Freitag, 12. Dezember 2025

Zwei Kassen erhöhen Zusatzbeitrag ab 2026

Zwei Kassen erhöhen Zusatzbeitrag ab 2026
Die Flut der Erhöhungen scheint nicht aufzuhalten – zwei Krankenkassen haben bereits den Zusatzbeitrag für 2026 erhöht, andere werden folgen.
Nach der Erhöhung ist vor der Erhöhung – die Krankenkassenbeiträge sind nicht zu stoppen. Da helfen auch keine Beteuerungen einer Gesundheitsministerin: Nina Warken liefert nur „Blabla“. Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse, hält nicht viel von Warkens Versprechungen stabiler Krankenkassenbeiträge. Warken kann nicht rechnen – und wird von der Wirklichkeit überholt.

Beitragserhöhung programmiert


Den Krankenkassen bleibt gar nichts anderes übrig, als die Beiträge zu 📈 erhöhen. Der Grund: Die Bundesregierung belastet sie mit versicherungsfremden Leistungen, die natürlich die Beiträge in die Höhe treiben. Die Kassen klagen, aber bis die Klagen Erfolg haben, vergeht wertvolle Zeit.
Erste Kassen erhöhen
Warken hat wohl geglaubt, das wird sich schon irgendwie richten – tut es aber nicht: Jetzt haben die ersten beiden Krankenkassen angekündigt, 2026 die Zusatzbeiträge zu ⬆️ erhöhen. Zur Vorhut der Krankenkassen gehören:
Krankenkasse
Alter Zusatzbeitrag (2025)
Neuer Zusatzbeitrag (2026)
Erhöhung
Öffnung
Viactiv Krankenkasse
3,27 %
4,19 %
+ 0,92 %
Bundesweit
Energie-BKK
2,98 %
3,98 %
+ 1,00 %
Bundesweit
(Quelle: u. a. Krankenkasseninfo, Finanztip; Stand: 12. Dezember 2025)
Das heißt, Kunden der Viactiv zahlen ab 2026 (14,6 + 4,19) insgesamt 18,79 Prozent, einschließlich Pflegebeitrag sogar 22,99 Prozent (kinderlos) oder 22,39 Prozent.
Da sich die Verwaltungsräte der Krankenkassen traditionell im Dezember versammeln, um die Beiträge für das kommende Jahr 2026 zu beschließen, liegen die endgültigen Zahlen vieler Kassen erst jetzt oder in den kommenden Tagen vor.
📝 Aktueller Überblick zur Lage
- Es gibt definitiv mehr Kassen, die erhöhen werden. Die Verwaltungsräte der Kassen treffen ihre Beschlüsse zeitlich gestaffelt, oft bis Ende Dezember.
- Von den 19 Kassen, die zum jetzigen Zeitpunkt (Mitte Dezember) bereits ihre finalen Beschlüsse für 2026 gefasst haben, sollen sieben ihren Zusatzbeitrag erhöhen, während neun keine Veränderungen vornehmen und drei senken (Quelle: Focus Online).
- Der offiziell festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2026 steigt von 2,5 % (2025) auf 2,9 %. Dies ist ein Indikator dafür, dass die meisten Kassen ihre Sätze anheben müssen, um ihre Ausgaben zu decken.
📌 Wichtiger Hinweis zum Vorgehen
Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können die Krankenkasse wechseln. Dies muss Ihnen postalisch mitgeteilt werden. Mit der Erhöhung des Zusatzbeitrags erhalten Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
- Jetzt prüfen: Wie hoch ist Ihr aktueller Zusatzbeitrag? Liegt er über dem Durchschnitt von 2,9 Prozent?
- Vergleichen: Nutzen Sie Vergleichsportale, um die Zusatzbeiträge anderer Kassen zu prüfen. Schon eine Differenz von 0,5 Prozentpunkten kann Hunderte Euro im Jahr ausmachen.
- Kasse wechseln: Wechseln Sie, wenn Ihre Krankenkasse eine Erhöhung ankündigt, denn Sie haben damit ein Sonderkündigungsrecht.
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Dienstag, 9. Dezember 2025

Österreichs Pensionssystem – Vorbild für Deutschland

Österreichs Pensionssystem – Vorbild für Deutschland
Österreich integrierte Beamte ins Pensionssystem – mit Erfolg! Höhere Beiträge, breitere Basis, 14 Zahlungen und eine viel höhere Durchschnittsrente sind das Ergebnis.

„Pensionsharmonisierung“ – Modell für Deutschland?


In Deutschland wird die Rentenlücke zwischen gesetzlicher Rente und Beamtenversorgung („Zwei-Klassen-System“) zunehmend als Gerechtigkeitsproblem empfunden. Während deutsche Angestellte um ihr Rentenniveau bangen, blicken viele immer wieder nach Österreich.
Dort wurde bereits 2004 mit dem Pensionsharmonisierungsgesetz (APG) ein tiefgreifender Umbau beschlossen: die schrittweise Einbeziehung fast aller Erwerbstätigen – einschließlich der Beamten (dort als öffentlich-rechtlich Bedienstete bezeichnet) – in ein einheitliches gesetzliches Pensionssystem. Das Ziel: Gleichbehandlung und eine Verbreiterung der Beitragsbasis.

Der schrittweise Weg zur Einheit


Um Vertrauensschutz zu gewährleisten, erfolgte der Übergang nicht abrupt, sondern schrittweise, abhängig vom Geburtsjahr oder dem Eintrittsdatum:
- Vollharmonisierte („Neubauten“): Personen, die ab dem 1. Januar 1976 geboren sind oder ab 2005 eintraten, fallen vollständig unter das APG. Ihre Pension wird nach denselben Regeln wie die Rente von Angestellten berechnet (Pensionskonto-Modell) und sie zahlen einen Eigenbeitrag von 10,25 % ein.
- Übergangsregelungen („Mischsystem“): Für Jahrgänge zwischen 1955 und 1975 gilt eine Mischrechnung aus altem Beamtenrecht und neuem APG.
- Altes Beamtenrecht: Beamte, die vor 1955 geboren wurden, blieben weitgehend im alten Versorgungssystem.
Dieser Ansatz zeigt: Ein Ein-Klassen-System ist politisch und sozialverträglich umsetzbar, wenn man lange Übergangsfristen gewährt.
Das Rentenwunder: Deutlich höhere Leistungen
Der Erfolg des österreichischen Modells wird durch die Leistungsdaten belegt. Das Pensionsniveau ist dort deutlich höher als in Deutschland:
- Auszahlung: In Österreich gibt es 14 Pensionszahlungen pro Jahr (inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld), in Deutschland 12.
- Durchschnittshöhe (Neurente Männer, 2023): Österreich zahlt im Schnitt 3.187 € (Brutto, inkl. 14. Zahlung), Deutschland 1.804 €.
- Netto-Ersatzrate (OECD): In Österreich sichert die Pension im Schnitt 68,3 % des Durchschnittslohns ab, in Deutschland nur ca. 48,0 % (einschließlich eines fiktiven Riesterfaktors).
Die Modellrechnungen der OECD sind noch drastischer: Berufseinsteiger in Österreich erreichen nach 45 Jahren im Durchschnitt 78,1 % ihres Einkommens als Bruttorente, in Deutschland nur 37,5 % (ohne private Vorsorge).
Warum sind Österreichs Pensionen so viel höher?
Die höhere Leistung ist die Folge struktureller und politischer Entscheidungen:
- Breitere Beitragsbasis: Fast alle Erwerbstätigen (Beamte, Angestellte, Selbstständige) zahlen in das Umlagesystem ein. Das sorgt für stabilere Einnahmen, eine breitere Solidaritätsgemeinschaft und höhere Akzeptanz.
- Höherer Beitragssatz: Der Gesamtbeitragssatz ist mit 22,8 % (Arbeitgeber trägt den größeren Anteil) höher als in Deutschland (18,6 %).
- Politische Entscheidung für hohes Niveau: Österreich akzeptiert höhere Bundeszuschüsse, um ein höheres Leistungsniveau und eine effektive Vermeidung von Altersarmut zu garantieren.
Versprechen
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform "zügig" anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens
My count-up

Was Deutschland lernen könnte


Das österreichische Modell liefert klare Anhaltspunkte, wie das deutsche Rentensystem zukunftssicherer und gerechter gestaltet werden könnte:
- Alle in die gesetzliche Rentenversicherung: Die Integration von Beamten (und idealerweise Selbstständigen) würde die Finanzierungsbasis massiv verbreitern und das Umlagesystem entlasten.
- Höheres Sicherungsniveau: Österreich zeigt, dass ein überwiegend umlagefinanziertes System ein höheres Rentenniveau gewährleisten kann, wenn die Beitragsbasis breit und der Beitragssatz entsprechend höher ist.
- Vereinheitlichung: Die Überführung der Beamtenversorgung in ein Pensionskonto-System würde das steuerfinanzierte Zwei-Klassen-System durch ein solidarisches Ein-Klassen-System ersetzen.
Der wesentliche Unterschied ist die politische Entscheidung: Österreich entschied sich für ein höheres Leistungsniveau durch höhere Beiträge und die Einbeziehung aller. Deutschland steht vor der Frage, ob es diesen Weg der sozialen Gerechtigkeit und stärkeren Absicherung gehen will.
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Sonntag, 7. Dezember 2025

Der Charme von Weihnachten

Der Charme von Weihnachten
Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, positive Inseln zu schaffen und Zuversicht zu teilen – das gilt besonders für Weihnachten.
Die Zeit rund um das Weihnachtsfest ist von Emotionen geprägt. Kaum jemand kann oder will sich der besonderen Stimmung entziehen. Doch was ist, wenn Krisen und Kriege immer näher rücken? Darf man sich auf ein Fest freuen, wenn andere leiden? Resilienzforscher Oliver Tüscher vom Mainzer Leibniz-Institut und Professor für Psychiatrie an der Uni Halle beruhigt im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“: „Schwierige Zeiten gehören zum Leben dazu.“

Zuversicht an jüngere Menschen weitergeben


Ältere Menschen können mit besorgniserregenden Umständen oft besser umgehen als Jüngere. Laut Tüscher haben viele ältere Kriege, Flucht oder entbehrungsreiche Ereignisse miterlebt und für sich erfahren, dass das Leben weitergeht. Er nennt das eine Art „Stressimpfung zur Bewältigung“.
Wer sich selbst aus enormer Hoffnungslosigkeit herausgearbeitet hat, hat Kraft gewonnen, auch künftigen Ereignissen zu begegnen. Diese gewonnene Zuversicht ist ein Schatz, den Ältere gerade in emotionsreichen Zeiten wie Weihnachten an Jüngere weitergeben können. Es sind Tage zum Innehalten und Zuhören.

Positive Erlebnisinseln schaffen


Die Soziologin Prof. Annelie Keil, die als Kind im Krieg geboren wurde und in einem Waisenhaus aufwuchs, hat keinen direkten Bezug zu Weihnachten. Trotzdem spürte sie den Zauber schon als Kind, wenn sie an Heiligabend feiernde Familien hinter den Fenstern „erspürte“ – schön und traurig zugleich. Heute liebt sie es, Spekulatius zu genießen und einen Baum zu schmücken. Weihnachten sei ein guter Grund, um miteinander zu sein. Keil betont: „Für die Gesundheit der Seele ist die Fähigkeit wichtig, in Zeiten, die vielleicht dunkel und belastend sind, positive Erlebnisinseln zu schaffen.“
Experten-Tipps für mehr Stabilität
Oliver Tüscher rät dazu, ganz bewusst eine Atmosphäre zu schaffen, die Geborgenheit vermittelt, und auch mal zwischendurch die Nachrichten wegzulassen. Verbringen Sie bewusst Zeit mit den Menschen, die Ihnen wichtig sind.
Rituale pflegen, Lieder hören, das Festessen und die Bescherung vorbereiten – all dies sorgt in turbulenten Zeiten wie diesen für Stabilität.
Auch wer allein ist, findet viele Möglichkeiten zum Austausch. Kirchen und Vereine bieten Gruppenangebote. Oder laden Sie Nachbarn ein. Denken Sie an schöne Ereignisse in Ihrem Leben, die Sie niemals vergessen werden, und erzählen Sie davon. So kann der Zauber der Weihnacht immer wieder wirken.
Quelle: Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 12/2025
Bild: Wort & Bild Verlagsgruppe – Gesundheitsmeldungen | KI/W&B/Petra Ohlsen/Patrick Paulin; Getty Images (5)/Stone/Oana Szekely/Jena Ardell/PBNJ Productions/alvarez/George Marks.
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Warum 48 Prozent Rentenniveau nicht reicht

Warum 48 Prozent Rentenniveau nicht reicht
Das Rentenniveau sinkt seit den 70ern. Die 48-Prozent-Sicherung ist ein „Trick“, der Riester voraussetzt. Was bedeutet das für die Altersvorsorge von Millionen?

Das Rentenniveau – ein zentraler Indikator für die Alterssicherung – ist seit Jahrzehnten im Sinkflug. War das Rentenniveau 1977 noch bei stolzen 59,8 Prozent des Durchschnittslohns, so sank es bis zum Tiefpunkt 2015 auf nur noch 47,7 Prozent. Für alle, die sich auf den Ruhestand vorbereiten, sind die aktuellen Entwicklungen der gesetzlichen Rente entscheidend. Denn sie zeigen: Wer sich allein auf die gesetzliche Säule verlässt, riskiert eine empfindliche Lücke im Alter.


😈 Der 48-Prozent-Trick


Das sogenannte Standardrentenniveau ist das Verhältnis zwischen der Rente eines Modell-Durchschnittsverdieners (45 Versicherungsjahre) und dem aktuellen Durchschnittslohn. Die Politik reagierte auf den anhaltenden Abwärtstrend: Das Rentenpaket 2025, das jetzt im Bundestag beschlossen wurde, schreibt durch die Niveausicherungsklausel fest, dass das Rentenniveau bis Ende der 2030er-Jahre mindestens 48,0 Prozent betragen soll. Übrigens, die Juristen schreiben in den Sozialgesetzen auch nicht von Rentenniveau, sondern von "Sicherungsniveau vor Steuern", also, sollten wir besser davon reden und nicht von Rentenniveau.


Aber Achtung: Diese Zahl ist mit einem entscheidenden Haken versehen – einem Trick im Gesetz (§ 154 Abs. 3 SGB VI):


Die Sicherung auf 48 Prozent setzt modellhaft voraus, dass Rentner die fehlenden vier Prozent durch geförderte zusätzliche Altersvorsorge (Riester-Rente) ausgeglichen haben.


Die Schlussfolgerung ist klar: Wenn Sie in den letzten Jahren nicht privat oder betrieblich vorgesorgt haben, liegt Ihr tatsächliches Rentenniveau, sprich, das Sicherungsniveau vor Steuern, niedriger als die oft zitierten 48 Prozent!


Insofern ist ein Blick in die Rentenformel aufschlussreich, denn dort ist der Riester-Faktor enthalten, der das Rentenniveau um vier Prozent senkt.


Rentenformel
In der Rentenformel ist der Riesterfaktor enthalten, der Nachhaltigkeitsfaktor ist ausgesetzt. 

📉 Riesterfaktor und Nachhaltigkeitsfaktor


Nachlesen kann das jeder in § 68 SGB VI. Riesterfaktor und Nachhaltigkeitsfaktor sind Bestandteil der Rentenanpassungsformel zur Bestimmung des aktuellen Rentenwerts (aRW).


Diese Faktoren, zusammen mit dem Beitragssatzfaktor und dem Lohnfaktor, beeinflussen die jährliche Rentenanpassung.


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Der Riesterfaktor (offizieller Altersvorsorgeanteil AVA) wurde 2002 eingeführt, um die teilweise Verlagerung der Altersvorsorge in die private Form (Riester-Rente) in der Rentenanpassung zu berücksichtigen, und wirkt dämpfend.


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Der Nachhaltigkeitsfaktor (im Gesetz Rentnerquotient RQ) wurde 2005 eingeführt und berücksichtigt das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern, um die langfristige finanzielle Tragfähigkeit der Rentenversicherung zu sichern. Er wirkt ebenfalls dämpfend, wenn sich das Verhältnis verschlechtert (mehr Rentner pro Beitragszahler) (§ 68 Abs. 4 SGB VI).


Die gesamte Formel zur Bestimmung des neuen aktuellen Rentenwerts ist in § 68 Absatz 5 SGB VI aufgeführt.


Allerdings wurde der Nachhaltigkeitsfaktor faktisch durch die Niveauschutzklausel zur Sicherung des Mindestsicherungsniveaus von 48 Prozent in der gesetzlichen Rente faktisch ausgesetzt. Das entsprechende RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetzes trat am 1. Januar 2019 in Kraft.


📌 Wichtige Details zur Niveauschutzklausel


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Gesetzliche Grundlage: Die Regelung wurde in § 255e Absatz 1 SGB VI (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch) aufgenommen.


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Ziel: Die Klausel sollte gewährleisten, dass das Sicherungsniveau vor Steuern der gesetzlichen Rente bis zum 30. Juni 2025 mindestens 48 Prozent beträgt.


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Funktionsweise: Führt die Anwendung der eigentlichen Rentenanpassungsformel (mit Nachhaltigkeits- und Beitragssatzfaktor) zu einem rechnerischen Rentenniveau unter 48 Prozent, wird der aktuelle Rentenwert  stattdessen so festgesetzt, dass das 48-Prozent-Niveau genau erreicht wird. Dies war bei der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 erstmals der Fall.


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Aktuelle Entwicklung: Die derzeitige Bundesregierung hat diese Haltelinie von 48 Prozent durch das Rentenpaket II (Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus) bis zum Jahr 2039 verlängert.


 
🪤 Die Kaufkraft-Falle: Ihre Rente im Realitäts-Check

Nicht nur das Verhältnis zum Durchschnittseinkommen ist gesunken, auch die Kaufkraft der Rente stand zeitweise unter Druck.


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2003 bis 2014: In diesem Zeitraum sank die reale Standardrente – die Kaufkraft Ihrer Rente hat sich also verringert.


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Ab 2014: Erst in den Folgejahren stieg die reale Standardrente wieder an und erreichte das Niveau von 2003 erst im Jahr 2020.


Was Sie daraus lernen: Rentenerhöhungen sehen auf dem Papier gut aus. Entscheidend ist aber, was nach Abzug der Inflation (Verbraucherpreise) zum Leben bleibt.


🧭 Wichtige Fakten für Ihre Planung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist das wichtigste Alterssicherungssystem in Deutschland:


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Im Jahr 2019 bezogen 85 Prozent der Männer und 88 Prozent der Frauen ab 65 Jahren in Westdeutschland eine eigene Rente der gesetzlichen Rentenversicherung.


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Trotz dieser hohen Verbreitung stammten 2019 in Westdeutschland nur 56 Prozent des Bruttoeinkommens der Über-65-Jährigen aus der gesetzlichen Rente.


Heißt im Klartext: Über 40 Prozent des Alterseinkommens in Westdeutschland stammt bereits heute aus zusätzlichen Quellen wie Betriebsrenten, Beamtenpensionen und privater Vorsorge.


📝 Handlungsplan: Ruhestand jetzt sichern

Die Modellrechnungen des Rentenversicherungsberichts zeigen, dass das Netto-Rentenniveau bis 2035 voraussichtlich auf 45,8 Prozent sinken wird. Was ja erst einmal nicht passieren wird, wegen der Niveausicherungsklausel. Aber wer nicht geriestert hat, dem fehlen heute schon vier Prozent. Der Lebensstandard kann nur gesichert werden, wenn die gesetzliche Rente ergänzt wird.


Jeder sollte sich folgende Fragen stellen:


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Kennen Sie Ihre Lücke? Haben Sie Ihre voraussichtliche Rentenhöhe der gesetzlichen Rente schon mit Ihren geplanten Ausgaben im Ruhestand verglichen?


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Welche Säulen nutzen Sie? Haben Sie neben der gesetzlichen Rente bereits eine Betriebsrente (bAV) und/oder eine private Vorsorge aufgebaut?


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Wie sind Sie abgesichert? Gehen Sie nicht davon aus, dass die 48 % für Sie gelten, wenn Sie keine geförderte Zusatzvorsorge (wie Riester) betrieben haben.


Der Vorunruhestand ist die perfekte Zeit, um diese Lücke zu schließen. Je früher Sie handeln, desto kleiner sind die Beträge, die Sie monatlich investieren müssen.


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Donnerstag, 4. Dezember 2025

Linke – Mehrheitsbeschaffer des Rentenpakets

Linke – Mehrheitsbeschaffer des Rentenpakets
Merz & Co. kämpft um jede Stimme für das Rentenpaket. Nachdem seine Jungen nicht mitziehen, springt die Linke als Mehrheitsbeschaffer ein.
Die Linke als Merz' Stützrad – Polit-Verrat oder genialer Schachzug? Die Masken sind gefallen! Das umstrittene Rentenpaket der schwarz-roten Koalition ist so gut wie durch den Bundestag, denn die Linke will sich enthalten, was der schwarzroten Regierung eine Mehrheit für ihr Rentenpaket verschafft.
Ja, richtig gehört. Während die Union im eigenen Lager um jede Stimme kämpft und die Junge Gruppe rebelliert, springt die Opposition als stiller Mehrheitsbeschaffer ein. Es ist ein politisches Schauspiel der Schwäche – und für alle, die auf die gesetzliche Rente angewiesen sind, ein offener Verrat.

Kapitulation der Regierung


Die Fakten sind brisant: Die Koalition, die mit 328 Abgeordneten eigentlich eine komfortable Mehrheit haben müsste, zittert vor den eigenen Reihen. Zehn bis zwanzig Abweichler in der Union? Plötzlich wird es eng. Und dann kommt die Linksfraktion mit dem Manöver der Enthaltung. Mathematisch brillant, politisch ein Offenbarungseid: Weil Enthaltungen bei der einfachen Mehrheitsberechnung nicht mitgezählt werden, schrumpft die benötigte Stimmenzahl. Die Linke sorgt damit dafür, dass das Rentenpaket auch dann durchkommt, wenn die Union/SPD ihre eigenen Reihen nicht disziplinieren kann.
Der SPD-Vorsitzende Klingbeil zeigte sich in der ARD „wirklich dankbar“. Dankbar! Was für ein Geständnis! Die Regierung ist so schwach, dass sie für die Verabschiedung eines ihrer zentralen Gesetze auf die Gnade einer angeblich bekämpften Opposition angewiesen ist.

Das Märchen von der „Verantwortung“


Der Gipfel der Dreistigkeit ist die Begründung von Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek: “Wir werden nicht akzeptieren, dass das Rentenniveau noch weiter gedrückt wird, und haben uns als Fraktion deshalb entschlossen, uns bei der voraussichtlich am Freitag anstehenden Abstimmung zum Rentenpaket der Regierung zu enthalten”, so Reichinnek. “An uns wird es somit nicht scheitern, dass das Rentenniveau stabilisiert wird.“
Klingt edel, riecht aber nach faulem Kompromiss. Die Wahrheit ist:
- Die Linke spricht sich gegen die Regierungspolitik aus.
- Die Linke ermöglicht der Regierung, diese Politik gegen den Willen der eigenen Abweichler durchzusetzen.
Ist das Oppositionsarbeit? Oder ist das die offene Akzeptanz, dass man im politischen Betrieb keine Alternative bieten kann und lieber als Steigbügelhalter der Koalition agiert? Wer auf eine echte Wende in der Rentenpolitik gehofft hat, wird hier eiskalt enttäuscht. Die Linke sagt „Nein“ – und meint damit „Ja, aber nur heimlich“.
Versprechen
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform "zügig" anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens
My count-up
Höchste Zeit, aufzuwachen!
An alle, die auf ein stabiles Rentenniveau hoffen und dieses politische Schauspiel fassungslos beobachten: Wachen Sie auf! Die Politik zeigt Ihnen in diesen Stunden in aller Deutlichkeit, wie wenig Sie sich auf Parteilinien, Abgrenzung oder gar die Macht der Opposition verlassen können. Die Grenzen zwischen Regierung und „verantwortungsvoller“ Opposition verschwimmen, wenn es um die großen Gesetze geht. Was klar ist: Die politische Klasse wird am Ende immer Wege finden, die Dinge durchzuwinken.
Das Rentenpaket mag das Rentenniveau stabilisieren – aber nur mit faulen Tricks und der Hilfe von unerwarteter Seite. Verlassen Sie sich nicht auf die Gnade der Koalition oder die taktischen Manöver der Linken.
Je früher Sie planen, desto weniger sind Sie der Gnade dieser politischen Notgemeinschaft ausgeliefert, die sich gegenseitig die Mehrheit zuschanzt. Zeit, das Heft selbst in die Hand zu nehmen!
Bild: picture alliance / Chris Emil Janßen | Chris Emil Janssen
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Mittwoch, 3. Dezember 2025

Bis zu welcher Höhe sind Renten steuerfrei?

Bis zu welcher Höhe sind Renten steuerfrei?
Rente 2026: Trotz höherem Besteuerungsanteil bleiben bis zu 17.426 Euro steuerfrei! Warum ist eine Steuererklärung dennoch Pflicht?
Was ändert sich 2026? Bei der Steuer einiges: Das Jahr 2026 bringt eine doppelte steuerliche Bewegung für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Während der steuerliche Grundfreibetrag zur Entlastung steigt, erhöht sich gleichzeitig der Besteuerungsanteil für Neurentner.
- Die gute Nachricht: Dank des erhöhten Grundfreibetrags von voraussichtlich 12.348 Euro (für Ledige) bleibt ein Großteil der Altersrenten auch weiterhin steuerfrei.
- Die schlechte Nachricht: Selbst bei Steuerfreiheit kann die Abgabe einer Steuererklärung zur Pflicht werden.
Wir haben die aktuellen Werte (Stand: Ende 2025/Entwurf) überprüft und zeigen Ihnen, wie hoch Ihre Bruttojahresrente 2026 maximal sein darf, damit Sie keine Einkommensteuer zahlen müssen.

Magische Grenze für Neurentner 2026


Für alleinstehende Neurentner, die im Jahr 2026 in Rente gehen und keine weiteren Einkünfte haben, liegt die voraussichtliche Grenze für die steuerfreie Bruttojahresrente bei:
Bruttojahresrente (bis 30.06.2026): 17.426 Euro
(Das entspricht einer Monatsrente von ca. 1.452,17 Euro)
Wer in den Vorjahren in Rente gegangen ist, hat einen noch höheren Freibetrag in Euro, da der steuerfreie Anteil (der Rentenfreibetrag) zu Rentenbeginn lebenslang festgeschrieben wurde.
Warum gerade 17.426 Euro? Die vereinfachte Berechnung
Diese scheinbar krumme Zahl ergibt sich aus einem Zusammenspiel von Freibeträgen, dem Besteuerungsanteil und abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen:
-
Der Rentenfreibetrag (lebenslang gültig)
Für Renten, die im Jahr 2026 beginnen, steigt der steuerpflichtige Anteil auf 84 Prozent an. Im Gegenzug bleiben 16 Prozent der ersten vollen Jahresbruttorente lebenslang steuerfrei.
- Rentenfreibetrag (16 Prozent von 17.426 Euro): 2.788,16 Euro
- Steuerpflichtiger Teil (84 Prozent): 14.637,84 Euro
(Dieser Betrag ist der "Gesamtbetrag der Einkünfte" – ein entscheidender Wert für die Abgabepflicht!)
-
Abzüge und Pauschalen
Vom steuerpflichtigen Teil der Rente können noch bestimmte Aufwendungen abgezogen werden. Diese mindern das zu versteuernde Einkommen (zvE) und sind oft der entscheidende Faktor für die Steuerfreiheit:
Posten
Wert
Basis
Kranken- und Pflegeversicherung
2.152,11 €
(Geschätzt 12,35 % von 17.426 €)
Werbungskostenpauschale
102,00 €
(Pauschale für Rentner)
Sonderausgabenpauschale
36,00 €
(Pauschale)
Gesamtabzüge
2.290,11 €
-
Das zu versteuernde Einkommen (zvE)
Nun wird berechnet, ob das steuerpflichtige Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt:
- Steuerpflichtiger Teil der Rente: 14.637,84 €
- Abzüglich Gesamtabzüge: – 2.290,11 €
- Zu versteuerndes Einkommen (zvE): 12.347,73 €
Da dieser Wert knapp unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt, fällt keine Einkommensteuer an.
Achtung: Steuerfreiheit heißt nicht Abgabefreiheit!
Der wichtigste Punkt, der für viele Neurentner 2026 gilt: Obwohl Sie keine Steuern zahlen, müssen Sie höchstwahrscheinlich eine Steuererklärung abgeben. Der Grund dafür ist, dass die Steuererklärungspflicht nicht vom zu versteuernden Einkommen (zvE) abhängt, sondern vom Gesamtbetrag der Einkünfte.
Im oben genannten Beispiel liegt der Gesamtbetrag der Einkünfte bei 14.637,84 Euro. Da dieser Betrag den Grundfreibetrag von 12.348 Euro übersteigt, besteht gesetzlich zwingend die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
Was ändert sich zum 1. Juli 2026?
Der angekündigte Rentenerhöhungsschritt zum 1. Juli 2026 ist ein kritischer Punkt. Während der einmal festgelegte Rentenfreibetrag in Euro lebenslang gleich bleibt, werden zukünftige Rentenerhöhungen zu 100 Prozent steuerpflichtig.
Das bedeutet: Durch die Rentenerhöhung ab Mitte 2026 steigt das zu versteuernde Einkommen für alle Rentner (auch die Neurentner) an. Je nach Höhe dieser Erhöhung kann das zvE dann plötzlich über dem Grundfreibetrag liegen. Die Folge: Für einige Rentner könnte ab der Rentenanpassung 2026 erstmals eine (wenn auch geringe) Steuerlast entstehen.
Steuererklärung obligatorisch
Wenn Ihre Altersrente 2026 beginnt und Sie als Alleinstehender (ohne weitere Einkünfte und bei Berücksichtigung der üblichen Abzüge) eine Bruttojahresrente von bis zu 17.426 Euro beziehen, bleiben Sie voraussichtlich steuerfrei. Die Abgabe einer Steuererklärung ist aber auch in diesem Fall zumeist obligatorisch.
Um Ihre individuelle Situation 2026 realistisch einzuschätzen und die Auswirkungen der Rentenanpassung im Juli zu berechnen, sollten Sie unbedingt eine Steuerberatung oder eine Lohnsteuerhilfeverein-Stelle konsultieren oder eine Steuersoftware nutzen.
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Montag, 1. Dezember 2025

Steuer 2026 planen: Jetzt schon Geld sparen!

Steuer 2026 planen: Jetzt schon Geld sparen!
Vorruhestand und Übergang optimal nutzen: Wer jetzt bereits die Steuererklärung 2026 vorbereitet, sichert sich den größten Vorteil und spart unnötigen Stress im neuen Jahr.
Die Feiertage stehen vor der Tür, und die Gedanken kreisen um Plätzchen, Geschenke und den Jahreswechsel – aber sicherlich nicht um die Steuererklärung für das Jahr 2026. Das kommt den meisten wohl erst in den Sinn, wenn der Abgabetermin näher rückt. Doch gerade für alle, die über einen (Vor-)Ruhestand nachdenken oder sich in der Übergangsphase befinden, gilt: Es kann sich enorm auszahlen, wenn Sie jetzt schon mit den Vorbereitungen beginnen!

Warum vorausschauende Planung wichtig ist


Der Jahreswechsel ist nicht nur ein kalendarischer Stichtag, sondern auch eine wichtige steuerliche Zäsur. Wenn Sie wissen, welche Ausgaben Sie im laufenden Jahr noch tätigen können, um die Steuerlast zu senken, haben Sie im Dezember oft noch die Möglichkeit, aktiv zu gestalten.
 1. Die Macht der Belege und Dokumente
Das A und O einer erfolgreichen Steuererklärung ist die Vollständigkeit der Unterlagen. Wer jetzt beginnt, Belege und Dokumente zu sammeln und zu ordnen, erspart sich im Frühjahr den großen Stress.
- Tipp: Legen Sie jetzt eine simple digitale oder physische Mappe mit der Aufschrift „Steuern 2026“ an. Das, was jetzt schon darin landet (z. B. Rechnungen von Handwerkern, Belege für Versicherungen oder Spenden), muss im April nicht mehr gesucht werden.
 2. Ausgaben aktiv vorziehen (oder verschieben)
Gerade im Kontext des Vorruhestands kann das Timing von Ausgaben eine große Rolle spielen. Haben Sie beispielsweise höhere außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten, die Sie geltend machen möchten?
- Vorsorgeleistungen: Prüfen Sie, ob Sie noch Sonderausgaben (z. B. bestimmte Versicherungen) oder Altersvorsorgebeiträge (Rürup, Riester) bis zum Jahresende optimieren können.
- Gesundheit: Stehen größere, geplante Gesundheitsausgaben (z.B. Zahnersatz oder Brille) an, die über Ihrer zumutbaren Belastung liegen? Unter Umständen kann es sinnvoll sein, alle damit verbundenen Rechnungen noch ins laufende Jahr zu legen, anstatt sie auf zwei Jahre zu verteilen.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Haben Sie einen Handwerker beauftragt? Stellen Sie sicher, dass die Zahlung (nicht nur die Rechnung) noch dieses Jahr erfolgt, um die steuerliche Entlastung für das aktuelle Jahr zu sichern.

👑 Die Königsklasse: Kauf von Entgeltpunkten


Wer die Möglichkeit hat, Rentenabschläge auszugleichen oder seine Regelaltersrente zu erhöhen, steht oft vor der Entscheidung, wann die Sonderzahlung an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) am sinnvollsten ist.
Der Kauf von Entgeltpunkten (Rentenpunkten) ist nicht nur eine Investition in die zukünftige Rente, sondern auch ein extrem wirksames Instrument zur Steueroptimierung.
Was kostet ein Entgeltpunkt?
Der Preis eines Entgeltpunktes ist direkt an das Durchschnittsentgelt gekoppelt und steigt in der Regel jährlich. Hier sehen Sie die voraussichtlichen Kosten:
Jahr
Preis pro Entgeltpunkt (EP)
Entwicklung
2025
9.391,70 Euro
Aktueller Preis
2026 (Schätzung)
ca. 9.661 Euro
Erwarteter Anstieg um ca. 2,9 %
Die Logik ist klar: Wenn Sie die Möglichkeit haben, die Zahlung vorzuziehen, sichern Sie sich nicht nur den aktuell günstigeren Preis, sondern können die Steuerersparnis auch früher nutzen.
Der große Steuervorteil durch den Kauf
Die Kosten für den Kauf von Entgeltpunkten gelten steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen und können seit 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
- Volle Absetzbarkeit: Die DRV-Zahlung mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE) im Jahr der Zahlung. Je höher Ihr Steuersatz ist (was in der Phase vor dem Ruhestand oft der Fall ist), desto größer ist die Ersparnis.
- Höchstbetrag beachten: Es gibt jedoch einen Höchstbetrag für alle Altersvorsorgeaufwendungen.
- Für 2025 liegt dieser bei 29.344 Euro (Ledige) bzw. 58.688 Euro (Verheiratete/Zusammenveranlagte).
- Von diesem Betrag werden allerdings zuerst Ihre regulären Beiträge zur Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) abgezogen. Nur der verbleibende Restbetrag steht Ihnen für die steuerwirksame Sonderzahlung zur Verfügung.
Fazit für die Steuererklärung 2026: Zahlen Sie große Beträge für den Rentenpunkte-Kauf idealerweise vor dem 31.12. des laufenden Jahres ein, wenn Sie einen hohen Steuersatz haben, um die Kosten in der nächsten Steuererklärung (2026) voll absetzen zu können.
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3. Ruhestand = Neue Regeln!
Viele angehende Rentner vergessen: Im Ruhestand ändern sich oft die Einnahmequellen (Rente, Betriebsrente, private Vorsorge) und somit auch die steuerlichen Regeln.
Wenn Sie dieses Jahr in den (Teil-)Ruhestand gehen, müssen Sie besonders genau dokumentieren, welche Einkünfte Sie in der Übergangsphase hatten. Wer schon jetzt alle Unterlagen strukturiert, behält den Überblick über:
- Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld),
- Kapitalerträge (Zins- und Dividendengutschriften),
- und den Beginn der Rentenbezüge.
Fazit: Weniger Stress und mehr Erstattung
Wer jetzt anfängt, Belege zu sortieren und sich einen kurzen Überblick über die voraussichtlichen Einnahmen und abzugsfähigen Ausgaben zu verschaffen, gewinnt zweimal:
- Im Frühjahr: Sie vermeiden den typischen Steuerstress und haben mehr Zeit für die schönen Dinge des (Vor-)Ruhestands.
- Im Geldbeutel: Sie stellen sicher, dass Sie keine Ausgaben vergessen, die sich lohnen – und maximieren so Ihre Steuererstattung.
Der (Vor-)Ruhestand soll eine Zeit der Entspannung sein. Beginnen Sie heute damit, die steuerliche Grundlage dafür zu legen! https://vorunruhestand.de/2025/12/steuer-2026-planen-jetzt-schon-geld-sparen/