Samstag, 12. Juli 2025

Diskussion um DDR-Sonderrenten

Diskussion um DDR-Sonderrenten
In der früheren DDR gab es 27 Sonderrententöpfe. Die Diskussion um die Kosten von zig Milliarden Euro schwelt weiter. Denn die ostdeutschen Bundesländer wollen, dass der Staat die Kosten ganz übernimmt.
Auch 35 Jahre nach der Wiedervereinigung 🇩🇪 Deutschlands schwelt der Streit über die 💶Kosten der Zusatzversorgung in der früheren DDR weiter. Denn, nach der Wiedervereinigung übernahmen die ostdeutschen Länder zu 60 Prozent die Kosten und zu 40 Prozent der Bund. Seit 2021 teilen sich Bund und ostdeutsche Ländern die Kosten hälftig – jetzt wollen Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, dass der Bund die 📦 Lasten vollständig übernimmt. Bislang ist im Koalitionsvertrag der schwarzroten Regierung festgehalten, dass der Bund die Ost-Länder entlastet – und der Anteil auf 60 Prozent steigen soll.

Hundert Milliarden für Sonderrenten


Die Mitfinanzierung gesetzlicher Renten kostete die ostdeutschen Länder zwischen 1991 und 2024 nach eigenen Angaben 72 Milliarden Euro – einschließlich des Bundesanteils sind das somit weit mehr als hundert Milliarden Euro.
In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) existierte neben der gesetzlichen Sozialversicherung ein komplexes System von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen, das bestimmten Berufsgruppen eine über die Grundversorgung hinausgehende Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sicherte. Der Staat sah diese Systeme als Mittel, die Leute bei der Stange zu halten – ein wichtiges Instrument der Staats- und Gesellschaftspolitik.
27 Zusatzversorgungssysteme
Die Zusatzversorgungssysteme (ZVS) waren für eine breite Palette von Berufen zugänglich und sollten die Leistungen der Sozialversicherung aufstocken. Die Einbeziehung in ein solches System erfolgte in der Regel auf der Grundlage von gesetzlichen Bestimmungen oder Einzelzusagen.
Zu den wichtigsten Berufsgruppen mit Anspruch auf eine Zusatzrente zählten:
- Technische Intelligenz: Ingenieure, Techniker und andere Fachkräfte in Schlüsselindustrien. Die "Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz" (AVItech) war eines der ersten und bedeutendsten Systeme.
- Medizinische Berufe: 🩺 Ärzte, Zahnärzte und ⚕️Apotheker.
- Pädagogen: 👩‍🏫 Lehrer an allgemeinbildenden Schulen, Hochschullehrer und Wissenschaftler an Akademien.
- Künstler und Kulturschaffende: Mitglieder anerkannter 🎻 Orchester, 🎭 Theater und anderer 👨‍🎨 kultureller Einrichtungen.
- Mitarbeiter der Deutschen 🚂 Reichsbahn und der Deutschen Post: Für diese Berufsgruppen gab es spezielle Zusatzversorgungen.
- Leitende Mitarbeiter in Wirtschaft und Verwaltung: Generaldirektoren von Kombinaten, Leiter von Betrieben und landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPGs).
- Mitarbeiter des Staatsapparates und gesellschaftlicher Organisationen: Angestellte in Ministerien, Räten der Bezirke und Kreise sowie bei den Blockparteien und Massenorganisationen.
Darüber hinaus gab es die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR), die allen Arbeitnehmern offenstand, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung von 600 Mark pro Monat überstieg. Mit der FZR konnten Einkommensteile bis zu einer bestimmten Höchstgrenze zusätzlich rentenversichert werden, was zu einer deutlichen Erhöhung der Altersbezüge führte.
Sonderversorgungssysteme
Im Gegensatz zu den Zusatzversorgungssystemen, die die Rente aus der Sozialversicherung ergänzten, traten die Sonderversorgungssysteme (SVS) an deren Stelle. Sie waren für einen eng begrenzten Personenkreis in sicherheitsrelevanten Bereichen vorgesehen und boten eine eigenständige, von der Sozialversicherung losgelöste Versorgung, die in der Regel deutlich höher ausfiel.
Zu den Sonderversorgungssystemen zählten:
- Nationale Volksarmee (NVA)
- Deutsche Volkspolizei (DVP), Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs
- Ministerium für Staatssicherheit (MfS) / Amt für Nationale Sicherheit (AfNS)
- Zollverwaltung der DDR
 Höhe der Ansprüche auf Sonder- und Zusatzrenten
Die Höhe der Ansprüche aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen war sehr unterschiedlich und hing von der jeweiligen Regelung des Systems, der Dauer der Zugehörigkeit und dem erzielten Einkommen ab. Die Berechnungsgrundlagen waren komplex und willkürlich – und wurden im Laufe der Jahre mehrfach geändert.
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Beispiele für die Berechnung und Höhe der Ansprüche:
- Zusatzversorgung der technischen Intelligenz ("Intelligenzrente"): Die Höhe dieser Rente war an das in den letzten Berufsjahren erzielte Einkommen gekoppelt. Ziel war es oft, eine Gesamtrente (Sozialversicherung plus Zusatzversorgung) zu erreichen, die einen hohen Prozentsatz des letzten Nettoeinkommens ausmachte, wie er bei Beamten heute noch üblich ist.
- Zusatzversorgung für Ärzte: Hier konnte die Zusatzrente bis zu 90 Prozent des letzten Nettoverdienstes betragen, was zu einer sehr guten Absicherung im Alter führte.
- Zusatzversorgung der Deutschen Reichsbahn: Für Beschäftigte der Reichsbahn wurde bei der Rentenberechnung ein höherer Steigerungssatz von 1,5 Prozent pro Versicherungsjahr anstelle der üblichen 1,0 Prozent angewendet. Dies führte zu einer um etwa 28 Prozent höheren Rente im Vergleich zu anderen Versicherten mit ähnlichem Einkommen.
- Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR): Die Höhe der FZR-Rente hing von den eingezahlten Beiträgen ab. Arbeitnehmer zahlten 10 Prozent auf ihr Einkommen oberhalb von 600 Mark (bis zur jeweiligen Höchstgrenze), der Betrieb zahlte ebenfalls 10 Prozent. Dadurch konnten deutliche Zusatzrenten erworben werden, die die Rente aus der Sozialversicherung erheblich aufstockten.
- Sonderversorgungssysteme: Die Renten aus den Sonderversorgungssystemen waren in der Regel am letzten Dienstgrad und den Dienstjahren orientiert und erreichten ein Niveau, das weit über dem der normalen Sozialversicherungsrente lag. Sie garantierten den Angehörigen dieser Organe eine privilegierte Altersversorgung.
Gesetzliche Regelung
Mit der deutschen Wiedervereinigung wurden die Ansprüche und Anwartschaften aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen durch das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland überführt. Dabei wurden die in der DDR erworbenen Ansprüche nach den Regeln des bundesdeutschen Rentenrechts neu bewertet, was in vielen Fällen zu einer Begrenzung der ursprünglichen, sehr hohen Leistungszusagen führte. Dies war und ist bis heute Gegenstand zahlreicher politischer und juristischer Auseinandersetzungen. https://vorunruhestand.de/2025/07/diskussion-um-ddr-sonderrenten/

Dienstag, 8. Juli 2025

Die Aktivrente ist Murks

Die Aktivrente ist Murks
Die Aktivrente von Schwarzrot soll zwar steuerfrei sein, allerdings fallen weiterhin Sozialversicherungsbeiträge an – eine Dreifachverbeitragung.
Die CDU hat vorgeschlagen, dass ein Hinzuverdienst von bis zu 💶 2.000 Euro monatlich für Rentner steuerfrei sein soll, wenn diese freiwillig weiterarbeiten möchten. Das soll ein 🤗 Anreiz sein, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und 👵 👴 älteren Menschen zu ermöglichen, länger im Arbeitsleben aktiv zu bleiben. Echt jetzt! Das ist eine Uralt-Idee der CDU. Die "Aktivrente" soll nach aktuellen Plänen der Union und SPD im Laufe des Jahres 2025 oder spätestens zum 1. Januar 2026 eingeführt werden. Denn Carsten Linnemann findet, dass Rentner "zu wenig arbeiten", wie er in der ARD-Sendung von Caren Miosga betonte. „Wir wollen sie nicht zwingen, zu arbeiten“, ergänzt er. Stattdessen soll es aber einen Anreiz zu längerem Arbeiten, auch über die Regelaltersgrenze hinaus, geben, schreibt der "Münchner Merkur". Linnemann glaubt, dass zehntausende Menschen dieses Angebot annehmen würden. Fast die Hälfte der Deutschen würde einer Umfrage zufolge auch im Rentenalter für einen steuerfreien Zuverdienst weiter arbeiten gehen. In einer Insa-Befragung für "Bild" geben 45 Prozent an, dass sie weiter arbeiten würden, wenn die Bundesregierung ihre sogenannte Aktivrente einführen sollte. Ob sie wirklich alles wissen, was dann auf sie zukommt?
Steuerfrei ist nicht abgabenfrei
Hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge ist die Situation etwas differenzierter:
- Rentenversicherung: Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterarbeiten, sind in der Regel von der Rentenversicherungspflicht befreit. Sie können jedoch freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, um ihre spätere Rente weiter zu erhöhen.
- Arbeitslosenversicherung: Für beschäftigte Altersrentner fallen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen in der Regel weiterhin gezahlt werden.
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben jedoch bestehen.
https://www.youtube.com/watch?v=VUz4xts5YEc

Aktivrente eingeführt


Deswegen wurde im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU die Einführung einer "Aktivrente" vorgesehen. Demnach soll, wer das Renteneintrittsalter erreicht hat und freiwillig länger arbeitet, sein Gehalt bis zu 2.000 Euro steuerfrei erhalten. Nachzulesen ist das im Koalitionsvertrag auf Seite 20.
Jobben als Rentner – was arbeiten im Ruhestand bringt
https://www.youtube.com/watch?v=cjAHm3OmdT0&t=85s

Dreifachverbeitragung


Auch wenn die Einkünfte bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei sein sollen, müssen sie in der Steuererklärung angegeben werden. Sie werden jedoch bei der Berechnung der Steuerlast nicht berücksichtigt.
Gutes Geschäft für die Krankenkasse
Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, muss allerdings weiterhin Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Das heißt, Rentnerinnen oder ein Rentner, die gesetzliche Rente erhalten, eine Betriebsrente beziehen und weiter arbeiten, zahlen dreifach Sozialversicherungsbeiträge:
- für die gesetzliche Rente,
- für die Betriebsrente und
- die Aktivrente.
Insgesamt dürfte das dann mehr sein als in ihrer oder seiner aktiven Berufsphase, denn für die Betriebsrente zahlen die vollen Beiträge, sprich, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, alles in allem mehr als 20 Prozent – für Staat und Sozialkassen ist die Aktivrente ein gutes Geschäft.
Kaum geplant, schon in Zweifel gezogen
Die geplante Aktivrente der Union könnte jedoch verfassungswidrig sein, wie Experten in "Bild" mahnen. Es handele sich beim Lohn-Bonus für Rentner „um eine ganz wesentliche Ungleichbehandlung, so Prof. Hanno Kube (54, Uni Heidelberg) zu "Bild“. Denn: Normale Arbeitnehmer bekämen keinen Lohn-Bonus. Für sie würden ab 12.000 Euro im Jahr Steuern anfallen. Rentner hingegen sollen 24.000 Euro zur Rente hinzuverdienen können, ohne Abzüge und ohne Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen zu müssen.
Diskussionen und Kritikpunkte:
- Verfassungsmäßigkeit und Gleichheitsgrundsatz: Experten, darunter das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Aktivrente. Sie sehen einen möglichen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, da die steuerliche Besserstellung vor allem Besserverdienende entlasten würde. Geringfügig Beschäftigte profitieren von der Steuervergünstigung nicht.
- "Mitnahmeeffekte": Kritiker befürchten erhebliche Mitnahmeeffekte, bei denen Personen, die ohnehin weiterarbeiten würden, zusätzlich profitieren, ohne dass neue Arbeitskräfte gewonnen werden.
- Effektivität bei Fachkräftemangel: Es wird hinterfragt, ob eine pauschale Maßnahme wie die Aktivrente tatsächlich in Berufen mit akutem Arbeitskräftemangel entlastend wirken kann. Die Grünen haben dazu eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt.
- Zielgruppe und Altersarmut: Die Aktivrente wird als Bonus für diejenigen gesehen, die ohnehin gut zurechtkommen, und nicht als soziales Auffangnetz. Menschen mit niedrigen Renten oder in gesundheitlich belastenden Situationen bleiben tendenziell außen vor. Zudem geht das Modell an der Hälfte der Senioren vorbei, da die meisten Menschen ohnehin vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehen.
- Wirtschaftliche Auswirkungen: Das DIW schätzt, dass die Reform bei konstantem Erwerbsverhalten zu Mindereinnahmen von rund 770 Millionen Euro jährlich führen könnte. Ein kleiner Überschuss für den Staat könnte erst bei einem Zuwachs von 75.000 erwerbstätigen Rentnern entstehen.
 
Bild: KI-generiert mit Nightcafé https://vorunruhestand.de/2025/07/die-aktivrente-ist-murks/

Montag, 7. Juli 2025

Krankenkassen – ein Fass ohne Boden?

Krankenkassen – ein Fass ohne Boden?
Die Alarmglocken läuten: Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) warnt vor einem spürbaren Anstieg der Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr. Was bedeutet das für die Krankenversicherten?
Stell dir vor, der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) klettert von aktuell 2,5 Prozent auf 3,0 bis 3,1 Prozent in 2026. Das heißt, einige notleidende Krankenkassen werden, so wie heute schon, sogar mehr als 3,0 Prozent Zusatzbeitrag verlangen. Ohne ein geplantes Bundesdarlehen – so zumindest ist es angedacht – könnte es sogar noch höher gehen! Für Durchschnittsverdiener und Rentner könnte das eine Mehrbelastung von jeweils (Rentner und Rentenversicherung) rund 150 Euro pro Jahr bedeuten. Auch dem Pflegeversicherungsbeitrag drohe ein Anstieg von 0,1 Prozentpunkten, sagte Warken. Der Gesamtbeitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung würden dann 21,4 Prozent (14,6+3,1+3,7) betragen.

Die Gründe


Die Finanzlage der GKV ist laut Warken "dramatischer als ohnehin angenommen". Neun Krankenkassen haben ihre Zusatzbeiträge bereits zum 1. Juli 2025 erhöht – vielleicht ist deine Kasse dabei?

Was tun bei Erhöhungen?


Wusstest du schon? Wenn deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, hast du ein Sonderkündigungsrecht! Das bedeutet, du kannst zu einer günstigeren Kasse wechseln. Es lohnt sich, das zu prüfen!
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Was steckt hinter den Kulissen?
Krankenkassen-Chefs wie DAK-Chef Andreas Storm kritisieren die von der Bundesregierung angebotenen Darlehen für die Krankenkassen als reine "Kosmetik" und fordern eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten für Bürgergeldempfänger. Ministerin Warken strebt kurzfristig mehr Unterstützung aus dem Haushalt an und möchte gleichzeitig stärkere Anreize für die private Vorsorge schaffen – sogar eine Verpflichtung ist für sie denkbar, um die Pflege zukunftsfest zu machen.
 Wo bleibt die Reform?
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform "zügig" anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens My count-up
Zeit seit Abgabe des Versprechens
My count-up https://vorunruhestand.de/2025/07/krankenkassen-ein-fass-ohne-boden/

Freitag, 4. Juli 2025

Rentner werden doppelt verbeitragt

Rentner werden doppelt verbeitragt
Wer im Juni in Rente geht, zahlt doppelt Pflegebeiträge: von Januar bis Juni als Arbeitnehmer und ab Juli rückwirkend als Rentner für die ersten sechs Monate. Das ist an Irrsinn nicht mehr zu übertreffen.
Wer im Juni 2025 in Rente geht, ist gekniffen, weil Staat und Sozialversicherung ihn doppelt Pflegebeiträge zahlen lässt. Denn, die Deutsche Rentenversicherung hat es nicht geschafft, die Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 entsprechend zeitnah umzusetzen. Deswegen greift sie zu einem Trick – und belastet Rentnerinnen und Rentner rückwirkend mit der über sechs Monate aufgelaufenen Erhöhung. Das heißt, sie müssen die Differenz für diesen Zeitraum nachzahlen.
Das bedeutet: Der Pflegebeitrag wurde zum 1. Januar um 0,2 Prozentpunkte pro Monat erhöht. Für sechs Monate ergibt sich so eine einmalige Nachzahlung von 6 × 0,2 % = 1,2 % der monatlichen Bruttorente. Diese einmalige Nachzahlung wird zusätzlich zum regulären, erhöhten Beitragssatz von 3,6 Prozent im Juli von der Rentenzahlung abgezogen. Das heißt, im Juli zahlen einen Gesamt-Pflegebeitrag von 3,6 Prozent plus 1,2 Prozent = 4,8 Prozent ihrer Bruttorente.

Rentner werden doppelt verbeitragt


Trick 1
Der Clou: Die Nachzahlung von 1,2 Prozent wird auf die bereits um 3,74 Prozent erhöhte Juli-Rente berechnet. Das bedeutet, dass Rentner, obwohl sie für die Monate Januar bis Juni noch die niedrigere Rente erhalten haben, die Nachzahlung auf Basis der höheren Rente leisten müssen, die sie erst ab Juli erhalten. Dies führt zu einer geringfügig höheren Belastung, als wenn die Nachzahlung auf Basis der niedrigeren Renten der ersten Jahreshälfte berechnet worden wäre.
Trick 2
Damit nicht genug: Rentnerinnen und Rentner, die beispielsweise im Juni in Rente sind, sind von dieser Regelung besonders betroffen, denn sie müssen die volle rückwirkende Nachzahlung für sechs Monate leisten, obwohl sie möglicherweise nur für einen Monat tatsächlich Rente bezogen haben. Vor ihrem Renteneintritt haben sie die Pflegeversicherungsbeiträge bereits über ihr Gehalt entrichtet, wodurch es zu einer „doppelten Verbeitragung“ für die Monate vor Rentenbeginn kommt.
Ab August stimmt die Rechnung
Erst ab August 2025 fällt die einmalige Nachzahlung weg, und Rentner zahlen dann den regulären erhöhten Beitragssatz von 3,6 Prozent (Rentnerinnen und Rentner mit Kindern), Kinderlose zahlen ab dem 1. Juli 2025 4,2 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens (3,6 + 0,6).
Wenn der Staat Gesetze erlässt, müsste er eben auch an die Umsetzung in den komplexen Sozialversicherungssystemen denken – was meist nicht der Fall ist.
Zu wenig Zeit für Umstellung eingeplant
Die Deutsche Rentenversicherung verteidigt das Vorgehen mit pragmatischen Argumenten. Laut einem Schreiben, sei die zeitgleiche Umsetzung von Rentenerhöhung und Beitragserhöhung notwendig gewesen, wie „Echo24“ schreibt. Grund sei die kurzfristige Entscheidung zur Beitragserhöhung, die keine Zeit für differenzierte technische Anpassungen ließ. „Eine Regelung für Einzelfälle wäre viel teurer geworden“, heißt seitens der Deutschen Rentenversicherung. Die daraus entstehenden Verwaltungskosten hätten wiederum alle Versicherten mittragen müssen. https://vorunruhestand.de/2025/07/rentner-werden-doppelt-verbeitragt/