Die abschlagsfreie Rente mit 63 gibt's nicht mehr. Die Altersgrenze ist auf 64 Jahre gestiegen – und steigt weiter. Wer wann und nach wie vielen Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen kann. Die "Rente mit 63" gibt's nur noch mit Abschlägen.
Mitte 2014 war die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren von der damaligen Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, eingeführt worden – offizieller Name "Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)". Profitiert haben davon lediglich die Jahrgänge 1951 und 1952 – wer später auf die Welt kam, musste und muss länger im Beruf ausharren, auch wenn er die 45 Jahre voll hat. Wer also 1964 geboren wurde, kann selbst nach 45 Beitragsjahren erst mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Insofern war das Etikettenschwindel: Seit 2014 steigt die Altersgrenze pro Jahr um zwei Monate. Der Jahrgang 1958 beispielsweise konnte erst mit 64 (63 + 12 Monate) Jahren und 45 Versicherungsjahren ohne Abschlag in Rente gehen; Jahrgang 1959 musste schon bis 64 plus zwei Monate ausharren; Jahrgang 1964 darf erst mit 65 (63 + 24 Monate) Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das sind immer noch zwei Jahre früher als regulär, denn das reguläre Renteneintrittsalter steigt Schritt für Schritt auf 67 Jahre. Aber die FDP will die "Rente mit 63" dennoch abschaffen.
Abschlagsfrei in Rente – was für wen gilt
Abschlagsfreie Rente mit 63plus
Die volle Rente mit 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte bekamen nur die Geburtsjahrgänge 1951 und 1952 – und das auch nur, wenn sie nicht studiert hatten, denn das Studium wird schon lange nicht mehr als Versicherungszeit berücksichtigt. Das heißt, wer beispielsweise 1954 geboren wurde und studierte, stieg frühestens mit 24 Jahren in den Beruf ein und kam somit auf keine 45 Versicherungsjahre. Nahles‘ Gesetz ist ausschließlich auf Industriearbeiter gemünzt, die nach der Schule und Lehre sofort in den Beruf einstiegen. Auch wer später geboren wurde, kommt nicht in den Genuss der abschlagsfreien Rente mit 63. Wer zwar 45 Beitragsjahre vorweisen konnte, aber noch nicht 64 Jahre (Jahrgang 1959) alt war, konnte dennoch nicht ohne Abschläge in Rente gehen und musste warten, bis er das entsprechende Alter erreicht hat. Das gilt natürlich erst recht für spätere Jahrgänge.
Wichtig! Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig erhalten – auch nicht mit Abschlägen.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Wer sich unverbindlich informieren will, nutzt am besten den „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner“ der Deutschen Rentenversicherung. Damit lässt sich errechnen, unter welchen Bedingungen jemand in Rente gehen kann:
Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner https://vorunruhestand.de/2024/12/aus-fuer-abschlagsfreie-rente-mit-63/
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