emotionale Bindung zu den vermeintlichen Verwandten wird dabei schamlos ausgenutzt.
Warnsignale erkennen: Was stutzig machen soll
Bestimmte Anzeichen deuten fast immer auf einen Betrugsversuch hin. Ein echter Verwandter würde niemals am Telefon nach Geld fragen, ohne sich persönlich zu zeigen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Anrufer Zeitdruck aufbaut und eine sofortige Entscheidung fordert.
Misstrauen Sie grundsätzlich, wenn jemand Sie auffordert, niemandem von dem Anruf zu erzählen. Seriöse Anliegen vertragen Transparenz und Rückfragen bei anderen Familienmitgliedern. Auch wenn der Anrufer Sie davon abhalten will, aufzulegen oder Rückrufe ablehnt, handelt es sich höchstwahrscheinlich um Betrug.
Weitere Warnzeichen sind ungewöhnliche Geldbeträge, die Bitte um Wertsachen oder Gold sowie die Ankündigung, dass ein Fremder das Geld abholen wird. Echte Enkelkinder oder Verwandte würden in einer Notlage persönlich vorbeikommen oder zumindest ein Videotelefonat anbieten. Achten Sie außerdem auf untypische Sprachmuster, wechselnde Geschichten oder auffällige Hintergrundgeräusche. Eine schlechte Verbindungsqualität oder stark gedämpfte Stimme kann ein Hinweis auf eine bewusste Verschleierung sein.

Richtig reagieren: Wie verhalten bei verdächtigen Anrufen


- Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
- Beenden Sie verdächtige Anrufe sofort und
- rufen Sie die betreffende Person unter der Ihnen bekannten Nummer zurück.
- Notieren Sie sich die angezeigte Telefonnummer des Anrufers für eine mögliche Anzeige.
- Geben Sie niemals persönliche Daten, Kontoinformationen oder Auskünfte über Ihre finanzielle Situation preis.
- Vereinbaren Sie ein Codewort mit Ihren echten Verwandten, das nur diese kennen.
- Im Zweifelsfall kontaktieren Sie andere Familienmitglieder oder vertraute Nachbarn.
- Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen. Auch wenn die Geschichte noch so dramatisch klingt – nehmen Sie sich Zeit zum Nachdenken.
Die Polizei empfiehlt, bei jedem Verdacht den polizeilichen Notruf zu wählen. Die Beamten sind mit diesen Maschen vertraut und können schnell weiterhelfen.

Vorbeugende Maßnahmen: So schützen Sie sich nachhaltig


Prävention beginnt bereits bei der Telefonnummer. Lassen Sie Ihren Vornamen aus dem Telefonbuch streichen, um Betrügern die Kontaktaufnahme zu erschweren. Installieren Sie einen Anrufbeantworter und nehmen Sie unbekannte Anrufe nicht direkt entgegen.
Besprechen Sie das Thema Enkeltrick offen in der Familie. Vereinbaren Sie klare Absprachen für Notfälle und legen Sie fest, wie echte Verwandte in einer Notsituation vorgehen würden. Informieren Sie auch Ihre Bank über mögliche Betrugsversuche und vereinbaren Sie Sicherheitsvorkehrungen für größere Abhebungen.
Nutzen Sie technische Hilfsmittel wie Telefone mit Display zur Nummernanzeige. Viele Telefonanbieter bieten zudem einen Schutz vor unterdrückten Rufnummern an. Tauschen Sie sich regelmäßig mit anderen Senioren über aktuelle Betrugsmaschen aus. Gemeinsame Wachsamkeit erhöht den Schutz für alle Beteiligten erheblich.

Nach dem Betrug: Wichtige Schritte für Betroffene


Falls Sie trotz aller Vorsicht Opfer eines Enkeltricks geworden sind, ist schnelles Handeln entscheidend.
- Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei und
- informieren Sie Ihre Bank, um weitere Abbuchungen zu verhindern.
- Dokumentieren Sie alle Details des Vorfalls schriftlich.
Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wenden Sie sich an einen erfahrenen Strafverteidiger in Rosenheim, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützt und mögliche Ansprüche auf Schadensersatz prüft. Die rechtliche Beratung hilft auch bei der Kommunikation mit Behörden und Versicherungen.
Sprechen Sie offen über Ihre Erfahrung. Dies hilft nicht nur bei der emotionalen Verarbeitung, sondern warnt auch andere potenzielle Opfer. Viele Betroffene schämen sich, auf Betrüger hereingefallen zu sein. Diese Scham ist unbegründet – die Täter sind psychologisch geschult und nutzen menschliche Hilfsbereitschaft aus.
Bild: Pixabay | Sabine van Erp
Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben
Einfach jetzt kostenlos abonnieren https://vorunruhestand.de/2025/11/schutz-vor-dem-enkeltrick-betrueger-erkennen-und-richtig-handeln/

Montag, 24. November 2025

Der Schwindel mit der Frühstartrente

Der Schwindel mit der Frühstartrente
Mit der "Frühstart-Rente" will Schwarz-Rot 👧 Kindern beim Aufbau der Altersvorsorge helfen. Bislang ist außer 💭 Diskutieren nicht viel passiert. Wird die Frühstart-Rente die nächste 😳 Flop-Rente?

🧒💰 Ein guter Plan, der ins Stocken gerät


Die Bundesregierung will mit der Frühstartrente Kindern frühzeitig den Weg in die private Altersvorsorge ebnen. Doch statt Fortschritt gibt es Verzögerungen: Der ursprünglich geplante Start zum 1. Januar 2026 wackelt – eine Einführung erst 2027 ist wahrscheinlich, aber längst nicht sicher.

🪝 Der Haken


Die Frühstart-Rente soll vorerst nur an Sechsjährige ausgezahlt werden, das heißt, nur an Kinder des Geburtsjahrgangs 2020. Ältere Kinder blieben damit außen vor. Grund sind die knappen Kassen. Jahr für Jahr sollen dann Alterskohorten hinzukommen, bis langfristig alle 6- bis 18-Jährigen die Förderung erhalten, wie im Koalitionsvertrag versprochen.

📌 Was ist die Frühstart-Rente?


Ein kurzer Überblick:
Merkmal
Beschreibung
🏦 Staatliche Förderung
10 € monatlich vom Staat für jedes Kind (6–18 Jahre), das eine Schule besucht
📈 Kapitalanlage
Investition in ETFs oder andere Wertpapiere
🔐 Depot-Schutz
Eigentum des Kindes, geschützt vor staatlichem Zugriff
🧾 Steuerfreiheit
Erträge bis zur Rente steuerfrei
👨‍👩‍👧‍👦 Private Einzahlungen
Ab 18 können Eltern oder Kinder selbst einzahlen
Auszahlung
Erst ab Renteneintritt (derzeit 67 Jahre) möglich
⚠️ Kritik & Risiken
- Steuerlast bei Auszahlung: Rentenzahlungen werden als Einkommen versteuert.
- Inflationsrisiko: Die reale Kaufkraft der Rente könnte sinken.
- Verwaltungskosten: Noch unklar, aber potenziell renditemindernd.
- Unklare Umsetzung: Wer verwaltet die Depots? Wie wird der Schulbesuch nachgewiesen?
📊 Vergleich: Deutschland vs. Europa
Deutschland setzt weiterhin stark auf das umlagefinanzierte System. Länder wie Schweden, Großbritannien und die Schweiz zeigen, wie kapitalgedeckte Modelle erfolgreich funktionieren.

Von den Riester-Rente-Fehlern lernen


Für die Gestaltung einer Frühstartrente lassen sich aus den Erfahrungen mit der Riester-Rente mehrere zentrale Lehren ziehen, die helfen können, bekannte Fehler zu vermeiden und die Altersvorsorge gerechter und effektiver zu gestalten:
🧠 1. Kostenstruktur vereinfachen und senken
Die Riester-Rente ist für ihre hohen Verwaltungskosten kritisiert worden. Diese mindern die Rendite und schrecken insbesondere einkommensschwache Gruppen ab.
Lehre für die Frühstartrente:
- Die Produkte müssen kosteneffizient und transparent sein.
- Staatliche Förderung sollte nicht durch Gebühren aufgezehrt werden.
📜 2. Steuerliche Regeln vereinfachen
Die komplexen steuerlichen Rahmenbedingungen der Riester-Rente haben viele Menschen überfordert und zu Fehlentscheidungen geführt.
Lehre für die Frühstartrente:
- Eine einfache, verständliche steuerliche Behandlung ist essenziell.
- Klare Regeln fördern Vertrauen und Teilnahme.
🔒 3. Flexibilität bei der Auszahlung erhöhen
Die Riester-Rente ist in ihrer Auszahlungsphase stark reglementiert, was die individuelle Lebensplanung einschränkt.
Lehre für die Frühstartrente:
- Frühstartrente muss flexibel gestaltbar sein – etwa durch Wahlmöglichkeiten beim Renteneintritt oder bei der Kombination mit Teilzeit.
- Lebensrealitäten wie Pflege von Angehörigen oder gesundheitliche Einschränkungen sollten berücksichtigt werden.
✅ 4. Opt-out-System einführen
Finanztip empfiehlt ein Opt-out-System, bei dem Menschen automatisch einbezogen werden, es sei denn, sie widersprechen aktiv.
Lehre für die Frühstartrente:
- Ein solches System könnte auch für die Frühstartrente sinnvoll sein, um insbesondere finanzferne Gruppen und Geringverdiener zu erreichen.
- Automatisierung fördert Teilhabe und bekämpft Altersarmut.
🛠️ 5. Vergangene Versäumnisse aktiv korrigieren
Saidi Suliatu spricht von „teuren Versäumnissen“, die bei der Riester-Rente gemacht wurden.
Lehre für die Frühstartrente:
- Die Reform muss aus Fehlern lernen und nicht nur kosmetisch verbessern, sondern strukturell neu denken.
- Zielgruppenorientierung, soziale Gerechtigkeit und langfristige Nachhaltigkeit sollten im Zentrum stehen.
Die Quintessenz: Eine Frühstartrente, die aus den Schwächen der Riester-Rente lernt, muss einfach, kostengünstig, flexibel und inklusiv sein. Sie sollte nicht nur ein Produkt für die Mittelschicht sein, sondern ein Instrument zur Bekämpfung von Altersarmut und zur Förderung sozialer Teilhabe.
Möchtest du, dass ich diese Punkte in einem kurzen Positionspapier oder einer Argumentationshilfe zusammenfasse?
Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben
Einfach jetzt kostenlos abonnieren
🎯 Fazit: Frühstart-Rente – gute Idee, schwache Umsetzung?
Die Frühstart-Rente könnte ein Meilenstein für die Altersvorsorge junger Generationen sein – wenn sie endlich kommt und sinnvoll umgesetzt wird. Von der Finanzbranche kommt die Forderung nach Tempo und mehr Flexibilität. Die Politik muss jetzt liefern.
Versprechen
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform "zügig" anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens
My count-up
 
Finanzbranche fordert Tempo
Weil sich Schwarz-Rot so viel Zeit lässt, fordern mehr als 30 Finanzfirmen nun Tempo und bringen eigene Reformideen ein.
Als führende digitale Banken und Broker sowie Asset Manager in Deutschland, die einen Großteil der Bevölkerung zu ihren Kunden zählen, unterstützen wir nachdrücklich das vom Koalitionsausschuss in der letzten Woche noch einmal bestätigte Vorhaben der Bundesregierung, eine Frühstart-Rente einzuführen und die Riester-Rente zu reformieren. Dies sollte gemeinsam und schnellstmöglich im Jahr 2026, ggf. unterjährig, erfolgen. https://vorunruhestand.de/2025/11/der-schwindel-mit-der-fruehstartrente/

Rentenpaket zurückziehen!

Rentenpaket zurückziehen!
22 Wirtschaftswissenschaftler fordern die Bundesregierung auf, das geplante Rentenpaket II zurückzuziehen.
Offensichtlich setzt sich die Erkenntnis durch, dass das geplante Rentenpaket II der Bundesregierung Murks ist. Jetzt appellieren 22 Wirtschaftswissenschaftler, das Rentenpaket zurückzuziehen und es beim Status quo zu belassen. Statt Schnellschuss sollte die Regierung eine grundlegende Rentenreform anpacken.

Hier der Appell der 22:   


Stabilität, Verlässlichkeit und Vertrauen braucht es eine Rentenpolitik mit langem Atem, die berechenbar und fiskalisch nachhaltig ist. Das geplante Rentenpaket der Bundesregierung bestehend aus Rentenniveauhaltelinie, Mütterrente, Aktivrente und Frühstartrente, verfehlt dieses Ziel. Die demografisch bedingten strukturellen Probleme des Rentensystems würden weiter verschärft und es käme zu einer zusätzlichen Lastenverschiebung zwischen den Generationen – zulasten der Jüngeren, die schon heute unter steigendem finanziellem Druck stehen. Das Rentenpaket sollte deshalb in Gänze zurückgezogen werden. Solange es an einem umfassenderen Reformkonzept und Ausgleich fehlt, müssen bewährte Prinzipien gelten und eingespielte, aus gutem Grund beschlossene Mechanismen wie der Nachhaltigkeitsfaktor wirken.
Wir brauchen jetzt verantwortungsvolles Handeln, damit Sicherheit und Fairness auch künftig gewährleistet bleiben. Mit der Rentenkommission besteht die Chance, eine ausgewogene und fiskalisch nachhaltige Reform in die Wege zu leiten. Statt rentenpolitischer Schnellschüsse sollte man sich hierfür die notwendige Zeit nehmen. Es wäre für das Vertrauen in die Politik fatal, wenn jetzt einseitige Entscheidungen getroffen würden, die bereits in wenigen Jahren zwangsläufig drastische Folgen hätten und einen erneuten Kurswechsel in der Rentenpolitik notwendig machten.
Die 22 Unterzeichner
Prof. Dr. Axel Börsch-Supan – Technische Universität München
Prof. Dr. Friedrich Breyer – Universität Konstanz
Prof. Dr. Michael Eilfort – Stiftung Marktwirtschaft
Prof. Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld – Walter Eucken Institut
Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Fuest – ifo Institut
Prof. Dr. Veronika Grimm – Technische Universität Nürnberg
Prof. Dr. Christian Hagist – WHU Otto Beisheim School of Management
Prof. Dr. Justus Haucap – Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE)
Prof. Dr. Friedrich Heinemann – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
Prof. Dr. Johanna Hey – Inst. für Steuerrecht, Universität zu Köln
Prof. Dr. Michael Hüther – Institut der deutschen Wirtschaft Köln
Prof. Dr. Hanno Kube – Inst. für Finanz- und Steuerrecht, Ruprecht-Karls-Univers. Heidelberg
Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen – Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Prof. Jörg Rocholl, Ph.D. – ESMT Berlin
Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup – Handelsblatt Research Institute
Prof. Dr. Klaus M. Schmidt– Ludwig-Maximilians-Universität München
Prof. Dr. Monika Schnitzer – Ludwig-Maximilians-Universität München
Prof. Dr. Moritz Schularick – Kiel Institut für Weltwirtschaft
Prof. Dr. Silke Übelmesser – Friedrich-Schiller-Universität Jena
Prof. Dr. Martin Werding – Ruhr-Universität Bochum
Prof. Volker Wieland, Ph.D. – Institute for Monetary and Financial Stability (IMFS)
Prof. Dr. Berthold U. Wigger – Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zeit seit Abgabe des Versprechens
My count-up https://vorunruhestand.de/2025/11/rentenpaket-zurueckziehen/